- bawag_42-78
- Сообщение о проведении пресс-конференции фракции Зеленых в Парламенте Австрии по теме “Новые уголовные наказания для журналистов?”
Сообщается о законопроекте Федерального министерства юстиции Австрии об изменении уголовного права, который сейчас находится на рассмотрении (2007). Речь в законопроекте идет о переносе реформы предварительного производства по уголовным делам в основное судебное производство. Законопроект также вводит наказания в Уголовный кодекс. Изменения касаются введения запрета на публичный доступ к персональным данным, если с этим связаны интересы по сохранению секретов.
Зеленые считают, что законопроект направлен на ограничение свободы журналистов.
- Изложение позиции по поводу попыток замять ситуацию со стороны SPÖ (Социал-демократическая партия Австрии) и ÖVP (Австрийская народная партия)
(Судя по всему, первая страница утеряна – СМ. НИЖЕ, файл ).
Торпедирование исполнения аудиторской проверки пленума
“Документ о попытке замять”
Почему аудиторская проверка не может быть проведена по решающим пунктам.
Подробный доклад об аферах Мартина Шлафа, в частности, по покупке болгарского оператора MobilTel и сербского Mobtel через австрийский банк BAWAG и его связи с представителями российских ОПГ.
В докладе упоминается бывший генеральный директор BAWAG г-н Гельмут ЭЛЬЗНЕР, имевший прямые личные контакты с Михаилом ЧЕРНЫМ
Отдельно описывается ответственность членов австрийского правительства, парламента, бизнесменов, участвовавших в аферах, партнерских связях или покрывательстве действий ШЛАФА.
Отдельной главой вынесена подробная справка “Описание личности Семена МОГИЛЕВИЧА” (стр. 31 – 34).
Упоминаются следующие имена: Мартин ШЛАФ, Семен МОГИЛЕВИЧ, Михаил ЧЕРНОЙ, Roland HORNGACHER, Дмитрий ФИРТАШ, сотрудник СБУ ВАСИЛИШИН (VASYLYSCHYN), Martin GRAF, Josef TAUS, Shloime MEIER, Leo WALLNER, Helmut ELSNER, Iwan FURSIN, FISHERMAN Igor, SHETLER JONES Robert, PUTSCHEK, WILSON, BROWN, Anatoli TSOURA.
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DIE GRONEN
Parlament
Der Gaine Nub im Parlament
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PRESSEKONFERENZ
NEUES STRAFRECHT FOR
JOURNALISTINNEN?
Abg. z NR Mag. Albert STEINHAUSER
Justizsprecher der Griinen
Neues Strafrecht fur Journalistlnnen?
Derzeit liegt ein Entwurf zum Strafprozessreformbegleitgesetz des Bundesministerium fur
Justiz in Begutachtung . Primar geht es urn die Umsetzung der Vorverfahrensreform im
Hauptverfahren . In diesem Gesetz sollen aber auch Anderungen im Strafgesetzbuch
beschlossen werden.
Was ist geplant?
Bereits bisher hat die Strafprozessordnung in § 54 StPO ein Verbot auferlegt,
personenbezogene Daten medial zuganglich zu machen, wenn dadurch schutzwurdige
Geheimhaltungsinteressen anderer verletzt werden.
Nunmehr soll diese Bestimmung Ober den § 301 Abs . 1 a Strafgesetzbuch strafrechtlich
„scharf” gemacht werden and ist ein Versto(3 mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten bzw.
einer Geldstrafe bedroht.
Zu den Adressaten der Strafbestimmung gehoren damit kunftig auch Journalistlnnen.
Folgendes soil kunftig – auch fur Journalistlnnen – unter Strafe stehen:
Veroffentlichung – in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, dass die
Mitteilung einer breiten Offentlichkeit zuganglich wird – von Information Ober
personenbezogene Daten, die in nicht offentlicher Verhandlung, wahrend nicht offentlicher
Beweisaufnahmen oder durch Akteneinsicht erlangt wurde, wenn dadurch schutzwurdige
Geheimhaltungsinteressen Drifter verletzt wurden.
Grune Kritik
• Durch diese Erweiterung im § 301 Abs .
la StGB konnen Journalistlnnen kunftig in
den Graubereich des Strafrechts kommen.
• Der neue § 54 StPO enthalt unbestimmte Begriffe wie „schutzwurdiges Interesse”
and „Dritte” . Eine Strafbestimmung hat aber so konkret formuliert zu sein, dass der
Normadressat erkennen kann, welches Verhalten unter Strafe gestellt wird, was hier
nicht der Fall ist.
•
•
Journalistlnnen konnen oft schwer bzw . gar nicht einschatzen, ob schutzwurdige
Interessen verletzt werden and sie sich strafbar machen . Damit wird die
Verantwortung and das Risiko auf die Journalistlnnen abgewalzt and mittelbar
jedenfalls die freie Meinungsau(3erung beri hrt . Dies deshalb, well kunftig
moglicherweise Journalistlnnen etwas nicht berichten, weil das nicht einschatzbare
Risiko strafrechtlicher Folgen besteht.
Ein ausgedehntes Strafrecht fur Journalistlnnen ist ein falscher politischer Ansatz um
berechtigten Opferschutz durchzusetzen.
Rechtslage bisher
• Nach der bisherigen Rechtslage, war vor allem die Veroffentlichung einer Mitteilung
Ober den Inhalt einer Verhandluna vor Gericht oder vor einer Verwaltunasbehorde in
der die Offentlichkeit ausgeschlossen war, strafbar . Voraussetzung fur die
Strafbarkeit war somit ein ausdruckliches Verbot der Veroffentlichung . Damit war fur
Journalistlnnen absolute Rechtssicherheit gegeben.
• Hinsichtlich des nunmehr strafrechtlich „scharf gemachten” and unbestimmten § 54
StPO waren nur medienrechtliche Entschadigungsanspruche geknupft.
• Der damalige FPO Justizminister Bohmdorfer ist schon einmal im Juni 2002 mit
einem ahnlichen Versuch, nach offentlicher Debatte gescheitert.
Damals lautete der spater zuruckgezogene Entwurf:
Verbot der Veroffentlichung
§ 56 . Der Beschuldigte ist berechtigt, dem Amtsgeheimnis unterliegende
lnformationen, die er im Verfahren unmittelbar oder durch Akteneinsicht erlangt hat,
zum Zweck seiner Verteidigung and zur Verfolgung anderer uberwiegender
Interessen zu verwerten . Es ist ihm jedoch untersagt, solche Geheimnisse in einem
Medienwerk oder sonst auf eine Weise zu veroffentlichen, dass die Mitteilung einer
breiten Offentlichkeit zuganglich wird, wenn dadurch schutzwUrdige Interessen Dritter
verletzt warden (§ 301 StGB).
Aus dem Verweis auf § 301 StGB konnte damals der ROckschluss gezogen werden,
dass auch Journalistlnnen strafrechtlich erfasst sind.
Grune Forderung:
• Herausnahme des § 301 Abs . 1 a StGB aus dem Entwurf zum
Strafprozessreformbegleitgesetz .durch das Bundesministerium fur Justiz.
• Runder Tisch mit den Medien, wie im Rahmen eines verantwortungsvollen
Journalismus Opferschutz bzw . der Schutz Drifter sichergestellt werden kann, staff
die Strafrechtskeule Ober die Medienlandschaft zu schwingen.
• Durchsetzung des Schutzes Dritter bzw. Opfer Ober das Medienrecht and daraus
resultierenden SchadenersatzansprOche .
Stellungnahme zur Vertuschung von SPO and OVP
Torpedierung der Erfullung des Prufauftrags des Plenums
Ein „Dokument des Vertuschens”
oder:
Warum der Prufauftrag in entscheidenden Punkten nicht erfullt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
I . Nicht behandelte Untersuchungsgegenstande des Prufauftrags 2
Komplex Schlaff / Elsner / Taus / Cordt / Sundt (Untersuchungsgegenstand 5) 2
A.
B. Komplex Schlaff / Elsner / Horngacher (UG 6)
3
C. Schlaff / Elsner / Wallner (UG 7)
3
D. Geldwasche / Verschleierung von Eigentumsverhaltnissen and Geldflussen (UG 11) 3
E. Geldwasche / Maf3nahmen seitens staatlicher Organe (UG 12) 3
F.
4
Involvierung Regierungsmitglieder (UG 13)
G. Verantwortung Regierungsmitglieder (UG 13)
H. Parteienfinanzierung (UG 15)
II. Fehlende Zeugen
A. Auskunftspersonen, die vom Ausschuss beschlossen wurden and nicht erschienen
sind 4
B. Zeugen, die beantragt wurden, aber im Juni aufgrund Zeitdrucks keine Mehrheit
fanden
C. Auswahl von auf Fraktionsfuhrerebene besprochenen and mehrheitlich avisierten
Auskunftspersonen
III .
A.
Fehlende Dokumente
„Secret for government only”
4
4
4
7
7
8
8
B. Veraktung des Dokuments „secret for government only” in der FMA, dem BMI and
BMF 10
C. Korrespondenzen der FMA mit den belangten Banken 10
D. Weitere, dem Ausschuss bis dato nicht ubergebene Beweismittel 10
E. Ubermittelte Dokumente, die dem Ausschuss zu knapp vor oder erst nach der
Befragung ubermittelt wurden
F. Beweismittel, die nicht kopiert werden durfen
G. Aktenschwarzungen
11
12
Fehlende oder nur in Ansatzen behandelte Falle 12
A . Geldwasche / Raiffeisen Investment AG / RZB / Centragas 12
11
IV.
1
B. MobilTel EAD
C. Geldwasche/BAWAG/Galonia/Schlaff/Israel
D. Hypo Alpe Adria
E. MobTEL
F. Casino Jericho
V. Bankaufsichtswesen radikal reformieren!
A.
Interne Revision
B. Aufsichtsrat
C. Wirtschaftsprufer, Steuerberater
D. Organisation der Aufsicht
E. Staatskommissare
F.
Internationale Kooperation
G. Konsumentenschutz
H. Geldwaschebestimmungen
I. Weitere Vorgangsweise
VI .
Anhang
A. Prufauftrag
B. Brief Van der Bellen an Prasidentin Prammer
C. Reisebericht des Bundeskriminalamt Kiew
D. Personenbeschreibung Semion Mogilevich
E. Beispiele fur Aktenschwarzungen
F. Brief Kogler an Prasidentin Prammer
G. Struktur MobilTel
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33
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35
I. Nicht behandelte Untersuchungsgegenstande des
Prufauftrags
A . Komplex Schlaff / Elsner / Taus / Cordt / Sundt
(Untersuchungsgegenstand 5)
Die Ubernahme der beiden Telekombetreiber MobilTel (Bulgarien) and Mobtel (Serbien)
durch Konsortien rund urn Mag . Martin Schlaff liefen nach einem ahnlichen Muster ab : Mag.
