Firtash parliamentary hearings in Austria
Сommittee of inquiry concerning Financial Market Authority, BAWAG, Hypo Alpe-Adria and other financial service providers – incl. Raiffeisenbank work on behalf of Dmitry Firtash and Ivan Fursin.
Raiffeisenbank representatives claimed that they did compliance check with the due dilligence company Kroll which found that Firtash made his carrier not only as Semyon Mogilevich’s man, there were various factors (p. 95):
public concerns about Firtash, possibly Fursin – there I am
not so well informed, but at least Firtash – refuted in the Kroll report?
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97/KOMM XXIII. GP – Untersuchungsausschuss NR – Kommuniqué
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97/KOMM XXIII. GP
Kommuniqué
des Untersuchungsausschusses betreffend “Finanzmarktaufsicht, BAWAG,
Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister” (3/GO XXIII. GP)
Untersuchungsausschussprotokoll (3/GO) 39. Sitzung, 29. u. 30.06.2007 – öffentlicher Teil
Der Untersuchungsausschuss betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere
Finanzdienstleister hat am 2. April 2007 auf Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kai Jan
Krainer, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Werner Kogler und Josef Bucher einstimmig beschlossen,
alle Protokolle der öffentlichen Teile der Sitzungen dieses Untersuchungsausschusses im Internet auf der
Homepage des Parlaments gemäß § 39 Abs. 1 GOG als Kommuniqué zu veröffentlichen.
PROTOKOLL und TONBANDABSCHRIFT
Untersuchungsausschuss
betreffend
Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
39. Sitzung/ öffentlicher Teil
Freitag, 29. Juni und Samstag, 30. Juni 2007
Gesamtdauer der 39. Sitzung:
09:15 Uhr – 00:04 Uhr
Hinweis: Allfällige von Auskunftspersonen bzw. Sachverständigen
erhobene und vom
Untersuchungsausschuss anerkannte Einwendungen gegen Fehler der Übertragung vom Tonträger in das
Protokoll werden in späteren Protokollen angeführt.
Wien, 2007 06 30
Mag. Melitta Trunk
Schriftführerin
Mag. Dr. Martin Graf
Obmann
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Untersuchungsausschuss
betreffend
Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria
und weitere Finanzdienstleister
PROTOKOLL
(verfasst vom Stenographenbüro)
39. Sitzung/ öffentlicher Teil 1 – bis 20 Uhr
Freitag, 29. Juni 2007
9.15 Uhr – 20.00 Uhr
Lokal VI
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29. Juni 2007/ öffentlicher Teil 1 – bis 20 Uhr
39. Sitzung / 2
Die Beratungen des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht,
BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister beginnen um 9.15 Uhr und
finden bis 9.21 Uhr unter Ausschluss der Medienöffentlichkeit statt (s. dazu
gesonderte Auszugsweise Darstellung; „nichtöffentlicher Teil“).
*****
9.22
Obmann Mag. Dr. Martin Graf leitet zum medienöffentlichen Teil der Sitzung über und
ersucht darum, als erste Auskunftsperson Herrn Dr. Heinrich Traumüller in den
Saal zu bitten.
ihrer
(Die Auskunftsperson Dr. Heinrich Traumüller wird – begleitet von
Vertrauensperson Dr. Wolfram Themmer – von einem Bediensteten der
Parlamentsdirektion in den Sitzungssaal geleitet.)
Obmann Mag. Dr. Martin Graf begrüßt Herrn Dr. Traumüller als Auskunftsperson,
dankt für dessen Erscheinen, erinnert diesen an die Wahrheitspflicht und die
strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage – eine allenfalls vorsätzliche falsche
Aussage vor dem Untersuchungsausschuss werde gemäß § 288 Abs. 3
Strafgesetzbuch wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren
Freiheitsstrafe bestraft – und hält hinsichtlich der Personalien von Dr. Traumüller, nach
diesbezüglicher Rückfrage, fest, dass sich diese seit der letzten Einvernahme nicht
geändert haben.
Der Obmann weist Herrn Dr. Traumüller als öffentlich Bediensteten darauf hin, dass er
sich gemäß § 6 Verfahrensordnung bei seiner Einvernahme nicht auf die
Amtsverschwiegenheit berufen dürfe, seine Dienstbehörde von seiner Ladung und den
Themen der Befragung in Kenntnis gesetzt worden sei und mitgeteilt habe, dass sie
die Wahrung der Vertraulichkeit seiner Aussage in den Punkten „AMIS“ und
„Geldwäsche“
für erforderlich halte. – Der Obmann merkt hinsichtlich der
Vorgangsweise an, dass der Ausschuss mit einem öffentlichen Teil beginnen, die
Befragung entsprechend strukturieren und die Befragung zu den beiden genannten
Themen in nichtöffentlicher Sitzung durchführen werde, wobei alle formalen und nicht
inhaltlichen Fragen, wie insbesondere die Frage der Aktenläufe, auch öffentlich
behandelt werden.
Der Obmann weist Herrn Dr. Traumüller darauf hin, dass das durch
Verfassungsmehrheit geschützte Bankgeheimnis und die Rechte Dritter gewahrt zu
bleiben haben und dies auch für solche Informationen gelte, die dem Amtsgeheimnis
gemäß § 38 Abs. 1 Bankwesengesetz unterliegen, soweit diese
Informationen
inhaltlich dem Bankgeheimnis zuzuordnen seien.
Hinsichtlich der Personaldaten der Vertrauensperson Dr. Wolfram Themmer, die
dem Ausschuss bereits bekannt sei, hält der Obmann, nach diesbezüglicher
Bestätigung durch Dr. Themmer fest, dass sich diese gleichfalls nicht geändert haben.
Der Obmann fragt die Mitglieder des Ausschusses, ob jemand der Ansicht sei, dass
Herr Dr. Wolfram Themmer als Vertrauensperson auszuschließen sei, weil er entweder
voraussichtlich selbst als Auskunftsperson geladen werde oder die Auskunftsperson
bei der Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte – was
nicht der Fall ist –, und setzt mit der Belehrung der Vertrauensperson fort.
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Er erinnert auch Dr. Themmer an die strafrechtlichen Folgen einer
falschen
Beweisaussage als Beteiligter – hinsichtlich des Inhalts der Belehrung über die
falschen Aussage auf die Belehrung der
Strafdrohung bei einer vorsätzlich
Auskunftsperson verweisend – und weist darauf hin, dass strafrechtliche Folgen daher
zum Beispiel die Anstiftung zur falschen Beweisaussage haben könnte.
Dr. Themmers Aufgabe sei die Beratung der Auskunftsperson, er habe aber nicht das
Recht, Erklärungen vor dem Ausschuss abzugeben oder an Stelle der
Auskunftsperson zu antworten. Wenn er sich nicht daran halte, könne er als
Vertrauensperson ausgeschlossen werden. Dr. Themmer könne auch dann anwesend
sein, wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen sei. Sollte er der Meinung sein, dass es
zu Verletzungen der Verfahrensordnung oder zu Eingriffen in die Grund- und
Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson komme, habe er die Möglichkeit, sich an
den Verfahrensanwalt zu wenden, der dann, wenn er es für erforderlich halte, ihn, den
Obmann, informieren werde.
Der Obmann erinnert Herrn Dr. Traumüller an die schriftliche Belehrung über die
Aussageverweigerungsgründe nach § 7 der Verfahrensordnung und fragt ihn, ob einer
dieser Gründe bei ihm vorliege, was Dr. Traumüller verneint.
Der Obmann weist nunmehr Herrn Dr. Traumüller auf die vor Eingang in die Befragung
bestehende Möglichkeit zu einer zusammenhängenden Erzählung der den
Gegenstand des Zeugnisses bildenden Tatsachen hin, fragt ihn, ob er davon Gebrauch
machen wolle, was Dr. Traumüller bejaht, und ersucht ihn um seine Erklärung – die
nicht länger als 10, maximal 15 Minuten dauern solle. (Abg. Mag. Kogler: Vielleicht soll
er gleich auf die nicht aufgetauchten Akten eingehen? – Wir haben einen
Beweismittelantrag gestellt! Wo sind die Akten?)
Auskunftsperson Dr. Heinrich Traumüller (Finanzmarktaufsicht): Ich darf mir
erlauben, im Rahmen meines Rechtes, hier eine Stellungnahme abzugeben, auch auf
diesen Punkt einzugehen.
Hoher Ausschuss! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das vom Herrn
Vorsitzenden angesprochene Recht tatsächlich in Anspruch nehmen und einige
grundsätzliche Bemerkungen vorausstellen beziehungsweise meine persönliche
Position zu einzelnen Punkten darlegen.
Ich möchte das auf vier Punkte reduzieren – im Sinne der vom Herrn Vorsitzenden
erbetenen Zeitökonomie. Ich bitte, mich nach 10 Minuten auch gerne in diese Richtung
zu korrigieren.
Erstens: Ich persönlich, aber auch die gesamte FMA, wir nehmen die Pflicht, den
festgelegten
Ausschuss bei der Aufklärung der
Beweisthemen durch Auskünfte zu unterstützen, sehr ernst.
im Untersuchungsauftrag
Dennoch oder gerade deshalb möchte ich an dieser Stelle auch festhalten, dass ich
heute zum sechsten Mal vor diesen Untersuchungsausschuss geladen wurde und in
meiner Ladung 18 äußerst umfangreiche Beweisthemen vorgefunden habe, ohne
weitere Konkretisierung. Ich ersuche daher vorweg um Verständnis, wenn ich nicht in
der Lage bin, zu jedem einzelnen Beweisthema in jeder Detailliertheit und zu jedem
Aktenvorgang in jeder Konkretheit Stellung zu nehmen. – Ich verweise in dem
Zusammenhang darauf, dass wir Ihnen bereits 90 000 Seiten an Dokumenten geliefert
haben. (Abg. Rädler – in Richtung des Abg. Mag. Kogler –: Alle lesen! 90 000!)Wir
haben, wie gesagt, 90 000 Seiten geprüft, wir haben 90 000 Seiten geschwärzt, und
wir haben 90 000 Seiten in dreifacher Ausfertigung kopiert. Wir haben insgesamt –
wenn ich das aufsummieren darf, nur zu Informationszwecken – drei bis vier
Mannjahre allein in diese Angelegenheit sehr gerne investiert. Im Übrigen darf ich
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darauf hinweisen, dass die Rolle des Vorstandes, so wie ich es verstehe, die einer
strategischen Steuerung der Institution FMA ist und nicht die Involvierung in jeden
einzelnen Aktenlauf.
Damit darf ich zum zweiten Punkt kommen, der von Herrn Abgeordnetem Kogler
angesprochen wurde. Was die jüngsten Aktenanforderungen betrifft, so darf ich auch in
diesem Punkt nochmals wiederholen, was wir von der ersten Minute des
Untersuchungsausschusses an klar und deutlich gesagt haben: Wir bemühen uns nach
Kräften, den Ausschuss zu unterstützen. Wir haben auch gestern bereits wieder diese
volle Kooperationsbereitschaft bewiesen, indem wir auf die letzte Anforderung vom
26. Juni reagiert haben, und sämtliche geforderten Akten übermittelt.
Ich darf allerdings in diesem Zusammenhang – und ich bin dankbar für die
Gelegenheit, das gleich eingangs machen zu dürfen – auf zwei Ausnahmen hinweisen.
Die erste ist das Schreiben der US-Regierung, das zuletzt angefordert wurde, das
Schreiben, das im Laufe des Jahres 2006 von Vertretern der amerikanischen Botschaft
an die FMA übergeben wurde. Aufgrund der hohen Geheimhaltungsstufe dieses
Dokumentes – es ist übertitelt mit „Secret – Releasable only to the Government of
Austria“ – hat sich eine Vielzahl an Rechtsfragen aufgeworfen, die bis in den Bereich
des Völkerrechtes hineingehen. Wir können nicht und wir wollen nicht diese
Rechtsfragen allein beantworten. Wir waren daher gezwungen, die Finanzprokuratur
um eine entsprechende rechtliche Prüfung zu ersuchen, und wir haben uns erlaubt,
Ihnen die entsprechende bereits eingegangene Stellungnahme der Finanzprokuratur
mit gestrigem Datum zu übermitteln. (Abg. Mag. Kogler: Wo ist denn das alles?)
Im Ergebnis kann ich Ihnen aber versichern, dass die FMA den im genannten
Schreiben der amerikanischen Regierung geäußerten Vorwürfen unverzüglich
nachgegangen ist und sich diese insgesamt als haltlos herausgestellt haben.
Damit darf ich zum anderen Punkt kommen, in dem – wie schon schriftlich begründet –
eine Aktenvorlage nach Auffassung der Rechtsabteilung der FMA nicht möglich ist. Es
handelt sich dabei um die Aktenanforderung zur Firma Grundbuch Zertifikat. Ich darf
folgt begründen: Nach der Rechtsauffassung, die mir unsere
das kurz wie
Rechtsabteilung mitgeteilt hat, ist dieser Akt nicht durch den Beschluss des
Nationalrates vom 30. Oktober 2006 auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses
gedeckt. Ich darf die Begründung hier kurz „nachschießen“ – es ist aber schriftlich
ohnedies festgehalten worden –:
Bei der Grundbuch Zertifikat Ltd., wie Sie dem Zusatz bereits entnehmen, handelt es
sich um eine Gesellschaft nach englischem Recht, die in Großbritannien registriert ist,
die in Österreich kein Tochterunternehmen und keine Zweigniederlassung hat. Diese
Firma verfügt nach österreichischem Recht über keine Konzession zur Erbringung von
Bankgeschäften oder sonstigen Finanzdienstleistungen. Dieses Unternehmen ist, wie
Sie aus den Medien wahrscheinlich entnommen haben, erst im Jänner 2007 in
Österreich aktenkundig geworden, und zwar durch Schaltung eines Inserates in der
Tageszeitung „Kurier“ am 20. Jänner 2007. Nach Auffassung unserer Rechtsabteilung
kann dieser Sachverhalt daher denkunmöglich einem der 18 Punkte des
Einsetzungsbeschlusses vom 30. Oktober 2006 zugeordnet werden. Ich betone noch
einmal: weder Bank noch Finanzdienstleister.
Aus dem vorher Genannten ist es uns daher leider verwehrt, Unterlagen in diesem
Fall ohne Verletzung des Amtsgeheimnisses vorzulegen.
Damit komme ich bereits zum dritten Punkt – das ist jener, den der Herr Vorsitzende
eingangs erwähnt hat –: Ich werde anschließend leider gezwungen sein, zu den
Themen AMIS beziehungsweise Geldwäschebekämpfung im Detail die Einhaltung der
besonderen Vertraulichkeit einzufordern. Ich erlaube mir daher aus diesem Grund und
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auch deswegen, weil weder ich noch Kurt Pribil zu dem Punkt bisher Stellung nehmen
konnten, vorweg einige kurze Anmerkungen, die bewusst auch für die Öffentlichkeit
gedacht sind.
Wie Sie bereits wissen – ich bitte Sie um Entschuldigung, wenn ich aus Ihrer Sicht da
wiederhole, denn Sie haben sich mit diesem Thema schon befasst –, ist Geldwäsche
ein Straftatbestand, der von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen und von den
ordentlichen Gerichten zu ahnden ist. Geldwäscheverdachtsmeldungen sind, wie Sie
bereits wissen, an die Geldwäschemeldestelle beim Bundeskriminalamt zu richten. Das
ist die operative Seite der Aufsicht.
Die Aufgabe der FMA – und das möchte ich hier herausarbeiten – im System, im
arbeitsteiligen System der Geldwäschebekämpfung besteht darin, dass wir dafür
sorgen, dass die einzelnen Institute Geldwäschepräventionssysteme in ihren Banken
installiert haben, die dem neuesten Stand der Technik und der Rechtslage
entsprechen, dass die entsprechenden Verfahren gelebt werden, dass die
entsprechenden Geldwäscheverdachtsmeldungen erstattet werden, selbstverständlich
auch dass die entsprechenden Schulungen in den Banken erfolgen. Wir selbst
unterstützen das auch sehr gerne da oder dort durch entsprechende
die
Zusatzveranstaltungen
Geldwäschebeauftragten, wie wir einige im Vorjahr schon hatten.
Finanzmarktaufsicht,
etwa
der
für
in
Der vierte Punkt, den zu betonen mir noch wichtig ist, weil immer wieder vor dem
Hintergrund der CEE-Geschäfte einzelne Diskussionen entstehen: Es ist wichtig, zu
betonen, dass im System der Geldwäschebekämpfung das Territorialitätsprinzip gilt.
Das heißt im Klartext: Die Aufsicht obliegt den einzelnen nationalen Behörden vor Ort.
Wir können und werden sie nicht aus
ihrer Mitverantwortung entlassen.
Selbstverständlich aber übernehmen wir selbst einen Teil der Verantwortung, indem
wir uns dafür einsetzen und darum kümmern, dass auf der Konzernebene, auf der
Gruppenebene die erwähnten Standards eingehalten werden.
Bei der Länderprüfung – lassen Sie mich das noch erwähnen –, die Österreich im
Rahmen des so genannten FSAP, des Financial Sector Assessment Program des
Währungsfonds regelmäßig absolviert und bei der zuletzt Geldwäsche auch ein
Schwerpunktthema war, hat Österreich zuletzt ein gutes Zeugnis ausgestellt
bekommen, und auch die FMA hat in diesem Zusammenhang ein gutes Zeugnis
erhalten.
Der schwierigste Punkt, den wir zuletzt mit dem Währungsfonds diskutiert haben, war
die sogenannte Eisberglösung für die anonymisierten Sparbücher. Sie erinnern sich
alle noch, das musste im Jahr 2000, nicht zuletzt auf Druck der USA, geändert werden.
Mittlerweile ist durch die Eisberglösung sichergestellt, dass bei jeder Transaktion auf
einem anonymen Sparbuch nunmehr mit der Legitimierungspflicht der erwähnte
Eisberg abschmilzt. Dieser Prozess wird laufend durch die FMA überwacht.
Weiters – und damit komme ich zum letzten Punkt, der Geldwäsche betrifft – haben wir
infolge des erwähnten FSAP-Berichtes
in Erwartung der bevorstehenden
Länderprüfung Österreichs im Rahmen der Artikel-4-Konsultation – ich nehme an, im
Dezember des heurigen Jahres –, aber sicher auch in Vorbereitung der erwarteten
Geldwäscheprüfung durch die FATF im Jahr 2008 sehr frühzeitig ein entsprechendes
Schwerpunktprogramm zum Thema Geldwäscheprävention eingetaktet. Wir ziehen
das gerade durch. Dieses Programm – und da darf ich nur ein paar Eckpunkte
erwähnen – stammt bereits aus dem Jahr 2005.
Wir haben begonnen mit den schon erwähnten Informationsveranstaltungen für die
Geldwäschebeauftragten der Institute zur Sensibilisierung für dieses Thema. Wir
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werden das heuer ganz konsequent durchsetzen und etwa die Umsetzung der
3. Geldwäscherichtlinie wieder mit entsprechenden Veranstaltungen begleiten.
Wir haben mehrere Rundschreiben zu diesem Themenkreis erlassen, etwa zu den
jüngsten Rechtsentwicklungen bei der Kundenidentifizierung. Wir haben dieses Thema
ausnahmslos bei allen Managementgesprächen zu einem Pflichtthema gemacht. Ich
erinnere in diesem Zusammenhang daran, dass es im Vorjahr über 110 derartige
Management-Gespräche gegeben hat.
Weiters gibt es Schwerpunktinterviews mit den Geldwäschebeauftragten der Institute,
bei denen unsere Experten die Systeme hinterfragen und auf ihre Aktualität hin
überprüfen. Das sind sozusagen Company visits, spezialisierte, zielgerichtete
Sonderprüfungen, nur auf das Thema Geldwäsche fokussiert.
Es gibt laufend Sondererhebungen zu diesem Thema, etwa zu den anonymen
Sparbüchern. Die Prüfung der Geldwäschesysteme ist jetzt ein Standardmodul bei
jeder Vor-Ort-Prüfung, und – das ist der letzte Punkt – es gibt Schwerpunkt-vor-Ort-
Prüfungen ausschließlich zum Thema Geldwäscheprävention.
Anschließend ersuche ich noch einmal um Verständnis: Wenn detaillierte Fragen
kommen, wird in diesem Punkt die Öffentlichkeit auszuschließen sein.
Als vierten und letzten Punkt – ich danke in dem Zusammenhang schon für Ihre
Geduld – möchte ich noch kurz auf den Fall Hypo Alpe-Adria eingehen, der im
Ausschuss zuletzt sehr intensiv diskutiert wurde.
Erlauben Sie mir meine grundsätzliche Positionierung zu diesem Thema: Ich bin der
festen Überzeugung, dass die Finanzmarktaufsicht im Fall Hypo Alpe-Adria vorbildlich
rasch, effizient und effektiv vorgegangen ist. Ich bin überzeugt davon, dass die
insbesondere der Behördenabteilungsbereich, also die
zuständigen Bereiche,
Abteilung I/2, das Geschäftsleiterqualifikationsverfahren auf Basis der Lehr- und
Literaturmeinungen objektiv geführt hat, aber auch die bestehende Verwaltungspraxis
des BMF beachtet hat.
Es wurde – ich halte das an der Stelle ausdrücklich fest! – die Akteneinsicht der Hypo
Alpe-Adria-Bank gegenüber nie verwehrt. Die Hypo Alpe-Adria hatte stets ausreichend
Zeit
für Parteiengehör, und es wurden sämtliche Fristerstreckungsansuchen
stattgegeben. Trotzdem hat der erwähnte Bereich I, die Behördenabteilung, mit der
notwendigen Geschwindigkeit das Verfahren vorangetrieben.
Was die Akteneinsicht der Kärntner Landesholding betrifft, so wurde diese mangels
Parteienstellung zu Recht nicht gewährt. Ich mache in dem Zusammenhang darauf
den
aufmerksam,
Verwaltungsgerichtshof geworden ist. Der Gerichtshof hat das sehr eingehend
analysiert und gewürdigt. Er ist zum Ergebnis gekommen, dass die FMA absolut
korrekt gehandelt hat und die Akteneinsicht in diesem Fall zu Recht nicht gewährt
worden ist.
eines Prüfverfahrens
das Gegenstand
durch
dass
Was die medial bekannt gewordenen Vorwürfe betrifft, so haben diese sogar in eine
Strafanzeige gemündet wegen Amtsmissbrauch und Bruch der Amtsverschwiegenheit.
Auch in diesem Fall darf ich Ihnen mitteilen, dass die Staatsanwaltschaft ein
umfassendes Prüfverfahren durchgeführt hat und dass sich das samt und sonders als
völlig haltlos erwiesen hat. Das entsprechende Vermittlungsverfahren wurde
dementsprechend nach § 90 StPO mittlerweile eingestellt.
Abschließend – und das ist wirklich der allerletzte Punkt – lassen Sie mich noch
betonen, dass in diesem Fall, in diesem Zusammenhang auch neue, innovative Wege
beschritten wurden! Es ist erstmalig im Zusammenhang mit dieser Prüfung zu einer
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länderweit koordinierten übergreifenden Vor-Ort-Prüfung gekommen. Es waren
insgesamt neun Behörden involviert. Die Koordination ist durch die FMA erfolgt. Es war
Ihnen bekannten Ergebnis – der
ein vorbildliches Zusammenwirken mit dem
Rohbericht ist ja schon bekannt geworden. Und wir haben erst vergangene Woche bei
einer großen Konferenz in Wien, die wir gemeinsam mit Weltbank und Währungsfonds
veranstaltet haben, ausdrücklich Lob für dieses Musterbeispiel grenzüberschreitender
Zusammenarbeit erhalten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Zur
jede Fraktion die
Stellungnahme der FMA beziehungsweise das Schreiben und die Stellungnahme der
Finanzprokuratur erhalten. Es ist dazu auch für das Lokal VIII ein Aktenordner
angeliefert worden, der – wie ich mich überzeugen konnte – nicht sehr umfangreich ist.
Ich habe daher die Parlamentsdirektion gebeten, dass sie für jede Fraktion eine Kopie
anfertigt, weil das zum Teil heute und am Montag Untersuchungsgegenstand ist.
Information: Es hat
Ich danke für die einleitenden Worte. Wir werden so vorgehen, dass wir den ersten
Punkt „Aktenläufe“ in der Runde diskutieren werden, vielleicht auch in verkürzter
Redezeit. Ich schlage 3 Minuten Redezeit vor, wenn es keinen großen Einwand gibt.
Dann werden wir mit dem Thema „Kreditabfragen“ als zweiten Block weitergehen und
dann die Punkte gemäß Beschluss Nationalrat abarbeiten. „Entsendepraxis“ wird dann
nur so weit behandelt, soweit es etwas Neues gibt. – Keine Einwände.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Traumüller, das Erste ist: Die Vorlage
vom GBZ-Akten – und es muss ja Akten geben! – und Ihre Darstellung, dass es einen
derartigen Akt erst seit Jänner 2007 gibt, halte ich für nicht glaubwürdig. Ich glaube,
das es spätestens seit Dezember 2006 Aufzeichnungen zu dieser Firma bei Ihnen im
Haus gibt. Es ist gedeckt durch den Untersuchungsgegenstand 1. Dass ein Akt erst
angelegt wurde oder ermittelt wurde zu einem Zeitpunkt, wo der Ausschuss schon
begonnen hat zu arbeiten, ist keine Begründung. Sonst hätten Sie uns einige Akten
nicht geben dürfen, die erst nach diesem Zeitpunkt bearbeitet wurden oder angelegt
wurden. Genauso hätten wir zum Beispiel von der Oesterreichischen Nationalbank
nicht den Bericht zur Geldwäsche über die Hypo bekommen dürfen, weil der auch erst
zu einem Zeitpunkt geschrieben wurde, als der Ausschuss bereits tätig war.
Das heißt, die Formulierung, die hier ist, „von 1994 bis heute“ ist bewusst so gewählt,
denn heute ist nicht der Tag des Beschlusses, sondern heute ist immer der Tag, der
gerade heute ist. Das wurde genauso auch von Ihrer Behörde bei anderen Fällen
ausgelegt. Auch von anderen Behörden haben wir laufend Akten bekommen, die erst
nach Beginn des Ausschusses angelegt wurden und die erst nach Beginn, also nach
dem 30. Oktober überhaupt erst entstanden sind. Genauso trifft es da zu. „Aufklärung
über sämtliche Prüfungen und Maßnahmen“ der Finanzmarktaufsicht – da gehören Sie
wohl dazu und da gehört auch natürlich jeder Akt, der in der Finanzmarktaufsicht hier
angelegt wird, dazu.
ich einleitend, dass diese Nichtvorlage nicht der Praxis der
Insofern meine
Übermittlung der Unterlagen entspricht und dies deswegen bitte schleunigst
nachzuholen ist.
Zweitens, jetzt komme ich zu meiner ersten Frage – eine ein bisschen strukturelle, um
für
auch das Gespräch
Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht zuständig waren
im Rahmen der
Vorstandskompetenzverteilung?
leichter zu strukturieren: Stimmt es, dass Sie
Dr. Heinrich Traumüller: Der entscheidende Punkt, Herr Abgeordneter, ist – und ich
habe schon betont –, dass es sich bei der GBZ um keinen konzessionierten
Finanzdienstleister handelt. Es handelt sich daher nicht um ein Unternehmen im Sinne
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des Punktes 1, des Einsetzungsbeschlusses des Untersuchungsausschusses – so
wird mir das von unserer Rechtsabteilung mitgeteilt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Wort „konzessioniert“ steht nicht hier!
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, aber es handelt sich weder um eine Bank noch um einen
Finanzdienstleister sonstiger Art.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben ausdrücklich eine Warnmeldung
herausgegeben, die vor ihm warnt, dass er, wenn er Bankgeschäfte macht, über keine
Konzession verfügt.
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also ist es ganz einfach zu subsumieren
daraus: Das ist eine Maßnahme, die mit Banken und Finanzdienstleistern zu tun hat,
sonst würden Sie keine Warnmeldung herausgeben, wo sie vor Bankgeschäften mit
dieser Firma warnen. Ich meine, da widersprechen Sie sich leider selbst!
Dr. Heinrich Traumüller: Ich widerspreche mir überhaupt nicht! Die FMA hat das
Recht und die Pflicht, die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass
des
bestimmte Anbieter
Wertpapieraufsichtsgesetzes oder im Sinne des Bankwesengesetzes über eine
entsprechende Konzession verfügen. Dieses Recht und diese Pflicht haben wir in
Anspruch genommen – nichts anderes. Eine Konzession, wie gesagt, liegt nicht vor,
daher ist es kein von der FMA beaufsichtigtes Unternehmen.
Finanzdienstleistungen
im Sinne
nicht
von
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und genau deswegen ist auch der Akt
vorzulegen, weil Sie hier eine Maßnahme setzen, die im Zusammenhang mit Banken
und mit Finanzdienstleistern steht, auch wenn Sie darüber nur feststellen: Es ist keine
Bank, und deswegen warnen wir vor Geschäften und machen darauf aufmerksam, es
ist keine Bank. Dann ist es ganz klar durch den Prüfauftrag 1 schon, gleich mit dem
ersten Prüfauftrag gedeckt. Die anderen habe ich mir gar nicht mehr anschauen
müssen in diesem Zusammenhang.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich verweise auf die Stellungnahme der Rechtsabteilung der
FMA.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich teile die Meinung des Herrn Krainer. Es gibt aber
da offensichtlich eine andere Rechtsmeinung in der FMA. Vielleicht kann sich am
Rande der Herr Verfahrensanwalt den Kopf dazu zerbrechen und uns dann in ein paar
Minuten vielleicht eine Stellungnahme dazu abgeben, wie seine Meinung ist. – Dazu
braucht er die Unterlagen, und wir machen inzwischen mit den anderen Fragen weiter.
Dr. Heinrich Traumüller: Was die konkrete Frage des Herrn Abgeordneten Krainer
nach
korrekt,
Wertpapierdienstleistungsunternehmen werden primär von Dr. Pribil betreut.
Vorstandszuständigkeiten
meinen
betrifft:
Es
ist
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Primär heißt, dass es natürlich die
Gesamtverantwortung des Vorstandes gibt (Dr. Traumüller: Natürlich bleibt die
Gesamtverantwortung des Vorstandes aufrecht.), aber in der Geschäftsaufteilung des
Vorstandes er zuständig dafür ist.
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann hat es wenig Sinn, Ihnen Fragen in
diesem Bereich zu stellen. Geldwäsche? – Sind Sie da zuständig oder der Kollege?
Dr. Heinrich Traumüller: Geldwäsche bekämpfen fällt in dem Bereich IV, „Integrierte
Aufsicht“. Dafür bin ich zuständig.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass die Meinl-Bank eine
vorstandsrelevante Bank ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist korrekt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Welchem Vorstand ist Sie zugeordnet?