Schlaff trat als Mastermind auf (Zitat Taus : ,,bei echten Problemen kam Schlafr oder so
ahnlich), die BAWAG stellte die notigen Finanzmittel zur Verfugung and die Telekom Austria
2
trat als schlussendlicher Kaufer auf – was im Fall der serbischen Mobtel nicht gelang.
Jeweils halfen die Konsortien rund urn Schlaff mit, die beiden Unternehmen von Vorbesitzern
mit etwas zweifelhafter Vergangenheit zu losen and – mit Gewinnen jeweils in der
dreistelligen Millionen-Euro-Hohe – an Unternehmen aus Westeuropa weiterzuverauflern.
Vollig unklar bieibt bislang, wie diese Gewinne verteilt wurden and wieweit im Rahmen dieser
Geschafte Geld gewaschen wurde.
B. Komplex Schlaff/ Elsner/ Horngacher (UG 6)
Aus den Beweismitteln ist bekannt, dass Mag . Roland Horngacher am XX.XX .200X mit dem
damaligen Generaldirektor der BAWAG, Hr . Helmut Elsner bezuglich der Person Mikhael
Cherney in Kontakt stand . Dieser Austausch trug ursachlich dazu bei, dass XXXXX
C. Schlaff / Elsner / Wallner (UG 7)
lm Nahen Osten wurden zwei Casino-Projekte von der Gruppe urn Schlaff, Elsner and
Wallner ins Leben gerufen . Aus den Akten, welche Ende Juni 2007 dem Ausschuss
vorgelegt wurden, sprechen deutliche Anzeichen von Interventionen and politischer
Einflussnahme bis hin zu illegaler Parteienfinanzierung in Israel.
D. Geldwasche / Verschleierung von Eigentumsverhaltnissen
and Geldfliissen (UG 11)
Erste Ansatze von Befragungen zu Verdachtsmomenten der Geldwasche gab es bezuglich
RosUkrEnergo . Transaktionen in Bezug auf die Geschaftsbeziehungen von Vladimir Zagorec
mit Hypo Alpe Adria International, der Finanzierung der Ankaufe von MobilTel and Mobtel,
die Eigentumerstrukturen der letztgenannten Transaktioen etc. konnten nicht aufgearbeitet
werden .
E. Geldwasche / MaBnahmen seitens staatlicher Organe (UG 12)
Es lasst sich ein ambivalentes Bild zeichnen . Einige Beamte arbeiten sehr engagiert and
mussen sich dabei teilweise gegen politische Interventionen erwehren . Insbesondere beim
Visa-Ansuchen von Mikhail Cherney kam es zu mehrfachen Interventionen, die vom
Bundeskriminalamt abgewehrt wurden.
Generell erscheinen aber die existierenden institutionellen Strukturen zur Bekampfung der
Geldwasche jedoch als nicht ausreichend .
3
F. Involvierung Regierungsmitglieder (UG 13)
G. Verantwortung Regierungsmitglieder (UG 13)
Zu diesem Punkt konnte, mit Ausnahme einer Befragung des Vizekanzlers a .D. Hubert
Gorbach . Die Ladung von Dr . Wolfgang Schussel wurde abgelehnt, daruber hinaus kam
dieses Thema aufgrund des Zeitdrucks auch im Rahmen der Fraktionsfuhrersitzung nicht auf
die Tagesordnung.
H. Parteienfinanzierung (UG 15)
Parteienfinanzierung wurde in keiner Form behandelt ; lediglich der Verdacht auf illegale
Parteienfinanzierung in Israel, an der eine Beteiligung des Mag . Martin Schlaff im Raum
steht, wurde angedacht.
II . Fehlende Zeugen
A. Auskunftspersonen, die vom Ausschuss beschlossen
wurden and nicht erschienen sind
1 . Zu den Komplexen Geldwasche / Bulgarien / MobilTel
Mag . Martin Schlaff
Entschuldigte sich fur seine erste Ladung am Fr . 29 . Juni 2007 mit Auslandsaufenthalt.
Fax von So . 1 . Juli 2007, Vorabend des Ladungstermins : „Ich bedaure Ihnen mitteilen zu
mussen, dass ich mich ab heute im Ausland auf Urlaub befinden”.
Dr. Leo Wallner
Fax von So . 24. Juni 2007, Vorabend des Ladungstermins : „Bedauerlicherweise muss ich
Ihnen mitteilen, dass gerade fur diesen Tag unzahlige unverschiebbare berufliche Termine
festgesetzt sind .”
Diese Entschuldigung ist umso frivoler, als Wallner am Abend der Ladung nebenan in der
Hofburg „tanzte”, and zwar mit dem ebenso nicht im Ausschuss erschienenen Mag . Schlaff.
4
Dr . Herbert Cordt
bezuglich Ladung fur Mo . 2. Juli 2007 Iasst er am 29 . Juni durch sein Rechtsanwaltsburo
Mayer and Serek ausrichten, „dass er am 02 .07.2007 einen Geschaftstermin im Ausland
personlich wahrnehmen muss, weshaib er [der] Ladung nicht Folge leisten kann .”
DI Rainer Wieltsch
Dr . Heinz Sundt
Dr. Stefano Colombo
Gerhard Joszt
Der Leiter des Buros 3 .1 Organisierte Kriminalitat wurde vom Ausschuss als
Auskunftsperson geladen . Da die OVP-Fraktion dem Rundlauf nicht zustimmte, der fur ein
Zusammenkommen des Ausschusses an diesem Tag notig ware, kam es an diesem Tag zu
keiner Ausschusssitzung . Gerhard Joszt wurde daher nicht gehort, eine wiederholte Ladung
fand keine Mehrheit.
2. Zum Komplex Verantwortung der Regierungsmitglieder
Mag . Karl Heinz Grasser
Bezuglich der ersten Ladung fur Fr . 29 . Juni 2007 (?) entschuldigte sich Grasser mit der
bedeutenden Arbeitsbelastung, die mit dem Aufbau seiner neuen Existenz verbunden ware.
Bezuglich Ladung Mr Mo 2 . Juli 2007 schreibt das Biro Karl Heinz Grasser am 29 . Juni
2007: „Trotz intensiver Bemuhungen zur Schaffung eines entsprechenden Zeitfensters am
kommenden Montag ist es uns nicht gelunen seine [Anm .: Karl Heinz Grassers]
geschaftlichen Termine im Ausland zu verschieben .”
3. Zum Komplex AMIS
Dr . Thomas Keppert
Nichterscheinen am 22 . Juni 2007 wird durch ein Schreiben vom 27 . Juni 2007 mit einer
„arztlichen Bestatigung fur die am 22 .6.2007 stattgefunde[n] arztliche[n] Behandlung .”
Dr. Andreas Pascher
bezuglich der 1 . Ladung fur Fr . 15. Juni 2007 schreibt Pascher an die Parlamentsdirektion:
„Auf Grund der bestehenden Verschwiegenheits-verpflichtungen gema1 § 21a WAG werde
ich nicht vor dem Untersuchungsausschuss aussagen .”;
bezuglich der 2. Ladung fur 25 . Juni 2007 sei er „am Montagvormittag bei
Gerichtsverhandlungen and entschuldige mich daher fur diesen Termin .”
5
4. Zum Komplex BAWAG
DI Thomas Hack!
Hr . Hackl, wohnhaft in der Schweiz, nimmt die Ladung der Parlamentsdirektion mit der
Anmerkung nicht an, er „habe nichts bestellt”.
5. Zum Komplex Hypo Alpe Adria
LRat Karl Pfeifenberger
bezuglich Ladung fur den 22 . Juni 2007 teilt er am selben Tag mit, „dass ich die Ladung [ .
. .]
erst heute, den 22 . Juni 07 beim Postamt 9026 Klagenfurt abholen konnte . Es ist mir deshaib
nicht mOglich, zum vorgegebenen Termin heute Nachmittag 15 Uhr erscheinen zu kOnnen,
da ich auf Dienstreise bin .”
Und prophylaktisch fur etwaige weitere Ladungen : „!ch ersuche Sie, mir einen Termin ab 9.
Juli 07 einzuraumen, da ich in den kommenden 14 Tagen auf Dienstreise im Ausland
unterwegs bin .”
Mag . Albin Ruhdorfer
bezuglich seiner 2 . Ladung Mo . 25. Juni 2007 teilt sein Sekretariat am 21 . Juni mit, „dass ich
beginnen mit kommenden Samstag, 23 .06.2007, bis Montag, 02 .07.2007, auf Urlaub bin .”
Mag . Andrea Dolleschall (siehe Zois)
Andreas Zois
bezuglich seiner 2 . Ladung am 25 . Juni 2007 ubersendet Hr . Zois der Parlamentsdirektion
am 21 . Juni 2007 einen bis auf die konkrete Bergrundung 100% identen
Entschuldigungsbrief wie Mag . Dolleschall . Es ist keine andere Schlussfolgerung zulassig,
als dass beide Schreiben von der selben Person verfasst wurden.
Dr . Karl-Heinz Moser
bezuglich seiner 1 . Ladung am 20 . Juni 2007 tell er mit, „dass der vorgesehene Termin am
20. Juni 2007 mit einem Geschaftstermin (Ausland) kollidiert” . Er ersucht daher „wie
besprochen [urn] einen Ersatztermin in der Woche vom 25 . Juni 2007”.
Leider ist ihm dieser in Folge auch nicht moglich : bezuglich seiner 2 . Ladung fur Fr . 29. Juni
entschuldigte er sich am 28 . Juni 2007 prophylaktisch : „Leider muss ich mich fur den
vorgesehenen Ladungstermin am 29 . Juni aufgrund unverschiebbarer, beruflich veranlasster
Termine entschuldigen . Fur Montag and Dienstag nachster Woche liegen ebenfalls bereits
lange geplante and unveschiebbare Termine vor .”
6
Mag . Gerhard Suss
B. Zeugen, die beantragt wurden, aber im Juni aufgrund
Zeitdrucks keine Mehrheit fanden
1. Verantwortung der Regierungsmitglieder
Dr. Wolfgang Schi ssel
Als Bundeskanzler lief. er sich von Schlaff nach Bulgarien fliegen and spielte dort mit Elsner
am Klavier . Wieso er das tat, durfte im Ausschuss nicht besprochen werden.
2. Geldwasche / Bulgarien I MobilTel
Michael Hason
Steuerberater von Schlaff and Mastermind hinter dessen verschiedenen
Firmenkonstruktionen.
3. Raiffeisen / Geldwasche
Dr. Herbert Stepic
Dr . Walther Rothensteiner
4. Hypo Alpe Adria
Albert Stangl
Dr . Alexander Klaus
Gerhard Salzer
C. Auswahl von auf Fraktionsfiihrerebene besprochenen and
mehrheitlich avisierten Auskunftspersonen
Dr . Michael Hysek (Leiter des Bereichs I, Bankenaufsicht, in der FMA).
DI Albert Hochleitner (BAWAG-Aufsichtsrat)
7
Dr . Erhard Grossnig (Ex-Inhaber Kneissl zur Causa Atomic)
Mag . Johann Palkowitsch (Leiter der Abteilung 1/4, Off-Site Analyse fur systemrelevante
Kreditinstitute und –gruppen, in der FMA)
MBA Thomas Morgl (Vorstandsmitglied der Hypo Alpe Adria)
Siegfried Grigg (Vorstandsvorsitzender der Hypo Alpe Adria and Nachfolger Kulterer)
Dr . Klaus Bussfeld (Aufsichtsratsvorsitzender der Hypo Alpe Adria 2005)
III.Fehlende Dokumente
A . „Secret for government only”
Wahrend der Befragung der Auskunftsperson FLORKOWSKI wurde dem Ausschuss die
Existenz eines Dokuments bekannt, welches der FMA rund urn den Janner 2006 von der
US-Botschaft ubergeben wurde . In diesem Dokument sollten sich Anschuldigungen gegen
osterreichische Banken befinden, insbesondere wird RosUkrEnergo genannt.
Abaeordneter Maa . Werner Koaler (Grune) : [. . .] Der Fall RosUkrEnergo and Raiffeisen
Investment ist der FMA bekannt? (Mag. Florkowski: Ja!) – Wie ist dieser Fall lhrer
Wahrnehmung nach eigentlich ins Rollen gekommen? Waren da zunachst osterreichische
BehOrden aktiv oder auch wieder auslandische?
Maa . Elisabeth Florkowski : Es waren auslandische Behorden.
Abaeordneter Maa . Werner Kogler (Grune) : Waren es wieder US-amerikanische oder das
Department of Treasury?
[.
. .]
Mag . Elisabeth Florkowski : Die US-Botschaft, ja.
Abgeordneter Maa . Werner Koaler Maine) : Uber die US-Botschaft and wieder vom
Department of Treasury kommend? (Mag. Florkowski: Ja!) – An wen hat sich dieses
Department of Treasury gewandt? An die FMA, an das Innenministerium?
Mag . Elisabeth Florkowski : Meiner Erinnerung nach ist diese Information damals an eine
Reihe von Behorden ergangen . Also die Behorden, die mir jedenfalls erinnerlich sind, sind
das Finanzministerium and die FMA . Ich bin nicht mehr sicher, ob es auch das
Bundeskanzleramt oder das Auflenministerium waren . Ich glaube, dass da auch noch . ..
aber da habe ich das Detail nicht im Kopf.
Abaeordneter Maa . Werner Koaler (Grune) : Wann – zu welchem Datum – ist diese Note
Ober die Botschaft gekommen?
Maa. Elisabeth Florkowski : Ich kann mich an die Details des Falles nicht erinnern, and
daher ist das ungefahr : Es war Janner letzten Jahres, meiner Erinnerung nach.
Abaeordneter Maa. Werner Kogler (Griine) : Janner 2006 . (Mag. Florkowski: Meiner
Erinnerung nach!) [ .
. .]
8
(Auszug aus dem Protokoll der 33. Sitzung, 15. Juni 2007, S. 165f .)
Vom Ausschuss wurde daraufhin am 22 . Juni 2007 ein Antrag an die FMA gestellt mit dem
Ziel, dass dieses Dokument dem Ausschuss vorgelegt werden solle . Der Ausschuss erbat
darin um Vorlage des „ .
Schreibens, beginnend mit „In the spirit of bilateral relationship (ca . 4 Seiten)”.
. . im Jahre 2006 von der US-Botschaft an die FMA ubergebenen
Das Dokument wurde dem Ausschuss nicht zur vorgelegt . Auszug aus der Begrundung der
FMA „nach rechtlicher Konsultation mit der Finanzprokuratur” vom 28 . Juni 2007:
„Im gegenstandlichen Fall stellt sich allerdings zunachst primar die Frage, ob das von
der US-Regierung als streng geheim klassifizierte „Non-Paper” uberhaupt unter den
Begriff des „Aktes” zu subsumieren ist (.
. .]. Zwar werde ein Non Paper entgegen
genommen, in Wahrheit existiere es aber gar nicht (vg . Salzburger Nachrichten,
31.3.2006).” Es ware also „in jedem Fall die Zustimmung der U.S.-Regierung
einzuholen, das Non Paper zum Gegenstand des Untersuchungsausschusses zu
machen”.
Weiters bezweifelt die FMA in ebendieser Stellungnahme einen Bezug dieses Dokuments
zum Untersuchungsgegenstand des Ausschusses and stellt fest, dass aus dem Antrag
„nur schwer [ . .] abgeleitet werden kann, aus welchen Uberlegungen zwischen den
angeforderten Alden bzw. SchriftstUcken and dem Untersuchungsgegenstand ein
Zusammenhang bestehen soll.”
Zur Relativierung dieser Aussage sei hier auf Untersuchungsgegenstand 11 des
Ausschusses verwiesen:
„11. Prufung der Frage, ob and wie staatliche Organe dagegen vorgehen, wenn
osterreichische Banken an Vorgangen mitwirken, die zur Verschleierung von
Eigentumsverhaltnissen and Geldflussen dienen.”
Ein fehlender Zusammenhang zwischen diesem Untersuchungsgegenstand and einem
Dokument mit 12 vermuteten Fallen von Geldwasche, in die zwei grofFe osterreichische
Banken verwickelt sind, kann wohl nicht ernsthaft behauptet werden . Die Verwendung derart
haarstraubender Argumente ist nur vor dem Hintergrund eines „Spielens auf Zeit” der FMA
zu verstehen .
9
B. Veraktung des Dokuments „secret for government only” in
der FMA, dem BMI and BMF
Weitere entsprechende Beweismittelbeschlusse ergingen am 22 . Juni 2007 an das BMF
sowie am 25 . Juni 2007 an die FMA . Es wurde jeweils das angesprochene Dokument ink!.
zugeordneter Akten, Korrespondenzen and Unterlagen angefordert . Hintergrund dieser
Beschlusse war der Wille, mehr Ober den Umgang der jeweiligen Behorden mit (i) dem
Vorwurf der Geldwasche and (ii) einem derartigen Dokument zu erfahren.
BMF and FMA verweigerten die Uberstellung jeglicher Unterlagen.
C. Korrespondenzen der FMA mit den belangten Banken
Am 25 . Juni 2007 beschloss der Ausschuss einen Beweismittelantrag, mit welchem die FMA
u.a . zur Ubermittlung folgender Akten aufgefordert wurde:
Samtliche Korrespondenzen zwischen der FMA and der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA),
der Raiffeisen Zentralbank (RZB) and der Raiffeisen Centrobank (RCB) betreffs
Verdachtsmomente der Geldwasche sowie damit zusammenhangender Akten and
Unterlagen, insbesondere bezuglich jenes Ende 2005 bzw . Anfang 2006 von der US-
Botschaft an die FMA Obergebene Schreiben, welches mit den Worten „In the spirit of the
bilateral relationship .
. .” beginnt.
Die FMA verweigerten die Uberstellung jeglicher Unterlagen
D. Weitere, dem Ausschuss bis dato nicht iibergebene
Beweismittel
1 . Bundesministerium fur Justiz
Samtliche Akten and Unterlagen bezuglich:
Erhebungen zur Thematik der sog . „SWAP-Verluste” der Hypo Alpe Adria and damit
zusammenhangender Umstande
gerichtliche Vorerhebungen wegen des Straftatbestands der Geldwasche gegen
Verantwortliche der Hypo Alpe Adria
10
des vermeintlichen oder tatsachlichen Uberfalls vom 17. Januar 2007 auf den vormaligen
Angestellten der Hypo Alpe Adria, Christian Rauscher.
2. Bundesministerium fur Finanzen
Steuerakte OGB sowie seiner Fraktionen
Dieser Beschluss wurde vom BMF unter fadenscheinigen Interpretation abgelehnt.
Insbesondere wurde ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsauftrag des Ausschusses
in Abrede gestellt.
3. Finanzmarktaufsicht
Fit and Proper Test des neuen Vorstands sowie der neuen Eigentumer der Hypo Alpe Adria
lm Rahmen des Verkaufs von Anteilen des Landes Karnten an der Hypo Alpe Adria an die
Bayrische Landesbank wird dieser sog . „Fit and Proper Test” erstellt.
E. Ubermittelte Dokumente, die dem Ausschuss zu knapp vor
oder erst nach der Befragung ubermittelt wurden
Generell wurde aufgrund des, von den Regierungsfraktionen gesetzten, Zeitdrucks wahrend
der Befragungen im Juni 2007 die Regel immer starker aufgelost, dass Auskunftspersonen
erst nach dem Eintreffen der fur sie relevanten Beweismittel zu befragen seien . Als typische
Beispiele hierfur sollen angefuhrt werden:
Die Befragung des Mag. Mahr, Leiter der Geldwaschemeldestelle im Bundeskriminalamt, am
Montag den 25 . Juni 2007 . Fur die Befragung relevante 16 Ordner mit Ober 5 .000 Seiten
wurden erst im Laufe der Befragung dem Ausschuss vorgelegt.
Die Befragung des Dr. Traumuller, Vorstand der FMA, am Freitag den 29. Juni 2007.
Relevante Dokumente gingen erst wahrend der — schiussendlich rund neunstundigen —
Befragung ein, weshaib diese fur eine halbe Stunde unterbrochen werden musste . Nur so
konnte ansatzweise gewahrleistet werden, dass die Ausschussmitglieder zumindest
oberflachlichen Einblick in die Unterlagen gewinnen konnten.
F. Beweismittel, die nicht kopiert werden diirfen
11
Dem Ausschuss gingen 25 Ordner mit welt mehr als 10 .000 Seiten Akten in einfacher
Ausfertigung zu, die nicht kopiert werden durfen . Dies betrifft insbesondere die
Untersuchungsgegenstande Geldwasche, Mobiltel, Raiffeisen Investment AG / RZB and
Verschleierungen von Treuhandschaften, (Mogilevitsch, Firtasch, Schlaff
.
. .) . Trotz des
auf3erst engagierten Einsatzes der Bediensteten der Parlamentsdirektion konnte eine
ausreichende Einsicht in den Aktenraumen in keinster Weise gewahrleistet werden.
G. Aktenschwarzungen
Die Auslegung des Bank- and Geschaftsgeheimnisses erfolgte insbesondere seitens der
FMA auflerst restriktiv . Ober weite Strecken des Ausschusses wurde es zur Behinderung der
Ausschussarbeit verwendet, etwa wenn der Titel von Diplomarbeiten oder im Internet
abrufbare Medienberichte durch Schwarzungen unlesbar gemacht wurden.