Dr. Heinrich Traumüller: Wie gesagt auch hier die Gesamtverantwortung des
Vorstandes. Sie ist aber im Übrigen seit der Zeit des Herrn Prof. Grünbichler nicht Kurt
Pribil zugeordnet. Ich habe diese Situation bereits vorgefunden bei meinem Amtsantritt
am 22. Oktober 2004 und in weiterer Folge nicht verändert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind zuständig für die Meinl-Bank
innerhalb des Vorstandes, innerhalb der Geschäftsaufteilung?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, aber gerade im Fall der Meinl-Bank habe ich immer
größten Wert darauf gelegt, dass Maßnahmen gegenüber der Bank von beiden
Vorständen initiiert, mitgetragen und beobachtet werden. Sie haben das ja, glaub ich,
im Zuge der Befragungen auch feststellen können, dass die berühmte Videokonferenz,
die ich persönlich durchgesetzt habe, von beiden Vorständen vorgenommen wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie nicht den ganzen Tag hier sein
wollen, dann beschränken Sie sich bitte auf die Fragen! Das führt nur dazu, dass es
ewig lange dauert, wenn Sie da irgendetwas … – Ich will jetzt einfach wissen, wie die
Geschäftsaufteilung ist. Beschränken wir uns darauf!
Die Frage, dass es eine Gesamtverantwortung des Vorstandes gibt, die haben wir,
glaube ich, schon viermal erklärt. Die müssen wir jetzt nicht noch ein fünftes Mal
erklären.
Wer ist seitens des Vorstands zuständig für GBZ?
Dr. Heinrich Traumüller: Im Prinzip Dr. Pribil. Beziehungsweise sehr wohl auch ich,
da es sich um eine Agenda der Task Force handelt, die wiederum in den Bereich IV
fällt. Da sind sicher beide Vorstände zuständig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind Sie jetzt, hier bei dieser Sitzung, über die
GBZ informiert? (Dr. Traumüller: Selbstverständlich!) – Wer ist gemäß Vorstand
hauptzuständig für die Hypo? (Dr. Traumüller: Ebenfalls ich!) – Ich mache das nur,
damit wir Fragen nicht doppelt stellen müssen.
BAWAG, das haben wir schon geklärt: Sie. Gut, die anderen Sachen sind ja dann für
beide. Zur Aktenvorlage, glaube ich, wollte vor allem Kollege Kogler einige Sachen
anmerken; deswegen gebe ich weiter.
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Da hätte ich eine eher unernste
Bemerkung: Die Auskunftspersonen müssen hier unter Wahrheitspflicht aussagen. Ist
das richtig? (Obmann Dr. Graf: Ja!) – Herr Dr. Traumüller hat die Worte verwendet, die
FMA hat die 90 000 Seiten sehr gerne kopiert. Ich glaube, das war eher eine
Höflichkeitsformel, nicht die volle Wahrheit.
Aber eine Frage habe ich schon auch, bezüglich der drei bis vier Mannjahre: Mit
welchem Eurowert rechnen Sie pro Mannjahr? Mit 250 000 €, 300 000 €, mit
Lohnnebenkosten oder Gesamtkosten? (Abg. Broukal: Sie meinen, das waren
Vorstandsdirektoren! – Abg. Krainer: Entschuldigung, ich meine, Sie dürfen ja jetzt
nicht Ihr Gehalt dafür rechnen, oder?) – Ich darf doch fragen, was es gekostet.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann es vielleicht von einer Seite her zu beantworten
versuchen: Das entspricht nach meinen letzten Informationen, die allerdings Ende
Jänner gekommen sind, zum damaligen Zeitpunkt etwa 8 000 Arbeitsstunden. Sie
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können eine Arbeitsstunde der FMA, wenn ich es richtig im Kopf habe, mit
durchschnittlich 70 € bewerten – ohne Lohnnebenkosten, ohne Pensionskosten.
(Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) – Das ist jetzt eine Frage der Kalkulation. Da
müsste ich jetzt wirklich bei den Experten nachfragen. 70 € pro Stunde ist meiner
Erinnerung nach der Durchschnittsstundensatz von Mitarbeitern der FMA.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Gut, man kann sehr viel Geld sparen, wenn die
Regierung und die Mehrheit im Parlament endlich die Lohnnebenkosten senken.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich sehe die Lage jetzt wieder dadurch
zusätzlich erschwert, dass zwar Dokumente gekommen sind, die wir gerade ausgeteilt
bekommen haben, die die Gutachterei der Finanzprokuratur betreffen. Die
Stellungnahme der FMA habe ich jetzt noch gar nicht zu Ende lesen können. Ich finde
das abenteuerlich, was hier abgeht.
Ich möchte zuerst einen kurzen Kommentar abgeben: Die Finanzprokuratur wird
eingeschaltet, die weiß das seit einer Woche. Immer dann, wenn es darum geht, dass
irgendetwas schnell gehen muss, sind sie in zwei Stunden fertig. Und immer dann,
wenn es darum geht, etwas zu verzögern oder zu diesem unheilvollen Agieren der
Koalitionsparteien, das am 2. Juli „zugedreht“ werden soll, beizutragen, spielen die in
einer ordinären Art und Weise auf Zeit. Das ist nicht mehr anders zu bezeichnen.
Zunächst bei der Prokuratur, damit wir einmal einen Stand haben: Erstens stellen Sie
den Zusammenhang zum Untersuchungsgegenstand infrage – jedenfalls müsse er
geklärt werden. Ich weise auf die Punkte 11 und 12 des Prüfauftrages des
Nationalrates hin, insbesondere in Verbindung mit der Begründung. Es ist eins zu eins
Untersuchungsgegenstand, was
und
Raiffeisen Investment zugetragen hat. Das kann man in dieser Kombination erlesen,
wenn man will. Das ist das eine. Das ist also gar keine Debatte, ob das zum
Untersuchungsgegenstand gehört oder nicht.
bei Raiffeisen
Zentralbank
sich
Zum Zweiten ist die Sache hier dadurch aufgetaucht – um nicht zu sagen,
aufgeflogen –, weil Ihre Mitarbeiterin, Frau Mag. Florkowski, hier Auskunft gegeben
hat, dass es dieses Dokument gibt. Die hat „Depesche“ gesagt, genauso wie Herr
Lejsek. Die haben nicht „Non-Paper“ gesagt, wie hier jetzt angeregt wird. Da steht
tatsächlich drinnen, dass man eigentlich die Frage stellen muss, ob das überhaupt ein
Papier ist. Das ist unfassbar. Außerdem wissen wir von Mag. Lejsek … Davon gehe ich
aus, dass bei Ihnen, in Ihrer FMA, Sorgfalt waltet, dass das selbstverständlich veraktet,
aber dann als Akteninhalt sozusagen eingemantelt wurde. Oder wollen Sie
widersprechen? (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist eine Auskunftsperson, kein Verhör!) –
Also müssen wir davon ausgehen, dass es sich um ein Dokument handelt, das
veraktet ist, zumindest in der FMA, zumindest im Bundesfinanzministerium und, wie wir
mittlerweile wissen, auch im Bundeskriminalamt.
Jetzt kommt der andere Zusammenhang: Nur, weil die USA einen Stempel
draufgehaut haben, auf irgendetwas, was gar kein Papier ist, wie muss man sich denn
das vorstellen? – Herr Dr. Traumüller, stempeln die dann den Tisch, weil
zwischendurch das Papier verschwunden ist? Wie geht das?
Ich meine, ich muss Sie da jetzt einmal stellvertretend für die Finanzprokuratur
heranziehen, eigentlich spreche ich die an. Jetzt wollen Sie der Republik Österreich,
dem Untersuchungsausschuss, der genau den Auftrag hat, die Regierung zu
untersuchen … Jetzt will die Regierung den Ausschuss und das Parlament in einer
ist das passiert – noch nie
bisher – nicht einmal
dagewesenen Art und Weise an der Nase herumführen. Wenn das Ganze einen Sinn
hat, was die Prokuratur da macht, dann den, dass der Ausschuss sicher bis Herbst
zum
weitergehen muss. Die
schreiben nämlich hinein: Zusammenhang
im Eurofighter-Ausschuss
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Prüfgegenstand
Alphabetisierungskampagne durchführen. Das müsste
Zusammenhang hergestellt.
herstellen. – Meines Erachtens muss man
reichen. Dann
dort
eine
ist der
Zweiter Punkt: Die Zeugen haben hier eindeutig ausgesagt, dass die Spur darauf
gekommen ist.
Dritter Punkt: Dann wird hier darauf verwiesen, dass man dann, wenn uns der
Nachweis gelingt, die USA fragen müsse, ob das mit dem Untersuchungsgegenstand
zu tun hat. Das werden wir zusammenbringen. Und wenn wir dort einen Sitzstreik
veranstalten, denn jetzt ist endgültig der Ofen aus. Die USA müssen dann kontaktiert
werden, richtet man uns aus, und ganz lapidar am Schluss, dass wir Zeit brauchen.
Sehen Sie, meine Damen und Herren, gibt es eine bessere Begründung dafür, dass
dieser Ausschuss nicht „abgedreht“ werden kann? – Das ist aus meiner Sicht nicht
mehr denkbar, denn wenn die Regierung, die zu überprüfen ist, den Ausschuss an der
Nase herumführt und wir dann noch brav mit dem Kopf nicken, Kollege Krainer, dann
ist endgültig fini mit irgendeinem Anspruch auf Kontrolle seitens des Parlaments. Das
ist einmal diese Sache, soweit sie aus dem Gutachten zu erahnen war. Ich nehme an,
Herr Dr. Traumüller, dass Sie sich dann darauf beziehen. (Dr. Traumüller: So ist es!) –
So weit zu diesem Dokument.
Wir haben aber auch andere Beweismittel beantragt, von denen ich nicht weiß, ob sie
da sind. Es ist durch die Auskunftsperson Mag. Florkowski dem Ausschuss, dem
Parlament, in den Protokollen eindeutig bekannt, dass es in der Folge dieses Papiers
eine Korrespondenz der FMA mit der BA-CA gab. Da waren ja, was weiß ich wie viele
Vorhalte oder Vorwürfe, die schlecht begründet waren. Ich kann mir das alles so
vorstellen. Es ist nicht der Punkt, dass irgendjemand da etwas falsch gemacht hätte.
Wir wollen nur die Dokumente. Das muss veraktet sein. Ich bin gespannt, ob das dabei
ist.
Desgleichen gilt aber, dass es mit der Raiffeisen Zentralbank eine Korrespondenz
gegeben hat. Das ist hier ausgeführt und mich interessiert, wo das ist. Ich werde dann
wieder einsteigen, wenn das endlich kopiert hier vorliegt. Es ist ja gerade zugesagt
worden. Oder können Sie das zwischenzeitig beantworten? – Ich beziehe mich jetzt
auf die Reaktion der FMA, auf dieses sogenannte Non-Paper.
Dr. Heinrich Traumüller: Also meines Wissens wurden dem Ausschuss keinerlei
Dokumente im Zusammenhang mit dem US-Papier übermittelt. Das hängt damit
zusammen, dass völkerrechtliche Fragen angesprochen sind, die wir nicht alleine
beurteilen können.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da hat aber Frau Mag. Florkowski das
glatte Gegenteil zu Protokoll gegeben, das glatte Gegenteil! Das wird Konsequenzen
haben, das sage ich jetzt schon. Sie hat gesagt, dass es mit der BA-CA
Korrespondenz gegeben hat. Die habe auch brav geantwortet und das im Unterschied
zu Raiffeisen besser klargelegt. Bei Raiffeisen hat es auch Antworten gegeben. Das
muss ja veraktet sein. Sie hat selber gesagt, es ist in der entsprechenden Stelle
veraktet worden. Allerdings hat es den Hinweis gegeben, dass bei der Raiffeisen
Zentralbank möglicherweise ein Fehler passiert ist. Da hat sie gleich einmal
prophylaktisch irgendetwas auf sich gezogen. Wir haben schon einen Verdacht gehabt.
Aber eines sage ich Ihnen: Es war ganz klar, dass es hier eine Korrespondenz
gegeben hat. Oder wollen Sie behaupten, dass Ihre Mitarbeiterin Florkowski unter
Wahrheitspflicht den Ausschuss belogen hat? Wollen Sie das hier behaupten? Frage?
(Dr. Traumüller: Nein!) – Gut, dann gehen wir von der Existenz dieser Dokumente
aus. Haben Sie die übermittelt? (Dr. Traumüller: Meines Wissens nicht!) – Weil?
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Dr. Heinrich Traumüller: Es liegt am Gesamtkomplex, der, wie gesagt, unter höchster
Geheimhaltungsstufe auf Regierungsebene abzuhandeln
ist. Bevor das nicht
grundsätzlich geklärt ist, können wir unmöglich einzelne Dokumente herausgeben.
Damit unterlaufen wir
jedwede Geheimhaltungsintention, nicht zuletzt der
ja
amerikanischen Regierung.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler: Hören Sie: Wir untersuchen das Verhalten der
österreichischen Regierung seitens des Parlaments! Die Geheimhaltungsstufe kann
irgendwo hängen. Das ist dann eine Frage, wie im Haus damit umzugehen ist. Wir
haben für den Eurofighter-Ausschuss höchste militärische Geheimnisse übermittelt
bekommen! Es sind verschieden graduierte Vorkehrungen zu treffen, wie dann im
Parlament damit umzugehen ist, aber eines ist so sicher wie irgendwas: Dass diese
Sache das Lokal VIII des Parlaments erreichen muss. Die weitere Veranlassung trifft
die Präsidentin des Nationalrates – sonst niemand. Das ist die „Frau des Verfahrens“,
und sonst niemand. Die Regierung kann sich das nicht aussuchen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass diese Dokumente von RZB und BA-CA
übermittelt werden müssen, es sei denn, Sie behaupten jetzt, die existieren nicht. Wie
rechtfertigen Sie die Nicht-Übermittlung dieser Dokumente?
Dr. Heinrich Traumüller: Zum einen kenne ich die Dokumente nicht im Detail – ich
nehme natürlich an, dass Mag. Florkowski hier absolut korrekt ausgesagt hat –, zum
anderen berühren sie sicher massiv auch das Bankgeheimnis, und ich erinnere daran,
dass die Fraktionsführer von Beginn an die Wahrung des Bankgeheimnisses auch auf
die Fahnen dieses Ausschusses geschrieben haben. Diese Frage ist jetzt überhaupt
noch nicht zu lösen, bevor die Prokuratur keine endgültige Position eingenommen hat.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler: Das ist eine ganz andere Frage! Entschuldigung:
Sie haben einen Antrag des Parlaments zur Vorlage der Beweismittel übermittelt
bekommen. Sie können sich das nicht allein aussuchen. Rekurrieren Sie auf das
Gutachten der Finanzprokuratur auch bei der Nicht-Übermittlung dieser Dokumente?`
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, natürlich, wir können uns auch bei der Aktenübermittlung
nur im Rahmen der Gesetze bewegen. Und hier geht es nicht nur um das
Bankwesengesetz, hier geht es auch um Normen bis hinein in das Internationale
Völkerrecht. Das können wir unmöglich alleine beurteilen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler: Ja, das mag schon sein, aber dann ist für mich
klar, dass wir sofort jemanden von der Finanzprokuratur oder vom Finanzministerium
laden und diese Frage klären müssen. Ohne Klärung dieser Frage kann dieser
Ausschuss auf keinen Fall beendet werden! Sonst ist am Schluss das Ergebnis, dass
die Regierung – berechtigt oder unberechtigt, lassen wir das so stehen – hier
sozusagen ein paar Kreisel zieht, alle „schwindlig“ spielen will, mit der klaren Absicht,
zu verzögern, indem man da schon schreibt: Das wird dann alles noch sehr lang
dauern!, und wir nicht zu den Dokumenten kommen, die nachweisbar existieren.
Sie wollten dann noch mit dem Schmäh kommen, dass das ein Non-Paper ist, das
nicht veraktet werden muss, während beide Auskunftspersonen – drei eigentlich –,
sowohl aus dem Ministerium als auch aus der FMA und aus dem Innenministerium,
dem Bundeskriminalamt, festgehalten haben, hier im Protokoll festgehalten – und da
wird niemand auskommen, und auch nicht der Herr Vizekanzler! –, dass diese Dinge
veraktet wurden. Gott sei Dank funktioniert das wenigstens noch in der Republik – aber
was offensichtlich auch funktioniert, sind Interventionen, Interventionen, Interventionen,
Interventionen, dass man hier nicht aufklären kann.
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Das ist der Befund. Und ich höre jetzt einmal auf, weil es ist ohnehin sinnlos vorläufig.
Ich möchte einmal diese Akten sehen, die dann kommen, und den Unterschied wissen,
warum wir das zu Zagorec bekommen und zum anderen nicht,
Was den Untersuchungsgegenstand angeht, habe ich abschließend nur noch eine
Frage: Wollen Sie in Zweifel ziehen, dass der Anstoß der US-Regierung, hier
Nachschau zu halten, oder das Drängen – möglicherweise das unberechtigte Drängen,
denn dass die ein politisches Interesse verfolgen, ist uns allen klar, das ist ja auch gut
dargelegt worden von Ihrer Mitarbeiterin, das ist nicht der Punkt – mit Anstoß war für
Vorgänge, die diesen Untersuchungsausschuss mit begründet haben, dass das nicht
Untersuchungsgegenstand ist, das Verhalten von RZB und Raiffeisen Investment, und
wie Ihre Behörde darauf reagiert hat? Das ist ja genau der Zusammenhang! Was ist
Ihre Meinung dazu: Gehört das zum Untersuchungsgegenstand, ja oder nein?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich muss das nicht endgültig beurteilen, Herr Abgeordneter,
aber ich darf noch einmal auf mein Eingangsstatement zurückkommen. Ich habe klar
gesagt, dass ich Ihnen im Ergebnis versichern kann, das alle Vorwürfe von uns
unverzüglich geprüft wurden und dass sich diese zur Gänze als haltlos herausgestellt
haben. Ich denke, diese Botschaft sollte nicht durch die reine Debatte …
ist alles
in Ordnung. –
Abgeordneter Mag. Werner Kogler: Entschuldigen Sie, das führt jetzt aber wirklich zu
weit! Unsere Aufgabe ist in erster Linie, das Behördenverhalten zu untersuchen, und
dazu muss man den Anlassfall kennen. Sie haben gesagt, Ihre Behörde hat befunden,
es
Ja, da brauchen wir nie mehr einen
Untersuchungsausschuss! Wir müssen uns doch ein Bild von den Vorgängen machen,
und ich mache Sie darauf aufmerksam, die Vorwürfe in diesem Punkt waren
eindeutig – vermutlich zu Unrecht, weil ich mich ja auch schon lange informiert habe,
wie sich die Amerikaner hier verhalten haben –, aber das rechtfertigt nicht die
Tatsache, dass wir die Dokumente nicht bekommen. Ich mache Sie nur darauf
aufmerksam, dass der Punkt 11 des Prüfauftrages heißt: Prüfung der Frage, ob und
wie staatliche Organe dagegen vorgehen, wenn österreichische Banken an Vorgängen
mitwirken, die zur Verschleierung von Eigentumsverhältnissen und Geldflüssen dienen
können. – Es gibt nichts, was den Vorgang näher beschreibt als das! Geradezu
prophetisch haben wir das da hineingeschrieben, gegen jede Kritik, die wir aushalten
mussten, weil das angeblich so schlecht formuliert worden ist.
Im Nachhinein stellt sich heraus, mit jedem Punkt sind wir in einer Wunde – und Sie
wollen da mit dem Arztkittel umher rennen und alles zudecken, oder als Hilfsarzt
irgendeines Ministers, der den Ausschuss foppt! So ist es nämlich!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: In weiten Strecken stimme ich mit dem, was bis jetzt
von den Kollegen dieses Ausschusses gesagt worden ist, überein. Ich möchte noch
zwei oder drei Ergänzungen machen: Wir wissen, dass es eine Veraktung gegeben hat
in diesem amerikanischen Depeschen-Verfahren – oder wie man das immer nennen
soll. Wir wissen auch, dass auf der Seite 1 dieser Depesche steht, dass das Deckblatt
nicht der Geheimhaltung unterliegt. Daher müssten zumindest der Akt und das
Deckblatt einmal kommen, weil wenn etwas nicht geheim ist, dann ist es auch nicht
geheim vor diesem Untersuchungsausschuss.
Zweitens haben wir ja die ständige Übung, dass man, wenn Bankgeheimnis oder
personenbezogene Daten betroffen sind, Schwärzungen vornehmen kann. Das wäre
auch in diesem Dokument ohneweiters möglich. Wir haben sogar zur Kenntnis nehmen
müssen, dass Schreiben von der ersten bis zur letzten Zeile geschwärzt wurden, wo
man sogar die Grußformel geschwärzt hat, weil die ach! so geheim ist, also wo etwa
„Mit freundlichen Grüßen“ geschwärzt war.
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Alles haben wir schon erlebt – aber dass jetzt sogar gesagt wird, es darf nicht einmal
mehr ein geschwärzter Akt übermittelt werden,
ist meiner Meinung nach
überschießend. Und ich kann auch nicht sagen, es ist ein Non-Paper, wenn in dem
Papier selbst drin steht, dass das Deckblatt kein geheimes Papier ist. Das hat ja die
Auskunftsperson Lejsek eindeutig zu Protokoll gegeben und ist uns daher ja nicht
verborgen geblieben. Und dass es veraktet wurde, ist meiner Meinung nach nicht nur
klar, sondern wurde auch ausgesagt, und zwar an mehreren Stellen in diesem Haus.
Zumindest drei davon sind uns bekannt: das Bundeskriminalamt, die FMA und das
Finanzministerium – allenfalls auch noch andere Stellen, die wir bislang noch nicht
kennen.
Es geht schon darum: Wie geht die staatliche Behöre mit dem um?, denn wir haben ja
zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine Behörde, als es eingelaufen ist, wie zum
Beispiel im Finanzministerium, das gar nicht direkt an die FMA weitergeleitet hat,
sonder wieder zurückgestellt hat an die Botschaft, so nach dem Motto: Schickt es
selbst an die richtige Stelle, wir sind unzuständig!
Das ist genau das, was wir ja auch untersuchen wollen: Wie sind Aktenläufe? Wie
funktioniert die Zusammenarbeit?, und Ähnliches mehr. Und daher, glaube ich, ist das
auch vom Untersuchungsgegenstand nicht nur gedeckt, sondern auch geboten, dass
wir die Unterlage bekommen, allenfalls in der Art und Weise, die bislang gegenüber
dem Ausschuss an den Tag gelegt wurde, wo ich immer gesagt habe: Ich will wissen,
wer der verantwortliche Schwärzer war, damit man auch einen Namen, und nicht einen
Anonymus, dahinter hat, wenn Schwärzungen vorgenommen wurden, die
überschießend oder nicht korrekt vorgenommen wurden, sollte sich dies einmal
herausstellen.
Aber, wie gesagt, das ist das Thema, das den Untersuchungsausschuss vom ersten
Tag an beschäftigt. Wir nehmen zur Kenntnis, dass das darüber hinaus inhaltlich ein
Papier war, das überhaupt keine Aussage- und Realitätskraft gehabt hat. Umso mehr
verwundert es mich, dass man uns ein Papier, das offensichtlich vom Inhalt her falsch
ist, vorenthält. Das macht das Ganze nur suspekt, und ich glaube, dass das Verhalten
der Behörden dieses Papier mehr aufbläst, als es wahrscheinlich ist.
Für mich wird dadurch allerdings eines klar: Für mich wird, wie bei vielen Akten, wo ein
Geheimnis daraus gemacht wurde und wo sich dann im Nachhinein herausgestellt hat,
deswegen ist das so aufgeblasen worden, klar, dass die Geschichten sonst oft gar
nicht so behandelt worden. Und da wirkt dann die Behörde schon auch mit, und das
soll man auch feststellen in diesem Ausschuss: Dass man genau hier Probleme hat.
Wir wissen jetzt, wie die Behörden umgehen, und wenn die Behörden in allen
in der Bearbeitung, wie sie das gegenüber dem
Belangen so umgehen
Untersuchungsausschuss tun, dann ist das traurig genug, und das kann man auch
feststellen.
Wie man da in Zukunft weiter vorgeht, glaube ich, ist eine Frage, die man in der
Geschäftsordnung und Verfahrensordnung des Untersuchungsausschusses, die
dringend novellierungsbedürftig ist, wird regeln müssen.
Gibt es noch Fragen? Oder ist der Herr Verfahrensanwalt in der Lage, uns seine
Rechtsmeinung dazu mitzuteilen? – Bitte.
Verfahrensanwalt Dr. Konrad Brustbauer: Ich bin jedenfalls in der glücklichen
Lage – da das nicht ganz neu ist –, dass darüber schon einerseits geschrieben wurde
und andererseits auch, und zwar vor kurzem wieder, Mayer in einem Gutachten dazu
Stellung genommen hat; ich glaube, nicht für diesen, sondern für den anderen
Untersuchungsausschuss. Ich reduziere es auf die notwendigen Sätze; man kann ja
viel darüber diskutieren.
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Ich teile natürlich nicht die Ansicht, dass ein Nicht-Papier kein Papier ist; ich folge dem,
was hier auch eingeräumt wird, selbst wenn man zur Auffassung gelangt, dass ein
derartiges Non-Paper unter den Begriff Akt fällt. Dieses Einräumen im Gutachten
interpretiere ich für mich dahin gehend, es ist das ein Akt. Das sagt aber noch lange
nicht, dass er vorgelegt werden muss.
Es gibt ja zahlreiche Fachgutachten darüber, wonach die Ausschusskompetenz nur so
weit reicht, als nicht Grenzen vorliegen. Und es gibt Fälle, dass die Ausfolgung von
Vorlagen, soweit eine Verschwiegenheitspflicht besteht – ich lasse alles andere weg –,
von der Behörde abgelehnt werden kann. Es ist nicht so, dass jeder Akt an sich
vorgelegt werden muss. Wenn er nicht zur Sache gehört, braucht er ja gar nicht
vorgelegt zu werden, aber selbst wenn er zur Sache gehört, kann es aus bestimmten
Gründen zu einer berechtigten Verweigerung der Vorlage kommen. Natürlich besteht
da ein Spannungsverhältnis zwischen dem Ausschuss, der etwas wissen will, und
denen, die nicht vorlegen, ja gar nicht zur Herausgabe berechtigt sind.
Ich reduziere es auf das, was Mayer für den anderen Ausschuss gesagt hat: Das
ersuchte Organ hat zu entscheiden, in welchem Umfang eine Aktenvorlage zulässig
ist. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.) – Ich zitiere Mayer, der das geschrieben hat –
und ich teile das sehr wohl, denn es deckt sich genau mit dem, was auch eine
Auskunftsperson trifft, die letztlich sagt: Ich kann und will es nicht sagen! Da
entscheidet die Auskunftsperson.
für ein solches
Spannungsverhältnis eine spontane Lösung nicht vorgesehen ist. Und ich glaube auch
nicht, dass es vom Gesetzgeberischen her so schnell möglich ist, in Bezug auf ein
solches Spannungsverhältnis sofort eine Lösung zu bringen.
Ich weiß schon, dass
Nochmals: Eine Nichtvorlage ist an sich möglich und zulässig, wobei die Frage der
Herausgabepflicht zu trennen ist von der Frage des Interesses. Und im vorliegenden
Fall ist es so, dass unter den Gründen, die einer Herausgabepflicht entgegenstehen,
vor allem rekurriert wird auf völkerrechtlich vorgesehene Beschränkungen. Der Hinweis
auf EU-Akte ist eindeutig; würde also das Papier aus der EU stammen, dann ist es
ohnehin nicht vorzulegen. Für den Fall, dass es nicht von einem Mitgliedsstaat stammt,
sondern von einem Drittstaat, bedeutet das nicht, dass man sagen kann, diese
Vereinbarung gilt auf keinen Fall, sondern völkerrechtlich ist das ein bisschen anders
zu interpretieren; da besteht nicht nur alles auf Papier, sondern auch durch
Regelungen.
Wenn die andere Seite, und zwar die, die es übermittelt hat, nämlich die US-
Regierung, einen solchen Vermerk darauf macht, dann teile ich die Auffassung, dass
diese zumindest zu befragen ist, was sie dazu meint – und wie weit mehr als das, was
sie gemacht hat, veröffentlich werden darf. Ich glaube, das ist der Sukkus des Ganzen.
Es besteht ein Recht und auch eine Pflicht der Behörde, einen Akt nicht
herauszugeben, wenn Verschwiegenheitspflicht gegeben ist. Dass das ableitbar ist,
wissen wir alle; es ist ja ein Vermerk darauf. Und wie man diesen Vermerk
interpretiert – das, glaube ich, sollten nicht nur wir machen, sondern auch unter
Berücksichtigung derjenigen, die den Akt geschickt haben. Zu sagen, das haben die so
oder anders gemeint, ohne von dieser Stelle eine Äußerung einzuholen, halte ich für
unzulässig.
So lange nicht die US-Regierung, und zwar die Stelle, die das vorgelegt hat, sagt … –
Vor allem ist zu klären, was diese Stelle unter „government“ tatsächlich versteht. Ich
habe gehört, unter „government“ sei ohnehin auch das Parlament zu verstehen! – Ich
weiß nicht, aber jedenfalls ist es so: Dem Parlament haben sie das nicht gegeben,
denn sonst gäbe es ja gar nicht diese Diskussion.
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Möglich ist also, dass die US-Regierung unter dem Begriff „government“ etwas
anderes versteht – und daher ist diese Frage ohne Aussage, ohne Klarstellung durch
die Stelle, die dieses Papier übermittelt hat, ob es nun tatsächlich nur für diese Stelle
ist, der sie es gegeben hat, oder auch für andere, nicht zu beantworten. Alles andere
halte ich zutreffend für einen völkerrechtlichen Verstoß, denn die haben das ja
vereinbart – und man kann nicht über einen anderen Staat
in dieser Form
drüberfahren. Dieser Staat hat durch sein Verhalten eine bestimmte inhaltliche
Meinung vertreten, die wir interpretieren können, wie immer, aber: Entscheidend ist
letztlich und wirklich interpretieren kann es doch nur der, der es geschickt, der es
gebracht hat.
Abschließend: Diese Spitzfindigkeiten, der Akt sei doch kein Akt, teile ich nicht. Ich
glaube, das ist auch nicht ernst gemeint, es wird halt einleitend angeführt, aber dass
Verschwiegenheitspflichten, wenn es sie gibt, einer Aktenvorlage entgegenstehen, ist
unstrittig. Die einzige Frage ist, ob die Nichtvorlage identisch ist mit einer kompletten
Schwärzung. Ich habe das hier auch gesehen; na dann ist er halt komplett geschwärzt.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Danke, Herr Verfahrensanwalt.
Zwei Rechtsfragen sind also zu klären: Was verstehen die Amerikaner unter
„governmental use“? Ich gehe davon aus, dass in Amerika damit auch Parlament und
Ähnliches verstanden wird. Aber das ist nicht so wirklich relevant im derzeitigen
Stadium, sondern meiner Ansicht nach relevanter ist: Wird der Inhalt von der US-
Behörde als geheim angesehen – oder die Existenz dieses Papiers grundsätzlich? Und
da meine ich, dass eine Antwort schon auf dem Deckblatt zu finden ist, wo draufsteht,
dass das Deckblatt, nämlich um was es sich handelt, um ein Geheimpapier, eben
nicht geheim ist, weil sie das ja ausdrücklich draufgeschrieben haben, wie ja die
Auskunftspersonen unter Wahrheitspflicht hier gesagt haben.
Daher braucht man also nicht die Existenz dieses Papiers als Geheimsache zu
betrachten, sondern nur den Inhalt. Und da wäre das Schwärzen – das mir ja auch
nicht gefällt, aber das haben wir halt zur Kenntnis genommen haben – bei
geheimhaltungspflichtigen Sachverhalten und auch in Bezug auf personenbezogene
Rechte ausreichend gewesen. Dass man aber die Existenz dieses Papiers vor uns
geheim hält, geht meiner Meinung nach aus dem Papier selbst nicht hervor, eben
aufgrund dessen, was uns die Auskunftspersonen hier gesagt haben, da eben von
Haus aus gesagt wurde, das Deckblatt ist nicht geheim, nur die nächstfolgenden
inhaltlichen Seiten.
Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Nur um den Kollegen Kogler zu bestätigen: Ein
Blick ins Internet ist, wie immer, sehr interessant. Wie, glauben Sie, lautet die E-Mail-
Adresse des amerikanischen Senates? – Senate.gov. – Gv, also Government; das
amerikanische Parlament bezeichnet sich selbst als Teil des governments. Unsere E-
Mail-Adresse ist aber nicht bkk, bm irgendwas, sondern Parlament. Die Adresse des
amerikanischen Senates ist gov.
Verfahrensanwalt Dr. Konrad Brustbauer: Bitte, wenn ich aus der Schule spreche:
„gv“ in der Mailadresse und der Webadresse ist auch bei Bundesländern, also
Bundesländerdienststellen. Der Magistrat Wien hat auch „magwien.gv“.
Ich glaube das alles, aber die Interpretation eines Ausdrucks steht doch primär dem zu,
der den Ausdruck gebraucht hat. Ich wage es nicht, mit meinen Englischkenntnissen
oder auch Interpretationen einfach zu sagen, was die gemeint haben.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, da sind wir ohnehin d’accord. Die Frage ist
nur: Ist das Papier in seiner Existenz geheim zu halten oder ist der Inhalt geheim?
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Ich glaube, wenn eine Behörde aus Amerika selbst auf einem Papier schreibt, dass
alles geheim ist mit Ausnahme des Deckblatts, dann kann die Existenz des Papiers
nicht geheim sein. Das wird ja vor uns jetzt argumentiert, dass sogar die Existenz –
auch in dem Gutachten – geheim gehalten werden soll, indem es als „Non Paper“, das
nicht veraktet wurde, bezeichnet wird.
Verfahrensanwalt Dr. Konrad Brustbauer: Bitte, es steht mir nicht zu, aber ich
glaube, dass das Papier existiert, ist ja längst nicht mehr geheim, es wird ja sogar ein
Gutachten für das Parlament über dieses Papier vorgelegt. (Obmann Dr. Graf: Ja eh!)
Also über etwas, von dem man nicht sagen will, dass es das überhaupt gibt, legt man
ja kein Gutachten vor. (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist unbestritten!)
Ich habe jetzt nicht aufgepasst bei Herrn Dr. Traumüller, aber dass es das gibt, das
sagt er, glaube ich, auch selbst.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Na ja, wenn wir nicht durch Zufall über Befragung
nachgestoßen hätten, wäre es vor uns geheim geblieben (Verfahrensanwalt
Dr. Brustbauer: Das kann ich nicht beantworten!), und dann wäre es tatsächlich ein
geheimes Papier. Das haben wir ja miterlebt.
Ich glaube, wir haben diese Frage jetzt erschöpfend diskutiert, erörtert, die Argumente
sind ausgetauscht, da kommen wir jetzt ohnehin nicht weiter – wir werden das zu
werten haben. Lassen wir es einmal so stehen und gehen wir zum nächsten
Themenblock über. (Abg. Mag. Kogler: Wenn dieser Ordner dann wirklich auftaucht,
wo zur Hypo schon Korrespondenzen vorgelegt werden und zu anderen nicht, dann
werden wir schon wieder darauf zurückkommen müssen!) – So ist es.
Was mich in diesem Zusammenhang auch wundert, ist, dass sich alle immer auf die
unabhängige Behörde berufen, wenn irgendetwas Heikles ist, dann gibt es eigentlich
keine Unabhängigkeit, dann agieren alle gleich. Das fällt mir auch schon auf. (Abg.
Mag. Kogler: Weil sie nur die Akten übermitteln, wo man selbst gut dasteht und die
anderen nicht! Mit dem Schmäh brauchen sie mir nicht mehr kommen!) – Na gut,
lassen wir es so stehen.
Kommen wir zum nächsten Teilkomplex, dieser betrifft das, sage ich jetzt, Schlagwort
Kreditabfrage.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Traumüller. In der 16. Sitzung dieses
Untersuchungsausschusses am 26. Feber 2007 sind Sie bereits mit dieser Frage
konfrontiert worden. Sie haben damals gesagt – ich zitiere aus dem Protokoll,
Seite 118 –:
„Also ich hielte das im Sinne des Datenschutzes im höchsten Grade für bedenklich. Ich
glaube, dass ein derartiges System überhaupt nicht betrieben oder ausgewertet
werden könnte, wenn da nicht vorweg … – Der Datenschutzrat hat eine ganz klare
Aussage getroffen, dass das eine indirekte Überwachung der Mitarbeiter ist. Ich hätte
da größte Bedenken.“
Auf die Frage zu diesen Großkreditevidenzabfragen ist Ihnen in der Zwischenzeit auch
schon bekannt, dass diese Auswertungen und diese Aufzeichnungen nicht gegen das
Datenschutzgesetz
zwingend
vorgeschrieben sind?
vom Datenschutzgesetz
verstoßen,
sondern
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe meine Aussage jetzt nicht im Detail in Erinnerung,
aber meine Bedenken bezogen sich und beziehen sich nach wie vor darauf, dass die
Ergebnisse dieser Auswertungen genutzt werden, ohne dass die Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen unseres Hauses vorweg Gelegenheit bekommen, dazu überhaupt
Stellung zu nehmen. Das war mein Kritikpunkt.
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In diesem Punkt halte ich die Kritik auch aufrecht. Wir arbeiten derzeit in einer
Arbeitsgruppe mit der OeNB daran, hier ein korrektes Procedere einzuführen. Unsere
Vorstellung ist, dass künftig die Auswertung … Selbstverständlich muss die GKE
überwacht werden, das ist überhaupt kein Thema, das habe ich das letzte Mal schon
ganz klar dargestellt. Da gibt es das volle Commitment dazu. (Abg. Krainer: Wo haben
Sie das dargestellt, bitte?) Das ist ein Instrument, das zur – ich sage es gerne hier an
dieser Stelle auch klar und deutlich …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wo kann ich das im Protokoll finden? (Abg.
Dr. Stummvoll: Kann man ihn einmal ausreden lassen?!)
Dr. Heinrich Traumüller: Selbstverständlich ist klar, dass entsprechende Logfiles
protokolliert werden, es geht dann nur um den Umgang mit den Logfile-Auswertungen.
Ich halte es unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten nach wie vor in höchstem Grade
für bedenklich, wenn derartige Auswertungen genutzt werden, sogar gegenüber der
Öffentlichkeit kommuniziert werden, ohne dass die betreffenden Mitarbeiter überhaupt
Gelegenheit haben, intern einmal ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Ich glaube, das ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaates, über das man gar
nicht lange diskutieren muss.
In diesem Sinne wurde auch Konsens gefunden, dass in einer Arbeitgruppe mit der
OeNB über die Verwertung der Auswertung Konsens hergestellt wird.
Unsere Vorstellung – noch einmal – ist jene, dass die Überwachung künftig in einer
anonymisierten Art und Weise erfolgt. Das heißt, dass jeder Mitarbeiter, der GKE-
Auswertungen vornimmt, einen Zahlen- oder Nummernschlüssel zugeordnet bekommt
und dass die OeNB selbstverständlich bei Auffälligkeiten Alarm zu schlagen hat, dass
sie selbstverständlich eine entsprechende Info dem Vorstand der FMA zu erteilen
hätte, dass es dann aber Sache der Dienstbehörde FMA ist, ihre Mitarbeiter mit den
entsprechenden Vorwürfen zu konfrontieren und vorweg einmal eine Klärung des
Sachverhalts herbeizuführen.
Nur darum ging es und geht es mir. Die Korrektheit, ja die Notwendigkeit der
Überwachung der GKE stelle ich ausdrücklich außer Streit.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie haben das das letzte
Mal bereits getan. Wo finde ich das im Protokoll?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich habe ja gesagt, ich habe nicht Hunderte
Seiten meiner Einvernahmen in Erinnerung. Ich war, glaube ich, seit Beginn des
Ausschusses mittlerweile eine Woche meiner Arbeitszeit hier. Ich habe in allen
internen Diskussionen diesen Standpunkt vertreten, er ist mir daher frisch in
Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na gut, ich kann Ihnen sagen, das geht aus
dem Protokoll überhaupt nicht hervor – auch das, wie Sie das jetzt darlegen. Sie haben
jetzt
damals prinzipiell über mehrere Aussagen
Überwachungssysteme einführen? Ich würde wirklich im Vorfeld ein Rechtsgutachten
des Datenschutzrates einfordern.“ Ich verwahre mich dagegen, dass meine Mitarbeiter
überwacht werden. – Das sind lauter Zitate von Ihnen.
immer gesagt:
„ Soll
ich
Meine Frage war relativ einfach: Ist Ihnen bekannt, dass diese Logfiles nicht gegen das
Datenschutzgesetz
zwingend
vorgeschrieben sind? – Das war eine einfache Frage, die man mit Ja oder Nein
beantworten kann oder mit: Ich weiß es noch immer nicht. Das überlasse ich Ihnen.
Wenn Sie … (Dr. Traumüller: Ich habe das beantwortet!) – Darf ich ausreden?
vom Datenschutzgesetz
verstoßen,
sondern
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Wenn Sie hier immer ellenlange Sermone von sich geben, die weit über irgendeine
Fragestellung hinausgehen, sitzen wir um Mitternacht noch immer hier – weil Sie sich
darüber beklagen, dass Sie schon eine Woche Ihrer Arbeitszeit hier verbracht haben:
Das liegt an Ihnen. Ich stelle kurze, prägnante Fragen und ich würde mich über kurze
und prägnante Antworten freuen, sonst wird das hier ewig dauern.
Jetzt stelle ich meine Frage noch einmal: Ist Ihnen bekannt, dass derartige Logfile-
Überwachungssysteme nicht datenschutzwidrig sind, sondern vom Datenschutzgesetz
zwingend vorgeschrieben sind?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist eine Rechtsfrage. Meine Position ist, dass Logfile-
Auswertungen zulässig sind, aber die Auswertungen der Logfiles auf einer korrekten
rechtlichen Basis zu erfolgen haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, also das mit Ihnen wird lange dauern, das
sehe ich.
Nächste Frage: Sie haben hier
ausgesagt, auf den Vorhalt –
Finanzmarktaufsicht, 16. Sitzung, Seite 155 –:
im Banken-Untersuchungsausschuss ebenfalls
ich zitiere; Protokoll Untersuchungsausschuss
Frage Krainer: „Haben Sie von der BAWAG die Vorstandsprotokolle, in denen Kredite
an die SPÖ drinstehen, ausgehoben?
Dr. Heinrich Traumüller: Ist mir nicht bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen nicht bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein. Wir haben überhaupt keine Vorstandsprotokolle, wird
mir gesagt.“ – Spannenderweise.
„Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihnen liegen keine Vorstandsprotokolle der
BAWAG vor? (Dr. Traumüller: Nein!)“ – Das war jetzt ein Zitat.
Weiters darf ich eine Aussendung der Finanzmarktaufsicht zitieren, in der auch
in der steht:
drinsteht, und zwar
Vorstandsprotokolle, also wo die FMA meint, die Zeitung „Österreich“ gibt selbst als
Datenquelle Vorstandsprotokolle der BAWAG an. Diese zitierte Datenquelle steht der
FMA nicht zur Verfügung.
ist die vom 6. März 2007, eine OTS,
Dazu haben wir allerdings etwas anderes erfahren, nämlich – ich halte Ihnen jetzt den
Vorhalt vor –: Ein Mitarbeiter Ihres Hauses, Dr. Bernd Träxler, hat hier in der
25. Sitzung am 4. Mai 2007 – nachzulesen auf den Seiten 20 und 21 gesagt …
Entschuldigung, zuerst einmal am 4.5. auf der Seite 5:
„Krainer: Sie haben diese beiden Vorstandsprotokollauszüge angefordert am 11.
August, haben Sie gesagt. Die haben Sie angefordert bei Herrn Heder, stimmt das?
Dr. Bernd Träxler: Korrekt.“ – Das heißt, sie wurden angefordert seitens der FMA.
In der gleichen Befragung, Seite 20, 21:„Dr. Bernd Träxler: Dem Vorstand wurde aktiv
zur Kenntnis gebracht, dass es derartige Protokolle gibt. Und es wurde die Frage
erörtert, wie weiter vorzugehen sei. Und es wurde der Weg gewählt, dass man
hausintern weitere Überprüfungen anstellt und über die GKE verifiziert
beziehungsweise sieht, ob diese Informationen auch in der GKE so abgebildet sind
beziehungsweise welche weiteren Informationen über die GKE zu gewinnen wären.“
Da stellt sich gleich einmal die erste Frage: Haben Sie an dem Vorstandsmeeting
teilgenommen, das hier angesprochen wurde, wo Herr Träxler meint, dem Vorstand
wurde aktiv zur Kenntnis gebracht, dass es derartige Protokolle gibt. Waren Sie an
diesem Vorstandsmeeting – das Datum ist, glaube ich, der 18. August 2006 –
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persönlich anwesend?
Aufzeichnungen checken!)
(Dr. Traumüller:
Ich darf das kurz anhand meiner
Dr. Heinrich Traumüller: Das sogenannte Vorstandsmeeting, das Sie meinen, war
das Meeting mit dem Bereich I, Bankenaufsicht, am 18. August 2006. An diesem
Meeting habe ich teilgenommen; Vorstandsprotokolle wurden dabei nicht vorgelegt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war, ob Sie daran teilgenommen
haben.
Ihr Mitarbeiter, Dr. Bernd Träxler, mittlerweile Vorstandsassistent, damals zuständiger
Sachbearbeiter für die BAWAG, hat hier unter Wahrheitspflicht ausgesagt – ich
zitiere –:
„Dem Vorstand wurde aktiv zur Kenntnis gebracht, dass es derartige Protokolle gibt.“
Stimmt diese Aussage, oder ist diese Aussage falsch? Wurde Ihnen in dieser Sitzung
aktiv zur Kenntnis gebracht, dass es derartige Protokolle gibt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist in dieser Form nicht richtig. Ich habe das bereits
mehrfach beantwortet und habe meinen bisherigen Antworten nichts hinzuzufügen.
Meine Antworten waren richtig und entsprachen meinem Wissensstand.
Bedauerlicherweise wurde, wie Sie wissen, von der SPÖ in diesem Zusammenhang
gegen mich eine in jeder Hinsicht ungerechtfertigte Strafanzeige eingebracht, in der
sinngemäß behauptet wird, ich hätte bei meiner Aussage verschwiegen, dass die FMA
Vorstandsprotokolle gehabt hätte. – Abgesehen davon, dass ich nicht jedes Dokument,
das im Zuge einer Vor-Ort-Prüfung von den jeweiligen Prüfern eingesehen oder kopiert
wird, kennen kann, haben auch meine nachträglichen Recherchen zu keinem anderen
Ergebnis geführt. Die FMA hatte zu keinem Zeitpunkt Kopien der Vorstandsprotokolle
der BAWAG, insbesondere nicht der Vorstandsprotokolle über die Sitzungen, in denen
SPÖ-Kredite behandelt wurden.
Ich habe ausdrücklich nach den letzten Sitzungen Rücksprache gehalten mit dem
Bereichsleiter Bankenaufsicht, Herrn Dr. Michael Hysek, und ich habe ihn gefragt, ob
die FMA zu irgendeinem Zeitpunkt im Besitz von Vorstandsprotokollen der BAWAG
oder Kopien davon war. – Seine klare Antwort: nein!
Ich habe weiters Rücksprache gehalten mit dem Leiter der Behördenabteilung der
FMA, Herrn Dr. Schütz, und habe ihm dieselbe Frage gestellt. – Seine Antwort:
Vorstandsprotokolle der BAWAG oder Kopien davon besitzen wir definitiv nicht!
Herr Dr. Träxler hat sicher nicht
gesprochen; das kann ich mir gar nicht vorstellen.
in diesem Sinne von „Vorstandsprotokollen“
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das nützt Ihnen jetzt alles nichts, diese
peinliche Erklärung zu verlesen. – Für das Protokoll wollte ich nur festhalten, dass jetzt
eine Erklärung verlesen wurde; das, glaube ich, kann man durchaus festhalten.
Es gibt eine Presseaussendung seitens der Finanzmarktaufsicht, die ich Ihnen in
diesem Zusammenhang gerne zur Kenntnis bringe – ich zitiere –:
Grubelnik weist die Vorwürfe auf das Entschiedenste zurück, die FMA habe nie
Vorstandsprotokolle der BAWAG angefordert. Sie habe im Wege der Amtshilfe
Auszüge aus zwei Vorstandsprotokollen von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung
gestellt bekommen. – Zitatende.
Wir hören gerade, sie wurden angefordert, das ist hier protokollarisch festgehalten.
Hier wurde noch öffentlich behauptet, man hätte sie bekommen, ohne sie anzufordern,
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sondern man hätte sie zur Verfügung gestellt bekommen. Jetzt sagen Sie erneut, Sie
haben überhaupt keine!
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es. Die FMA hätte das Recht gehabt, jederzeit diese
Vorstandsprotokolle anzufordern, und zwar bereits im Rahmen ihrer laufenden
Aufsichtstätigkeit, dazu wäre nicht einmal eine Vollprüfung im Fall der BAWAG
notwendig gewesen. Da wir aber immer bemüht waren, wie Sie wissen, die gelindesten
Mitteln anzuwenden, ist es auch in diesem Fall nie erfolgt.
Das, was Dr. Träxler bekommen hat – ich habe persönlich mit ihm gesprochen –, was
er übrigens ex offo angefordert hat zu einem Zeitpunkt, als ich mich auf Urlaub
befunden habe; das nur der Vollständigkeit halber –, war eine kurze Information der
Staatsanwaltschaft Wien, die
im aufsichtsrechtlichen Sinn keineswegs ein
Vorstandsprotokoll darstellt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihr Pressesprecher Grubelnik sagt, die FMA
habe im Wege der Amtshilfe Auszüge aus zwei Vorstandsprotokollen von der
Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt bekommen, APA 0548 vom 17.4.2007. Ist
diese Aussage korrekt, oder ist das eine falsche Aussage des Herrn Grubelnik?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe das nicht zu kommentieren. – Ich halte noch einmal
fest: Die FMA hätte das Recht gehabt, diese Vorstandsprotokolle anzufordern, sie hat
es nie getan, sie hatte daher weder die Protokolle noch Kopien daraus. Was sie hatte,
war eine kurze Information der Staatsanwaltschaft Wien, die im direkten Weg, im Wege
der Amtshilfe im Übrigen, von der zuständigen Staatsanwaltschaft an den zuständigen
Referenten – also nicht an mich! – weitergegangen ist. Der zuständige Referent war,
wie Sie wissen, Dr. Träxler, der auch meine Auskunfts- und Begleitperson in diesem
Ausschuss war.
Ich bin in all diesen Punkten – noch einmal: 90 000 Seiten wurden Ihnen übermittelt –
darauf angewiesen, was mir meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sagen. Ich habe
nichts anderes wiedergegeben, als mir meine Mitarbeiterinnen immer erzählt haben
und auch heute noch erzählen.
Sie haben im Übrigen auch Mag. Bauer fehlinterpretiert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schauen Sie, Ihre ewig langen Antworten – ich
habe eine ganz einfache Frage gestellt, und Sie antworten immer auf irgendwas, wozu
keiner eine Frage gestellt hat.
Wenn Sie hier Erklärungen abgeben wollen, haben Sie die Möglichkeit, am Eingang
zur Sitzung eine Erklärung abzugeben, Sie haben jetzt zwischendurch auch noch eine
verlesen.
Meine Fragen sind kurz, knapp und präzise, und Ihre Antworten haben mit meiner
Frage oft gar nichts mehr zu tun. (Dr. Traumüller: Ich erlaube mir, so zu antworten,
wie ich es für richtig halte!) – Herr Vorsitzender, Sie wollten dazu etwas sagen?
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Krainer, auch wenn es einem manchmal
nicht gefällt, wie geantwortet wird: Auch das stellt ein Bild dar, das zu werten ist. Ich
glaube, wir können niemandem das Recht verwehren, seine Antworten so zu
formulieren, wie er selbst es für nötig hält.
Dr. Heinrich Traumüller: Darf ich nur der Vollständigkeit halber, Herr Vorsitzender,
noch darauf hinweisen, dass auch Herr Mag. Bauer nach seiner Aussage in dem
Ausschuss offenbar völlig falsch in einer Aussendung, die Herr Abgeordneter Krainer
„herausgelassen“ hat, OTS 0165, interpretiert wurde?
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen Sie, das ist jetzt aber nicht
zulässig (Dr. Traumüller: Nein! Sie zitieren eine …), Erklärungen abzugeben. Das ist
jetzt jenseits (Dr. Traumüller: Sie zitieren eine Aussendung der FMA und erwarten
eine Stellungnahme!), das
jetzt nicht zulässig, Herr Vorsitzender, bitte!
(Dr. Traumüller: Da ist es wohl zulässig, dass ich eine Ihrer Aussendungen
kommentiere!)
ist
Herr Vorsitzender, wenn eine Auskunftsperson hier Aussendungen von mir
kommentieren möchte, dann soll er dazu eine Presseaussendung machen und soll das
dorthin bringen. Wenn er Aussagen von mir im Ausschuss hier kommentieren will, so
lasse ich das gerne zu, aber wenn ich eine Presseaussendung mache und er der
Meinung ist, es ist falsch, dann soll er eine Presseaussendung machen, in der er dazu
Stellung nimmt.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Auch da verschweige ich mich nicht, und da möchte
ich Dr. Traumüller sagen, dass in diesem Fall Herr Krainer recht hat. Ich bitte Sie, nur
Fragen zu beantworten, die gestellt wurden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Liegen der Finanzmarktaufsicht Auszüge aus
zwei Vorstandsprotokollen der BAWAG betreffend SPÖ-Kredite vor?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe eine klare Aussage getätigt und möchte im Hinblick
auf die erwähnte Strafanzeige keinerlei weitere Aussagen dazu tätigen. Und ich weise
diese Vorwürfe auf das Schärfste zurück!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war kein Vorwurf, das war eine Frage! Sie
haben immer gesagt, Sie haben keine Vorstandsprotokolle. Ich habe jetzt meine
Fragestellung etwas diffiziler gestaltet, nämlich: Liegen der Finanzmarktaufsicht
Auszüge aus zwei Vorstandsprotokollen der BAWAG betreffend SPÖ-Kredite vor? –
Diese Frage ist noch nicht beantwortet worden, und ich hätte gerne eine Antwort.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich werde sie nicht weiter beantworten, ich mache in diesem
Punkt von meinem Entschlagungsrecht Gebrauch.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben eingangs Ihrer Befragung nicht
irgendwie auf das Entschlagungsrecht hingewiesen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Aber wenn ein Strafverfahren von Ihnen eingeleitet
worden ist, muss ich der Auskunftsperson recht geben. Ich wollte schon vorhin sagen,
dass er sich auch entschlagen und gar nichts sagen könnte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das nehme ich eh gerne zur Kenntnis, wenn
er sich hier entschlagen will. Das ist eh eine deutliche Antwort.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Deswegen bringen wir (Abg. Krainer: Ich bin aber
noch nicht fertig!) unsere Strafanzeigen am Ende des Untersuchungsausschusses ein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich bin noch nicht fertig, außer ich soll
weitergeben, weil die Zeit um ist, dann habe ich kein Problem, aber ich habe schon
noch Fragen zu dem Thema.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, dass das hauptsächlich Ihr Thema ist.
Wenn es keinen Einwand gibt, bleiben Sie am Fragerecht. – Bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Mag. Jürgen Bauer hat in der Sitzung am
11. April 2007 hier ausgesagt, dass am 24.8. ein Bankenaufsichts-Jour-fixe
stattgefunden hat und an diesem Tag Bericht gelegt wurde über die GKE-Abfrage
basierend auf den Vorstandsprotokoll-Auszügen. – Haben Sie am 24. August
persönlich am Bankenaufsichts-Jour-fixe teilgenommen?
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Dr. Heinrich Traumüller: Ich muss kurz in meinen Unterlagen nachschauen.
(Die Auskunftsperson blättert in ihren schriftlichen Unterlagen.)
Ich darf an der Stelle nur noch mein Urlaubsdatum anfügen, weil das von Wichtigkeit
ist: Ich war vom 31. Juli bis 14. August auf Urlaub, habe dementsprechend an dem
Banken-Jour fixe am 18. August, wie schon erwähnt, teilgenommen, aber auch an dem
am 24. August.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also: Ja, Sie haben
teilgenommen.
(Dr. Traumüller: Ja!) – Da ist von Mag. Jürgen Bauer über die Großkrediteevidenz-
Abfragen betreffend SPÖ-Kredite berichtet worden. – Stimmt das?
Dr. Heinrich Traumüller: Soweit ich mich erinnern kann, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat da eine schriftliche Unterlage
vorgestellt. – Ist das richtig?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso ist diese schriftliche Unterlage dem
Ausschuss nicht übermittelt worden?
Dr. Heinrich Traumüller: Dessen bin ich mir nicht bewusst, das ist mir nicht bekannt.
Meines Wissens wurde diese schriftliche Unterlage veraktet, eben sogar als Beilage zu
diesem Protokoll – wobei, wenn Sie Beilagen angefordert haben, die sicherlich auch
geliefert werden sollten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass die Zeitung
„ÖSTERREICH“ am 1. September über Kredite, die die SPÖ bei der BAWAG hat,
berichtet hat, wobei als Quelle Vorstandsprotokolle zitiert werden. Ist Ihnen das
bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist mir mit einiger Zeitverzögerung bekannt geworden –
die Zeitung „ÖSTERREICH“ war, soweit ich mich erinnern kann, zunächst nicht einmal
Teil unseres Pressespiegels. Aber in weiterer Folge ist mir das sehr wohl bekannt
geworden, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, also es ist Ihnen bekannt. – Das war am
1. September; wann ist es Ihnen bekannt geworden?
Dr. Heinrich Traumüller: Das habe ich nicht mehr genau in Erinnerung. Es war mit
einiger Zeitverzögerung, weil – noch einmal – dieses Medium am Anfang bei uns,
jedenfalls nicht bei mir, keinerlei Aufmerksamkeit genossen hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Mitarbeiterin Mag. Nösslinger, die, glaube
ich, auch für die Medienarbeit zuständig ist, hat gesagt, dass das im Pressespiegel
aufgenommen war. Sie weiß nicht mehr, ob das am 1. oder am 2. September der Fall
war, aber es war Teil des Pressespiegels, hat sie hier ausgesagt. – Ist Ihnen diese
Aussage bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, aber
Erinnerung mehr an diese Vorgänge.
ich habe, wie gesagt, keine detaillierte
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auf eine Fragestellung von mir:
„Krainer: Und Ihnen ist nicht 14 Tage später aufgefallen“ –
nämlich 14 Tage, oder war es eine Woche, nach diesen Bankenaufsichts-Jours fixes –,
„hey, SPÖ, Kredite, Vorstandsprotokolle, also diese drei Sachen …, das hat … nicht
irgendwie Sie an irgendetwas erinnert, was 14 Tage vorher passiert ist bei Ihnen im
Haus?
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Mag. Barbara Nösslinger: Selbstverständlich.“ – Zitatende.
Ihnen hat dann dieser Zeitungsartikel
Und bei
irgendwie keine Erinnerung
hervorgerufen: Oh, das hatten wir doch gerade?! Diese Zahlen und diese Daten hatten
wir gerade vor einer Woche oder vor 14 Tagen?!, je nachdem, wie lange es gedauert
hat, bis Sie davon Kenntnis hatten. – Das hat bei Ihnen in dieser Frage keine
Erinnerung wachgerüttelt?
Dr. Heinrich Traumüller: Selbstverständlich! Allerdings hat es in der damaligen Zeit
eine Unzahl von Zeitungsartikeln gegeben. – Ich darf Sie einladen, da wirklich einmal
eine entsprechende Medienrecherche zu machen, dann werden Sie feststellen, dass
eine Vielzahl etwa an wirklichen Vorstandsprotokollen der BAWAG und sonstigen
Unterlagen den Zeitungen zugemittelt wurde. Das war nahezu alltäglich Gegenstand in
der Medienwelt und in dem Punkt nicht weiter auffällig.
Aufgefallen ist mir im Übrigen noch Folgendes: Es hat kurze Zeit danach, am
14. September, einen weiteren Artikel in der „Kleinen Zeitung“ gegeben, in dem sogar
der entsprechende Kreditantrag faksimiliert wiedergegeben wurde – Unterlagen, über
die die FMA selbstverständlich nicht verfügt.
Noch einmal: Das allgemeine Bild war …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, könnten Sie sich ein bisschen
auf die Fragen beschränken?
Dr. Heinrich Traumüller: Diesen Punkt darf ich schon noch ausführen. – Mir ist
wichtig zu betonen, dass die BAWAG in der damaligen Zeit mehr oder weniger eine
offene Bank war: Es gab eine Unzahl von Unterlagen, die hinausgespielt wurden. Aus
dem Grund war das sicherlich unangenehm, aber jedenfalls kein Indiz dafür, dass
etwas aus der FMA hinausgegeben worden sein könnte. – Ich sehe diese Indizien bis
heute nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht hier nicht um Indizien! – Wenn Sie
sich den Fall genauer anschauen, dann gibt es keinen vernünftigen Zweifel daran,
dass die Daten, die in der Zeitung „ÖSTERREICH“ am 1. September erschienen sind,
jene sind, die von der FMA recherchiert wurden. Es gibt keinen vernünftigen Zweifel
daran!
Dr. Heinrich Traumüller: Ich weise das entschieden zurück! Das können Sie allein
daran festmachen, dass im berühmten Artikel vom 1. September 2006 nach den
Informationen, die mir meine Mitarbeiter nachträglich erteilt haben, lediglich eine
einzige Zahl identisch ist mit den von Ihnen erwähnten Vorstandsprotokollen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also hatten Sie doch Vorstandsprotokoll-
Auszüge?
Dr. Heinrich Traumüller: Von den von Ihnen so bezeichneten Auszügen aus
Vorstandsprotokollen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, das ist der Titel! Der Titel
lautet: „Vorstandsprotokoll-Auszug“. – Ich lese ja nur vor, was dort steht. Das ist ja
nicht meine Bezeichnung, das ist die Bezeichnung dessen, der das Dokument
angefertigt hat. „Vorstandsprotokoll-Auszüge“, das ist der Titel des Dokuments.
Dr. Heinrich Traumüller: Herr Dr. Krainer, bei Ihnen merkt man, dass Sie Ihr ganzes
Leben lang noch nie ein Vorstandsprotokoll in Händen hatten! – Ich sehe ein, dass Sie
am Anfang dieses Ausschusses keine Ahnung von Bankrecht hatten, aber Sie sollten
mittlerweile ein wenig davon haben, dann wüssten Sie, was ein Vorstandsprotokoll
beinhaltet.
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Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Kreditvolumina dieser Größenordnung ohne
jede Diskussion in einem Vorstand diskutiert und abgenickt werden wie in dieser
extremen Kurzfassung einer staatsanwaltschaftlichen Info? – Das ist nie und nimmer
ein Vorstandsprotokoll im aufsichtsrechtlichen Sinn! Das ist eine Unterstellung, die ich
auf das Schärfste und Gröbste zurückweise, weil sie schon ehrenbeleidigend ist!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Traumüller, Sie können mit Ihren
Angestellten so umgehen, aber Sie sitzen hier vor einem Ausschuss (Abg.