Siehe dazu : Beilage E
IV. Fehlende oder nur in Ansatzen behandelte Falle
A. Geldwasche / Raiffeisen Investment AG / RZB / Centragas
1 . Raiffeisen-Treuhandschaft fur die CentraGas Holding AG /
RosUkrEnergo
lm Juli 2004 grundete die Raiffeisen Investment AG, eine Tochter der Raiffeisen
Zentralbank, durch zwei ihrer Angestellten die Firma RosUkrEnergo . Geschaftsgegenstand
der RosUkrEnergo ist es, den Transport and Verkauf von Erdgas aus Zentralasien durch
Russland in die Ukraine zu regein . Kurz nach der Grundung von RosUkrEnergo wurde die
Halfte ihrer Aktien an die russische Energiefirma Gazprom abgegeben . Die andere Halfte
wurde an die Holdinggesellschaft Centragas AG ubertragen, die von Raiffeisen Investment
treuhanderisch verwaltet wurde.
RosUkrEnergo machte 2006 einen Gewinn von 785 Millionen US-Dollar . Laut der Firmen-
Webseite wurde 95% des Gewinnes in Dividenden an die Aktionare ausgeschuttet.
RosUkrEnergo ist seit ihrer Grundung umstritten, da sie die staatliche 01- and
12
Gasgesellschaft der Ukraine „Naftohaz Ukrainy”, die den Gashandel aus Zentralasien vor der
Grundung RosUkrEnergos betrieb, ersetzt . Weder Russland noch die Ukraine konnten
bisher uberzeugende Erklarungen liefern, warum die private Firma RosUkrEnergo nun diese
wichtige Funktion ubernommen hat oder welche Aufgaben die RosUkrEnergo erbringen
kann, die nicht auch von Naftohaz Ukrainy oder Gazprom erbracht werden konnten.
lm April 2006 Iegte Raiffeisen die Treuhandschaft offen ; Treugeber waren die beiden
ukrainischen Staatsburger Ivan Fursin and Dmytro Firtash . Letzterer steht in Verdacht, mit
dem international gesuchten Semion Mogilevich in Beziehung zu stehen, welcher auf der
„Most Wanted List” des FBIs steht:
WANTED
RACKETEERING (Gangstertum)
SECURITIES FRAUD (Wertpapierbetrug)
WIRE FRAUD (online-Betrug)
MAIL FRAUD (Postbetrug)
MONEY LAUNDERING (Geldwasche)
Beilagen;
Bericht aus Kiev etc . reinstellen- Bogen zu Mogilevich
2. Reaktion des Raiffeisen-Konzerns auf Vorwi rfe der
Geldwasche
Protokoll Mahr zu Vizegouverneur Russland, der erschossen wurde.
Fall RZB – Moldawien, die mit Beendigung der Beziehung endete
Eine Nebenfront zu diesem Thema wurde vom Untersuchungsausschuss ebenfalls beruhrt.
Die in der FMA fur die RZB zustandige Pruferin wechselte im Jahr 2007 (?) direkt in die
vormals von ihr geprufte Bank . Dies ist in Osterreich rechtlich erlaubt, es bestehen keine
Restriktionen zu derartigen Wechseln, etwa gewisser zeitlicher Unterbrechungen zwischen
den beiden Tatigkeiten . In den Befragungen wurden zwei weitere, ahnlich gelagerte FaIle zu
Tage befordert, welche einmal mehr die RZB and einmal die Erste Osterreichische
Sparkasse betreffen .
13
B. MobilTel EAD
1 . Hintergrund / Mord in Perchtoldsdorf
Die MobilTel wurde 1994 von Stoytcho Stoychev gegrundet . lm Jahr 2000 wird dessen
gleichnamiger Vater in Perchtoldsdorf (NiederOsterreich) getotet . Es wird vermutet, dass der
Anschlag eigentlich seinem Sohn gegolten habe, der rund um diese Zeit die MobilTel an
Mikhail Cherney verkauft haben soll . Spatestens 2001 wird Martin Schlaff in Bulgarien in der
Causa MobilTel aktiv and kauft 2002 das Unternehmen — offiziell Ober die MobilTel Holding
GmbH, Wien . An dieser hielt Schlaff 25%, die BAWAG 30%, Dr . Taus personlich 15%, die
Management Trust Holding des Dr . Taus weitere 15% sowie die Dr . Cordt die restlichen
15% . Dr . Taus, die einzige Auskunftsperson zu diesem Thema, verstrickte sich bei seiner
Befragung im Ausschuss bezuglich seiner wahren Anteile am Unternehmen jedoch in
offensichtliche Widerspruche:
Obmann Maa . Dr. Martin Graf: Waren Sie da jetzt Treuhander oder Beneficial Owner?
Dr. Josef Taus : Nein, ich war . . . — Einerseits war diese Gesellschaft, war ich wieder
Treuhander. Und das wurde als .
. . — Na, Beneficial Interest in the Company ist 10 Prozent,
nicht? Das steht ja drinnen : „Beneficial Interest in the Company”.
Und dann war die entscheidende Frage : Ich war also kein Shareholder, sondern ich hatte
eine Vereinbarung, die ich Ihnen einleitend gesagt habe, dass ich fur meine Tatigkeit
. . — So, and das war es!
0,8 Prozent (Obmann Dr. Graf: Richtig!) ungefahr .
Obmann Mag . Dr. Martin Graf: Darf ich Sie bitten, die Seite 39 dieses Prospektes
aufzuschlagen? (Dr. Taus: Kann ich al/es tun …) — Das ist beim zweiten gelben Zetterl, das
da drinnen hangt . — Und zwar: In der Mitte dieser Seite findet sich Ihr Name wieder, oder
wird Ihre Person beschrieben . Und im letzten Satz — das ist naturlich alles auf Englisch —
steht wieder drinnen, dass Sie 10 Prozent der Aktien an der MobilTel halten . (Dr. Taus: Ich
hab’ …) — Jetzt haben wir herausgearbeitet (Dr. Taus: lch hab’ 0,8 .
0,8 Prozent.
Dr. Josef Taus : 0,8 Prozent, ja.
Obmann Mag . Dr . Martin Graf : Es gibt auch Prospektwahrheit.
Dr. Josef Taus : Ja, kann schon sein, weia ich nicht.
Obmann Mag . Dr . Martin Graf : Der Prospekt ist sohin falsch!
Dr. Josef Taus : Weill ich nicht . Da muss ich sagen, da bin ich .
das
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Aber wenn ein Prospekt Offentlich aufgelegt wird zu einer
Kapitalerhohung, wo drinnen steht, dass Sie mit 10 Prozent Aktienkapital selbst beteiligt
sind, dann ist das falsch . — Konnen wir das festhalten?
Dr. Josef Taus : Ich habe 0,8 Prozent .
. . — Ich habe ihn, ich lese
. .), Sie haben nur
14
Alles also sehr unklar. Aber aufgeklart soll es auch nicht werden, so der Wille der
Regierungsfraktionen . Und der Klubobmann der OVP and ehemalige Bundeskanzler Dr.
Schussel – als Auskunftsperson im Ausschuss abgelehnt – eroffnet am 25 .3.2003 die
Zentrale der MobilTel in Sofia . Zu diesem Zeitpunkt die Zentrale einer Firma, dessen
tatsachliche Eigentumer nicht bekannt waren and immer noch nicht sind.
2. Die „vier Amerikaner” / Amara / Verbindung Karibik-Bulgarien
Ende 2000 treten in Folge von Spekulationsgeschaften des Dr . Wolfgang Flottl jr., die er mit
Geldern der BAWAG betrieb, Verluste von rund EUR 360 Mio ein . Ein Fehlbetrag von
USD 82 Mio tat sich in drei liechtensteiner Stiftungen auf . In dieser Situation trat
Generaldirektor Elsner an seinen Du-Freund Martin Schlaff heran and bittete ihn um Hilfe : er
benotige Firmen, die auf1erhalb der direkten Einflusssphare der BAWAG stunden . Diese
sollen bei der BAWAG Kredite aufnehmen and die so lukrierten Gelder in Folge an die
maroden Stiftungen weiterleiten . Versprochene Provision: USD 1 Mio . Dazu Schlaff in seiner
Vernehmung durch das BIA vom XX .XX .XXX:
„Es gibt einen Menschen auf der Welt, dem ich einen solchen von Elsner als
Einkommen ohne Risiko and Aufwand dargestellten Ertrag vergonnte, and das ist
Shloime Meier.”
Am 5. Janner 2001 flossen in Summe USD 88 Mio . an vier Firmen des Shloime Meier (oder
„Sol Mayer”) : Nu Tech Inc . (24 Mio), Advanced Integrated Technology Development Inc . (23
Mio .), USA Premium Inc . (21 Mio .) and S&H Trading Inc . (20 Mio) . Die BAWAG-interne
Begrundung fur die Gewahrung dieser Kredite ohne jegliche Besicherung : Empfehlung der
exzellenten Kontakte der Bank in New York.
Risiken gingen die vier Firmen dabei nicht ein . Michael Hason, Steuerberater von Schlaff and
Meier erklarte bei seiner Einvernahme im Bundeskriminalamt vom XX .XX .XXXX:
Von Herrn Meier wurde mir mitgeteilt, dass seitens der BAWAG samtliche Vertrage
vorbereitet waren . Dazu zahlte auch eine Vereinbarung [ . . .] dass diese vier US-Firmen nur
dann verpflichtet sind, diese Kredite zuruckzuzahlen, wenn die ausgerechten Gelder auch
wiederum eingehen .”
Und diese gingen dann auch tatsachlich wieder ein – and zwar Ober den den Verkauf der
MobilTel . Am 2 . April 2002, kurz nach dem Einstieg Schlaffs in die MobilTel, ubersendete die
Amara Handels- and Finanzgesellschaft reg . Trust, Schaan, Liechtenstein, ein Schreiben an
Peter Nakowitz . Dieser war zu jenem Zeitpunkt nicht nur im Vorstand der BAWAG, sondern
auch in jenem der MobilTel Holding GmbH vertreten . Darin wird – unterschrieben von
15
Konrad Ackermann, einem langjahrigen Geschaftspartner des Martin Schlaff – die
bevorstehende Verfugbarkeit Ober „bis zu 100 Millionen Dollar” angekundigt. Die Amara
werde „dafi r sorgen, dass dieser Gewinnanteil der Kreditabdeckung folgender Firmen [Anm .:
der „vier Amerikaner”] zugute kommen wird .” Et voila, am 29 . Oktober 2004, nach dem
Ankauf von Anteilen an der MobilTel durch eine internationale Investorengruppe, setzt sich –
ausgehend von der MS Privatstiftung – ein Zahlungskreislauf in Gang, an dessen Ende die
Deckung der vier Kredite steht . Bezuglich des Zusammenhangs zwischen MobilTel-Deal and
den Karibik-Geschaften erklarte Nakowitz dem Ausschuss:
Abgeordneter Mag . Werner Kogler (Grune) : [.