Dr. Stummvoll: Als Auskunftsperson – und nicht als Angeklagter!), und Sie werden
sich hier sicher nicht in einer derartigen Art und Weise benehmen können, dass Sie
Mitglieder des Ausschusses in irgendeiner Art und Weise maßregeln oder über deren
Kenntnisse oder Unkenntnis aufklären. Das ist etwas, was Ihnen hier nicht zusteht. –
Allerdings kann ich mir aus den Protokollen über Ihre Kenntnisse auch ein Bild
machen.
Und ich sage Ihnen eines: Erstens hatte ich in meinem Leben schon mehrere
Vorstandsprotokolle in der Hand, auch schon, bevor ich überhaupt gewusst habe, dass
es Sie gibt – aber das sei nur so dahingestellt. Aber ich habe die Vorstandsprotokoll-
Auszüge, die diesem Ausschuss hier vorliegen, gesehen, und ich habe auch von der
Staatsanwaltschaft übermittelte Vorstandsprotokolle der BAWAG gesehen, und die
sind 1 : 1 in genau demselben Stil, haben genau die gleiche Typographie et cetera. –
Also das sind sehr authentische Auszüge, die Ihnen hier übermittelt wurden, und wenn
das nicht so wäre, dann müssten Sie ja an der Fähigkeit Ihrer Mitarbeiter Hejda und
Träxler schwer zweifeln.
Ich halte Folgendes für das Protokoll fest – Sie können dann wieder alles widerrufen
und sagen, das ist ein Skandal –: Dr. Traumüller hat in seiner Aussage hier vor dem
Ausschuss in der 16. Sitzung, nachzulesen auf Seite 155, mehrmals gesagt, er habe
keine Vorstandsprotokolle.
Ich halte weiters fest, dass das auch der andere Vorstand, ebenfalls in der 16. Sitzung,
zweiter Tag, auf den Seiten 10 und 12 mehrfach getan hat.
Ich halte fest, dass es Aussendungen der Finanzmarktaufsicht gab, in denen Sie
sagen: Die zitierte Datenquelle – nämlich Vorstandsprotokolle der BAWAG – liegt uns
nicht vor.
Ich halte weiters fest, dass Dr. Träxler hier ausgesagt hat, dass erstens die
Finanzmarktaufsicht aktiv bei der Staatsanwaltschaft diese Protokolle angefordert hat,
zweitens erhalten hat, drittens dem Vorstand aktiv zur Kenntnis gebracht hat, dass es
derartige Protokolle gibt und dass es einen Auftrag des Vorstandes an Herrn Jürgen
Bauer gab, diese Daten durch Recherchen bei der Großkrediteevidenz zu ergänzen.
Ich halte weiters fest: Auf Grund der Logfiles geht klar hervor, dass die Daten, die in
der Zeitung „ÖSTERREICH“ abgebildet wurden, sämtlich von der Finanzmarktaufsicht
abgefragt wurden, das heißt, die Daten lagen vor. Aber nicht nur das, auch die
Datenqualität – und das ist ein wesentliches Indiz – spricht dafür. Es werden in der
Zeitung „ÖSTERREICH“ vier Geldbeträge mit Terminen in Verbindung gebracht,
nämlich Juli 1999, September 1999 und Juli 2000. Diese beiden Jahre wurden von der
Großkrediteevidenz monatlich abgefragt, hingegen wird
im Jahr 2003 nur ein
Jahresbetrag ohne Monatsangabe festgestellt.
Ich halte fest, dass gemäß der Logfiles dieses Jahr nicht monatlich abgefragt wurde,
sondern nur eine Abfrage für das gesamte Jahr stattfand. Das heißt, dass die
Datenqualität und die Datenquantität hier identisch sind, und darüber hinaus, dass die
Datenquelle, die in diesem Artikel zitiert ist, auch übereinstimmt.
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Es gibt keinen vernünftigen Grund, daran zu zweifeln, dass die Daten, die in der
Zeitung
sind, nicht genau die Quelle der
Finanzmarktaufsicht haben.
„ÖSTERREICH“ gestanden
Jetzt komme ich zu meinen nächsten Fragen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Krainer, es hat sich jetzt doch noch
jemand zu Wort gemeldet. Warum diktieren Sie Ihren Bericht der Parlamentsdirektion
und nicht Ihren Mitarbeitern?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich diktiere nicht, ich halte das nur für das
Protokoll fest! (Obmann Dr. Graf: Ja, okay!) – Die Frage ist – das ist auf Grund Ihrer
Aussagen von dieser Woche noch nicht ganz klar –, ob überhaupt ein Bericht möglich
ist. Und insofern …
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Sie können jetzt schon einen Bericht einbringen, kein
Problem.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. – Ich werde einen Bericht einbringen,
wenn die Befragungen beendet sind, und nicht vorher, sonst bräuchte ich keine
Befragungen mehr durchzuführen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich mache auch darauf aufmerksam, dieses Thema
hat jetzt auch schon viel Zeit gekostet. Es gibt Fraktionen, die wollen auch …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann gerne weitergeben, ich habe nur
noch einige Fragen zu diesem Bereich.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dann gelangt jetzt Kollege Stummvoll zu Wort, und
dann kommen wieder Sie dran.
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Ich habe einen Vorschlag vor
allem an meine Kollegen von der sozialdemokratischen Fraktion; vielleicht kann er aus
zeitökonomischen Gründen zur Kenntnis genommen werden.
Herr Kollege Krainer, wir haben es verstanden! Es wurde ja wiederholt – zwar nicht
hier, aber anderswo – ausgesprochen, dass ein politisches Ziel des Ausschusses darin
besteht, die beiden Vorstände der FMA „abzuschießen“. – Das haben wir zur Kenntnis
genommen.
Es wäre daher durchaus möglich, jene Fragen, die nur diese Forderung unterstützen
sollen, …
eine
Geschäftsordnungsdebatte oder eine Befragung?)
Vorsitzender!
Krainer:
(Abg.
Herr
jetzt
das
Ist
Wir haben das zur Kenntnis genommen: Die beiden Vorstände passen Ihnen nicht, Sie
sind ein rotes Tuch für den SPÖ-Klub! – Vielleicht kann man die Fragen ein bisschen
abkürzen, sie sind nicht mehr notwendig, um diese Forderung zu unterstützen. Wir
haben sie zur Kenntnis genommen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Darf ich mich jetzt hier einschalten: Es wäre unfair,
irgendeinem anderen Abgeordneten, der für sich Feststellungen trifft, jetzt zu sagen,
dass darf er nicht, nachdem Sie Ihre auch treffen konnten. (Abg. Dr. Stummvoll: Das
war nur ein Vorschlag!) Das heißt, es muss das Gleiche für alle gelten. Wir handlen
das großzügig, weil die Diskussion darüber, ob man so etwas machen darf oder nicht,
in der Regel länger dauert, als wenn wir es gleich zulassen. – Jetzt hat jeder seinen
Standpunkt gesagt.
An dieser Stelle möchte ich nur vor dem Ausschuss für mich – in diesem Fall nicht für
den Ausschuss, sondern für meine Fraktion – festhalten, dass dieses Ziel, das
Dr. Stummvoll jetzt vermeint hat als Ziel dieses Ausschusses zu erkennen, nicht geteilt
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wird: Wir verfolgen dieses Ziel nicht! Wir wollen materiell … (Abg. Dr. Stummvoll: Ich
habe nur die SPÖ angesprochen, Herr Vorsitzender!) – Nein, Sie haben gesagt, der
Ausschuss verfolgt dieses Ziel. (Abg. Rädler: Im Ausschuss!)
Ich sage es nur an dieser Stelle: Wir wollen den Untersuchungsgegenstand zu Ende
führen, und da haben wir noch sehr viele offene Punkte, wir haben sehr viele noch
nicht gehörte Auskunftspersonen, die sich bis dato entschuldigt haben. – Wir sollten
uns dann auch überlegen, wie wir damit umgehen, da haben wir noch viel zu
bearbeiten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist natürlich Kollegem Stummvoll und der
ÖVP unbenommen, den Zudecker zu spielen (Abg. Dr. Stummvoll: Es war nur ein
Vorschlag aus zeitökonomischen Gründen!) und nicht an einer Aufklärung mitzuwirken.
Im Übrigen ist das Ziel dieses Ausschusses, einen Prüfauftrag zu erledigen, und die
ÖVP kann gerne die Sachen, die wir hier vorgelegt haben, und die Sachen, die der
Ausschuss in dieser Frage hier bereits vorgelegt hat, negieren; es ist ihr unbenommen,
das zu tun. (Abg. Dr. Stummvoll: Ich habe nur gesagt, wir haben das Ziel verstanden,
dass Sie sie „abschießen“ wollen!) Die Öffentlichkeit wird sich ohnehin ein eigenes Bild
über die Vorgänge hier machen, und das hat sie sich zum Teil ja auch bereits gemacht.
Meine nächste Frage an die Auskunftsperson lautet: Sie haben das letzte Mal bei Ihrer
Befragung am 26. Februar zwar noch irgendwie im Kopf gehabt, dass Sie in dieser
Frage einen Brief von der Anwaltskanzlei Lansky bekommen haben – ich glaube,
datiert mit 15. September –, Sie hatten aber keinerlei Kenntnis darüber, was auf Grund
dieses Briefes passiert ist. – Haben Sie sich in der Zwischenzeit kundig gemacht?
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht im Detail. – Mir wurde berichtet, dass der Brief
beantwortet worden ist und auch von der Rechtsabteilung entsprechend gewürdigt
wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das alles, was Sie dazu wissen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, das ist alles! Es ist – noch einmal – zur damaligen Zeit
keinerlei wirkliches Indiz auf den Tisch gelegt worden, dass eine dieser Informationen
tatsächlich aus der FMA nach außen gespielt worden sein könnte. Es wurde kein
Name genannt, es wurde kein Indiz genannt, und das ist bis heute – nach all den
Monaten der Untersuchungen in diesem Ausschuss und nach all den Monaten der
staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen – nicht anders: Es gab und gibt bis heute
kein einziges Indiz.
Die BAWAG war eine offene Bank, die Informationen waren einer Vielzahl von
ich erinnere nur an die Staatsanwaltschaft, das
Behörden zugänglich –
Bundeskriminalamt, die Bank selbst oder die Oesterreichische Nationalbank –, da gibt
es eine Vielzahl von möglichen Quellen. Und jeder, der die Daten nach außen gespielt
hat – was ich im Übrigen sehr bedauere; ich verstehe Ihren Ärger darüber absolut, ich
an Ihrer Stelle würde das auch nicht akzeptieren –, jeder, der Zahlen nach außen
gespielt
unkorrekterweise,
unzulässigerweise! –, der hat eben die richtigen Zahlen gehabt. Dass sich die Zahlen
mit unseren Ermittlungen gedeckt haben, ist ja wohl kein Indiz für irgendetwas!
unerlaubterweise,
betone:
hat –
und
ich
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war, ob Sie wissen, wie dieser
Brief beantwortet wurde (Dr. Traumüller: Nicht im Detail!), und nicht, ob Sie
irgendetwas bedauern und ob im BKA irgendjemand irgendwelche Daten hatte.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich mache einen Vorschlag: Ist es möglich, dass man
uns diesen Brief in Kopie zur Verfügung stellt?
Dr. Heinrich Traumüller: Selbstverständlich! – Ich habe ihn aber nicht mit.
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Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Damit ist das beantwortet, glaube ich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das ist nicht beantwortet! Weil nämlich
Vorstandsassistent Matthias Klinger hier vor dem Ausschuss ausgesagt hat, er hat
vom Vorstand den Auftrag bekommen, diesen Brief so zu beantworten, wie er
beantwortet wurde. – Was sagen Sie dazu?
Dr. Heinrich Traumüller: Das wird sicherlich stimmen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben den Auftrag gegeben,
zurückzuschreiben: Wir waren es nicht!?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe den Auftrag gegeben, den Brief korrekt zu
beantworten und einfach die üblichen Systeme darzustellen, die ich auch dem
Ausschuss bereits darstellen durfte – die Vielzahl an Filtern und Sicherheitsvorschriften
unserer Sicherheits- und Kommunikationspolitik, die sicherstellt, dass derartige Dinge
nicht aus dem Haus hinausgehen. – Das ist sicherlich geschehen, ohne dass ich mich
jetzt weiter an die Details des Briefes erinnern kann.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat hier ausgesagt, dass er von Ihnen die
ausdrückliche Weisung bekommen hat, so zu antworten, wie er geantwortet hat, und
keinen Auftrag für Recherchemaßnahmen, ob das vielleicht doch aus dem Haus
hinausgegangen ist, bekommen hat. – Ist das richtig?
Dr. Heinrich Traumüller: Zum einen weiß ich nicht, ob das Zitat richtig ist, und zum
Zweiten ist es tatsächlich so, dass der Brief keinerlei Hinweise, keinerlei Indizien auf
konkrete Vorkommnisse enthalten hat.
riesigen
Wir können – in aller Offenheit – nicht auf jedes Schreiben eines Parteianwalts gleich
mit einer
internen Untersuchung starten! Dort, wo es konkrete
Verdachtsmomente gibt – ich erinnere an die Vorkommnisse im Zusammenhang mit
der Meinl Bank –, haben wir selbstverständlich schärfstens reagiert und tatsächlich
Strafanzeige erstattet. Aber da müssen erst einmal Indizien auf den Tisch gelegt
werden!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also ich mache Sie darauf aufmerksam, dass
bei allen Mitarbeitern, die wir hier befragt haben, der Zusammenhang zwischen
Vorstandsprotokollen, BAWAG und SPÖ-Kredit schon genug Indiz war, um zu
schauen, ob das nicht aus dem Haus kommt – bei allen Mitarbeitern! Wir nehmen zur
Kenntnis, dass das alle Mitarbeiter so gesehen haben, nur der Vorstand nicht – ist in
Ordnung.
Ich habe keine weiteren Fragen mehr zu den SPÖ-Krediten.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dann ist, wenn ich in die Runde blicke, dieses Kapitel
beendet.
Ich werde die Sitzung jetzt bis 11 Uhr für eine kurze Pause unterbrechen. Die Sitzung
ist unterbrochen.
(Die medienöffentliche Sitzung wird um 10.57 Uhr unterbrochen und um 11.22 Uhr als
solche wieder aufgenommen.)
*****
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*****
11.22
Obmann Mag. Dr. Martin Graf nimmt – um 11.22 Uhr – die unterbrochene Sitzung
wieder auf und erteilt Abg. Rossmann das Wort.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Soeben haben wir von der
Parlamentsdirektion neue Akten erhalten, die den Beweismittelbeschluss vom 26. Juni
betreffen. Ich würde vorschlagen, dass wir die Sitzung für eine halbe Stunde
unterbrechen, damit wir kurz in die Unterlagen Einschau halten können, die uns
soeben zur Verfügung gestellt wurden.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das ist ein berechtigtes Anliegen.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die medienöffentliche Sitzung wird um 11.23 Uhr unterbrochen und um 11.53 Uhr als
solche wieder aufgenommen.)
*****
11.53
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: nimmt – um 11.53 – die unterbrochene Sitzung
wieder auf und führt aus:
Um strukturiert vorzugehen, würde ich vorschlagen, dass wir den Punkt 2 des
Untersuchungsgegenstandes vorziehen. Das betrifft die „Aufklärung über die politische
Verantwortlichkeit für fehlende Konsequenzen aus kritischen Prüfberichten seit 1994,
insbesondere des Berichts der OeNB aus dem April 2001 an die damalige
Bankenaufsicht im BMF über die Situation der BAWAG/PSK“.
Sind Sie einverstanden, wenn wir damit beginnen? (Abg. Mag. Rossmann: BAWAG
P.S.K., ist das der Punkt 2?) Ja, die Situation um den Prüfbericht 2001. (Zwischenruf
des Abg. Mag. Donnerbauer.) – Herr Kollege Donnerbauer schlägt vor, mit dem
Punkt 17 zu beginnen. Ich lese nach. – Das betrifft das Justizministerium. Da wird die
Auskunftsperson relativ wenig sagen können, aber wir werden das auch klären.
Ich schlage vor – Punkt 2 ist ausreichend klar –, wir kommen zur Befragung.
ist nicht zum Thema
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann
BAWAG P.S.K., aber ich möchte trotzdem auf die Zahlen zurückkommen, die Herr
Traumüller
im Zusammenhang mit den drei bis vier Mannjahren und den
8 000 Stunden, die hier an Arbeit investiert worden sind, genannt hat. (Obmann
Dr. Graf: Stundensatz!)
(Grüne): Das
Herr Traumüller, Sie haben gesagt, der durchschnittliche Stundenlohn in der FMA
beträgt 70 €. – Habe ich das richtig verstanden? (Dr. Traumüller: Stundensatz, ja!)
Wenn ich jetzt rechne, 70 mal 40 ist schon ein erheblicher Betrag, das ganze mal vier,
dann komme ich auf einen durchschnittlichen Monatslohn von über 10 000 €. Das kann
aber nicht passen, oder? Da hat es irgendetwas. Was ist da alles drinnen? Erklären
Sie mir das bitte!
Dr. Heinrich Traumüller: Ich wurde in der Pause noch kurz aufgeklärt: Sie können mit
Jahres-Mannkosten, inklusive Lohnnebenkosten, von zirka 80 000 € rechnen. Das ist
hoch, hängt aber mit einem Akademikeranteil von zwei Drittel in der Mannschaft
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zusammen und inkludiert in diesem Fall die Lohnnebenkosten tatsächlich zur Gänze,
80 000 € pro Mann und Jahr in etwa.
sind
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege, auf Stundensätzen
kostenrechnungsmäßig immer auch Overheads, die ganzen umgelegten Kosten, et
cetera. (Abg. Mag. Rossmann: Das hat er ja nicht gesagt, Herr Vorsitzender!) Doch,
Stundensatz. In ARC Seibersdorf ist der Stundensatz 109 €; nur zum Vergleich.
Dr. Heinrich Traumüller: Scheint logisch. Wir haben eine junge Mannschaft; 35 Jahre
Durchschnittsalter.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Als ich gekommen bin, war er höher, und als ich
gegangen bin, war er niedriger. Das ist richtig, ja.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Danke, dann habe ich zur BAWAG,
zum Prüfbericht 2001, keine Fragen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage. Die
erste Frage ist eine allgemeine. Es war ja immer so, dass kolportiert wurde, und der
Akt war im Verstoß. Können Sie uns irgendetwas über den Prüfbericht 2001 sagen, der
sich gegenüber dem Rechnungshofausschuss und gegenüber unserem Ausschuss
lange im Verborgenen gehalten hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Leider keine neuen Fakten, Herr Vorsitzender. Ich durfte
bereits einmal kurz darüber sprechen, dass ich das durch die Innenrevision prüfen ließ,
weil dieser Akt auf dem Höhepunkt der Refco-Krise, als er gesucht wurde, nicht sofort
auffindbar war und einige Zeit danach auf eher mysteriöse Art und Weise wieder
aufgetaucht ist. Die genauen Umstände ließen sich leider nicht klären.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Können Sie uns etwas über die Konsequenzen sagen,
die man im Bericht zumindest zwischen den Zeilen lesen kann – dass Feststellungen
getroffen wurden, Verstöße gegen das Bankwesengesetz –, können Sie uns sagen, ob
es hier ausreichende Feststellungen gegeben hat, seitens der österreichischen
Nationalbank? – Punkt eins.
Punkt zwei: Welche Konsequenzen hätte man der Ordnung halber daraus knüpfen
müssen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich denke, ich habe zu diesem Punkt schon ausführlich
Stellung genommen. Ich betone, dass das Vorkommnisse sind, die vor der Gründung
der FMA im April 2002 stattgefunden haben. Ich wiederhole an dieser Stelle den
Hinweis, dass dieser Akt nie den Weg
ins damalige Kabinett des Herrn
Bundesministers Grasser gefunden hat, weder zu mir als Kabinettschef noch auf
Referentenebene, noch zum Herrn Bundesminister.
Der Akt wurde, wie Sie wissen, eingelegt und mit zirka 65 000 ähnlichen Akten bei der
Gründung der FMA im April 2002 an die neue Behörde übergeben, ohne dass
besonders auf die Notwendigkeit weiterer Konsequenzen hingewiesen worden wäre.
Dementsprechend ist das, wie gesagt, in der Masse der Fälle übergegangen. Es ist
eine Reihe von Banken als auffällig bezeichnet worden. Das konnte Ihnen Kurt Pribil,
glaube ich, authentisch berichten, weil er damals, im April 2002, gemeinsam mit
Professor Grünbichler das Amt angetreten hat. Die BAWAG P.S.K. war jedenfalls nicht
als auffällig bezeichnet.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: In diesem Bericht wird sinngemäß ausgeführt, dass
der Beteiligungsbereich keiner Prüfung unterzogen wurde, weil trotz mehrfacher
Aufforderung die Unterlagen nicht vorgelegt wurden. – Welche Konsequenzen müsste
man in Wirklichkeit, wenn so etwas bei einer Prüfung vorkommt, ziehen?
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Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe in diesem Punkt eine sehr klare Auffassung und
wiederhole sie gerne: Es ist Aufgabe der Prüfer, dafür zu sorgen, dass der Prüfauftrag
vollständig abgearbeitet wird. Wenn wesentliche Unterlagen nicht herausgegeben
werden, dann hat der Prüfer meiner Auffassung nach die Behörde zu informieren, und
die Behörde hat mit Zwangsmitteln die Herausgabe sämtlicher fehlender Unterlagen zu
erzwingen. Das ist in diesem Fall offenbar nicht geschehen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Eine Frage noch: Ist in Ihrem Wirkungsbereich ein
derartiger Fall – dass bei einer Prüfung Unterlagen nicht herausgegeben wurden und
das auch ähnlich beschrieben wurde – wieder vorgekommen?
Dr. Heinrich Traumüller: Mir wird von unseren Prüfern berichtet, dass man bereits
mehrfach Androhungen dieser Art machen musste, dass das aber in jedem Fall noch
gefruchtet hat.
Ich persönlich kann mich nur an eine Situation erinnern: Als im Zusammenhang mit
Vorkommnissen im Jahr 2006 einer Wirtschaftsprüfungskanzlei der Hauszugang zur
Bank verwehrt wurde, mussten wir bescheidmäßig den Zugang sozusagen wieder
durchsetzen. Auch in diesem Fall hat es binnen 24 Stunden gefruchtet.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wie ist sichergestellt, dass so etwas künftighin nicht
mehr passiert zwischen der Behörde OeNB und – jetzt – FMA, dass sich durch – ich
sage das jetzt einmal in Anführungszeichen – „offenbar Nichtkommunikation“ einer auf
den anderen verlässt und dann niemand etwas tut? Gibt es da jetzt Vorkehrungen?
Dr. Heinrich Traumüller: Zum einen ist sicherlich erhöhte Achtsamkeit auf beiden
Seiten gegeben, zum anderen ist eine Schnittstelle von beiden Seiten her bestmöglich
zu betreuen. Sie haben immer die Situation, dass an der Schnittstelle etwas
schiefgehen kann und es letztendlich auch vom Engagement des Einzelnen abhängt,
wie konsequent er Informationen weiterträgt.
Ich bin sicher, dass unsere Mitarbeiter das gerade nach den Ergebnissen dieses
Ausschusses sehr, sehr ernst nehmen. Ich bin sicher, dass das neue Procedere – das
wir auch in der Arbeitsgruppe noch einmal diskutieren werden – bei der Übergabe der
Prüfberichte sicherstellen wird, dass absolut klar eine Trennlinie gezogen wird
zwischen Feststellungen und behördlichen Maßnahmen, zwischen notwendigem
Follow-Up und Einschau, und dergleichen mehr.
Wir werden das, wie gesagt, in der Arbeitsgruppe noch einmal schärfen, aber
letztendlich ist es immer eine Frage des persönlichen Verantwortungsgefühls des
Einzelnen, wie er seine Informationspflichten als Prüfer nach § 63 Abs. 3 wahrnimmt.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ist nunmehr systemmäßig sichergestellt, dass es nicht
mehr vorkommen kann, dass ein Akt eingelegt – also archiviert – wird, obwohl es noch
offene Punkte gibt – wie zum Beispiel Verstöße gegen das BWG; jetzt davon losgelöst,
welche Verstöße es sind –, die noch nicht erledigt sind? Gibt es ein entsprechendes
Kalendersystem? Ist da eine Systematik eingezogen worden – Vier-Augen-Prinzip et
cetera –, dass so etwas nicht mehr vorkommen kann?
Dr. Heinrich Traumüller: Sie haben selbst das Vier-Augen-Prinzip angezogen, Herr
Vorsitzender. Selbstverständlich ist das vom Beginn der FMA strikt verankert. Darüber
hinaus ist eine Prüfungsdatenbank in Ausarbeitung und ein Follow-Up-Konzept, das in
Summe sicherstellen wird, dass Akten nicht ohne entsprechende Konsequenzen
eingelegt werden können.
Ich bitte aber auch zu verstehen, dass das nicht von einem Tag auf den anderen
gehen konnte. Die FMA ist eben mit April 2002 operativ geworden. Es ist seither viel
geschehen. Ich darf nur erinnern, dass die Zahl der Prüfungen in diesem Zeitraum
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ungefähr vervierfacht wurde. Es wurden etwa im Jahr 2002 nach meiner Erinnerung
an die zwölf bis 14 Prüfungen durchgeführt, im Vorjahr waren es 56. Im Jahr 2001 gab
es im Versicherungsbereich keine einzige Prüfung, und im Vorjahr hatten wir 34. Aber
das ist eine Frage der Zeit, und es geht, wie gesagt, Schritt um Schritt. In Summe
werden das Vier-Augen-Prinzip, die Prüfdatenbank und das Follow-Up-Konzept das
sicherstellen, was Sie zu Recht einfordern.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Es hat im Finanzministerium vor Gründung der FMA
schon ein Vier-Augen-Prinzip gegeben, und da hat ein Fall letztlich dazu geführt, dass
das Vier-Augen-Prinzip ausgehebelt wurde. Das war an sich so – ich sage jetzt einmal,
vollkommen egal auf welcher Ebene –:
Wenn der Dienstvorgesetzte, der das zweite Augenpaar abzugeben hätte, auf Urlaub
oder abwesend war, und er wurde durch denjenigen vertreten, der das erste
Augenpaar herzugeben hatte, dann hat dieser Vertreter praktisch für beide Funktionen
unterschrieben und das Vier-Augen-Prinzip de facto aus den Angeln gehoben. Ist es
denkmöglich, dass das jetzt in der FMA auch so passieren kann?
Dr. Heinrich Traumüller: Das halte ich vor dem Hintergrund der eingepflogenen
Prozesse im ELAK für unmöglich. Diese Systeme sind, wie gesagt, elektronisch
abgebildet, und dass man zwei Mal in zwei Funktionen unterschreibt, halte ich für
ausgeschlossen, jedenfalls als Approbant und Mitapprobant.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Gut, vorerst zum Punkt 2 keine weiteren Fragen.
Kollege Krainer – Sie waren vorher nicht da –, wir haben den Punkt 2 vorgezogen. Das
ist die „Aufklärung über die politische Verantwortlichkeit für fehlende Konsequenzen
aus kritischen Prüfberichten seit 1994, insbesondere des Berichts der OeNB aus dem
April 2001 an die damalige Bankenaufsicht
im BMF über die Situation der
BAWAG/PSK“.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben öfters – eigentlich ohne Befragung,
sondern in Ihrem Eingangsstatement am Montag, dem 26. Februar – hier gemeint,
dass dieser Prüfbericht in Wahrheit alle Alarmglocken der Republik hätte schrillen
lassen müssen. Sie haben weiters gesagt, dass dieser Bericht
in der
Finanzmarktaufsicht zwar physisch anwesend, aber eingelegt war und nie wieder zur
Hand genommen wurde.
für das
Wie erklären Sie dann die Passage
Managementgespräch 2003, die auf den Prüfbericht der Oesterreichischen
Nationalbank 2001 Bezug nimmt und hier auszugsweise Feststellungen trifft? Ich weiß,
das betrifft nicht Ihre Zeit, aber können wir davon ausgehen, dass dieser Bericht doch
in die Hand genommen werden musste, um diese Zusammenfassung zu schreiben? –
Das ist meine Frage.
im Vorbereitungsgespräch
Dr. Heinrich Traumüller: Herr Abgeordneter, ich wurde mehrfach darauf aufmerksam
gemacht, dass ich über eigene Wahrnehmungen berichten soll. Ich habe in diesem
Punkt tatsächlich keine Wahrnehmungen, weil ich, wie Sie richtig bemerkt haben, im
Oktober 2004 in diese Funktion gekommen bin. Wenn Sie erlauben, möchte ich daher
keine Aussage dazu treffen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Heißt das, dass Sie auch die Aussage vom
26. Februar, wie Sie sie hier getätigt haben, nicht aufrechterhalten wollen?
Dr. Heinrich Traumüller: Legen Sie mir bitte diese Aussage vor, dann werde ich sie
mir gerne anschauen!
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dr. Heinrich Traumüller, ab Seite 108 des
Protokolls der 16. Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Finanzmarktaufsicht am
26. Februar 2007:
„Ich möchte keine zusammenfassende Darstellung geben, Herr Obmann. Ich ersuche
aber um die Gelegenheit, vorweg eine Klarstellung vorzunehmen, weil ich in der
letzten …“
Das war noch davor. Das ist, wo Sie das dann zurückziehen, dass die Prüfung nicht
stattgefunden hat, weil sie ja doch stattgefunden hat.
Das war die Sitzung vom 2. Februar, wo Sie sinngemäß gesagt haben, bei diesem
Bericht hätten alle Alarmglocken der Republik schrillen müssen. Wieso das nicht
passiert ist, wissen Sie nicht. Es wäre die Pflicht der Oesterreichischen Nationalbank
gewesen, darauf aufmerksam zu machen, dass dieser Bericht vorliegt. Dieser Bericht
war zwar physisch anwesend, wie ich es bereits vorher beim Vorhalt gesagt habe,
wurde jedoch, weil er eingelegt war, nie mehr zur Hand genommen.
In der Zwischenzeit haben wir aber hier die Vorbereitungsunterlage
für das
Managementgespräch 2003 gesehen, wo dieser Prüfbericht der Oesterreichischen
Nationalbank und eine Zusammenfassung der wesentlichen Prüfungsergebnisse
expliziert erwähnt sind. Es stellt sich die Frage: Wie kam er dorthin? Wir kennen auch
die Vorbereitungsunterlage der Oesterreichischen Nationalbank. Aus dieser
Vorbereitungsunterlage ergibt sich diese Zusammenfassung nicht.
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich habe dazu keine eigene Wahrnehmung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, die Aussagen, die Sie getätigt
haben, die vor Ihrer Zeit waren, sollen wir auch nicht derartig werten? Sehe ich das
richtig?
Dr. Heinrich Traumüller: Herr Abgeordneter, ich nehme schon das Recht in
Anspruch, aufgrund meines Aktenstudiums eine persönliche Meinung zu haben. Ich bin
nach wie vor der Meinung, dass man Zwischenberichte, zu denen man sich
ausdrücklich kommittiert hat – knappe Zeit vor dem Prüfverlauf sogar –, tatsächlich
bringen sollte, wenn sich herausstellt, dass Auffälligkeiten gegeben sind.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darum geht es nicht. Es geht um eine ganz
andere Frage. Es geht um Folgendes: Sie haben gesagt, dieser Bericht wurde in der
FMA niemals in die Hand genommen, und in der FMA selber hat ihn niemand
gelesen. – Halten Sie das aufrecht?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Über die konkreten Vorgänge habe ich keine
Wahrnehmungen, ich bin aber nach wie vor der Meinung, dass Redepflicht nach § 63
Abs. 3 bestanden hätte, bei jeder Gelegenheit.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie wollen diese Aussage nicht
aufrechterhalten? Entschuldigen Sie, bei meiner Frage geht es nicht um die
Redepflicht. Bitte antworten Sie auf meine Frage! Sie haben hier gesagt, den hat
niemand in der FMA zur Hand genommen. Meine Frage war: Halten Sie das aufrecht,
oder sagen Sie einfach, das kann ich nicht wissen, weil ich damals nicht in der FMA
war?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich halte das aufrecht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie halten das aufrecht? Wenn Sie das
aufrecht halten, dann müssen Sie mir bitte erklären, wie in der Management-
im Jänner 2003 eine
für das Managementgespräch
Vorbereitungsunterlage
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Kurzzusammenfassung des OeNB-Berichts in eine von der FMA erstellte Unterlage
kam?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich verweise auf meine bisherigen Aussagen. Es dreht sich
da wirklich im Kreis.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ergibt keinen Sinn, wenn Sie sagen, Sie
halten die Aussage aufrecht, dass in der FMA niemand diesen Prüfbericht zur Hand
genommen hat, und wollen aber nicht erklären, wie das dort hineinkam. Das geht nicht,
ohne dass jemand den Bericht in die Hand nimmt, außer Sie haben jetzt eine andere
plausible Erklärung – die würde ich gerne hören. Oder Sie sagen, es war vor Ihrer Zeit,
und dann gelten natürlich alle Aussagen, die vor Ihrer Zeit waren, nicht – vor allem
jene, dass niemand in der FMA diesen Prüfbericht zur Hand genommen hat. Außer Sie
können das jetzt an diesem konkreten Faktum … Und das akzeptiere ich absolut, wenn
Sie sagen: Schauen Sie, das war vor meiner Zeit, woher soll ich wissen, wer wann was
in die Hand nimmt. – Das ist in Ordnung, damit kann jeder leben. Nur hier zu sagen, es
hat niemand in die Hand genommen, und andererseits haben Sie dann keine
Erklärung, wieso in einer Vorbereitungsunterlage der Finanzmarktaufsicht für ein
Managementgespräch
eine
Kurzzusammenfassung des OeNB-Prüfberichtes drinsteht. Das ist ein Widerspruch,
der ist nicht aufrechtzuerhalten und den lasse ich sicher nicht durchgehen.
dem BAWAG-Vorstand
Jänner 2003 mit
im
Dr. Heinrich Traumüller: Ich sehe den Widerspruch nicht. Auf der einen Seite ist klar,
dass ich Vorgänge nicht im Detail kommentieren kann, die vor meiner Zeit
stattgefunden haben. Auf der anderen Seite beharre ich darauf, dass es genügend
Gelegenheiten gegeben hätte, auch jenseits dieses Managementgesprächs, in der
Expertenkommission, in den sonstigen geeigneten Fora, die Alarmglocken schrillen zu
lassen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht hier nicht um Alarmglocken schrillen
lassen, es geht um die Frage: Können Sie ausschließen, dass Mitarbeiter der
Finanzmarktaufsicht den Prüfbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem
Jahr 2001 vor dem Jahr 2005 in die Hand genommen haben?
Dr. Heinrich Traumüller: Wie soll
ich das beurteilen, Herr Abgeordneter?
(Abg. Krainer: Dann sagen Sie einfach nein!) – Darf ich Sie auf einen Punkt noch
aufmerksam machen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann sagen Sie einfach nein. – Aber Sie
manövrieren sich da selbst hinein, indem Sie sagen, Sie können ausschließen, dass
ein FMA-Mitarbeiter ihn gelesen oder gesehen hat.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann keine Vorgänge vor meiner Zeit im Detail
kommentieren. Ich habe Sie aber darauf aufmerksam gemacht, dass teilweise eine
Personenidentität aus der Zeit vor der Gründung der FMA und nach der Gründung der
FMA besteht: Teilweise wurde das Personal aus der damaligen Banken-, natürlich
Ich kann nicht
auch aus der Versicherungsaufsicht,
ausschließen, dass es dieselben Personen waren, die den Akt eingelegt haben, die
anschließend in der FMA auf diesem Akt – unter Anführungszeichen – „gesessen“
sind. Aber das sind jetzt Vermutungen, die ich im Einzelnen leider auch nicht darlegen
kann, weil es vor meiner Zeit war.
in die FMA
transferiert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das macht nichts, wir sind dem nachgegangen
und haben natürlich die Personen, die in der FMA waren, genau befragt, ob sie
das
eingebunden
Managementgespräch 2003. Wir sind dem hier natürlich nachgegangen, eben weil Sie
das ausschließen wollten, und weil das natürlich plausibel gewesen wäre, dass zum
Erstellung
Unterlage
waren
der
die
für
in
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Beispiel Herr Gancz diesen Teil des Berichtes verfertigt hätte. Das ist aber aufgrund
der Ermittlungen dieses Ausschusses auszuschließen, dass Herr Gancz an der
Erstellung dieser Vorbereitungsunterlage beteiligt war, weil er nämlich zu diesem
Zeitpunkt gar nicht mehr im Unternehmen war, und auch in der fraglichen Zeit davor
einfach nicht daran hätte beteiligt gewesen sein können, aufgrund der Aussage, die wir
hier von ihm haben. Das heißt, es muss jemand anderer geschrieben haben.
Die Person, die diese Managementunterlage geschrieben hat, ist im Ausland, das
wissen Sie. Wir haben sie geladen, aber sie ist, glaube ich, sechs Monate im Ausland,
wir konnten sie nicht persönlich hören, wie sie das schreiben konnte, was hier steht.
Mir reicht das vollkommen, wenn Sie sagen, Sie können nicht sagen, ob jemand ihn
angesehen hat oder nicht. Nur, wenn Sie hier sagen: Es hat sicher keiner angeschaut!,
dann müssen Sie mir erklären, wie das reinkommt.
Also, wenn Sie sich dafür entscheiden, bei der Aussage zu bleiben, es hat in der FMA
sicher niemand den Bericht in die Hand bekommen, dann müssen Sie logischerweise
erklären, wie das im Jänner 2003 in diese Managementgesprächsunterlage kam, oder
Sie sagen, Sie können nicht sagen, ob das jemand gemacht hat, das war alles vor
Ihrer Zeit. Das akzeptieren wir absolut, aber Sie müssen sich für einen der beiden
Wege entscheiden.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Darf ich ganz kurz, auch wenn mir Herr Kollege
Krainer Parteilichkeit vorwirft: Es gibt auch noch eine dritte Möglichkeit, die
grundsätzlich lauten könnte, dass die Auskunftsperson bei ihrer damaligen Aussage
von ihren Mitarbeitern nicht richtig informiert wurde. Für diesen Fall hätte ich durchaus
Verständnis, wenn man jetzt nicht irgendjemanden opfert. Wir nehmen das jetzt einmal
so zur Kenntnis, dass es so da steht, wie es da steht, würde ich meinen. Aber wenn die
Auskunftsperson etwas dazu sagen möchte, soll sie es ruhig sagen.
Dr. Heinrich Traumüller: Es ist tatsächlich so, dass ich in dem Punkt auf die
Informationen, die mir meine Mitarbeiter erteilen, angewiesen bin. Insbesondere ist mir
die Aussage von Kurt Pribil in Erinnerung, der eben anlässlich der Übernahme der
Akten nichts von der Auffälligkeit der BAWAG gehört hat und auch sicher nie im Detail
über die Dramatik der Situation informiert worden ist. Auch Professor Grünbichler, den
Sie, glaube ich, hier hatten, wird Ihnen das entsprechend dargestellt haben, ob ihm der
Bericht vorgeschrieben wurde oder nicht. Ich glaube, es ist mittlerweile geklärt, es
wurde ihm nach meinen Informationen nie vorgeschrieben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es war auch nie eine Frage, ob einem
Vorstand ein Bericht vorgeschrieben wurde. Das stand hier nie zur Debatte. Sie
antworten immer auf Fragen, die keiner stellt.
Dr. Heinrich Traumüller: Nur der Vorstand führt das Managementgespräch. Es macht
ja einen entscheidenden Punkt, ob er das erfahren hat oder nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schauen Sie, es ist relativ einfach. Es gibt eine
Vorbereitungsunterlage für dieses Managementgespräch, da wird Bezug genommen
auf einen Bericht 2001 der Oesterreichischen Nationalbank, und es gibt eine kurze
Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse des Prüfberichtes. Sie haben, bevor
wir diese Unterlage hatten, weil die wurde uns ja vorenthalten von Ihrer Behörde (Abg.
Mag. Kogler: Das ist richtig!), hier gesagt: Es hat keiner in der FMA jemals diesen
Bericht in die Hand genommen. – Vor einer Zeit, wo Sie gar nicht zuständig waren.
Insofern ist es am einfachsten, Sie sagen: Ich weiß es nicht, weil ich war nicht
zuständig. Das ist das Allereinfachste. Das wollen Sie nicht tun, aus irgendeinem mir
unerfindlichen Grund.
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Dann haben wir diese Vorbereitungsunterlage bekommen, dann haben Sie sie –
nachdem sie bereits hier im Ausschuss war – vorgelegt und haben uns aber wiederum
die OeNB-Fragen, die Ihnen übermittelt wurden, vorenthalten. Die haben wir dann
wieder zwei Tage später bekommen, wo herausgegangen ist, dass Sie sogar noch die
OeNB-Fragen zensuriert haben. Das ist ja alles aus dem hervorgegangen, das war
alles vor Ihrer Zeit.
Ich verstehe absolut, wenn Sie sagen: Schauen Sie, das war alles vor meiner Zeit,
dazu will und kann ich nichts sagen. Nur, Sie bringen von sich aus immer wieder
Botschaften aus der Zeit, in der Sie nicht hier waren, und treffen von sich aus immer
wieder Feststellungen von der Zeit, in der Sie nicht hier waren, die aufgrund der uns
vorliegenden Aktenvorlage und der Einvernahmen, die wir ja hatten, unmöglich
erscheinen. Deswegen ist der einfachste Weg, Sie sagen: Vor der Zeit, in der ich da
war, kann ich solche Aussagen naturgemäß nicht treffen. Das ist am einfachsten, und
diese ganzen Fragen bis – wann sind Sie gekommen? – Oktober 2004 sind weg. Aber
dann sind sie auch alle weg.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Der Herr Verfahrensanwalt weist mich darauf hin –
und das teile ich auch –, dass die Auskunftsperson auch Fragen zu Zeiten vorher
gestellt bekommt, und wenn man diese Fragen stellt, bekommt man halt unter
Umständen entsprechende Antworten, die den Wissensstand der Auskunftsperson zu
diesem Tag, an dem die Frage gestellt wurde, wiedergeben.
im Februar hier war, hat er von sich aus
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ausdrücklich muss ich etwas dazu sagen: Als
in seinem
Herr Dr. Traumüller
Eingangsstatement diese Zeiten angesprochen. Er hat begonnen mit dem KOFO-
Protokoll von der zweiten Sitzung, als er selbst noch gar nicht in der FMA war. Bei
dieser Befragung damals hat er ausschließlich von sich aus Themen angesprochen
und war ansprechbar für Themen, die vor seiner Zeit waren. Zu allen Fragen, die wir
gestellt haben, die seine Zeit betroffen haben, zu allen Fragen, die seine Zuständigkeit
betroffen haben, hat er hier gemeint, darauf ist er nicht vorbereitet. Das geht aus dem
Protokoll hervor, weil er zum Beispiel bei dieser Sitzung keine einzige Frage zur
Spaltungsbilanz beantworten wollte, weil er darauf nicht vorbereitet gewesen wäre, zu
seiner Zeit, zu seiner Verantwortung. Er war aber von sich aus extrem
auskunftspflichtig über alle möglichen Sachen, die vor seiner Zeit waren. Die Sache ist,
diese Suppe hat er sich selber eingebrockt, und die kann er entweder wieder
zurückschicken oder auslöffeln, das ist seine Entscheidung.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das ist kein Problem, dass Sie das im Bericht
Ihrerseits auch würdigen, habe ich auch kein Problem damit, und das Ganze haben Sie
auch schon des Öfteren, sowohl hier im Saal als auch außerhalb des Saales, gesagt.
Es ist ja alles in dem Punkt nicht neu, aber entweder – und das würde ich
vorschlagen – formulieren Sie jetzt einen Vorhalt oder Sie stellen eine neue Frage,
sonst werden wir nicht weiterkommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe bereits einen Vorhalt definiert.
(Obmann Dr. Graf: Der ist mir entgangen, ich weiß nicht, ob …!) – Ich kann ihn gerne
wiederholen, und der war: Ich sehe jetzt zwei Varianten für die Auskunftsperson
(Obmann Dr. Graf: Sie haben gesagt: Sie haben die Unwahrheit gesagt!) … – Nein,
das kann kein Vorhalt sein, Herr Vorsitzender.
Es ist relativ einfach: entweder Sie sagen jetzt, Sie können die Aussage, die Sie
getroffen haben, dass Mitarbeiter der FMA bis ins Jahr 2005 diesen Bericht nicht in die
Hand genommen haben, nicht aufrechterhalten, weil das vor Ihrer Zeit war – das wird
Ihnen keiner vorwerfen –, oder Sie erklären uns, wie 2003 diese OeNB-
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Kurzzusammenfassung in die Managementgesprächsvorbereitungsunterlage kam. Das
ist Ihre Entscheidung.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das ist kein Vorhalt, wenn Sie die Antworten schon
vorformulieren und der Auskunftsperson nur mehr zwischen Ihren vorformulierten
Antworten die Wahl lassen. Das ist kein Vorhalt, Herr Kollege! Wir haben ganz
wichtige Auskunftspersonen, ich werde von Kollegen schon darauf hingewiesen. (Abg.
Krainer: Das ist mein Vorhalt!) Bitte, wir müssen von dem wegkommen.
Der Vorhalt kann ja nur heißen: Halten Sie Ihre Aussage von damals aufrecht oder
nicht?, zum Beispiel. (Abg. Mag. Kogler: Kühlen Sie Ihr Mütchen am Mag. Schlaff,
aber nicht hier!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Halten Sie die Aussage aufrecht?
Dr. Heinrich Traumüller:
wiedergegeben.
Ich habe meinen damaligen Wissensstand korrekt
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist der heutige Wissensstand anders als der
damalige?
Dr. Heinrich Traumüller: Meine grundsätzliche Einschätzung hat sich in keinem Punkt
geändert, ich habe Ihnen das schon mehrfach gesagt. Ich bin nur nicht mehr bereit,
auch angesichts der Lernkurve, die
ich mit diesem Ausschuss mittlerweile
durchgemacht habe, über Dinge vor meiner Zeit aus Wahrnehmungsperspektive zu
reden. Auch wenn ich mich immer bemühe, einen größtmöglichen Beitrag zur
Wahrheitsfindung zu leisten, würde ich wirklich bitten, in Zukunft Fragen zu stellen, die
sich auf meine Amtsperiode beziehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Erklärung, wie die OeNB-
Zusammenfassung in die Expertenunterlage kommen konnte, ohne dass jemand
diesen Bericht in die Hand nahm?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bitte, diese Frage an Herrn Dr. Pribil zu richten, der wird
sie Ihnen eher beantworten können, oder an Professor Grünbichler. Ich kann es im
Detail nicht. (Abg. Krainer: Sie können es nicht beantworten? – Gut!) – Ich habe dazu
keine eigenen Wahrnehmungen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: „Im Detail“, haben Sie gesagt, können Sie es nicht
beantworten? (Dr. Traumüller: Im Detail!)
Ich halte fest, dass wir Punkt 2 des Untersuchungsgegenstandes abgearbeitet
haben, und wir kommen jetzt zum Untersuchungsgegenstand 1.
*****
*****
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Teilweise tue ich mich schwer mit der
Zuordnung zu Prüfgegenständen mit Themenkreisen, die ich ansprechen möchte. Zum
Beispiel mit dem sogenannten Fragebogen bin ich mir jetzt nicht sicher, ob ich ganz
richtig bin, aber ich ersuche den Vorsitzenden, das zu klären. (Obmann Dr. Graf: Der
Fragebogen passt zu Punkt 1, bin ich der Meinung!) – Gut; nur dass wir da keine
andere Wahrnehmung haben.
Herr Dr. Traumüller, Sie haben hier in der 16. Sitzung, nachzulesen auf den Seiten 152
und 153 des Protokolls vom 26. Februar 2007, auf den Vorhalt des sogenannten
Fragebogens mit politischen Zielen und Maßnahmen – wurde Ihnen von Herrn
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Mag. Kogler vorgehalten –, gesagt, Sie haben keine Erinnerung, jedenfalls nicht an
dieses Dokument.
Hatten oder haben Sie eine Erinnerung an ein anderes Dokument, oder haben Sie in
der Zwischenzeit durchaus eine Erinnerung an dieses Dokument?
Dr. Heinrich Traumüller: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich bin Ihnen dankbar für
diese Frage, weil auch in diesem Zusammenhang viel Unfug medial transportiert
worden ist. Wenn Sie erlauben, darf ich die Gelegenheit nutzen, um das ein bisschen
umfassender darzustellen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, durch die Befragung werden wir
das ohnehin umfassend erörtern. (Dr. Traumüller: Gut!) – Mich würde einmal
interessieren, ob Sie sich jetzt an dieses Dokument erinnern und ob Sie sich damals
an ein anderes Dokument … – weil Ihre Formulierung hier war: keine Erinnerung,
jedenfalls nicht an dieses Dokument, so als ob Sie ein anderes in Erinnerung gehabt
hätten.
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn ich mich richtig erinnere, war diese Befragung gegen
Mitternacht zu Ende, und der Vorhalt des Herrn Abgeordneten Kogler kam gegen
11.30 Uhr oder so daher. Zur damaligen Zeit hatte ich jedenfalls keine Erinnerung an
dieses eine Dokument, das mir auch nicht konkret vorgelegt wurde. (Abg. Krainer: Es
wurde Ihnen die gesamte erste Seite vorgelesen, und es wurde Ihnen vorgehalten!) –
Es hat mir wirklich in der Erinnerung nichts mehr bedeutet, weil das damals eine sehr
verschwommene und längst zurückliegende, völlig unauffällige Angelegenheit war, die
medial völlig gekünstelt hochgespielt wurde.
Darf ich bei der Gelegenheit gleich der Wahrheit zum Durchbruch verhelfen: Dieser
berühmte
„profil“-Artikel am 5. März 2007 mit dem Dokument, auf das Sie
wahrscheinlich anspielen, mit den berühmten Zielen und dergleichen mehr, ist nicht
jenes Dokument, das die FMA beantwortet hat. Ich darf das zum Anlass nehmen, zu
schildern, wie das Ganze vor sich gegangen ist.
Wie Sie wissen, hat der Nationalrat am 27. April 2006 vom Herrn Bundesminister für
Finanzen einen sogenannten Erhebungsbericht …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir kennen die Geschichte! Schauen Sie, wir
haben das mit Herrn Mag. Klinger im Detail erörtert. Sie halten den Ausschuss einfach
auf, wenn Sie hier einfach irgendwelche Sachen, die dem Ausschuss ohnehin bekannt
sind, darlegen.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich erlaube mir schon, meine Sicht der Dinge hier
einzubringen und nicht nur auf die sicher richtige Befragung des Herrn Mag. Klinger zu
verweisen.
Aus meiner Sicht stellt sich das folgendermaßen dar, dass eben in Vorbereitung für die
Aussage des Herrn Bundesministers vor dem Rechnungshofunterausschuss ein
Fragenkatalog erstellt wurde, und zwar nicht, wie medial kolportiert, ausschließlich von
einem Mitarbeiter des Kabinetts, sondern – erste Korrektur – unter Mitwirkung des
Aufsichtsratsvorsitzenden der FMA, Herrn Mag. Lejsek. Dieser Katalog wurde an FMA
und OeNB versendet, und der Bundesminister
für Finanzen hat nach der
in Causa BAWAG
entsprechenden
selbstverständlich das Recht, derartige Informationen über sämtliche durchgeführten
Prüfungshandlungen und Prüfungsergebnisse einzuholen.
Ingerenz und dem erteilten Prüfauftrag
in dem Zusammenhang auf § 16 Abs. 2 FMABG, wonach der
Ich verweise
Bundesminister für Finanzen berechtigt ist, zu dem in Abs. 1 genannten Zweck
Auskünfte der FMA über alle Angelegenheiten der Finanzmarktaufsicht einzuholen.
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(Abg. Krainer: Für das Protokoll: Die Auskunftsperson liest!) Die FMA hat dem
Bundesminister für Finanzen die geforderten Auskünfte ohne unnötigen Verzug,
längstens aber binnen zwei Wochen zu erteilen. Somit besteht aus Sicht der FMA
damals und heute überhaupt kein Zweifel, dass die gewünschte Information zu erteilen
war.
Wichtig ist mir Folgendes: Am 30. Mai 2006 erging um 8 Uhr in der Früh an die
Personen Christl, Boigenfürst, Klinger und Pribil eine E-Mail von Hans-Georg Kramer
mit einem ersten Entwurf der Fragen mit der Bitte um Durchsicht für die am selben Tag
stattfindende Besprechung. Das ist ganz entscheidend: Es hat am selben Tag noch im
Bundesministerium
Thema
Rechnungshofunterausschuss stattgefunden. Teilgenommen haben Mag. Kramer
(Abg. Krainer: Das ist uns alles bekannt!), aber auch eine Reihe von Beamten, Mag.
Lejsek, Mag. Wallner, Mag. Maerschalk, Kurt Pribil, meine Wenigkeit, Mag. Klinger …
Besprechung
Finanzen
eine
zum
für
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben wir bereits alles ohne Ihre Mithilfe,
da Sie sich gar nicht mehr daran erinnern konnten, hier recherchiert.
Dr. Heinrich Traumüller: Vielleicht ist Ihnen auch nicht entgangen, dass bei dieser
Besprechung der Leiter der Behördenabteilung der FMA anwesend war. Ich betone
das an der Stelle, weil Dr. Schütz ein ausgesprochen korrekter und zuverlässiger
Beamter ist und wir beide Vorstände, Kurt Pribil und ich, Wert darauf gelegt haben,
dass die Behördenabteilung von der ersten Minute bis zur letzten Minute in diese
ganze Beantwortung der Fragen eingebunden ist. Das hat sich im Übrigen fortgesetzt
bis zur Befragung vor dem Rechnungshofunterausschuss, der in diesem Raum, glaube
ich, vor zirka einem Jahr stattgefunden hat.
Die Arbeitsteilung, die dabei ausgemacht wurde, ist ebenfalls wesentlich, weil der
Vorstand der FMA Wert darauf gelegt hat, dass die Finanzmarktaufsicht ausschließlich
Fragen zum Themenkomplex 1, also keine Verfehlungen der Behörde mit der
Untergliederung 1 a) Gebarung der Aufsicht bei der BAWAG darstellen,
1 b) Verbesserungen seit 2000 betreffend Aufsicht auflisten und 1 c) Funktionsweise
der Aufsicht darstellen, übernimmt.
Das sind reine Fachthemen, die die FMA übernommen hat. Der Fachbereich ist
selbstverständlich in die Beantwortung voll eingebunden gewesen. Es hat keinerlei
Vorgaben diesbezüglich vom Vorstand gegeben. Und es gibt am Ende dieser
Fragenliste, die ungefähr nur ein Drittel aller gestellten Fragen ausgemacht hat, keine
einzige Antwort, wo Sie mit Fug und Recht behaupten könnten, da wäre irgendetwas
nicht sachlich, nicht korrekt oder gar politisch tendenziös dargestellt worden.
Diese Antworten liegen Ihnen vor. Machen Sie sich die Mühe, sie zu lesen, und stehen
Sie hier und jetzt auf und kritisieren Sie, wenn irgendeine dieser Antworten nicht Ihren
Erwartungshaltungen entsprochen haben sollte. Das war eine extrem korrekte, extrem
penible Vorgangsweise von der ersten Minute an. Ich glaube, die FMA hat das
vorbildlich abgegrenzt, wie gesagt, unter Einbindung des Leiters der
Behördenabteilung von der ersten bis zur letzten Minute. Wir haben zirka ein Drittel der
Fragen möglichst nahe am Erhebungsbericht unter Einbeziehung des Fachbereiches,
auch zweier Abteilungsleiter, soweit mir berichtet wurde, beantwortet. Und das Ganze
ist in höchstem Maß korrekt, kompetent, sachlich und nüchtern abgelaufen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also meine Frage war ja, ob Sie sich an etwas
anderes damals erinnern konnten. Das haben Sie jetzt nicht beantwortet. Die andere
Frage war, ob Sie sich jetzt schon wieder daran erinnern. Da haben Sie uns jetzt
gezeigt, dass Sie sich anscheinend doch wieder daran erinnern. – Gut. Sie haben sich
halt damals, weil es so spät war, nicht mehr daran erinnert, trotz des Vorhalts des
Kollegen Kogler.
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Aus dem E-Mail-Verkehr geht hervor, dass diese Fragen, also diese Ziele und die
Maßnahmen und die Fragebeantwortungen nicht einzig und allein dem Bundesminister
für Finanzen für die Befragung vor dem Rechnungshofunterausschuss dienten,
sondern auch Ihrem Vorstandskollegen Pribil und dem OeNB-Vertreter Christl. – Was
sagen Sie dazu?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Die FMA hat eine saubere, korrekte
Abgrenzung vorgenommen. Sie hat sachlich, nüchtern und professionell reine
Sachfragen beantwortet – unter voller Einbindung des Fachbereiches. Der zuständige
Leiter der Behördenabteilung war bei der Besprechung im BMF, aber auch bei der
Befragung hier im Rechnungshofunterausschuss anwesend. Die Abteilungsleiter
Palkovitsch und Schütz – wird mir hier gesagt – haben große Teile selbst ausgearbeitet
oder vereinzelt auch Mitarbeiter beauftragt.
Was die Antworten hier im Ausschuss betrifft, haben Kurt Pribil und ich ausschließlich
Unterlagen aus dem eigenen Haus verwendet. Damit ist nicht nur in der schriftlichen
Ausarbeitung, sondern auch in der Befragung selbst jeglicher politischer Einfluss
striktes zurückzuweisen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Für das Protokoll weise ich darauf hin, dass
die letzte Antwort verlesen wurde.
Noch einmal meine Frage: Aus dem E-Mail-Verkehr geht hervor, dass diese Ziele,
Maßnahmen und Fragen und Antworten nicht nur als Redevorlage für Bundesminister
Grasser, sondern auch für Sie und für Ihren Kollegen Pribil und für Herrn Christl
gedacht waren. – Was sagen Sie zu diesem Vorhalt? Das geht aus dem E-Mail
eindeutig hervor.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich sage dazu einfach, dass es eine arbeitsteilige
Vorgangsweise gegeben hat. Es wurde eben bei der erwähnten Besprechung im BMF
klargestellt, wer welche Themenkomplexe abdecken soll: die FMA, wie gesagt, nur
1 a), 1 b) und 1 c), die Oesterreichische Nationalbank hat die Fragen 2 a), 2 b) und 2 c)
zur Beantwortung übernommen und das BMF die Fragen 3 a) und 3 b).
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurden Ihnen die Antworten der anderen
Häuser auch übermittelt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist möglich. Ich weiß das wirklich nicht mehr im Detail.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist hier offensichtlich, dass das der Fall ist.
Aufgrund des E-Mail-Verkehrs ergibt sich das.
Dr. Heinrich Traumüller: Das mag durchaus sein, nur, wie gesagt, im Ausschuss
selbst und vor allem in den schriftlichen Antworten haben wir uns auf jenen Teil
beschränkt, der der Behörde zukommt. Auch
in den Aussagen vor dem
Rechnungshofunterausschuss, die ja im Protokoll vorliegen, werden Sie nur Antworten
von Kurt Pribil und mir zu Spezialfragen, die die genannten Themenkomplexe 1 a), 1 b)
oder 1 c) betreffen, finden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen das auch zitieren aus einer E-
Mail von Kramer Hans-Georg.
Ihnen Herr Kramer Hans-Georg bekannt?
(Dr. Traumüller: Na selbstverständlich!) – Stimmt es, dass er damals Mitarbeiter des
Kabinetts von Grasser war?
Ist
Dr. Heinrich Traumüller: Das stimmt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat eine E-Mail geschickt an Klinger
Matthias. Der ist Ihnen wohl auch bekannt als Ihr damaliger Mitarbeiter im
Vorstandssekretariat, oder?
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Dr. Heinrich Traumüller: Selbstverständlich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bitte, bei den Antworten die drei Instanzen
angeben! Es kann sie jeder gestellt bekommen. – Das spricht eh in Wahrheit für sich.
(Dr. Traumüller: Den E-Mail-Verkehr im Detail kenne ich nicht, tatsächlich wurden uns
aber keine Fragen zugestellt!) – Darf ich bitte ausreden? – Danke.
Es gibt hier noch eine Reihe von anderen Sachen wie zum Beispiel: wenn möglich
oder vorhanden, einbauen, dass die Vorstände in den Managementgesprächen nicht
nur keine Hinweise auf die Situation machten, sondern sogar von einer sehr guten
Lage der Bank sprachen, et cetera; die Verantwortung der Wirtschaftsprüfer mehr
herausheben. – Das ist ein Auftrag, dass anscheinend die Beantwortung da noch ein
bisschen gestärkt werden soll im Sinne der Ziele, die Ihnen übermittelt wurden.
Ich stelle Ihnen die Frage: Sie müssen den gesamten Fragebogen samt der Ziele und
der Maßnahmen bekommen haben? Das geht auch aus dem E-Mail-Verkehr hervor.
Oder glauben Sie, dass, wenn Matthias Klinger dem lieben Hans-Georg ein E-Mail
schreibt, wo steht: Noch nicht mit „KP“ und „HAT“ abgestimmt!, damit Kurt Pribil und
Heinrich Traumüller gemeint sein können? Wird wohl so sein, oder?
Dr. Heinrich Traumüller: Zum Ersten weise ich schärfstens zurück, dass mit diesen
Mails irgendeine Form von Zielen für die Behörde vorgegeben werden sollten. (Abg.
Krainer: Na für die Anfragebeantwortung!) Das mögen interne Kommunikationsziele
des Kabinetts gewesen sein, aber das war mit Sicherheit keine Zielvorgabe. Die hätten
wir auch nie und nimmer akzeptiert, das wäre ins Leere gegangen. Das ist auch
rechtlich rein unmöglich, wie Sie wissen. Man kann einer unabhängigen weisungsfreien
Behörde überhaupt nichts vorschreiben, und unsere Mitarbeiter sind selbstbewusst
genug, sich in dem Punkt erst überhaupt nicht auf Diskussionen einzulassen. (Abg.
Krainer: Da kann ich nur lachen!) Es ist die Wahrheit!