Mail . Peter Nakowitz : Noch einmal : Bei diesem ganzen Themenkomplex, da geht es urn die
Grenzziehung zwischen MobilTel and Karibik-Geschaften . Und diese Bestatigung, die Sie
hier ansprechen, betrifft eindeutig den Karibik-Komplex, and darum entschlage ich mich der
Antwort .
. .] Wer oder was ist die Amara?
Protokoll der 32 . Sitzung vom 8 . Juni 2007, S . 60
Es besteht also ein Zusammenhang zwischen der Verschleierung der Karibik-Verluste and
dem MobilTel-Deal . Karibik-Verluste Flottis wurden Ober Bulgarien-Gewinne Schlaffs
gegenfinanziert. Wie diese Verbindung funktionierte, konnte vom Ausschuss nicht bearbeitet
werden.
3 . Uberhohter Kaufpreis Mobiltel / Schaden Telekom – OIAG
Seit Beginn des MobilTel-Deals stand das Ziel fest : das bulgarische Unternehmen sollte an
die Telekom Austria, die zu Teilen im Eigentum der Republik steht, veraullert werden. Das
gelang auch, and zwar fur einen schlussendlichen Kaufpreis von rd . EUR 1,6 Mrd, die zur
Halfte an die Organisatoren des Deals abfielen . Wie diese EUR 800 Mio zwischen den
beteiligten Akteuren verteilt wurde, konnte nicht beleuchtet werden . Welche Rolle der
damalige Vorstandsvorsitzende der Telekom Austria – der nebenbei ab 2002 auch dem
Aufsichtsrat der MobilTel angehorte – konnte nicht beleuchtet werden . Die zentralen Akteure
– Schlaff, Sundt, Wieltsch, Colombo – konnten nicht gehort werden . Politische Interventionen
konnten nur festgestellt werden, aber nicht hinterfragt werden.
mit mehreren Aspekten (vgl . Anklageschrift)
GaloniaNerdacht der Geldwasche (siehe OTS)
Beziehung zu Israel (,,Bawag/Schlaff/bulg . Mobiltel- Deal”) – Verweis Behorden ermitteln
nun, warum
16
C. Geldwasche/BAWAG/Galonia/Schlaff/Israel
1. Galonia Etablissement / illegale Parteienfinanzierung in Israel
Aus Zeugenbefragungen and der Aktenlage geht hervor, dass von der Galonia
Etablissement Zahlungen in Geldkreislaufe geschickt wurde, die den Verdacht der
Geldwasche, der illegalen Parteienfinanzierung and dazugehoriger moglicher Bestechung
begrunden . Es geht urn die illegale Unterstutzung des ehemaligen israelischen
Premierministers Ariel Sharon uber weitere Strohmanner von Sudafrika bis hin zu den
beiden Sharon-SOhnen . Bevor die Gelder in Israel fur die Familie Sharon verfugbar waren,
haben sich alle Zahlungstransaktionen der genannten wirtschaftlich berechtigten
Strohmanner im wesentlichen nur auf Konten der BAWAG abgespielt.
Mit Datum 7 .11 .2006 wurde durch die FMA ein Schreiben an die Geldwaschemeldestelle des
BMI weitergeleitet, wonach die Bankenaufsichtsbehorde im Zuge des gegen die BAWAG
P.S .K. laufenden Ermittlungsverfahrens auf verdachtige Transaktionen gestoflen sei . Diese
Transaktionen waren Ober Konten der BAWAG P .S .K. , lautend auf die in Liechtenstein
etablierte Gesellschaft „GALONIA Etablissement”, abgewickelt worden” . (siehe Strafsache
gg . Phillip Bennett, u .a. wegen § 153 StGB).
Die Meldung der FMA, die am 7 .11 .2006 erfolgte, ist ein Hinweis darauf, dass die FMA
hinsichtlich des Geldwascheverdachtes im Zusammenhang mit diesem Fall erst im Zuge der
umfassenden Prufung der BAWAG oder im Zuge der Einsetzung des
Untersuchungsausschusses tatig wurde . Der Verdacht der Geldwasche wurde von den
israelischen Behorden schon bereits viel fruher geauf1ert . In diesem Zusammenhang blieb
dem Untersuchungsausschuss zu wenig Zeit, das Verhaiten and Zusammenspiel der
Behorden in diesem Zusammenhang seit dem ersten Rechtshilfesuchen der israelischen
Regierung im Jahr 2002 Genauer zu untersuchen.
2. Politische Intervention zugunsten des Mikhael Cherney /
Einreiseverbot in Bulgarien / drohender Verlust der israelischen
Staatsburgerschaft
Im Jahr 2000 wurde Ober Mikhael Cherney ein Einreiseverbot in Bulgarien erlassen . Rund
um diese Zeit begann auch in Israel ein Prozess zur Aberkennung der Staatsburgerschaft
des Mikhael Cherney . Im Umfeld dieser Entwicklungen erfolgten zahlreiche politische
Interventionen zugunsten Cherneys, offenkundig getragen von den Interessen von BAWAG-
General Elsner, Casino-Chef Dr . Wallner and vor allem des Mag . Schlaff selbst . Dies ist aus
den Akten nachweisbar. Die Interventions-Liste der tatsachlich gelungenen oder auch nur
versuchten Beeinflussung der Behorden reicht von der ehemaligen Auflenministerin Ferrero-
Waldner Ober Dr . Wallner bis zu Dr. Taus. Nachdem Cherney im Jahr 2003 ein Halbjahres-
17
Visum erlangte, wurde eine erneute Ausstellung von den Beamten des Bundeskriminalamt,
trotz einer Vielzahl an Interventionen, abgelehnt.
Zitat Wanner: Keine Einwande mehr vorhanden
D. Hypo Alpe Adria
1 . Unkooperatives Verhalten des Vorstandes / Nichtentbindung
von Priifern and Angestellten
Auffallig ist, dass die Unterlagen zu Hypo Alpe Adria nur kurz vor oder erst nach den
Befragung eintrafen – z .B. der OENB Bericht von 2007 . Auch waren die Schwarzungen sehr
exzessiv ; etwa scheint bereits die Erwahnung des Namens „Zagorec” unter das
Bankgeheimnis zu fallen.
Nichtentbindungen der Mitarbeiterinnen seitens der Bank verhindern die Ermittlungen. Auch
wurden Unterlagen des Klagenfurter Landesgerichts bislang nicht ubermittelt – ohne diese
konnen die Erhebungen nicht abgeschlossen werden.
Salzer, Stange) tragen Koffer von Rauscher wahrend der Amtshandlung weg – dies ist fur die
Aufarbeitung notig . Es bleiben viele offene Fragen, and es fehien viele verschwundene
Unterlagen.
Als besondere Chuzpe des Themenkreises Hypo Alpe Adria muss erwahnt werden, dass der
Firmenanwalt als Vertrauensperson den Auskunftspersonen mitgeschickt wird . Sogar der
Verfahrensanwalt weist auf diese Unhaltbarkeit hin . Auch die Entschuldigungsschreiben der
Hypo-Mitarbeiterinnen wurden offensichtlich gemeinsam von einer zentralen Stelle erstellt.
Dies deutet auf besondere Anstrengungen der Vertuschung hin.
E. MobTEL
Osterreichischer Vizekanzler Gorbarch – fliegt auf Kosten von Schlaff nach Serbien
F. Casino Jericho
Ev, auch Eilat dazu, Interventionen, Verdacht auf Bestechung, Geldwasche.
18
V. Bankaufsichtswesen radikal reformieren!
A. Interne Revision
Interne Revision berichtet zwingend an den Aufsichtsrat als ganzes sowie an die
Bankpruferinnen and die FMA/OeNB
B. Aufsichtsrat
Festlegung einer qualifizierten Berichtspflicht des Vorstands fur wichtige operative
Tatigkeiten des Vorstands zur Verbesserung der Uberwachung des Vorstands durch den
Aufsichtsrat
Anzahl der zulassigen Aufsichtsratsfunktionen auf maximal funf reduzieren
,,Fit and Proper”-Test auch fur die Aufsichtsrate, d .h. Prufung auf fachliche Eignung and
Nachweis der erforderlichen Eigenschaften
C. Wirtschaftspri fer, Steuerberater
Unbedingte externe Rotation bei Wirtschaftspruferinnen (siehe auch Empfehlung im Bericht
des Rechnungshofs vom 3 . Juli 2007) etwa alle vier bis funf 5 Jahre sowie ein strenges Vier-
Augen Prinzip (bzw. die bereits bestehenden Regelungen konsequenter umsetzen) . Das
fuhrt zu einer Starkung der Unabhangigkeit der Bankpruferinnen.
Schaffung eines Einspruchsrechts der FMA/OeNB bezuglich der Bestellung von naturlichen
Personen als Bankpruferinnen oder die Einrichtung eines Pools von berechtigten
Bankpruferinnen durch FMA/OeNB, wobei die Zuteilung durch Losentscheid erfolgt.
Verstarkte Redepflicht des Abschlussprufers sowie verstarkte Berichtspflichten der
Bankpruferinnen von FMA/OeNB
Haftungsverpflichtung der Wirtschaftspruferinnen ausdehnen, begleitet durch eine
entsprechende Ausweitung der Haftpflichtversicherung
Verbot von unmittelbarem Wechsel von Pruferinnen zu einem von ihnen gepruften
Unternehmen („Cool–Down- Phase”) : das gilt fur Pruferinnen in allen Bereichen
(Wirtschaftsprufer, FMA and OeNB, wie es auch in einigen anderen Landern realisiert ist.
19
Gesonderte Angaben zu Geschaften mit nahestehenden Unternehmen and Personen (
Bankpruferinnen an FMA/OeNB)
Verhaltnis von (Steuer)Beraterinnen and Wirtschaftspruferinnen erfordert eine klare
Funktionstrennung, insbesondere bei Finanzdienstleistern
D. Organisation der Aufsicht
Losung der Schnittstellenproblematik FMA/OeNB and Beseitigung von Doppelgleisigkeiten
durch die Schaffung einer zentralen, bestimmenden Behorde . Fur Vor-Ort Prufungen
empfiehlt dies auch der Rechnungshof in seinem Bericht vom 3 . Juli 2007 . Fur den Fall der
Ubertragung an die OeNB bedarf es jedenfalls einer Anderung der Eigentumerstruktur der
OeNB.
Hohere, anreizorientierte Entlohnung der Mitarbeiterinnen in dieser zentralen BehOrde zur
Steigerung der Motivation and zur langeren Bindung an das Unternehmen . Dadurch kann die
derzeit hohe Fluktuationsrate von Mitarbeiterinnen in der FMA gesenkt werden.