Die Wahrheit ist, dass die FMA in einer vorbildlichen Art und Weise, sozusagen auch
vor den Thronen der Mächtigen, ihre Funktionsweise dargelegt hat (Abg. Krainer: Das
haben wir bei den SPÖ-Krediten gesehen!), ausschließlich sachliche Informationen
geliefert hat, auch im Rechnungshofunterausschuss ausschließlich sachlich reagiert
hat (Abg. Krainer: Das haben wir bei den SPÖ-Krediten gesehen!), im Beisein des … –
Sie waren damals nicht im Rechnungshofunterausschuss, soweit ich mich erinnern
kann, jedenfalls hätten Sie damals gesehen, dass hinter meinem Rücken Herr
Mag. Schütz gesessen ist. (Abg. Krainer: Aber die Protokolle konnte ich lesen! – Abg.
Dr. Stummvoll: Wenn man Fragen stellt, sollte man die Antworten auch haben! – Abg.
Steibl: Sie verlangen das ja auch!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er ist ja nicht eingegangen auf das, was ich
gesagt habe. Das
identifiziert von der
ist aber relativ einfach. Hier kommt,
Auskunftsperson: ein Mitarbeiter des Kabinetts an den Vorstandsassistenten schreibt
Anweisungen, man soll bitte die Verantwortung der Wirtschaftsprüfer mehr
herausheben.
Dr. Heinrich Traumüller: Also das kann ich nur unterstreichen. Das ist eine absolut
korrekte Anmerkung, die sachlich völlig gerechtfertigt ist, weil gerade in der Causa
BAWAG die Rolle der Wirtschaftsprüfer eine mehr als hinterfragenswerte ist. Ich
erspare mir, hier auf Details einzugehen, weil wir am Beginn eines Strafprozesses
stehen und die FMA in dieser einmaligen Situation war, gegen den jahrelangen
Wirtschaftsprüfer der BAWAG eine Strafanzeige zu erstatten, und sich der
entsprechende Wirtschaftsprüfer demnächst vor Gericht zu verantworten haben wird.
Das ist ja wohl selbstverständlich, dass man deren Rolle gebührend herausstreicht.
Nicht zuletzt deswegen haben wir entsprechende Verbesserungsvorschläge bis hin zur
Rotation der Wirtschaftsprüfer auf den Tisch gelegt. – Das ist absolut korrekt. Da finde
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ich kein Haar in der Suppe. Das ist ein völlig berechtigter sachlicher Einwand, den man
völlig berechtigt sachlich auch aufnehmen kann. (Abg. Krainer: Das ist eh gut, wenn
Sie das so sehen, ja! Die andere Frage haben Sie auch nicht beantwortet! – Abg.
Steibl: Lassen Sie ihn ausreden!)
Was die Auskünfte der Vorstände betrifft, ist das auch nicht so weit von der
Wirklichkeit. Ich habe etliche dieser Managementgespräche auch geführt, und das Bild,
das uns dort von der BAWAG vermittelt wurde, war das einer risikoaversen, bestens
aufgestellten, gut verdienenden Bank.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben nicht gesagt, ob mit „KP“ und „HT“
wohl Kurt Pribil und Heinrich Traumüller gemeint werden?
Dr. Heinrich Traumüller: Meinen Sie das ernst?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich gehe davon aus, dass das so ist. Das ist
für mich offensichtlich, aber es könnte ja sein, dass das falsch ist. Deswegen frage ich
Sie ja.
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn Sie die Frage jetzt zu Ende führen – was schließen
Sie daraus?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ob Sie davon ausgehen, dass in dieser E-
Mail mit „KP“ Kurt Pribil und „HT“ Heinrich Traumüller gemeint sind.
Dr. Heinrich Traumüller: Schauen Sie, viele dieser E-Mails sind nicht einmal an mich
gegangen. Wenn Sie aufmerksam hingehört haben, dann werden Sie gemerkt haben,
dass am 30. Mai 2006 die Personen Christl in der OeNB, Boigenfürst in der OeNB,
Klinger und Pribil erwähnt wurden. Ich war nicht einmal unter den Adressaten. Das
heißt, ich kenne nicht jedes einzelne dieser Mails.
Was Mag. Klinger hier wohl zum Ausdruck bringen wollte, war, dass er uns die
Endversion noch nicht gezeigt hatte. Das hat er zu einem bestimmten Zeitpunkt dann
gemacht, und es wurde extrem kurz und kursorisch drübergeschaut. Das haben wir
absolut der Gestion der Fachbereiche überlassen. Ich mische mich doch bitte nicht in
die Beantwortung derart sensibler Fragen ein!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich möchte nur festhalten: Das E-Mail trägt halt sehr
zur totalen Verarmung der deutschen Sprache bei. Das muss man so sehen, wie es ist,
und da passieren halt Dinge, die man oft gar nicht so meint. Wer E-Mails erhält, weiß
das.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Zur Hypo Alpe-Adria. – Herr
Traumüller, Sie haben gesagt, das Verhalten der FMA in Sachen Hypo sei vorbildlich,
rasch, effizient und effektiv gewesen. Da stellt sich natürlich schon einmal die Frage,
wie das überhaupt mit den Swap-Transaktionen bei der Hypo Alpe-Adria hat passieren
können. – Können Sie dafür eine Erklärung abgeben? Wenn Sie sagen, Ihre
Prüftätigkeit sei vorbildlich, rasch, effizient und effektiv gewesen, kann sich das doch
wohl offensichtlich nur auf die Zeit nach den Swap-Geschäften beziehen – bestenfalls;
worauf wir noch zu sprechen kommen werden –, aber nicht auf die Zeit zuvor.
Dr. Heinrich Traumüller: Was die Prüfungen betrifft, werden Sie, wie Sie wissen,
überwiegend von der OeNB durchgeführt. Meine Äußerung bezieht sich natürlich auf
das konsequente, rasche Handeln nach Aufkommen der Swap-Verluste. (Abg.
Mag. Rossmann: Bezieht sich auf die Zeit …? Ich habe das jetzt nicht verstanden.)
Nach Aufkommen der Swap-Verluste, sprich nach Zurückziehung des Testates. Der
Verlust war früher, aber er wurde erst mit Rückziehung des Testates bekannt.
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Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Und für die aufgetretenen Verluste
durch die Swap-Geschäfte fühlen Sie keine Verantwortung?
Dr. Heinrich Traumüller: Die Verantwortung liegt eindeutig bei jenen Herren des
Managements, die das Treasury nicht entsprechend organisiert haben. Es ist, bitte,
Aufgabe des Vorstands einer Bank, das operative Geschäft selbst zu führen und dafür
zu sorgen, dass in der Bank die Risikomanagementsysteme implementiert sind, die es
ermöglichen, derartig riskante Geschäfte zu überwachen, zu steuern und zu
korrigieren. Wir haben keine Geschäftsfallüberwachung, wir übernehmen keine
Verantwortung für einzelne Swaps. Dazu gibt es die Freiheit des wirtschaftlichen
Handelns. Da gibt es aber auch die Verantwortung der Geschäftsleiter nach § 39
BWG. Die Geschäftsleitung muss entsprechende Kritikpunkte, sei es der internen
Revision, sei es extern der Behörde oder der OeNB als Prüforgan ernst nehmen, sie
muss dafür sorgen, dass diejenigen Geschäfte, die sie betreibt, mit den zur Verfügung
stehenden Instrumentarien beherrscht werden können. Ich darf es einfach vergleichen:
Wenn Sie ein Radarsystem haben, auf dem Sie Zivilflugzeuge beobachten können,
dann dürfen Sie nicht anschließend eine Rakete bedienen, dann werden Sie nämlich
feststellen, dass Sie die auf Ihrem Bildschirm nicht mehr identifizieren können.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Traumüller, mich würde mehr
interessieren, welche Aufgaben die Finanzmarktaufsicht
in Bezug auf das
Risikomanagement hat. Dass natürlich sozusagen das Management der Bank dafür zu
sorgen hat, dass solche Geschäfte nicht stattfinden, ist schon klar, aber in Bezug auf
ein funktionierendes Risikomanagement hat natürlich die FMA eminent wichtige
Aufgaben. Und meine Frage war: Welche Aufgaben sehen Sie, und was haben Sie vor
Eintreten der Swaps, etwa in Bezug auf das Funktionieren des offensichtlich nicht
vorhanden gewesenen, ausreichenden Risikomanagementsystems getan. Das ist doch
die Kernfrage Ihrer Prüftätigkeit.
der
Chronologie
Dr. Heinrich Traumüller: Das würde jetzt aber erfordern, dass wir im Detail über die
Ich habe eine
Prüfungen der OeNB sprechen. Das können wir gerne
entsprechende
anknüpfender
aufsichtsbehördlicher Maßnahmen noch beginnend mit der Bankenaufsicht im BMF,
also ab 2001 bei mir. Es hat eine Vielzahl an Berichten gegeben noch aus der Zeit des
BMF, Diskussionen auch in der Expertenkommission, es hat Managementgespräche
und dergleichen gegeben, in denen sicherlich auf die Notwendigkeit der Verbesserung
des Risikomanagements hingewiesen wurde, aber letztlich die Geschäftsleitung den
Eindruck vermittelt hat, dass an der Behebung dieser Mängel mit Nachdruck gearbeitet
wird.
Vorortprüfungen
tun.
und
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Wer hat darauf hingewiesen, dass
an der Behebung mit Nachdruck gearbeitet wird?
Dr. Heinrich Traumüller: Der jeweilige Vorstand.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ja. Jetzt haben Sie mir aber noch
immer nicht erklärt, was die FMA dazu beigetragen hat, dass das auch geschieht. Das
ist ja der Kernpunkt der Sache. Wir überprüfen ja hier die Tätigkeit der FMA. Natürlich
können wir nicht sozusagen jede Geschäftstätigkeit, jede einzelne Transaktion in der
Hypo Alpe-Adria prüfen. Ihre Aufgabe wäre es aber gewesen, dafür zu sorgen, dass
diese Bank mit einem extrem
raschen Wachstum ein ausreichendes
Risikomanagement hat. Es ist doch immer wieder dasselbe gewesen: Ob es die
BAWAG gewesen ist, ob es AMIS gewesen ist, immer hat es an einem fehlenden
Risikomanagement gekrankt beziehungsweise an einer unzureichenden internen
Revision. Ich wiederhole daher die Frage noch einmal: Was haben Sie vor Auftreten
der Verluste aus den Swap-Transaktionen, die im Übrigen gar keine echten waren,
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getan, um sozusagen solche Fehler oder solche Verluste, die dann aufgetreten sind,
zu vermeiden. Darauf will ich eine Antwort haben!
Dr. Heinrich Traumüller: Da darf ich beginnen mit der Vorortprüfung der OeNB bei
der Hypo Alpe-Adria im Jahr 2004, die durch die FMA in Auftrag gegeben wurde und
die von August bis November 2004 gelaufen ist. Damals ging es um die Überprüfung
des Kreditrisikomanagements und des Beteiligungsmanagements, nicht, das muss ich
gleich entschuldigend vorweg sagen, um das Treasury. Eine Bank ist eben ein sehr
komplexes Unternehmen. Sie können nicht jederzeit eine Vollprüfung machen. Sie
wissen jetzt aus den Diskussionen, wie umfänglich etwa eine Vollprüfung bei der
BAWAG war, wie viele Mannjahre da in Anspruch genommen wurden. Das ist nicht
möglich! Es werden eben schwerpunktartig risikoorientiert Prüfschwerpunkte gesetzt.
Damals bei der OeNB-Prüfung 2004 war es der spezielle Bereich des
Kreditrisikomanagements und des Beteiligungsmanagements. Überdies hat man
sich Maßnahmen zur Hintanhaltung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung
angeschaut. Eine der wesentlichen Feststellungen war damals bereits, dass es im
Beteiligungsmanagement noch keine komplette Risikotragfähigkeitsanalyse gibt, das
heißt, eine Messung der Beteiligungsrisken und die Gegenüberstellung dieser Risken
mit Risikodeckungsmassen nicht möglich war. Risikoberichte mit einer
Gesamtportfolio-Analyse und dergleichen wurden nicht erstellt. Risikoszenario-
Rechnungen erfolgten nicht. Eine regelmäßige Feststellung der wesentlichen
Unternehmenswerte von Beteiligungsgesellschaften erfolgte nicht. Im Bereich der
Consultants-Gruppe wurden eine Reihen von Unsicherheiten angesprochen. In
Kroatien wurde auf das mangelhafte IT-System hingewiesen und dergleichen mehr.
Das Ganze wurde …
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ja schon, aber entschuldigen Sie!
Jetzt muss ich Sie im Sinne einer effizienten Abwicklung dieser Sitzung unterbrechen.
Diesen Bericht kennen wir, der ist uns bekannt, und ich habe Sie nicht darum gebeten,
vorzulesen, welche Mängel damals
in Bezug auf das
Risikomanagementsystem im Kreditbereich, sondern ich habe gefragt, was Sie
unternommen haben. (Dr. Traumüller: Wir haben unternommen …) Darauf möchte ich
gerne eine Antwort haben! (Dr. Traumüller: Gerne!
Ich komme gleich zu …)
Insbesondere dann im Hinblick auf das Treasury, und damit zusammenhängend auch
die Frage: Wann wurde das Treasury der Hypo Alpe-Adria von der OeNB
beziehungsweise von Ihnen unter die Lupe genommen, und welche konkreten
Maßnahmen haben Sie gesetzt? Das wäre sozusagen die Frage, auf die ich gerne
eine Antwort hätte.
festgestellt wurden
Dr. Heinrich Traumüller: Gerne! Wenn ich 2004 zu Ende führen darf in aller Kürze:
Damals wurde eine Schlussbesprechung zwischen der Hypo Alpe-Adria Bank, der
FMA und den Bankprüfern, also CONFIDA und Deloitte, aber auch den Prüfern der
OeNB anberaumt. Die hat am 23. Mai 2005 in der FMA stattgefunden. Kontroversielle
Standpunkte und Mängel sind besprochen und aufgeklärt worden, unter anderem:
Beteiligungsmanagement, IT-Systeme Kroatien, Konzernrevision, Consultants-Gruppe,
Gesamtrisikomanagement, Risikopolitik
im
Beteiligungsbereich, Kreditrisikomanagement, Sicherheitenwerte, Meldewesen,
Ratingmodelle im Retailbereich.
und Risikostrategien, Risken
Generell wurde, und das wiederhole ich an der Stelle, seitens der Geschäftsleitung der
Eindruck vermittelt, dass an der Behebung aller Mängel mit Nachdruck gearbeitet wird.
Es wurden auch entsprechende Zeitpläne und Meilensteine vorgelegt, und auch
Bankprüfer haben keine gegenteiligen Äußerungen mitgeteilt. Dementsprechend
wurde dann eine Follow-up-Prüfung bei der Hypo Alpe-Adria geplant. Diese Prüfung ist
aber noch abgeschlossen, weil sie durch die aktuellen Ereignisse überrollt wurde und
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sozusagen mit … – All diese Punkte werden mitgenommen in die jetzige Follow-up-
Prüfung, die noch ausständig ist.
Weil Sie Treasury angesprochen haben: Selbstverständlich ist Treasury dann im Jahr
2006 geprüft worden, und zwar ebenfalls durch Prüfer der OeNB, aber auch der FMA
im Zeitraum März bis Mai 2006. Anlass war ja bekanntlich die Bekanntgabe der
aufgetretenen Verluste bei der Hypo International durch den Bankprüfer, und
dementsprechend wurde sofort ein Prüfauftrag von Seiten der FMA gestellt. Alles
Weitere ist, glaube ich, hinlänglich bekannt.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ich beginne mit dem zuletzt
angeführten Treasury. Meine Frage war nicht, was nach den Verlusten aufgetreten ist,
meine Frage war, was vor den Verlusten war. Wann wurde vor den Verlusten aus den
Swap-Transaktionen das Treasury geprüft, und welche konkreten Maßnahmen hat die
FMA in diesem Zusammenhang unternommen? Auf den ersten Teil Ihrer Antwort
komme ich dann noch zurück.
Dr. Heinrich Traumüller: An der Stelle muss ich wieder drauf hinweisen, dass ich
eigene Wahrnehmungen erst aus der Zeit ab 2004 habe. Damals, als ich kam, war
diese Prüfung, die Vorortprüfung der OeNB bereits im Laufen. Die hat ja, wie gesagt,
von August bis November 2004 stattgefunden. Ich bin im Oktober …
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Nicht jedoch zum Treasury haben
Sie mir vorhin erklärt!
Dr. Heinrich Traumüller: Treasury war damals, wie gesagt, nicht auf der
Tagesordnung, weil es eben nicht möglich ist …
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ich frage Sie aber zum Treasury!
Können Sie mir, bitte, zum Treasury eine Antwort geben?
Dr. Heinrich Traumüller: Treasury kann ich Ihnen beantworten für 2006. Für den
Zeitraum vor 2004 habe ich keine Wahrnehmungen eigener Art.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ja, danke. Wenn Sie keine
Wahrnehmungen haben, haben Sie keine Wahrnehmungen. Auf diesen Satz warte ich
schon sehr lange.
So. Nun betreffend das Risikomanagement Kreditrisiko: Da haben Sie gesagt, es hat
Gespräche gegeben. Und in diesen Gesprächen sei der Eindruck vermittelt worden,
dass mit Nachdruck an der Behebung gearbeitet werde. Was aber haben Sie als
Aufsichtsbehörde konkret getan, um nachzuschauen, dass wirklich mit Nachdruck an
der Behebung der Mängel gearbeitet wird? Was waren Ihre konkreten Aktionen in
diesem Zusammenhang?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Als Vorstand führe ich nicht die einzelnen
Verfahren. Im Grund müssten Sie Herrn Dr. Hysek als Bereichsleiter oder den
zuständigen Behördenabteilungsleiter Dr. Schütz befragen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Was hat Herr Dr. Hysek getan?
Dr. Heinrich Traumüller: Dr. Hysek hat eine Follow-up-Prüfung bei der Hypo Alpe-
Adria Bank AG geplant, und die ist dann in weiterer Folge durch die aktuellen
Ereignisse im Treasury vorgezogen worden.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Auch das ist nicht die Antwort auf
meine Frage! Ich möchte wissen, was Dr. Hysek in Bezug auf die Ergebnisse des
Gesprächs getan hat, in dem der Eindruck vermittelt wurde, dass mit Nachdruck an der
Behebung der Mängel gearbeitet wird. (Dr. Traumüller: Ich bitte, Dr. Hysek zu
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befragen! Ich war bei dem Gespräch nicht dabei!) – Das will ich wissen, Herr
Dr. Traumüller!
Dr. Heinrich Traumüller: Das müssen Sie Dr. Hysek fragen; ich habe an diesem
Gespräch nicht teilgenommen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Dann, bitte, sagen Sie dazu, dass
Sie keine Wahrnehmungen haben, dann können wir sozusagen das Gespräch rascher
abwickeln. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.) – Da bin aber nicht ich schuld,
dass das so lange dauert, also bitte, machen Sie mir nicht den Vorwurf.
Kennen Sie den Rohbericht der OeNB in Bezug auf Hypo Alpe-Adria, der kürzlich dem
Ausschuss übermittelt worden ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Er ist mir bekannt.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): In diesem Rohbericht werden eine
Reihe von Verletzungen des BWG festgestellt, insbesondere sind es neun, und ich
greife nur zwei, oder eigentlich vielleicht einmal zunächst nur eine heraus, und zwar
wiederum das Risikomanagement im Kreditbereich. Ich zitiere aus diesem Bericht aus
Seite 7: Als sehr schwerer Mangel
ist die Negierung der Kontrollinstrumente
insbesondere in der Institution des Risikomanagements zu sehen, welches für die
formelle und materielle Kreditprüfung zuständig ist. Laut Statistik der Innenrevision gab
es in der Stichprobenprüfung 2005 für rund 35 Prozent der beantragten Kredite keine
nachweislich vorgelegte Stellungnahme des Risikomanagements. Im Jahre 2006
erhöhte sich dieser Prozentsatz sogar auf 54 Prozent. Außerdem wurden die vom
Risikomanagement festgestellten Mängel den Entscheidungsträgern nicht zur Kenntnis
gebracht. Seitens des neuen Vorstandes
ist geplant, die Stellungnahme des
Risikomanagements wie bei nahezu allen Banken üblich in den Kreditantrag zu
integrieren. – Zitatende.
Was sagen Sie zu diesem Vorhalt?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich möchte generell bemerken, dass es sich um einen
Rohbericht handelt. Die Stellungnahmen des Instituts sind noch ausständig, und ich
werde daher zu keinerlei Details dieses Rohberichtes Stellung nehmen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Wie erklären Sie sich überhaupt,
nachdem Sie mir zuvor erklärt haben, dass es Gespräche gegeben hat, wonach an der
Behebung der Mängel in Bezug auf das Risikomanagement mit Volldruck gearbeitet
worden sei, dass zu einem späteren Zeitpunkt überhaupt noch Risikomängel auftreten
können. Das müssen Sie mir schon erklären können!
Dr. Heinrich Traumüller: Das muss in Wirklichkeit der zuständige Vorstand erklären,
dessen Verantwortung, wie gesagt, die Implementierung geeigneter Systeme ist.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sie werden mir doch nicht allen
Ernstes erklären, Herr Traumüller, dass die Finanzmarktaufsicht keine Aufgaben zu
erfüllen hat im Hinblick auf das Funktionieren eines Risikomanagements in einer Bank
dieser Größenordnung.
Dr. Heinrich Traumüller: Wir sind nicht Vormund der Vorstände. Die
Geschäftsleiterverantwortung ist in Ihrem Beispiel sehr deutlich festzumachen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sie haben aber die Aufgabe,
hinzuschauen, ob das Risikomanagement funktioniert, nachdem schon in mehreren
Prüfberichten zuvor dieses kritisiert worden ist. Es ist doch immer dasselbe Muster,
das wir beobachten. Wie sehen Sie das in dem Zusammenhang? Das möchte ich von
Ihnen wissen! Wenn Sie sagen, Sie haben keine Verantwortung, okay, dann nehme ich
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das so mit. Dann nehme ich aber auch mit, dass wir eine Finanzmarktaufsicht haben,
die eigentlich zum Krenreiben ist, um es einmal salopp zu formulieren.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bleibe bei der Grundaussage, dass die Verantwortung
der Vorstände nicht an die FMA delegiert werden kann. Wir können auf die Mängel
der Systeme hinweisen. Wir müssen darauf vertrauen, dass der Vorstand hier
geeignete Maßnahmen setzt. (Abg. Mag. Trunk: Vertrauen?) Ja, das ist ein System
der Vertrauen, Frau Abgeordnete. Es gibt Kontrolle in einem System der Vertrauen.
Wie denn sonst wollen Sie einen Bankenmarkt kontrollieren, der 886 Banken umfasst?
Wie denn sonst wollen Sie einen Versicherungsmarkt kontrollieren, der 112
Versicherungsunternehmen umfasst? Wie denn sonst wollen Sie eine Wertpapierszene
kontrollieren, die 350 Wertpapierdienstleistungsunternehmen umfasst? Wie denn sonst
wollen Sie 6 000 inländische und ausländische Emittenten kontrollieren? Wollen Sie
tatsächlich als Ergebnis dieses Ausschusses hier in den Raum stellen, dass am Ende
die Vorstände entmündigt werden? Wollen Sie tatsächlich hinter jeden der zirka 3 000
Manager im Bankbereich einen Aufpasser stellen? Das kann ja nicht Ihr Ernst sein!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Selbstverständlich gilt der Vertrauensgrundsatz in der
österreichischen Rechtsordnung generell, und wir haben nicht von einem
Misstrauensgrundsatz auszugehen. Punkt eins.
Punkt zwei: Wenn lang anhaltende, schwerwiegende Mängel festgestellt werden, gehe
ich auch davon aus, dass man die Mittel gemäß BWG und auch die behördlichen Mittel
ausschöpft, und die können, wenn es schwerwiegende, anhaltende Mängel sind, bis
hin zum Absetzen des Managements führen.
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Und die Frage ist ja immer: Ist ein Mangel anhaltend
schwerwiegend? Und dann muss man adäquate Konsequenzen ziehen. Und nachdem
das Management dort ohnehin ausgetauscht worden ist, hat man ja in Wirklichkeit –
das ist meine Meinung – auch Konsequenzen gezogen, wobei bei der Hypo Alpe-Adria
ja das große Thema
ist, ob hier die Finanzmarktaufsichtsbehörde
überschießend reagiert hat, und vielleicht stellen wir einmal dazu ein paar Fragen. Ich
habe keine Fragen, denn ich kenne mich ohnehin aus.
immer
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Dr. Traumüller, Sie haben gerade meinem
Kollegen Rossmann geantwortet, dass Sie keinerlei Stellungnahme zum OeNB-
Rohbericht abgeben wollen. Das ist eine schätzenswerte Grundeinstellung, der wir alle
einiges abgewinnen können. Nur war das leider nicht immer so, dass die FMA mit
Informationen sorgsam und verantwortungsvoll umgegangen ist. Ich erinnere nur an
eine Pressekonferenz, die Sie am 24. Mai 2006 abgehalten haben. Am 23. Mai 2006,
also einen Tag davor, ist noch ein Schreiben an den Herrn Landeshauptmann in seiner
Eigenschaft als Eigentümervertreter gegangen, in dem Sie wortwörtlich geschrieben
haben – also einen Tag, bevor Sie in die Öffentlichkeit gegangen sind –:
Nachdem wir das Endergebnis der Vorortprüfung noch nicht kennen und somit der
gesamte Sachverhalt der FMA noch nicht sicher festgestellt wurde – Zitatende –,
können Sie keine Informationen geben.
So. – Jetzt muss sich ja innerhalb weniger Stunden das Bild komplett gewandelt
haben, und sich in ihren Köpfen das Puzzle komplettiert haben, wenn Sie dann einen
Tag später an die Öffentlichkeit treten, am 24. Mai in einer Pressekonferenz eine
ganze Latte an Vorwürfen gegen das Management der Hypo Alpe-Adria-Bank erheben.
Und zu diesen einzelnen Vorwürfen hätte ich jetzt eine Reihe an Fragen. Wenn Sie
beispielsweise sagen: der Versuch, die Verluste zu vertuschen. – Jetzt wissen wir
beide, dass Sie zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht wissen konnten, wovon Sie
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reden, weil Sie das ja einen Tag davor in einem Schreiben dem Landeshauptmann von
Kärnten bestätigt haben.
Mich interessiert jetzt: Wie kommen Sie zu der Annahme, dass Sie der Öffentlichkeit
mitteilen in Ihrer Eigenschaft als oberste Finanzmarktaufsichtsbehörde, dass hier
Verluste vertuscht worden sind? Konnten Sie das am 24. Mai 2006 mit Gewissheit
sagen? Und hatten Sie zum damaligen Zeitpunkt auch Informationen oder Beweise für
diese Feststellung?
ist es ein einmaliger Vorgang
Dr. Heinrich Traumüller: Ich darf an der Stelle festhalten, dass es sich um einen
einmaligen Vorgang in der österreichischen Wirtschafts- und Bankengeschichte
handelt, dass einer österreichischen Bank von Wirtschaftsprüfern die Testate für
in der
Bilanzen entzogen werden. Weiters
österreichischen Banken- und Wirtschaftsgeschichte, dass ein Hausverbot
für
Wirtschaftsprüfer aufgelegt wird und die Behörde ihren Zugang mit Bescheid
erzwingen muss. Klar war daher von Anfang an, dass nach Art und Schwere der
Vorwürfe ein Geschäftsleiterqualifikationsverfahren unvermeidlich ist, weil weder
Wirtschaftsprüfer noch Aufsichtsrat noch Aufsicht über die Swap-Verluste unverzüglich
und korrekt informiert wurden. Das war zum damaligen Zeitpunkt bereits klar und stellt
meines Erachtens einen ganz schweren Vertrauensbruch dar. Absehbar war aber
auch, dass die Höhe der Swap-Verluste in etwa einem Drittel des Eigenkapitals
entsprochen hat, und dass bei einer Bank, die laufend nur knapp oberhalb des
gesetzlichen Eigenmittelrahmens dahinschrammt.
Wir bewegen uns in all diesen Fragen im Kernbereich der Aufsicht, und es kann in
diesem Bereich – ich wiederhole das noch einmal – keine Toleranz seitens der Aufsicht
geben.
Im Übrigen habe ich es vermieden, zu einzelnen Personen Erklärungen abzugeben.
Das Verfahren selbst ist selbstverständlich in der Behördenabteilung korrekt, zügig und
absolut integer durchgeführt worden.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Nachdem Sie meine Frage nicht beantworten
oder beantworten wollen, muss ich sie noch einmal stellen: Hatten Sie am 24. Mai
2006 stichhaltige
Informationen oder Beweise, dass die Buchführung, die
Verlustverbuchung der Swap-Geschäfte 2004 nicht korrekt durchgeführt wurde?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich hatte die ganz klare Aussage seitens unserer
Buchhaltungsspezialisten – insbesondere Dr. Grünberger ist hier wieder einmal zu
nennen –, dass Verluste eindeutig – ohne jede Diskussion! – in jenem Jahr zu
verbuchen sind, in dem sie realisiert werden. Es gibt diesbezüglich keinerlei Spielraum.
Insofern war ganz klar, dass hier massive Vorwürfe im Raum stehen.
Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass wir binnen 24 Stunden auf Anraten unserer
Experten eine Strafanzeige einbringen mussten – eine Strafanzeige, die meines
Wissens noch immer nicht erledigt ist.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Ja gut, die Verbuchung hat ja nicht der Herr
Kulterer sozusagen vorzunehmen, sondern die Steuerberatungskanzlei CONFIDA.
Dr. Heinrich Traumüller: Die Bilanz wird immer noch vom Vorstand erstellt, und der
Wirtschaftsprüfer ist vollinhaltlich zu informieren und kann nur dann die Verantwortung
für die Testate übernehmen, wenn er vollinhaltlich informiert wird.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Jetzt zu einer fachlichen Frage in diesem
Zusammenhang: Es gibt überhaupt keinen Zweifel darüber, wie Swap-Verluste und
derivate Instrumente verbucht werden müssen. Warum ist es dann erforderlich
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gewesen, dass der Herr Kulterer drei Gutachten einholt, wo alle zu einer anderen
Erkenntnis gelangt sind?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich möchte das nicht näher kommentieren, weil das auch
Gegenstand eines
Ihnen meine
Einschätzung …
laufenden Strafverfahrens
Ich habe
ist.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Wenn es eine Klarheit darüber gibt, dann gibt es
kein Strafverfahren, denn so, wie Sie jetzt argumentieren, ist es 100-prozentig
wasserdicht. Aber offenbar
ist es nicht 100-prozentig wasserdicht, wenn es
gutachterliche Erkenntnisse gibt, wo man zu einem völlig anderem Urteil kommt.