Samtliche, in die Prufung involvierten Organe einschlief1lich der Wirtschaftspruferinnen
mussen ihre Pri fberichte austauschen.
Erganzende Angaben zu Prufungsbericht hinsichtlich Berichterstattung liber
bemerkenswerte Kredite
Prufungsfrequenzen der Vor-Ort Prufungen bei Grof3banken and den systemrelevanten
Banken erhohen and Follow-Up Prufungen rechtlich verankern and im Gegenzug
Managementgesprache einschranken (siehe dazu auch die Empfehlung des Rechnungshofs
in seinem Bericht vom 3 . Juli 2007) . Der fur Vor-Ort Prufungen aufgewendete Ressourcenteil
sollte angehoben werden . Die Nichtbeseitigung von Mangeln im Zuge von Vor-Ort Prufungen
– insbesondere im Zusammenhang mit der internen Revision and dem Risikomanagement –
soil scharfe Sanktionen nach sich ziehen.
Schaffung eines stabilen Systems einer Anlegererschadigung fur Wertpapierdienstleistungen
analog zu den Banken
E. Staatskommissare
Unter der Voraussetzung der Umsetzung der oben dargestellten Maf3nahmen konnen die
Staatskommissare abgeschafft werden . Die dadurch frei werdenden Mittel werden fur die
20
Ausweitung des Bankenprufwesens verwendet (Erhohung von Gehaltern in der FMA,
Aufstockung von qualifiziertem Personal).
F. Internationale Kooperation
Verbesserte Kooperation mit auslandischen Prufbehorden (bezieht sich auch and besonders
auf Verdachtsmomente der Geldwasche)
Sicherstellung einer verpflichtenden EU — weiten Kooperation der jeweiligen Prufbehorden:
zur Bekampfung der Geldwasche
zur Offenlegung verschleierter Eigentumerschaften
der Bekampfung von Anlegerentschadigung
zur Bekampfung der Steuerhinterziehung
G. Konsumentenschutz
Durch das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 wird sich der Schutz der Anlegerinnen durch
Informationspflichten and Wohlverhalten der Unternehmen deutlich verbessern . Dar-Ober
hinaus waren aus Konsumentenschutzgrunden folgende MaBnahmen erforderlich:
– weitere Verbesserung der Transparenz durch verpflichtende Aushandigung aller
relevanten Unterlagen and verbesserten Zugang zur Dokumentation
– Verbot von „Hausturgeschaften” bei komplexen Finanzanlageprodukten oder alternativ ein
Rucktrittsrecht bei soichen Vermogensanlageprodukten
– Ubergang der Beweislast von Kleinanlegerinnen auf Wertpapierdienstleister, da sie die
Erfullung and Aufklarungs- and Informationspflichten leichter nachweisen konnen.
H. Geldwaschebestimmungen
strenge Bestimmungen zur Bekampfung der Geldwasche and Offenlegung verdeckten
Eigentums (Orientierung an den Best Performern)
Erleichterungen der Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Verdachtsfallen von Geldwasche
sowie zur Bekampfung von Steuerhinterziehung
I. Weitere Vorgangsweise
Einsetzen einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern aller Fraktionen zur radikalen Reform and zur
Neuausrichtung des Bankenaufsichtswesens im Sinne der obigen Punkte
21
VI . Anhang
A . Pri fauftrag
Eingebracht am 30 .10.2006
ANTRAG
der Abgeordneten Kogler, Krauter, Strache, Pilz, Gassner, Vilimsky, Kolleginnen and
Kollegen
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemaf3 § 33 GOG
betreffend „Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria and weitere Finanzdienstleister”
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im
Verhaltnis : 6 SPO, 6 OVP, 2 Grune, 2 FPO, 1 BZO einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
1. Aufklarung Ober samtliche Prufungen and Maflnahmen der staatlichen Organe der
Banken- and Finanzmarktaufsicht zur Aufdeckung von verdachtigen Vorgangen and
Malversationen bei Banken and Finanzdienstleistern im Zeitraum von 1994 bis heute,
insbesondere Ober die sogenannten „Sonder-Geschafte” der BAWAG, Ober die Swap-
Geschafte der Hypo Alpe-Adria and Ober damit in Zusammenhang stehende weitere
Geschafte.
2. Aufklarung Ober die politische Verantwortlichkeit fur fehlende Konsequenzen aus
kritischen Prufberichten seit 1994, insbesondere des Berichts der OeNB aus dem April 2001
an die damalige Bankenaufsicht im BMF Ober die Situation der BAWAG/PSK;
3. Aufklarung Ober die politische Verantwortung fur neuerlich fehlende Konsequenzen aus
dem Bericht Ober die Vor-Ort-Prufung der BAWAG durch die OeNB im Auftrag der FMA vom
10 . Juni 2003 bis zum 14. Juli 2003;
4. Aufklarung Ober die Vorgange and Hintergrunde, die zur Haftung der Republik
Osterreich gegenuber der BAWAG/PSK fuhrten;
22
5. Aufklarung Ober die Wahrnehmungen and allfalligen Maf3nahmen der Banken- and
Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der Vorgange rund urn den Kauf der bulgarischen Firma
MobilTel durch die Telekom Austria unter Beteiligung der BAWAG (Komplex
Taus/Schlaff/Elsner) and des gleichartigen Versuchs im Falle der Belgrader Firma MobTel
and der Rolle, die Mitglieder der Bundesregierung dabei spielten;
6. Prufung des Verhaltens des damaligen Leiters der Wirtschaftspolizei, Mag . Roland
Horngacher, insbesondere im Zusammenhang mit der Uberprufung and Weitergabe der
Daten von Taus/Schlaff-Geschaftspartnern an die BAWAG im Zusammenhang mit dem
Erwerb der bulgarischen Firma MobilTel sowie der Unterdruckung der „BAWAG-Anzeige”,
die von einer „Profil”-Journalistin erstattet worden war, sowie Prufung der Frage, ob and
inwieweit die BAWAG (bzw. deren Organe and Mitarbeiter) illegal Auskunfte bei
Polizeiorganen Ober Dritte eingeholt and erhalten hat and dadurch zum Amtsmissbrauch
angestiftet wurde and die BAWAG am Amtsmissbrauch partizipiert hat.
7. Aufklarung uber die Wahrnehmungen and allfalligen Maffnahmen der Banken- and
Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der Vorgange rund urn das Engagement der Casinos
Austria gemeinsam mit der BAWAG im Projekt „Casino Jericho” (Komplex
Wallner/Schlaff/Elsner);
8. Prufung der Entsendepraxis von Staatskommissaren, im speziellen im Fall der Hypo
Alpe-Adria Bank AG and der BAWAG/PSK;
9. Prufung der Frage, wann and in wie welt die Banken- bzw . Finanzmarktaufsicht uber die
Verlustgeschafte and allfallige Malversationen in der Hypo Alpe-Adria Bank AG Kenntnis
erlangt hat and wie diesfalls von seiten der FMA reagiert wurde;
10. Prufung der Frage, inwieweit and in welcher Form die Banken- and Finanzmarktaufsicht
gegen Fehlbewertungen von Beteiligungen and Kreditrisiken vorgegangen ist, insbesondere
im BAWAG and Hypo Alpe-Adria Komplex, and ob allenfalls unrichtige Bilanzdarstellungen
von der FMA gebilligt oder bewirkt worden sind;
11. Prufung der Frage, ob and wie staatliche Organe dagegen vorgehen, wenn
Osterreichische Banken an Vorgangen mitwirken, die zur Verschleierung von
Eigentumsverhaltnissen and Geldflussen dienen;
12. Prufung der Frage, ob and inwieweit sogenannte Ostgeschafte osterreichischer Banken
durch fragwurdige Kundenbeziehungen and die Begunstigung grof3 angelegter Geldwasche
dem Ansehen des osterreichischen Finanzplatzes weltweit Schaden zufugen and welche
Maflnahmen seitens der zustandigen staatlichen Organe ergriffen wurden;
13. Aufklarung daruber, ob and inwiefern Regierungsmitglieder an fragwurdigen oder gar
inkriminierten Aktivitaten von Banken and Finanzdienstleistern beteiligt waren;
14. Aufklarung daruber, ob der Bundesminister fur Finanzen, Karl-Heinz-Grasser, als
oberstes Organ der Banken- and Finanzmarktaufsicht aufgrund eines personlichen Nahe-
oder Abhangigkeitsverhaltnisses zu involvierten Personen oder Entscheidungstragern von
Banken bzw . Kreditinstituten oder aufgrund anderer aufzuklarender Umstande diesen
Banken bzw . Kreditinstituten insbesondere hinsichtlich seiner Aufsichts- and Kontrollpflichten
begunstigt oder ihnen Vorteile verschafft hat ;
23
15. Prufung der Frage, ob die Banken- and Finanzmarktaufsicht Kenntnis von offener and
verdeckter Parteienfinanzierung durch die involvierten Banken erlangt hat oder haben
musste and ob eine Involvierung von Mitgliedern der Bundesregierung oder von
Landesregierungen vorliegt;
16. Prufung der Frage, ob die Banken- and Finanzmarktaufsicht im Fall des
Finanzdienstleisters „AMIS” rechtzeitig and umfassend gepruft hat;
17. Prufung der Frage, warum seitens des BMJ bis heute kein Rechtshilfeersuchen an das
Furstentum Liechtenstein zur Klarung der Frage ergangen ist, wer die Bezieher jener
Zahlungen von Wolfgang Flottl waren, die dieser bereits offentlich eingestanden hat;
18. Aufklarung der politischen and rechtlichen Verantwortung fur den Konkurs des Atomic-
Konzerns and der Gestion der de-facto-Alleingiaubigerin BAWAG.
Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mundlichen and schriftlichen
Auskunften zum Untersuchungsgegenstand and durch Einsicht in samtliche Akten, Berichte
and Protokolle des Bundesministeriums fur Finanzen, Bundesministeriums fur Justiz, der
Finanzmarktaufsicht, der OeNB, anderer Dienststellen and involvierter juristischer Personen
im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes samtliche Sachverhalte auf
rechtliche and politische Verantwortlichkeiten prufen.
Begrundung:
In letzter Zeit wurde eine Reihe gravierender Missstande im osterreichischen Bankwesen
and bei Finanzdienstleistern offenkundig . Diese Missstande fuhren nicht nur zu einem
enormen wirtschaftlichen Schaden, sie schadigen auch die Reputation and damit die
Leistungsfahigkeit des Finanzplatzes.
Besonders ins Auge springen dabei folgende Vorfalle:
Engagements in hochriskante Spekulationsgeschafte (BAWAG, Hypo Alpe Adria u .a .)
Finanzielle Mitwirkung an fragwurdigen Vorgangen bei Firmenubernahmen (MobTel,
MobilTel)
Intransparente Geschaftsverbindungen zu dubiosen Partnern (z .B. Treuhandkonstruktionen
von BAWAG / MobilTel Holding oder Raiffeisen Investment AG / RosUkrEnergo)
Anlagefonds, die unbehelligt in kurzer Zeit tausende Anleger schadigen (AMIS)
Insolvenzgefahr bei Tiroler Sparkasse .
24
Diese Vorfalle haben nicht nur strafrechtliche Relevanz, sondern werfen auch die Frage auf,
warum die vom Gesetzgeber bestellten Aufsichtsorgane nicht einschritten and was sie von
den Vorkommnissen wussten.
Widerspruchliche Aussagen zu aufklarungsbedurftigen Vorfallen rund urn die sogenannten
„Karibik-Geschafte” der BAWAG werfen Fragen Ober das Verhalten der damaligen
Bankenaufsicht im BMF and der von 1994 bis heute im Amt befindlichen Bundesminister Mr
Finanzen auf. Die BAWAG unterlag als Kreditinstitut der Bankenaufsicht, die zu dieser Zeit
vom BMF ausgeubt wurde . Sie unterlag auflerdem der Prufungskompetenz der OeNB, die
nach dem BWG bei der Bankenaufsicht mitzuwirken hatte.
Daruber hinaus ist bekannt geworden, dass wegen riskanter Devisen- and Zinsgeschafte
(Swaps) die Hypo Alpe-Adria-Bank AG vor zwei Jahren rund 330 Mio . Euro verloren hat.
Auch hier stellt sich die Frage, warum Bankprufer, Staatskommissare and Bankenaufsicht
nicht rechtzeitig ein entsprechendes Interesse an aufklarungsbedurftigen Bilanzzahlen
zeigten . Weiters stellt sich die Frage, wieso die Geschafte der Hypo-Alpe-Adria Bank AG and
deren Konzerngesellschaften auf dem Balkan nicht untersucht wurden.
Die Finanzierung von Firmenubernahmen von osteuropaischen Paten, etwa im Falle der
bulgarischen Mobiltel oder der serbischen Mobtel, birgt nicht nur hohe finanzielle Risken, die
mittelbar osterreichische Kunden and Steuerzahler schadigen konnten, sondern ist auch
geeignet, die Reputation and Vertrauenswurdigkeit des heimischen Bankplatzes zu
gefahrden . Auch passen solche Geschaftspraktiken schlecht zu in Richtung EU-
Beitrittskandidaten gerichteten Forderungen, entschiedener gegen Wirtschaftskriminalitat,
insbesondere auch gegen Geldwascherei vorzugehen.
Ebenso geeignet, die Interessen von osterreichischen Bankkunden and das Ansehen des
Bankplatzes zu schadigen, sind von osterreichischen Banken organisierte Treuhand-
Iosungen, wie die Centragas der Raiffeisen Investment AG oder die Mobiltel Holding der
BAWAG, die dazu dienen, Eigentumsverhaltnisse zu verschleiern and damit den Verdacht
von Geldwasche and ungerechtfertigten Gewinnentnahmen wecken.
Auch ungerechtfertigte Aufwertungen von Bankbeteiligungen, wie sie etwa im Falle der
BAWAG beim Casino Jericho oder im Falle der Hypo Alpe-Adria bei Engagements am
Balkan offenkundig wurden, bergen die Gefahr von Bilanzfalschung and einer potentiellen
Schadigung der Burgerinnen and Burger.
Schlief1lich tummein sich in Osterreich, scheinbar unbehelligt von der Finanzmarktaufsicht,
Finanzberater and Veranlagungsfirmen, die offenbar nicht daran denken, die von ihnen
geweckten Gewinnversprechen zu erfullen and tausende geschadigte Anleger zurUcklassen.
Auch hier stellt sich die Frage, warum die staatlich vorgesehenen Kontrollinstrumente
versagen.
Da es ein dringendes offentliches Interesse an einem geregelten and funktionstuchtigen
Bankwesen and Finanzmarkt gibt, muss genau untersucht werden, welche Handlungen oder
Unterlassungen die sachlich in Betracht kommenden BehOrden im Zeitraum von 1994 bis
25
heute gesetzt haben and welche Konsequenzen sich aus festgestellten Mangeln fur
zukunftige Verbesserungen ableiten lassen.
Es gilt auch zu prufen, inwieweit osterreichische Regierungsmitglieder direkt oder indirekt in
diese Vorgange verwickelt sind.
Der Standige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, der sich mit der
Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der BAWAG befasste, konnte die oben angefuhrten
Untersuchungsgegenstande auf Grund seiner eingeschrankten Moglichkeiten and der vollig
einseitig agierenden Regierungsfraktionen nur unzureichend untersuchen and schon gar
nicht aufklaren.
B. Brief Van der Bellen an Prasidentin Prammer
C. Reisebericht des Bundeskriminalamt Kiew
Aus Ordner: Bundeskriminalamt Buro II/BK/3 .1
Aktenkopie – 1 9771781/1-II/BK31030 BK
Republik Osterreich BK /BMI
.BK
Republik Osterreich
Bundesministerium fur Inneres
Bundeskriminalamt
Abtl . Robert KURZEWSKI
Buro 3 .1 .3
DVR : 0000051
Wien, am 18 . Dezember 2006
GZ
Betreff: Dienstreise Kiew 06 .Dez .2006 – 08.Dez.2006
Reisebericht
Fall MOGILEVICH
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-
VASYLYSCHYN fuhrt an, dass durch SBU bereits seit Iangerer Zeit operative
MaI’ nahmen gegen die Gruppierung MOGILEVICH gefuhrt werden . Seine Kontaktpersonen
and Geschafte werden operativ uberpruft . Dabei handeit es sich urn die genaue Verfolgung
der wirtschaftlichen Interessen der Gruppierung gegen den Ukrainischen Staat . Bis dato
konnte festgestellt werden, dass das Hauptinteresse des MOGILEVICH im Bereich der
Gasindustrie liegt . Zuletzt konnte auch beobachtet werden, dass er versucht Aktien im
Bereich der chemischen Industrie zu kaufen . Er beteiligt sich an folgenden Firmen:
RSJ (chemische Fabrik in Armiansk/Ukraine)
Krymsoda
–
Krymskii Titan
Rovno Azot
Seit 2002 wurden seine Tatigkeiten mit der Firma TRANSGAS registriert . In weiterer Folge
wurde diese Firma in die ROSUKRENERGO umgewandelt and in der Schweiz offiziell
gegrundet . Alle Daten hinsichtlich der Firma sind dem SBU bekannt . Diese Firma besitzt zum
heutigen Zeitpunkt das Monopol auf die Gaslieferungen and ist einer der groaten Importeure.
Aufgrund der Auswertung wurde bekannt, class hinter der Firma
ROSUKRENERGO die Person MOGILEVICH stehen soll . Seine anvertraute Kontaktperson
FIRTASH besitzt die voile Kontrolle liber die gegenstandliche Firma and befindet sich in
speziellem Interesse des SBU.
Aktuell werden die Bewegungen des MOGILEVICH in der Ukraine and in Russland durch
SBU beobachtet.
Kontakte des MOGILEVICH sollen folgende Personen sein:
–
–
–
FIRTASH Dimitri
FURSIN Iwan
FISHERMAN Igor
SHETLER JONES Robert
Die Struktur der Grander wurde durch die ukrainische Seite genau aufgeklart.
Es wurde mitgeteilt, dass die CENTRAGAS durch die AROSGAS gegrundet wurd, welches
von russischem GASPROM zu 50% kontrolliert wird.
Die anderen 50% gehoren der Raiffeiseninvestment hinter welcher die Person FIRTASH
steht . Dieser agiert fur MOGILEVICH .
27
FIRTASH erklarte gegenuber den ukrainischen Medien, dass er der Grander von der
ROSUKRENERGO sei . Weiters behauptet er, dass er einen Gewinn in der Hohe von
13.000 .000.- Euro durch eine Campagne von CENTRAGAS gemacht hatte . Dieser Betrag
wurde laut seinen Angaben in Osterreich versteuert.
Cheflnsp . ROSSA fuhrt an, dass es unverstandlich ist auf welche Weise FIRTASH zu
–
seiner Fuhrungsposition gekommen ist . Bei der Uberprufung der
RAIFFEISENZENTRALBANK konnten keine direkten Verbindungen festgestellt werden . Wir
verfugten nicht Ober Dokumente, welche den Zusammenhang zwischen FIRTASH and
CENTRABANK bestatigen wurden . Weiters werden die Verbindungen zwischen FIRTASH
and der RAIFFEISENHOLDING erlautert . Es wird mitgeteilt, dass es sich lediglich um
Informationen aus offenen Quellen beziehungsweise urn operative Geruchte handelt, welche
auf die Verbindungen des FIRTASH hinweisen.
VASYLYSCHYN fragt, ob FIRTASH ein Inhaber der RAIFFEISENZENTRALBANK
ist?
– Es wird geantwortet, dass es sich beim FIRTASH lediglich urn einen Kunden der
Raiffeisenbank handelt and diese Strukturen vermutlich fur den FIRTASH von der Bank
aufgebaut wurden.
Weiters wurden der ukrainischen Seite grafische Darstellungen (Organigramme= der
wirtschaftlichen Verbindungen — Firmenverflechtungen vorgezeigt . Dabei wurde durch die
CI .ROSSA die geschichtliche Entwicklung der Strukturen erklart . Es wurde erganzt, dass
,–
sich die Strukturen standig verandern and erst eine Aktualisierung vorgenommen werden
muss urn diese ubergeben zu kOnnen . Nach einem erneuten Update werden die Diagramme
durch den osterreichischen Verbindungsbeamten in Kiew an die operative Abteilung der SBU
im Rahmen der Zusammenarbeit ubergeben.
Vertreter der SBU fragten nach der Rechtfertigung and Erklarung der
Die Rolle der Personen PUTSCHEK ; WILSON ; BROWN u .a. wurde genau besprochen.
–
osterreichischen Raiffeisenbank zu der Causa.
Es wird beantwortet, dass die Raiffeisenbank die Theorie verfolgt, dass es sich bei den
Kunden urn sehr reiche Geschaftsleute handelt . Seitens der Raiffeisenbank gibt es keine
Verdachtsmomente, wonach Verbindungen zur organisierten Kriminalitat bestehen wurden.
Es konnten auch keine direkten Verbindungen zu der Person
MOGILEVICH festgestellt werden .
28
VASYLYSCHYN erklart, dass es sehr wohl direkte wirtschaftliche Verbindungen
zwischen der Person MOGILEVIC and FIRTASH gibt.
Er fuhrt die Aktivitaten der beiden Personen im Ausland an:
Fa. Harok (phon .)
Fa. Simia (phon .)