Dr. Heinrich Traumüller: Offensichtlich hat es selbst auf Seiten der Wirtschaftsprüfer
in diesem Punkt ein massives Undenken gegeben, denn sonst wäre es nie zu einer
wirklich einmaligen Rückziehung der Testate gekommen.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Für den Fall, dass Sie recht haben – was heute
noch nicht bestätigt ist –: Wie kommen Sie dazu, öffentlich zu sagen und die Hypo
Bank zu tadeln, dass diese Verlustverbuchung ein Leerstück ist, das in der ersten
Stunde Buchhaltungsunterricht unterrichtet wird? Wie kommen Sie zu so einer
Aussage?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bleibe bei dem Punkt: Verluste sind in jenem Jahr zu
verbuchen, in dem sie realisiert werden. Das ist wirklich etwas, was man in der ersten
Stunde Buchhaltung lernt. Wenn das nicht eingehalten wird, dann ist für eine Aufsicht
Feuer am Dach. Wir können, wir werden das nie tolerieren! Ich kann in diesem Punkt
wirklich nur deutlich sein.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Ja, aber dann erkundigen Sie sich über den
Leerplan der Mittelschulen, wo Buchhaltungsunterricht gehalten wird. Swap-Verluste
werden nicht in der ersten Stunde – oder können meine Kollegen mich da belehren? –
unterrichtet.
Von der Optik her ist das natürlich schon eine Tragik, wenn Sie ein Riesenfinanzinstitut
in diesem Maße tadeln, dass das in der ersten Stunde Buchhaltungsunterricht
vermittelt wird.
Wenn wir das weiterverfolgen, dann sieht das so aus: Sie haben auch nach der
Pressekonferenz, wo Sie auch davon gesprochen haben, dass Sie in aller Härte und in
aller Konsequenz gegen die Geschäftsleitung der Hypo Alpe-Adria vorgehen wollen,
natürlich vermitteln wollen, dass Sie aus der Position der Stärke heraus null Toleranz
walten lassen wollen. Das ist ja an und für sich auch im Hinblick auf die ganzen
BAWAG-Geschichten erstrebenswert und wünschenswert. Das erwarten wir uns alle
von der Finanzmarktaufsicht. Ich frage mich nur, ob Sie zum damaligen Zeitpunkt auch
schon etwas gegen den Geschäftsleiter der Hypo Alpe-Adria Bank in der Hand gehabt
haben, wenn Sie solche vollmundigen Ankündigungen vor der Presse machen.
es
aber
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich habe keine einzelnen Geschäftsleiter
adressiert,
ein
Geschäftsleiterqualifikationsverfahren eingeleitet. Ich habe mich immer strikt aus
diesem Verfahren herausgehalten. Ich habe es dem zuständigen Bereichsleiter und
dem zuständigen Abteilungsleiter überlassen, diese Verfahren zu führen. Es ist nicht
Aufgabe des Vorstandes, das zu tun.
damaligen
Zeitpunkt
bereits
zum
war
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Ja, aber wie lassen Sie sich dann hinreißen zu
dieser Aussage „für Kulterer wird es immer enger“?
Dr. Heinrich Traumüller: Diese Aussage ist eine Falschaussage. Ich weiß nicht,
woher Sie die haben.
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Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Die steht in der Zeitung.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, die stammt aus der Zeitung. Das ist nur eine der vielen
medialen Unsinnigkeiten, die ich an dieser Stelle wirklich aus der Welt schaffen
möchte.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Hier nützt es jetzt nichts mehr. Warum haben Sie
nicht vorher einmal die Gelegenheit dazu ergriffen?
Dr. Heinrich Traumüller: Darf ich das an dieser Stelle offen sagen: Das stammt
meiner Erinnerung nach aus einem Zeitungsartikel, wo, glaube ich, der Toni Mörwald
zitiert wurde, er hätte diese Äußerung von den Vorständen der FMA gehört.
Tatsächlich hat selbst Toni Mörwald das dann medial korrigiert und mehrere Dinge
festgestellt.
Erstens: Im damaligen Jahr hat es keinerlei Kontakt zwischen ihm und den
Vorständen der FMA gegeben.
Zweitens: Das Lokal, in dem dieser Kontakt stattgefunden haben soll, war zum
damaligen Zeitpunkt wegen Renovierung bereits monatelang geschlossen. Es war
konkret das Schloss Grafenegg.
Drittens: Das Ganze ist wirklich erstunken und erlogen. Es wurde nie gesagt!
Mehr ist dazu nicht zu sagen.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Also diese Beziehung von FMA und Medienwelt
scheint eine unergründbare zu sein. – Können wir uns darauf einigen?
Dr. Heinrich Traumüller: Auch die Phantasie mancher Journalisten
bewundernswert.
ist
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Einen weiteren Vorhalt, den die Frau Dengel von
der „Krone Zeitung“ – ich weiß nicht, ob Sie Ihnen persönlich bekannt ist …
(Dr. Traumüller: Wer?) – Die Frau Dengel von der „Kronen Zeitung“?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, absolut nicht bekannt! Nie Kontakt gehabt! Kenne ich
nicht.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sie hat in der „Kronen Zeitung Kärnten“ in ihrer
Berichterstattung sehr eifrig und sehr beherzt über die Hypo-Angelegenheiten
berichtet, um es einmal so auszudrücken. Und da gab es auch ein Gespräch von
Dr. Kulterer und Frau Dengel, Journalistin der „Kronen Zeitung“, und sie hat Folgendes
wiedergegeben:
„Der Kronenzeitung wurde diese Information (gemeint: die Information, dass die
Deloitte Wirtschaftsprüfungs GmbH am 30.03.2006 den Bestätigungsvermerk
widerrufen hatte und aus welchem Grund dies geschehen war) von der
Finanzmarktaufsicht zur exklusiven Verwendung angeboten.“
Von einem gewissen Herrn Grubelnik. Also wir haben jetzt die Aussage einer
Journalistin von der „Kronen Zeitung“. Jetzt interessiert mich natürlich … (Abg.
Mag. Trunk: Das ist eine öffentliche Sitzung! Das heißt, die „Kronen Zeitung“ kann
man dann nachlesen!) Genau. Das könnten wir ihr zuspielen, ganz einfach.
Dr. Heinrich Traumüller: Also ernsthaft: Wenn Sie das wirklich ernst meinen, dann
bitte ich, den Herrn Grubelnik zu fragen. Ich bin fest davon überzeugt, dass das nicht
aus der FMA gekommen ist – ähnlich der Geschichte, die ich Ihnen vorhin zum
sogenannten Kronzeugen Toni Mörwald erzählen durfte.
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Nur eines, auch in aller Offenheit gesagt: Wir stellen in unser eigenen Praxis immer
wieder fest, dass Involvierte von sich aus die Flucht nach vorne antreten, wenn es eng
wird, um ihre Sicht der Dinge den Medien darstellen zu können. Ich sage nicht, dass
es in diesem Fall schon so gewesen ist. Aber ich habe mir erlaubt, im Ausschuss
bereits ein plakatives Beispiel zu bringen, das ich gerne kurz in Erinnerung rufen
möchte.
Das ist jene Geschichte, bei der wir im Frühjahr 2006 die BAWAG mit einer Reihe von
Vorwürfen zu den Karibik-Geschäften konfrontiert haben und – ich wiederhole es nur
ganz kurz – die Antwort für Mittwoch angekündigt war, tatsächlich erst am Freitag
Mittag eingetroffen ist, die verschlossene Post in Gegenwart des Herrn Grubelnik, in
Gegenwart des Vorstands, in Gegenwart des Bereichsleiters geöffnet wurde, nur die
entsprechenden Antworten in den Medien bereits am Donnerstag abgedruckt waren.
ist einer
Das
Gegendarstellung ersucht haben, weil das halt niemanden mehr interessiert hat.
jener vielen Fälle, wo wir anschließend vergeblich um eine
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Ich setzte dort fort, wo Herr Kollege
Rossmann aufgehört hat, und frage Sie, Herr Dr. Traumüller: Sie haben richtigerweise
gesagt, dass die FMA die OeNB beauftragt hat, eine Prüfung – keine Gesamtprüfung,
aber eine Prüfung – der Hypo 2004 vorzunehmen. Ist das so?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist so!
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Warum haben Sie nicht im Besonderen eine
Prüfung des Treasury-Bereiches in Auftrag gegeben?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Unterlage
verweisen, die wir auf Verlangen des Herrn Vorsitzenden schon vorbereitet und
geschickt haben, wo Sie die einzelnen Prüfmodule dargestellt bekommen haben. Es
hat – außer bei der Causa BAWAG – noch nie eine Vollprüfung in Österreich gegeben,
weil das einfach mit den Ressourcen, auch der OeNB und von uns; nicht zu leisten ist.
Sie müssen immer eine risikoorientierte Auswahl treffen. Das spielen, wenn Sie wollen,
auch Zufall und Glück keine Rolle.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Ich frage Sie das deshalb, weil die
Finanzmarktaufsicht darüber in Kenntnis war, dass nach dem Abgang des damals für
den Treasury-Bereich zuständigen Dr. Jörg Schuster als Vorstand es im Bereich
Treasury keinen wirklichen Experten auf Vorstandsebene gab und dass es auch
personelle Probleme im Treasury-Bereich gegeben hat. Das war der FMA bekannt.
Oder bestreiten Sie das? Oder haben Sie es nicht gewusst?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich bin in die einzelnen Details da nicht
involviert. Das müssten Sie mit dem Dr. Hysek besprechen, der im Übrigen den
Prüfplan …
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk
Angelegenheit!
(SPÖ): Vorstandstätigkeiten
sind
Ihre
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, schon richtig. Das heißt nicht, dass jeder Vorstand von
mir persönlich betreut wird, bitte.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): War der FMA und Ihnen als dem
Zuständigen bekannt, dass es nach dem Abgang des Dr. Jörg Schuster im Bereich
Treasury keinen ausgewiesenen Experten gegeben hat? Das war Thema in jeder
Vorstandssitzung. Das war Thema in jeder Aufsichtsratssitzung. Und spätestens die
Staatskommissärin Dr. Kanduth-Kristen hätte Sie davon in Kenntnis setzen müssen.
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Ich weiß aber, dass der FMA das explizit mitgeteilt wurde. Daher meine Frage: Wenn
Sie wissen, dass es auf Vorstands- und operativer Ebene ein personelles Problem gibt
und die FMA eine Prüfung in Auftrag gibt, warum gibt man da nicht speziell, wenn man
die Probleme kennt, den Auftrag, auch dort hinzuschauen?
Dr. Heinrich Traumüller: Das müssten Sie im Detail wirklich jene Abteilung fragen, die
die Staatskommissärsberichte erhält, nämlich die Abteilung I/4, Mag. Palkovitsch, oder
den Bereichsleiter Dr. Hysek.
Ich persönlich habe mich in mehreren Gesprächen – ich kann mich an eines im August
2005 in Klagenfurt erinnern – dafür eingesetzt, dass zur Verbesserung des Vorstandes
eine Neuaufnahme erfolgt, und das ist dann auch tatsächlich, glaube ich, in Person des
Herrn Dr. Kircher geschehen.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Es geht ja auch um Vermeidung im Jahr
2003. – Das heißt, Sie hatten keine Wahrnehmung dazu? Es war Ihnen das Problem
nicht bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Mir persönlich war es nicht bekannt.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): War es der FMA bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann nicht für jeden unserer 211 Mitarbeiter sprechen.
Ich bitte, in diesem Punkt Dr. Hysek oder Mag. Palkovitsch zu befragen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass Sie uns
diese Frage schriftlich beantworten.
Dr. Heinrich Traumüller: Sehr gerne, ja.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wenn es geht, bis Montag, so, dass die Antwort bis
Montag bei uns einlangt. Die Frage lautet – nur, damit wir die richtige Frage
beantwortet bekommen –: War innerhalb der Behörde FMA bekannt … Zu welchem
Zeitpunkt, bitte?
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Der Abgang von Dr. Schuster war erst im
Jahr 2003. Mein Frage lautet nicht: War der Behörde bekannt?, sondern: Was hat die
FMA gemacht, weil sie es wusste? Vorstandstätigkeit ist FMA!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, die Frage ist Ihnen soweit klar?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja. Bezieht sich, wie gesagt, auf die Zeit vor meiner.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich bitte, dass das wirklich bis Montag bei uns
einlangt. (Abg. Krainer: Am besten heute, oder? Wir müssen einen Bericht schreiben!)
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Zweite Frage: Stimmt die Aussage des
GraWe-Eigentümervertreters und Aufsichtsrats-Stellvertreters Dr. Ederer, dass Sie ihm
gegenüber – weil Sie ja vorhin ungefragt den Herrn Mörwald genannt haben – am
21. April gemeint hätten, dass eine Amtsenthebung des Vorstandsvorsitzenden
Kulterer unvermeidlich sei und der Vorstand dem nur dann entkommen könne, wenn er
sich selber zurückzieht?
Dr. Heinrich Traumüller: Meiner Erinnerung nach war der Ablauf folgendermaßen: Es
hat tatsächlich am 21. April ein Sechsaugengespräch gegeben, an dem Dr. Ederer als
Organ der Bank, nämlich in seiner Funktion als Aufsichtsratspräsident; bei uns war und
das Gespräch mit den beiden Vorständen Kurt Pribil … (Abg. Krainer: Der war nie
Aufsichtsratspräsident! Er war Stellvertreter!) Stellvertreter. Entschuldigung! Ja, Sie
haben recht.
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Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Er war Stellvertreter. Aber er hat selber gesagt, dass
er
für diese Angelegenheit der zuständige Aufsichtsrat war. – Bitte keine
Spitzfindigkeiten!
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Wer war denn damals Vorsitzender des
Aufsichtsrates, Herr Dr. Traumüller, am 21. April?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe es nicht mehr in Erinnerung. Ich glaube, Dr. Moser
könnte es gewesen sein.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Das ist aber ziemlich unklar. Sie müssten,
glaube ich, den Ablauf, nachdem Sie ihn persönlich betreut haben, sehr genau
kennen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe ihn nicht persönlich betreut! Es ist sehr wichtig,
hier an dieser Stelle noch einmal
festzuhalten: Kein Verfahren, auch kein
Amtsenthebungsverfahren, wird vom Vorstand geführt. Jedes wird von den
Sachbearbeitern und Führungskräften der operativen Aufsichts …
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Stimmt die Aussage von Dr. Othmar Ederer
vom 21. April?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich darf es Ihnen gerne schildern, wie es wirklich war.
Dr. Ederer hat am …
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Stimmt sie oder stimmt sie nicht?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich möchte nicht, dass Sie mir Antworten in den Mund legen.
Ich darf meine Sicht der Dinge so darlegen, wie ich sie meiner Erinnerung nach habe.
Wenn Sie darauf keinen Wert legen, werde ich keine Antwort geben. (Abg.
Mag. Trunk: Bitte!) – Dr. Ederer war tatsächlich an dem Tag bei Kurt Pribil und mir. Wir
haben
vermittelt, wie derartige
Geschäftsleiterqualifikationsverfahren ablaufen. Dr. Ederer war der Ansicht, dass
selbst in dem Fall, dass sich der Verdacht im Ermittlungsverfahren bestätigen sollte, es
wegen der großen Verdienste von Dr. Kulterer um die Bank als ein einmaliger Fehler
zu entschuldigen sei.
sehr allgemein eine Einschätzung
ihm
Kurt Pribil und ich haben da klargestellt, dass es sich hier wirklich um einen
außergewöhnlichen Vorgang handelt, dass noch nie einer österreichische Bank von
Wirtschaftsprüfern die Testate entzogen wurden. Wir haben auf die unmögliche
Situation hingewiesen, dass ein Hausverbot für die Wirtschaftsprüfer von Deloitte
ausgesprochen wurde und wir als Behörde den Wirtschaftsprüfern den Zugang zur
Bank erst wieder mit Bescheid erzwingen mussten. Das ist ein einmaliger Vorgang,
der nicht akzeptabel ist.
Wir haben im Übrigen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat der Hypo ja schon am
31. März Gelegenheit gegeben, das in der FMA darzulegen.
Für uns war von Anfang an klar – ich wiederhole mich hier –, dass nach Art und
Schwere der Vorwürfe ein Geschäftsleiterqualifikationsverfahren unvermeidlich ist
wegen der schweren Vertrauensbruchsituation, dass die Eigenmittelsituation kritisch
war.
Es gab dann auch den Einwand des Herrn Dr. Ederer, dass ihn kein Fall bekannt sei,
bei dem ein Vorstandsmitglied eines großen Instituts von der Aufsicht abberufen
worden sei. Wir haben ihm daraufhin das Verfahren erklärt. Wir haben ihm erklärt, dass
sich das Verfahren rein rechtlich nicht gegen die Person richtet, sondern gegen die
Bank. Die Bank muss nämlich dafür sorgen, dass im Sinne des § 39 BWG innerhalb
angemessener Frist die Konzessionsvoraussetzung wiederhergestellt wird, sprich: eine
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geeignete Geschäftsleitung herzustellen ist. Es wurde mitgeteilt, dass tatsächlich sehr
selten Verfahren bis zu diesem Bescheid gehen, da die betroffenen Personen in der
Regel vorher von sich aus zurücktreten und damit das Verfahren ins Leere läuft.
Weiters wurde erläutert, dass ein derartiger Bescheid rein technisch nicht vor dem
30. Juni drohe, weil die Bank bis dahin ja bekanntlich eine Frist zur Stellungnahme zum
Vor-Ort-Prüfbericht eingeräumt erhalte.
Noch einmal: Rein prozedurale Diskussion, losgelöst vom konkreten Verfahren, das
nicht vom Vorstand geführt wurde, sondern dass eben in den zuständigen Bereichen
von der zuständigen Fachabteilung professionell, korrekt, unter Einhaltung aller Fristen
und rechtlichem Gehör abgeführt wurde.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch noch erwähnen, dass es da viele
Unterstellungen in diesem Zusammenhang gegeben hat, auch was die Vorverurteilung
betrifft. Das Ganze ist ja sogar in einer Strafanzeige gemündet, die von der
Staatsanwaltschaft mittlerweile als haltlos zurückgelegt wurde.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Dr. Traumüller, wir haben ja das
Protokoll. Aber in Ihrer ausführlichen Beantwortung orte ich einen Widerspruch. Sie
haben zu Beginn oder in der Mitte Ihre Ausführungen davon gesprochen. Ich habe Sie
gefragt: Stimmt die Aussage von Dr. Othmar Ederer, die auch hier im Protokoll
nachzulesen ist? Sie haben dann ausführlich gesprochen und begründet.
Meiner Erinnerung nach haben Sie erklärt – und das wird sich im Protokoll
wiederfinden –: Auf Grund dieser einzigartigen Situation: Rückzug des Testats und
dergleichen, habe
ich unmissverständlich klargelegt, dass eine Abberufung
unerlässlich ist.
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, zur Geschäftsleiterqualifikation …
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Das haben Sie hier – das werden wir im
Protokoll nachlesen – festgestellt.
Ich frage Sie jetzt: Wann lag der FMA der OeNB-Prüfbericht in dieser Frage vor?
Dr. Heinrich Traumüller: Erstens: Ich kenne die Aussage des Herrn Dr. Ederer nicht
und werde sie nicht – in keiner Weise! – qualifizieren.
Zweitens: Der Rohbericht ist uns vergangene Woche zugegangen.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Entschuldigung: Ich spreche vom Bericht
über 2004! Sie waren ja sehr rasch, haben über Nacht den Auftrag erteilt, dann
müssen Sie auch sehr rasch wissen, wann die OeNB Ihnen den Prüfbericht über den
Zeitraum 2004 über sogenannte und nicht wirkliche Swap-Verluste übermittelt hat.
Dr. Heinrich Traumüller: Das muss ich erst checken. Ich werde es Ihnen gerne
schriftlich beantworten.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Nein, Entschuldigung: Das weiß jeder
Journalist, die Öffentlichkeit und wir auch. Und Sie als Zuständiger, der nach
außen … – Es wurde der Bericht übermittelt an die FMA, dann übermittelte die FMA an
die Hypo; das war exakt am 24. beziehungsweise 25. Mai. Und Sie treffen eine
Feststellung, nicht über ein technisches Verfahren, am 21. April: was mit den jeweiligen
Vorständen zu geschehen hat. Das ist faktisch, und Sie haben mir leider nicht
widersprechen können.
Zweiter Punkt – ich spreche immer noch diesen Prüfbericht an –: Aufgrund der
Aussage von Laszlo, dem OeNB-Prüfungsleiter, und anderen, auch Frau Mag. Siegl –
bis zu ihrem Abgang –, fand zu diesem Prüfbericht seitens der FMA keine
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Schlussbesprechung statt, und auch nicht die Erteilung von entsprechenden
Konsequenzen. – Was sagen Sie dazu?
Dr. Heinrich Traumüller:
Mag. Trunk: Bitte?) – Warum sollte
Feststellungen, die so stimmen.
Ich müsste das nicht weiter kommentieren.
(Abg.
ich das weiter kommentieren? Das sind
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Das stimmt? – Okay. Ich übergebe kurz an
meinen Kollegen Jan Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Prüfbericht der OeNB zu den
Swapgeschäften 2004, wann hat die FMA diesen erhalten – in etwa? Wenn Sie den
Zeitraum bitte eingrenzen.
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich jetzt im Detail nicht beantworten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Den Zeitraum so weit eingrenzen, wie Sie es
können.
Dr. Heinrich Traumüller: Sie meinen, wann der Prüfbericht 2004 im Haus eingelangt
ist?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Über die Swapgeschäfte 2004; der Prüfbericht
selbst ist ja aus dem Jahr 2006. – Wann hat die FMA ihn mit der Stellungnahme der
Bank und der Gegenäußerung der OeNB erhalten? Das ist ja dann erst der Endbericht,
vorher ist es ja ein Rohbericht.
Dr. Heinrich Traumüller: Also, der Prüfbericht 2004 …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 2006, über die Swapgeschäfte 2004! – 2004
gab es auch einen Prüfbericht, aber über diesen will ich jetzt nicht sprechen.
Dr. Heinrich Traumüller: Kann ich meiner Unterlage da leider jetzt nicht entnehmen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie das zeitlich eingrenzen, wann das
war? (Dr. Traumüller: Nein!) – Können wir uns darauf einigen, dass es wohl
spätestens im Juli 2006 der Fall gewesen sein wird?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich weiß nicht, ob man sich einigen kann; das sind Fakten,
die man feststellen kann oder auch nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie das feststellen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, ich kann es feststellen und schriftlich nachreichen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, ob Sie jetzt hier feststellen können, dass
es wohl vor dem 31. Juli 2006 der Fall gewesen sein wird?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich vermute es, aber ich kann es nicht fix …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also zumindest mutmaßlich. Gut, dann reden
wir von dem mutmaßlich vor dem 31. Juli 2006 Ihnen zugestellten Bericht. – Wann
fand die Schlussbesprechung statt?
Dr. Heinrich Traumüller: Also,
ich habe an keiner Schlussbesprechung
teilgenommen. Meines Wissens wird diese gemeinsam letztlich mit dem Rohbericht
einer Schlussbesprechung zugeführt werden. (Abg. Krainer: Bitte?) – Das wird noch
einer gemeinsamen Schlussbesprechung zugeführt werden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das passiert erst?
Dr. Heinrich Traumüller: Nach meinen Informationen … – Noch einmal: Ich führe die
Verfahren nicht! Da müssen Sie den zuständigen …
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen Sie: Sie sind der Vorstand, und
Sie wissen genau, was das Thema heute ist. Und ich gehe davon aus, dass Sie gut
vorbereitet sind.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, Sie haben mir 18 Tagesordnungsthemen genannt – ich
habe es eingangs schon erwähnt –, aber Sie tun so, als ob ich jedes dieser Verfahren
führen würde. Ich führe es nicht!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also, Ihres Wissens hat es noch keine
Schlussbesprechung gegeben, bis heute? – Gibt es ein Behördenverfahren in dieser
Frage? – Was sind denn die wesentlichen…
Dr. Heinrich Traumüller: Eine Schlussbesprechung findet dann statt, wenn das
Institut Gelegenheit hatte, zu einem Rohbericht Stellung zu nehmen. Das ist noch nicht
erfolgt. Ich nehme an, dass Dr. Hysek das Einlangen der Stellungnahme zum letzten,
jüngsten Rohbericht erwartet und dann die Schlussbesprechung …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bitte, Herr Dr. Traumüller, Sie reden
permanent von verschiedenen Prüfberichten! – Ich rede vom Prüfbericht 2006, nicht
von 2007! Da gab es bereits die Stellungnahme der Bank im Juni 2006, und die
Gegenäußerung im Juli 2006!
Dr. Heinrich Traumüller: Herr Krainer, Sie übersehen einen ganz wesentlichen Punkt:
Sie übersehen, dass parallel zu all diesen Aktivitäten eine sehr umfassende, neun
Länder umfassende Prüfung stattgefunden hat. Es gibt in diesem Punkt noch nicht die
Summarys aller neun Behörden. Daher wird all das abgewartet, nehme ich an, …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das ist ein anderer Bericht! Sie reden ja von
einem anderen Bericht! – Der Bericht über die Swapgeschäfte 2004: Welche Länder
waren da eingebunden in diesen Bericht?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, in dem Punkt natürlich nur Österreich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir reden die gesamte Zeit über diesen
Bericht – während Sie über zwei andere Berichte immer das vermischen.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, es gibt eben mehrere, aber letztlich (Abg. Krainer: Ich
rede hier über diesen Bericht! …) wird hier der Gesamtbericht abgewartet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht konzentrieren wir uns einmal auf
diesen Bericht!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Vielleicht kann man das entemotionalisieren, indem
wir jetzt abklären, welcher Bericht eigentlich Sache ist. Man verliert leicht den
Überblick! Und daher: Es geht jetzt um den Bericht 2006 …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es gibt einen OeNB-Bericht 2006. Da gibt es
einen aus dem Jahr 2006.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: … über die Swap-Geschäfte 2004.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber der Bericht ist aus 2006 – über die
Swapgeschäfte 2004! – So: Wann wurde dieser fertiggestellt? Können Sie das jetzt
vielleicht doch beantworten?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, noch einmal: Das Verfahren wird vom Bereichsleiter
Dr. Hysek geführt …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann sagen Sie: Nein – passt! –, Sie
können es nicht beantworten.
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Die nächste Frage ist: Stimmt das jetzt, dass es bis heute keine behördlichen
Maßnahmen gegeben hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Befragen Sie den zuständigen Bereichsleiter
Dr. Hysek!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie können nicht sagen, ob es …
Dr. Heinrich Traumüller: Ich weiß es nicht! Ich führe nicht die Verfahren!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. Also Sie können nicht sagen, ob es eine
behördliche Maßnahme gibt aufgrund dieses Berichtes?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich glaube, dass es mehrere behördliche Maßnahmen,
meiner Erinnerung nach, gegeben hat, unter anderem solche, mit denen die
Wiederherstellung des gesetzlichen Zustandes eingefordert wurde. Aber ich habe dazu
keine Aktenbeiträge geleistet. Bitte im Detail die Fachleute zu befragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber dann müssen Sie noch einmal vor
dem Ausschuss erscheinen, wenn Sie ein bisschen besser informiert sind.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, vielleicht fragen Sie den zuständigen Bereichsleiter. Der
trägt die Verantwortung für die Vorkommnisse in seinem Bereich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, Sie tragen die Verantwortung, Sie sind
der Vorstand. – Der Dr. Stummvoll …
Dr. Heinrich Traumüller: Ich trage die Verantwortung für die strategische Orientierung
dieses Hauses! (Abg. Dr. Stummvoll: Der Vorstand weiß nie alles!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Stummvoll sagt immer, wir sollen
nicht alle Mitarbeiter, sondern den Vorstand hier befragen und laden! – Jetzt halten wir
uns an das, was der Dr. Stummvoll will, und jetzt – ich meine, das ist ja Ihre … (Abg.
Dr. Stummvoll: Die haben schon 17 …!) – Zu dieser Frage nicht! – Wollen Sie jetzt
ernsthaft, dass wir noch fünf Leute fragen?
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: In diesem Punkt gebe ich dem Kollegen Krainer mit
dieser Feststellung vollinhaltlich recht, dass Dr. Stummvoll diese Meinung stets, vom
ersten Tag an, vertreten hat. (Abg. Dr. Stummvoll: Das stimmt auch! Trotzdem weiß
der Vorstand nicht jedes Detail!) Es gibt aber auch andere Meinungen, ich glaube,
sogar von der Mehrheit dieses Ausschusses, die eben meint, dass es, wenn wir
Sachinformationen oder Detailinformationen haben wollen, klüger
ist, auch
Sachbearbeiter, Bereichsleiter, Abteilungsleiter zu befragen.
Das ist die Diskrepanz, aber, bitte, um eigene Wahrnehmungen kann man fragen. Es
wird jedem klar sein, dass ein Vorstand nicht alles weiß, aber es gibt sehr viel, was er
weiß, und vielleicht kann man das eine oder andere zur Kenntnis nehmen. Und
schriftlich kann er ja auch beauskunften, das ist ja keine Frage. – Und wenn er nach
Meinung des Herrn Kollegen Krainer noch einmal kommen muss, dann muss er eben
noch einmal kommen. Dann müssen wir schauen, ob es eine Mehrheit für diesen
Beschluss gibt. – Unsere Unterstützung haben Sie, das sage ich Ihnen gleich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Geht sich schon fast aus!
Was waren denn die Ergebnisse des Prüfberichtes 2006, Ihrer Wahrnehmung nach?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich habe dieses Verfahren nicht geführt. Ich
bitte, mich da über keine Details zu befragen.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, Entschuldigung, ich habe jetzt nicht über
Details gefragt, sondern ich habe gefragt: Was waren denn die wesentlichen
Erkenntnisse dieses Berichtes?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich muss in meinen Unterlagen schauen, ob mir dazu etwas
mitgegeben wurde.
(Die Auskunftsperson blättert in ihren schriftlichen Unterlagen. – Abg. Krainer: Das ist
eine „Vorbereitung“, wirklich! Entschuldigung, das war ein Verfahren, wo der
Geschäftsleiter in die Wüste geschickt worden ist, …!)
Also, mir wurde Folgendes mitgegeben – und ich darf das hiermit wirklich nur aus der
Aktenkenntnis referieren –:
Wesentliche Feststellung – und ich nehme an, Sie meinen jetzt die Prüfung März bis
Mai 2006 – war, dass das Zustandekommen dermaßen hoher Verluste, nämlich
für
330 Millionen €, durch den Umstand ermöglicht wurde, dass eben die
Risikocontrolling und –management eingerichteten Verfahren gegenüber dem Umfang,
der Komplexität und dem Risikogehalt der durchgeführten Geschäfte in keiner Weise
adäquat ausgestaltet waren und den Anforderungen des § 39 Abs. 2 BWG nicht
genügten. – Das ist genau die Geschäftsleiterverantwortung.
Die Hypo Alpe-Adria war nach den damaligen Feststellungen nicht in der Lage, den
tatsächlichen Wert der gehandelten Produkte ohne Information des Handelspartners
festzustellen. Sie war auch nicht imstande, die risikotragenden Komponenten dieser
Geschäfte in ihren Risikomesssystemen abzubilden. Aus diesem Grund war eine dem
§ 39 Abs. 1 BWG entsprechende Informationseinholung der Geschäftsleitung über das
Ausmaß der eingegangenen Risiken und eine dementsprechende Begrenzung dieser
Risiken gar nicht möglich.
Ich glaube, Sie kennen es aus dem Referat des Herrn Dr. Laszlo …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, natürlich kennen wir den Bericht. Wir
haben ihn auch gelesen – im Gegensatz zu manch anderen in diesem Raum.
Die Frage ist: Welche Schritte hat Ihre Behörde aufgrund dieses Berichtes gesetzt?