–
Weites wurde mitgeteilt, dass FIRTASH gemeinsam mit der Ehefrau des MOGILEVICH –
TELESZ Galina an der Fa.
MITTELMEER Nomines LTD, Dironis 10, ENGOMI ; Nicosia
(Firma war bis 03 .01 .2003 gemeldet)
beteiligt war.
Es ist auch benkannt, das FIRTASH einer der Direktoren der Fa . des MOGILEVICH in
Ungarn gewesen ist . 1998 beteiligte er sich an einer anderen Gruppe des MOGILEVICH –
der Gruppe KNOPP.
FIRTASH zahlt zu den Hauptfiguren im Ermittlungsverfahren.
Es wurden gegen ihn bereits Ermittlungen in Berlin wegen Geldwasche gefuhrt . Dabei ging
es urn Grunderwerb in der Hohe von 2 .000.000 Euro.
FIRTASH wollte auch in Bordeaux / Frankreich ein Schloss urn 38 .000.000 .- Euro kaufen.
Dies wurde jedoch von den franzosischen BehOrden nicht genehmigt . Woher stammte
dieses Kapital?
VASYLYSCHYN teilt mit, dass die Medien (Journalisten) von FIRTASH bezahlt wurden, urn
ihn als einen Geschaftsmann, reichen Grof.industriellen darzustellen.
Die ukrainische Seite ersucht urn die Uberprufung :_
–
Ob die 13 .000.000 .- Euro tatsachlich von FIRTASH in Osterreich versteuert wurden?
Aus welchen Dokumentengrundlagen ergibt sich, dass er Teilhaber von
CENTRAGAS ist? (FIRTASH gab gegenuber den ukrainischen FinanzbehOrden eine
Beteiligung an der Fa . CENTRAGAS an)
–
Ersuchen urn Ubergabe von Dokumenten and Firmenverflechtungen
(Firmenbuchausz(jge – graphische Darstellung – Charts)
Weiters wurde erwahnt, dass SBU die Vollmacht besitzt das ukrainische Gericht direkt
anzusprechen and falls die Notwendigkeit besteht, werden sie an das Osterreichische Gericht
29
eine Rechtshilfe hinsichtlich der Firmenkonstellationen and Kontenoffnungen in der
gegenstandlichen CAUSA stellen.
–
CI ROSSA fragt, ob FIRTASH tatsachlich legal, durch eigene Firmen zu seinem
VermOgen gekommen ist ?
–
geschildert.
Von dem Abteilungsleiter Oberst NISCHTA wird kurz der Lebenslauf von FIRTASH
Laut der Ausfuhrungen soil FIRTASH eine Mittelschule abgeschlossen haben . Danach
absolvierte er seinen Wehrdienst and arbeitete kurze Zeit als Feuerwehrmann . Be dem
Umsturz in den 90er Jahren (Zerfall der Sovjet Union) begann er mit Handelstatigkeiten . Er
eroffnete ein kleines Geschaft . Nachdem er ein geringes Kapital erwirtschaften konnte stieg
er in das Lebensmittelgeschaft ein . Er lieferte Lebensmittel in die armen Regionen der
Ukraine, Tadschikistan, Usbekistan, Kasachstan and Turkmenistan . Durch seine
Handelstatigkeit in Turkmenistan bekam er Zugang zum Gas . Er wurde zum kleineren
Partner der Firma ITERA . Sehr schnell konnte er die Gunst der Wirtschaftsmagnaten
erreichen and erarbeitete sich durch Korruption an die Spitze seiner Karriere . Er knupfte
Bekanntschaften mit den Politikern and stieg dann um in das grofle Geschaft . FIRTASH
wurde zum Lieferanten des turkmenischen Gases . Zu diesem Zeitpunkt lernte er
FISHERMAN kennen, welcher damals der Manager des MOGILEVICH war . Er wurde zum
richtigen Geschaftsmann, welcher gemeinsam mit MOGILEVICH seine Geschafte machte.
Sein Erlos betrug schon damals zwischen 190 .000 .000.- and 200 .000.000 pro Jahr.
Aktuell besitzt FIRTASH sehr gute Beziehungen zu Parlamentarier in Ukraine, Turkmenistan
and Russland . Ebenfalls sind seine Kontakte zu den einflussreichsten Geschaftsleuten in
den oben genannten Landern bekannt.
Die Verbindung FIRTASH – MOGILEVICH gab es noch vor der PERESTROKA . Beide
Personen Iernten sich in Kiew kennen.
Hinsichtlich der Fa . ROSUKRENERGO wurde erwahnt, dass die Lieferungen bis zum
heutigen Zeitpunkt aus TURKMENISTAN kommen . Bei der Fa . handelt es sich um einen
einflussreichen Vermittler zwischen Turkmenistan, Russland and Ukraine.
Ukraine hat versucht mit GASPROM zu verhandeln . GASPROM wollte jedoch keine direkten
Verhandlungen fuhren and schaltete die Fa . ROSUKRENERGO als Vermittler ein.
Dadurch wurde laut SBU bestatigt, dass dahinter der russische Geheimdienst FSB steht,
welcher mit MOGILEVICH zusammenarbeitet .
30
Al . Robert KURZEWSKI
D. Personenbeschreibung Semion Mogilevich
“Sr” ne’3HIE]III
RACKETEERING ; SECURITIES FRAUD ; WIRE FRAUD ; MAIL FRAUD ; MONEY
LAUNDERING
SEMION MOGILEVICH
Photographs taken in 2001
Aliases : Seva Moguilevich, Semon Yudkovich Palagnyuk, Semen Yukovich Telesh,
Simeon Mogilevitch, Semjon Mogilevcs, Shimon Makelwitsh, Shimon
Makhelwitsch, “Seva”
DESCRIPTION
Date of Birth
Used :
June 30, 1946
Place of Birth: Kiev, Ukraine
Height :
Weight :
NCIC:
5’6″ to 5’7″
290 pounds
W874119382
Occupation:
Businessman
Hair :
Eyes :
Sex:
Race :
Gray (Balding)
Green
Male
White
Nationality :
Ukrainian
Scars and
Marks :
Mogilevich has pockmarks on his face .
31
Remarks :
Mogilevich may wear facial hair to include a moustache . He is known to be
a heavy smoker . Mogilevich has his primary residence in Moscow, Russia,
but also has ties to the United States and England . He utilizes a Russian
passport.
CAUTION
Semion Mogilevich, Igor L’Vovich Fisherman, and Anatoli Tsoura are all wanted for their
alleged participation in a multi-million dollar scheme to defraud investors in the stock of
YBM Magnex International, Inc. (YBM), a public company incorporated in Canada, but
headquartered in Newtown, Bucks County, Pennsylvania . Investors lost more than 150
million dollars through the alleged scheme that included inflating stock values, preparing
bogus financial books and records, lying to Securities and Exchange Commission officials,
and offering bribes to accountants . The scheme to defraud collapsed on May 13, 1998,
when federal search warrants were executed in Pennsylvania and trading of the YBM stock
was suspended by the Ontario Securities Exchange . A federal indictment, issued for the
men on April 24, 2003, in the Eastern District of Pennsylvania, Philadelphia, Pennsylvania,
charges them all with 45 counts of racketeering, securities fraud, wire fraud, mail fraud,
and money laundering.
The indictment alleges that between 1993 and September of 1998, Semion Mogilevich
headed and controlled the Mogilevich Enterprise, an association which consisted of the
aforementioned individuals and a network of companies in over twenty different countries
which orchestrated a sophisticated scheme to defraud investors in YBM stock . The
scheme was allegedly funded and authorized by Mogilevich . This complex network of
corporations was set up to create the illusion that YBM was engaged in a profitable
international business, primarily the industrial magnet market . Igor Fisherman served as
the Chief Operating Officer of YBM on behalf of Mogilevich, who was YBM’s major
32
shareholder. Anatoli Tsoura was the Vice President of Finance for YBM’s main subsidiary.
ADDITIONAL PHOTOGRAPH
Photograph taken in
2000
SHOULD BE CONSIDERED ARMED AND DANGEROUS AND AN ESCAPE RISK
IF YOU HAVE ANY INFORMATION CONCERNING THIS CASE, PLEASE CONTACT
YOUR LOCAL FBI OFFICE OR THE NEAREST AMERICAN EMBASSY OR
CONSULATE .
ROBERT S . MUELLER, III
DIRECTOR
FEDERAL BUREAU OF INVESTIGATION
UNITED STATES DEPARTMENT OF JUSTICE
WASHINGTON, D .C. 20535
TELEPHONE: (202) 324-3000
Quelle: FBI (2007), FBI Crime Alert – Semion Mogilevich . URL:
http ://www .fbi .gov/wanted/alert/mogilevich s .htm [2. Juli 2007]
E. Beispiele fur Aktenschwarzungen
F. Brief Kogler an Prasidentin Prammer
Frau
Prasidentin Mag . Barbara Prammer
lm Hause
33
Betrifft : ZurverfUgungstellung von Akten des Finanzmarkt – Unterschungsausschusses
Wien, am 26 .6.2007
Sehr geehrte Frau Prasidentin!
Fur die Erstellung des Endberichts eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
gem . § 26 VO-UA ist die umfassende Bezugnahme auf vorliegendes Beweismaterial
unabdingbar.
Es kann nun nicht mehr ausgeschlossen werden, dass die beiden Regierungsfraktionen den
Ausschuss am 2 . Juli 2007 beenden werden and also ab sofort an
Ausschussberichtsentwurfen and allfalligen Minderheitsberichten zu arbeiten ist . Um den
Anforderungen des § 26 VO-UA auch nur in Ansatzen entsprechen zu konnen, muss fur die
Fraktionen die permanente VerfOgbarkeit der gelieferten Beweismittel sichergestellt sein.
Aus Sicht der Grunen Fraktion kann dies – insbesondere aufgrund des auflergewohnlichen
Zeitdrucks der Berichtslegung – nur sichergestellt werden, wenn unserer Fraktion samtliche
nicht kopiergeschutzte Akten (mit Ausnahme der bereits abgearbeiteten Akten aus dem
Justizministerium zum Fall BAWAG/Atomic-Konkurs) in einfacher Ausfuhrung zur Verfugung
gestellt werden . Nur so kann erreicht werden, dass – je nach Wertung der befassten
Ausschussmitglieder – zentrale Beweismittel vor allem fur das korrekte Zitieren verfugbar
sind. Diesbezuglich weisen wir auf die Vorgangsweise bzgl . der Freiheitlichen Fraktion hin,
welcher ein analoges Ansuchen erfullt wurde.
lm Namen der Grunen Fraktion ersuche ich Sie daher hoflichst, die diesbezi glichen
Arbeitsmoglichkeiten durch einen ehebaldigsten Kopierauftrag sicherzustellen.
Mit freundlichen Grunen
Mag . Werner Kogler
34
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