Dr. Heinrich Traumüller: Gerne: Es wurde sofort ein Ermittlungsverfahren wegen
Geschäftsleiterqualifikation eingeleitet, weil das …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das stimmt doch nicht, bitte! – Als Sie den
Bericht bekommen haben, war das doch schon fast eingestellt! Das kann ja nicht
aufgrund des Berichtes passiert sein! Das ist ja Monate, bevor der Bericht gelegt
wurde, passiert!
Was ist aufgrund des Berichtes passiert? – Da ist eingestellt worden, nachdem der
Bericht gekommen ist.
Dr. Heinrich Traumüller: Da ist nicht eingestellt worden! Es wurden vielmehr, etwa
aufgrund der Unterdeckung der Konzerneigenmittel, laufende Auswertungen vonseiten
der Abteilung I/4, Mag. Palkovitsch, durchgeführt. Weiters ist eine Aufforderung zur
Stellungnahme an die Hypo Alpe-Adria International, zur Bekanntgabe der gesetzten
Maßnahmen zur Aufhebung der Konzerneigenmittel-Unterdeckung sowie ein Auftrag
an die Hypo Alpe-Adria International zur monatlichen Berichterstattung bezüglich der
Konzerneigenmittel ergangen.
Weiters wurde …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat diese Berichterstattung ergeben?
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Dr. Heinrich Traumüller: Weiters wurde – lassen Sie mich das zu Ende führen! –
aufgrund neuerlicher Unterdeckung der Konzerneigenmittel per Ende September 2006
die Hypo Alpe-Adria International nochmals zu einer Stellungnahme aufgefordert,
insbesondere
die
Solvabilitätsbestimmungen wieder erreicht werden sollten.
jener Maßnahmen,
Darstellung
durch
zur
die
Weiters ist ein neuer Auftrag zur Vor-Ort-Prüfung bei der Hypo Alpe-Adria International
ergangen.
Weiters ist ein Managementgespräch mit dem neuen Vorstand am 11. Oktober 2006 in
der FMA durchgeführt worden, wo nochmals die Problematik der Konzerneigenmittel
und des Risikomanagements auf Gesamtbankebene diskutiert wurden, samt
detaillierter Maßnahmen zur Verbesserung dieser Mängelbehebung.
Weiters ist dem Vorstand der Hypo Alpe-Adria International mitgeteilt worden, dass es
diesbezüglich noch zu einer Schlussbesprechung kommen wird beziehungsweise dass
man vor Ort prüfen wird – die Vor-Ort-Prüfung, wie Sie wissen: Rohbericht da,
Stellungnahme ausständig –, dann wird es diese gesamte Schlussbesprechung geben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben gar nicht vor, eine
Schlussbesprechung über den Bericht 2006 zu machen, sondern eine gemeinsame
von 2006 und 2007?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist eine Entscheidung des zuständigen Bereichsleiters
Dr. Hysek.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das war eine Frage! – Das heißt, das
wissen Sie nicht?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann sie nicht beantworten, denn ich führe nicht die
Hypo-Alpe-Adria-Fragen … – Ich bin nicht Referent der Hypo!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, dann sagen Sie, Sie wissen es nicht! Das
ist ja okay. Sagen Sie, Sie wissen es nicht. Das ist mir ja durchaus recht.
Können Sie uns als oberster Vertreter der Finanzmarktaufsicht hier sagen, ob die
Missstände, die im OeNB-Bericht 2006 über die Swap-Geschichte 2004 aufgezeigt
wurden, in der Zwischenzeit alle abgestellt wurden? Können Sie das zum heutigen Tag
sagen, oder können Sie das nicht beantworten?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich bin nicht der Referent. Es wird hier ständig
Kontakt gehalten – ich glaube, insbesondere zum neuen Vorstand, der da für diesen
Zweck installiert wurde –, aber nicht auf meiner Ebene.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie wissen das also nicht. Gut. – Das
„beruhigt“ Österreich irrsinnig, dass, wenn von der OeNB Missstände aufgezeigt
werden, ein Jahr später der Vorstand der FMA nicht weiß, ob diese behoben wurden
oder nicht. (Obmann Dr. Graf: Wir sollten den Liebscher einmal laden und befragen,
was der weiß über die OeNB-Prüfungen! Aber ihr habt das verhindert! Dann hätten wir
nämlich einen Vergleich gehabt, wer wie viel weiß!)
Gut, nächste Frage: Haben Sie
Aufsichtsratsvorsitzenden Moser?
irgendein Verfahren eingeleitet gegen den
Dr. Heinrich Traumüller: Ob
Aufsichtsratsvorsitzenden Moser … (Abg. Krainer: Ja!) – Ist mir nicht bekannt.
ein Verfahren
die FMA
gegen
den
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gegen den Aufsichtsratsvorsitzenden-
Stellvertreter Ederer?
Dr. Heinrich Traumüller: Ist mir nicht bekannt.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat die FMA nicht festgestellt, dass an und für
sich der Vorstandsvorsitzende Kulterer den Aufsichtsrat über diese eingetretenen
Verluste hätte informieren müssen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, selbstverständlich ist es Aufgabe des Vorstandes,
zeitnah den Aufsichtsrat über dermaßen außergewöhnliche Vorgänge zu informieren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass es sich aus dem § 81 Abs. 1
Aktiengesetz ergibt, dass, wenn er den Aufsichtsratsvorsitzenden informiert – also, vor
allem aus dem Kommentar ergibt sich das! –, dann der Aufsichtsratvorsitzende
entscheidet über Zeitpunkt, Form und Umfang des Berichts an den gesamten
Aufsichtsrat und diese Verantwortung an ihn übergeht?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist eine komplizierte rechtliche Frage, die ich nicht ohne
Rücksprache mit der Rechtsabteilung beantworten möchte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das haben Sie in der Zwischenzeit noch
gar nicht geklärt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das läuft auf der Ebene der Rechtsabteilung, der
Behördenabteilung und des Fachbereiches.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist diese Frage behördenintern schon geklärt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist mir im Detail nicht bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen nicht bekannt. Gut. – Es wird immer
spannender!
Haben Sie den Herrn Aufsichtsratsvorsitzenden Moser in irgendeiner Art und Weise
konfrontiert mit dieser Frage des § 81 Abs. 1 und des Sonderberichts, den er von
Kulterer im Mai 2005 erhalten hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Als Vorstand halte ich mich hier zurück! Ich
halte es sogar für notwendig, mich nicht in die Details eines laufenden behördlichen
Verfahrens einzumischen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer
vorstandsrelevante Bank?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, sicherlich.
(SPÖ):
Ist die Hypo Alpe-Adria eine
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was bedeutet „vorstandsrelevante Bank“?
Dr. Heinrich Traumüller: Dass wesentliche Informationen zeitnah zu übermitteln sind.
(SPÖ): Sind Ermittlungen gegen den
Abgeordneter Kai Jan Krainer
Aufsichtsratsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter relevante Ereignisse oder ist das
Alltagsgeschäft?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich gehe davon aus, dass mir das gesagt werden müsste.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, gut. Also wir können davon ausgehen,
dass das nicht passiert ist, wenn Sie das nicht wissen?
Dr. Heinrich Traumüller: Davon kann man nicht ausgehen. Ich kann mich nicht
erinnern, bei der Vielzahl der Banken. – Noch einmal: 886 Banken! Ich kann mir nicht
jedes Detail merken.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie sind ja nicht vom Vorstand für alle
886 Banken verantwortlich. – Wie viele Banken sind denn vorstandsrelevant?
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Dr. Heinrich Traumüller: Da müsste ich die Liste erst konsultieren. Also, sicher die
systemrelevanten 20 bis 25, und darüber hinaus noch etliche. Aber ich kann Ihnen jetzt
wirklich beim besten Willen keine seriöse Zahl nennen. Ich schätze 30, 40.
insgesamt?
Abgeordneter Kai Jan Krainer
(Dr. Traumüller: Insgesamt!) – Das heißt, pro Vorstand 15 bis 20? (Dr. Traumüller:
Ja!) – Glauben Sie nicht, dass Sie das noch wüssten, wenn von einer dieser 15 oder
20 Banken ein Verfahren gegen einen Aufsichtsratsvorsitzenden oder -Stellvertreter
laufen würde? – Einfach so dahingefragt.
(SPÖ): Pro Vorstand oder
Dr. Heinrich Traumüller: Schauen Sie, wir
im Jahr ungefähr
120 Verwaltungsstrafverfahren. Allein ob dieser Masse ist mir nicht alles in Erinnerung.
Im Übrigen ist ja noch der Versicherungsbereich zu beachten, wo es auch noch …
führen
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): 120 Verwaltungsstrafverfahren gegen diese 15
bis 20 Banken?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, nicht ausschließlich gegen diese 15 bis 20, sondern
insgesamt gegen alle österreichischen Bankinstitute.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie viele dieser Verwaltungsstrafverfahren
führen Sie denn gegen diese 15 bis maximal 20 vorstandsrelevanten Banken?
Dr. Heinrich Traumüller: Das würde mich jetzt auch interessieren, aber auf die
Schnelle kann ich das nicht beurteilen. Wir haben genaue Statistiken. Wenn Sie da
interessiert sind, lässt sich das gerne eruieren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, Sie würden das wohl wissen
müssen, wenn es so etwas gäbe. Es wundert mich, nachdem Sie sich persönlich mit
diesem Fall anscheinend ohnehin recht detailliert beschäftigt haben, zumindest
insofern, als Sie in dieser Frage laufend Gespräche mit dem stellvertretenden
Aufsichtsratsvorsitzenden Ederer geführt haben, Pressekonferenzen zu dieser Frage
abgehalten haben, dass Sie sich gar nicht mit der Frage auseinandergesetzt haben, ob
der Sonderbericht, den der Vorstandsvorsitzende Kulterer dem Aufsichtsratspräsidium
und den Personen Moser und Ederer im Mai 2005 gegeben hat, dass Sie da diese
rechtlichen Konsequenzen dieses Berichts überhaupt nicht gewürdigt haben.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich glaube, wenn ich das täte, Herr Abgeordneter, würden
Sie mich zeihen, mich laufend in Verfahren einzumischen. Es ist nicht die Aufgabe
des Vorstandes, sich in Einzelverfahren einzumischen. Er hat dafür zu sorgen, dass
die operativen Bereiche die notwendigen Ressourcen haben, um das zu machen. Ich
habe absolutes Vertrauen zu Herrn Dr. Hysek und auch zu Dr. Schütz. Ich gehe davon
aus, dass das sehr professionell geführt wird.
Obmann-Stellvertreter Mag. Werner Kogler: Entschuldigung: Als ich hier den Vorsitz
übernommen habe, hat mich der Vorsitzende darauf aufmerksam gemacht, dass die
Zeit schon an die 5-Minuten-Grenze herangereicht hat. Jetzt ist nur die Frage, ob
andere Fraktionen auch noch Fragen haben, sonst landet das Rad ohnehin gleich
wieder bei Ihnen. Aber wenn wir unser Procedere einhalten wollen, muss ich das
einmal fragen.
Gibt es Fragen der ÖVP? – Nein. – Grüne? – Kollege Rossmann, bitte.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ein kurze Nachfrage hätte ich schon
noch: Sie sagen, Sie mischen sich nicht ein. Na gut, das klingt jetzt nicht ganz
unplausibel. Auf der anderen Seite, denke ich mir, wäre es wohl Aufgabe des
Vorstandes, sich zu informieren über Vorgänge, etwa wie sie bei der BAWAG oder
aber auch bei der Hypo Alpe-Adria stattgefunden haben.
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Haben Sie sich von Dr. Hysek regelmäßig darüber informieren lassen, was dort
passiert ist, oder nicht?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, selbstverständlich. Dr. Hysek berichtet wöchentlich
einmal im Rahmen des Ihnen bekannten Banken-Jour-fixe. Aber das geht kursorisch
und schnell und beschränkt sich wirklich auf die Höhepunkte, weil wir nie auf die
Detailebene gehen. Gegen wen die Rechtsabteilung ermittelt, die Behördenabteilung
Strafen verhängt, wird nie im Detail dort diskutiert.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Und auch, als es um das Verfahren
gegen die Bank gegangen ist, war das eine autonome Entscheidung von Dr. Hysek?
Da haben Sie dazu überhaupt nichts beigetragen?
Dr. Heinrich Traumüller: Kurt Pribil und
herausgehalten und den zuständigen Organen freie Hand gelassen.
ich haben uns da ganz bewusst
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Und hatten Sie nicht den Eindruck,
dass dieses Verfahren, das ja eigentlich schon weniger gegen die Bank, sondern für
den Außenstehenden mehr gegen die Person Kulterer gerichtet war, eines war, das im
Wesentlichen einer Vorverurteilung gleichkam?
Dr. Heinrich Traumüller: Diesen Eindruck hatte ich nicht. Es ist nur leider so, dass in
der medialen Wahrnehmung natürlich Dr. Kulterer sehr stark mit der Bank identifiziert
wurde. Tatsächlich wurde aber das Verfahren nicht nur gegen ihn, sondern gegen
weitere Vorstände ebenfalls geführt.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Vorher haben Sie gesagt, es wurden
Verfahren gegen die Bank eingeleitet, nicht gegen irgendwelche Personen. Gegen die
Bank, haben Sie ausdrücklich gesagt.
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist richtig.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Jetzt haben Sie aber gesagt, gegen
Personen. – Wenn ja, gegen welche Personen?
Dr. Heinrich Traumüller: Auch hier, wie gesagt, ist die Detailebene nicht meine.
Natürlich wurde im Zuge des Verfahrens, das gegen die Bank geführt wurde, die
Verantwortlichkeit weiterer Vorstände – konkret kann ich mich an Dr. Striedinger und
Herrn Dr. Morgl erinnern – geführt. Aber mit näheren Details kann ich hier nicht dienen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Diese Verfahren, die hier etwas
rasch eingeleitet worden sind, lassen zumindest für Außenstehende den Eindruck
entstehen, dass hier nicht rasch, sondern dass hier eigentlich überschießend
gehandelt wurde im Gegensatz etwa zu Prüfungen und notwendigen Reaktionen im
Zusammenhang mit der BAWAG.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich denke, es ist doch eine geraume Zeit vergangen
zwischen dem Rückzug des Testats und dem entsprechenden Rückzug des
Vorstandes. Da war durchaus Zeit für Ermittlungen in jede Richtung, da war Zeit, wie
gesagt, Rechtsmittelfristen oder Stellungnahmefristen entsprechend zu erstrecken.
Das ging mit der gebotenen Geschwindigkeit, aber sicher nicht überschießend eilig.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Und welche Prüfungen hier
durchgeführt wurden, das wissen Sie oder wissen Sie nicht? Und welche
Wahrnehmungen haben sie dazu?
Dr. Heinrich Traumüller: Dazu, würde ich bitten, den Dr. Schütz als Leiter der
Behördenabteilung zu befragen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sie haben keine Wahrnehmungen
dazu?
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Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe keine Wahrnehmungen. Ich kann mich nur
erinnern, dass der zuständige Referent unter Dr. Schütz der Mag. Neubauer war. Er
steht Ihnen sicher gerne für Auskünfte zur Verfügung.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Aber Sie haben gesagt, es wurde
ausreichend Material gesammelt. Bei dieser Aussage bleiben Sie, ohne zu wissen, was
diese beiden Herren konkret gemacht haben.
Dr. Heinrich Traumüller: Es war ausreichend Zeit, um das Verfahren vorzubereiten.
Ich habe ein kurzes Gespräch in Vorbereitung auf den Ausschuss mit Mag. Neubauer
geführt. Er hat mir …
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Es geht nicht um das Verfahren, es
geht sozusagen um die Inhalte, um die Substanz dessen, was aus diesem Verfahren
herausgekommen ist, um so ein nach meiner Ansicht übereiltes Verfahren einzuleiten.
Ihnen gerade aus den
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht übereilt,
Prüfungsfeststellungen der OeNB 2006 zitiert. Da waren ganz klare Aussagen in
Bezug auf Einhaltung des § 39 BWG, und da sind wir
im Kernbereich der
Vorstandsveranwortlichkeit.
ich habe
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): § 39/1 BWG, das ist bei der Hypo
Alpe-Adria laufend verletzt worden. Auch in dem Rohbericht steht das wieder drin, und
da steht drin, dass das in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen ist und dass
die Eigenmitteldecke immer ein Problem bei der Hypo Alpe-Adria gewesen ist – immer!
Dr. Heinrich Traumüller: Was schließen Sie daraus?
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Jetzt haben Sie sich gerade auf
§ 39/1 und mögliche Maßnahmen in dem Zusammenhang berufen. (Abg. Krainer: Vor
im Bericht … Argumentation vom April! – Zwischenruf der Abg.
allem war
Mag. Trunk. – Abg. Krainer: Das ist ja unglaublich!) – Abgesehen davon ist der
Bericht erst später gekommen.
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Sie sind jetzt auf der Ebene des detaillierten
Verfahrens. Da bitte ich Sie, sich an die zuständigen Referenten zu wenden!
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Einmal sagen Sie, es wurden
ausreichend Prüfungen vorgenommen, um ein Verfahren gegen die Bank und
bestimmte Personen dieser Bank einzuleiten. (Dr. Traumüller: So ist es!) Auf der
anderen Seite sagen Sie, man muss diejenigen Leute befragen, die damit befasst
waren. Woher haben Sie dann die Meinung, die Sie hier vertreten, dass ausreichend
Maßnahmen ergriffen wurden und Prüfungen gemacht wurden seitens der FMA
(Dr. Traumüller: Das ist eine Auskunft, die mir meine Mitarbeiter …!) – lassen Sie mich
jetzt einmal ausreden! –, nicht jetzt seitens der OeNB, um dieses meines Erachtens,
sage ich noch einmal, übereilte Verfahren einzuleiten, das einer Vorverurteilung
bestimmter Personen in der Bank gleich kam?
Dr. Heinrich Traumüller:
Ich habe diese Auskunft von meinem Mitarbeiter
Mag. Neubauer erhalten. Ich ersuche, ihn dazu allenfalls zu befragen. Im Übrigen
ersuche ich, die rechtliche Beurteilung der Korrektheit von Verfahren den zuständigen
ordentlichen Gerichten, aber auch dem Verwaltungsgerichtshof zu überlassen.
Ich habe Ihnen bereits einen Punkt genannt, wo der Verwaltungsgerichtshof eine
nachprüfende Kontrolle ausgeübt hat in Bezug auf die Akteneinsicht der Kärntner
Landesholding, wo eindeutig unsere Meinung war, dass Parteieinstellung nur das
konzessionierte Institut hat, aber nicht dessen Aktionäre und schon gar nicht
Minderheitsaktionäre. Der VwGH hat sich dieser Berufung sehr eingehend
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angenommen, hat sie zurückgewiesen, um die Rechtsposition der FMA bestätigt –
vollinhaltlich!
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sie antworten jetzt auf eine Frage,
die ich nie gestellt habe. Aber gut, wir nehmen das für das Protokoll.
Obmann-Stellvertreter Mag. Werner Kogler: Entschuldigen Sie, Herr Kollege
Rossmann! Herr Dr. Traumüller, zwei Dinge: Erstens wäre es sehr hilfreich, wenn Sie
sich, obwohl Sie hier eine schwierige Position haben, auf das Antworten konzentrieren.
Sie machen natürlich auf Wertungen, die schon in den Befragungen mitschwingen, Ihre
Repliken. Es ist Ihnen jetzt passiert, dass Sie gesagt haben, das haben andere quasi
zu beurteilen, was da jetzt korrekt war oder nicht.
Ich mache Sie schon darauf aufmerksam: Der Untersuchungsausschuss stellt selber
Dinge fest und nimmt, wenn alles gut laufen würde hier herinnen, am Schluss
Wertungen vor. Jetzt hat halt der Kollege Rossmann – das kommt ja immer wieder
vor – hier herinnen selber eine vorgenommen, aber ich halte den Hinweis, dass das
gefälligst nur andere zu prüfen hätten, der da indirekt mitschwingt, nicht für ganz
zutreffend.
Der Untersuchungsausschuss ist auch ein Organ, das Fakten versucht, festzustellen
und anschließend am besten allerdings Wertungen vorzunehmen. In diesen Dialogen
kommt natürlich Wertung auf Wertung. Die Frage ist, ob wir uns nicht wieder
konzentrieren sollten auf Fragen über die Sachverhaltsabläufe, aber – bitte schön! –
auch auf entsprechende Antworten.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Eine Frage habe ich vielleicht noch:
Kulterer ist ja dann vom Vorstand in den Aufsichtsrat gewechselt. Dazu mussten
Satzungsänderungen
diesen
Satzungsänderungen vor dem Hintergrund, dass es in Österreich so etwas wie einen
Corporate Governance Codex gibt, und sozusagen dem Vorhaben der Hypo Alpe-
Adria an die Börse gehen zu wollen? Ich weiß schon, es war kein börsenotiertes
Unternehmen zu dem Zeitpunkt, aber der Plan, dass sie es tun wollte, war gegeben.
Wie steht die FMA dazu?
durchgeführt werden. Wie
stehen Sie
zu
Dr. Heinrich Traumüller: Wir haben in dem Punkt immer eine sehr klare Position
eingenommen. Für uns ist es nicht nur nicht wünschenswert, sondern im höchsten
Grade unwillkommen, dass Personen, die bisher Vorstandspositionen eingenommen
haben, nahtlos in die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden wechseln. Ich würde mir
wünschen, dass ungeachtet der Börsenotierung in jedem Fall eine Cool-Off-Periode
dazwischen geschalten wird. Aber verhindern können wir es nach der jetzigen
Rechtslage nicht und konnten wir es auch im Vorjahr nicht.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Aber haben Sie das thematisiert,
etwa Gespräche geführt darüber – mit den Eigentümern beispielsweise?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, sicherlich habe ich bei Hintergrundgesprächen das
mehrfach erwähnt. Ich habe mehrfach auf Unvereinbarkeiten hingewiesen. Ich kann
mich zum Beispiel an das Antrittsgespräch vom Herrn Dr. Moser noch erinnern, wo die
Situation ähnlich war, dass er sozusagen aus der testierenden Rolle in die des
Aufsichtsratsmitgliedes gewechselt ist und ich auf eine mögliche Unvereinbarkeit sehr
früh hingewiesen habe.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Aber öffentlich haben Sie sich dazu
nie geäußert.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich denke doch!
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Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Können Sie sich noch erinnern,
wann das war und in welchem Zusammenhang?
Dr. Heinrich Traumüller: Wir haben sicherlich nicht unmittelbar reagiert, nachdem der
Wechsel des Herrn Dr. Kulterer in den Aufsichtsratsvorsitz stattgefunden hat, weil wir
sehr wohl wussten, dass wir eine bestimmte Rechtssituation respektieren mussten,
aber ich habe das mehrfach intern und gegenüber auch Politikern thematisiert, um
entsprechende Änderungen herbeizuführen.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): In Vier-Augengesprächen, aber nicht
öffentlich, oder?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher – also, wie gesagt,
sicher nicht im unmittelbaren Konnex mit dem zeitlichen Wechsel.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Dr. Traumüller, ein paar ergänzende Fragen
zu den Themen, die wir jetzt schon behandelt haben. Was mir nicht klar ist: Sie haben
am 21. April den Herrn Dr. Ederer eingeladen in die FMA. Da waren Sie anwesend und
der Herr Kollege Pribil und Mitarbeiter der FMA, nehme ich an.
Dr. Heinrich Traumüller: Mitarbeiter waren nicht dabei.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Also ein Sechs-Augen-Gespräch.
Dr. Heinrich Traumüller: Sechs-Augen-Gespräch, ja.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): In diesem Gespräch haben Sie dem Herrn
Ederer nahegelegt oder mitgeteilt – besser gesagt –, dass der Herr Kulterer seines
Amtes enthoben werden müsse.
Dr. Heinrich Traumüller: So
ich habe klar gesagt, welche
außergewöhnlichen Vorgänge waren und dass nach Art und Schwere der Vorwürfe ein
Geschäftleiterqualifikationsverfahren unvermeidlich ist. Im Übrigen wurde über
prozedurale Dinge gesprochen.
ist es nicht,
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Also Sie haben in keinster Weise am 21.4. dem
Herrn Ederer mitgeteilt, dass Kulterer enthoben werden muss. Haben Sie nicht
gemacht.
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, ich verweise auf die Stellungnahme, die ich eingangs
dazu schon abgegeben habe. (Abg. Mag. Trunk: Die war aber nicht klar, die
Stellungnahme!)
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Gut. Aber jetzt ist sie klar – für mich zumindest.
Sie
Geschäftsleiterqualifikationsverfahren zu bearbeiten. – Ist das richtig?
Mag. Siegl
haben
dann
Frau
die
beauftragt,
dieses
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht ich habe sie beauftragt.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Wer hat sie beauftragt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das weiß ich nicht, ich vermute Dr. Hysek als zuständiger
Bereichsleiter.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Kennen Sie den Aktenvermerk von Frau
MMag. Siegl, in dem sie die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine etwaige
Abberufung als nicht so einfach darstellt, obwohl es der eindeutige Wunsch des
Vorstandes der FMA war, Herrn Kulterer aus seiner Vorstandsfunktion zu entfernen?
Dr. Heinrich Traumüller: Mir ist bekannt, dass Frau Mag. Siegl in weiterer Folge einen
Entwurf eines Vermerkes gemacht hat, diesen Entwurf sogar zum Gegenstand einer
Auskunftserteilung nach außen hin, also einer Akteneinsicht gemacht hat, mir wurde
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aber von der Innenrevision, die ich gebeten habe, das zu prüfen, bereits eine Art
Zwischenergebnis übermittelt, demnach sich herausgestellt hat, dass Frau Mag. Siegl,
wie gesagt, einen Entwurf gemacht hat, der in weiterer Folge vom Gegenzeichner
abgeändert wurde, da der Inhalt seiner Ansicht nach nicht korrekt wiedergegeben war.
Das Verfahren ist leider in dem Punkt noch nicht ganz abgeschlossen, weil sich der
Gegenzeichner noch auf Urlaub befindet. Aus heutiger Sicht ist aber davon
auszugehen, dass es sich um den Entwurf eines Aktenvermerkes handelt, der in
weiterer Folge von den Vorgesetzten abgeändert wurde.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Aktenvermerk
ist Aktenvermerk. – Herr
Dr. Traumüller, wann hatten Sie zum ersten Mal ein Gespräch mit Dr. Kulterer zu Hypo
Angelegenheiten? Können Sie sich noch an diesen Termin erinnern?
Dr. Heinrich Traumüller: Meiner Erinnerung nach muss das um den 30. Mai 2006
gewesen sein – oder …
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Am 30. Mai hat Herr Kulterer zum ersten Mal …
Dr. Heinrich Traumüller: Das war der Termin gemeinsam mit den Wirtschaftsprüfern;
Dr. Kulterer wurde gebeten, Aufsichtsratvizepräsident Ederer war dabei, Dr. Göth war
dabei … (Abg. Mag. Trunk: Also der 31. März!) – Oder war es der 31. März? – Bitte um
Entschuldigung
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): 31. März ja …
Obmann-Stellvertreter Mag. Werner Kogler: Entschuldigung, das ist vielleicht nicht
ganz unerheblich: Sie sind sich jetzt sicher, dass Sie den März gemeint haben und
nicht den Mai. Sie können ja ruhig nachschauen in den Unterlagen; ich will Ihnen da
nur helfen. – Man muss anmerken, Dr. Traumüller bemüht sich, in seinen Unterlagen
nachzuschauen – und auf Grund des Einwurfes hat er jetzt sofort gesagt, na dann war
es der 31. März.
Dr. Heinrich Traumüller: Das muss dann tatsächlich der März gewesen sein,
natürlich.
Obmann-Stellvertreter Mag. Werner Kogler: Dann bleiben Sie dabei?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, ich bleibe beim März. Entschuldigung!
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Gut, also am 31. März haben Sie zum ersten Mal
zu den Anschuldigungen ein Gespräch mit Herrn Kulterer geführt.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, es war allerdings kein Gespräch, das ich mit ihm geführt
habe, sondern das war ein offizielles Gespräch in der FMA, an dem, wie gesagt, beide
Wirtschaftsprüfungskanzleien eingeladen waren, Personen seitens des Aufsichtsrates,
aber auch Dr. Kulterer daran
teilgenommen hat. Behördenabteilung war
Dr. Grünberger, ist mir in Erinnerung; aber jeden einzelnen Mitarbeiter kann ich im
Detail nicht mehr nennen.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Wissen Sie, was ich nicht ganz verstehen kann,
ist, wie Sie eine Vorab-Beurteilung machen können – und das haben Sie
augenscheinlich, indem Sie ein Pressekonferenz am 24. Mai veranstaltet haben –, und
Ihnen erst am 31. Mai der OeNB Prüfbericht zugegangen ist. Wie kann man –
seriöserweise – ohne Kenntnis des Prüfberichtes ein Vorurteil fällen und so eine
öffentliche Aussage machen?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich habe keine Vorverurteilung einzelner
Personen vorgenommen – das ist mittlerweile auch gerichtlich festgestellt –, sondern
ich habe bestimmte unverrückbare Prinzipien der Aufsicht festgehalten, denn ich habe
das für notwendig gehalten zur Wahrung des Ansehens des Finanzplatzes Österreich.
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Ich würde das jederzeit in dieser Form auch wieder machen. Es gibt bestimmte Punkte,
wo wir darauf vertrauen müssen, dass rechtzeitig Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und
Aufsicht informiert werden – und um diese grundsätzliche Botschaften ist es mir
gegangen und die gelten nach wie vor. (Unruhe im Saal.)
Obmann-Stellvertreter Mag. Werner Kogler (das Glockenzeichen gebend): Das geht
so nicht! Entschuldigung, die Auskunftsperson hat eine erkennbar schwere Situation –
und in unmittelbarer Nähe ist das akustisch schwer verständlich!
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Dr. Traumüller, haben Sie bei dieser
öffentlichen Darstellung auch an das Ansehen der Hypo Alpe-Adria gedacht mit ihren
6 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe an das Ansehen des Finanzplatzes Österreich
gedacht, der es sich nicht leisten kann, Krisenfälle dieser Art zuhauf zu haben. Da gilt
es, einen Appell an die Verantwortlichen zu leisten, sich ihrer Verantwortung bewusst
zu sein. Es ist ein vertrauensbasiertes Aufsichtssystem, und wir müssen darauf
vertrauen, dass uns die Vorstände rechtzeitig informieren. Ich persönlich habe – das
verhehle ich nicht – mehrere Management-Gespräche mit der Geschäftsleitung der
Hypo Alpe-Adria geführt, und es wäre meine Erwartung gewesen, dass man bei diesen
Gelegenheiten offen und frei darüber spricht. Das ist der Sinn dieser Management-
Gespräche, wie das ja auch im angelsächsischen Raum üblich ist. Ich habe mich
bemüht, diese Kultur des Vertrauens zu pflegen – und bin daher entsprechend
enttäuscht, wenn dieses Vertrauen nicht zurückgegeben wird.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Da sind wir ganz bei Ihnen. Ich glaube sogar,
dass Sie zu wenig Gespräche mit dem Vorstand der Hypo Bank geführt haben, da es
ja nur ein einziges Gespräch gegeben hat und in einer Sachverhaltsdarstellung zu
lesen ist, dass es eine beschränkte Redezeit für Dr. Kulterer gegeben hat, nämlich auf
eine Minute beschränkt, und somit gar nicht ausreichend Zeit vorhanden war, um die
einzelnen Anschuldigungen persönlich ausführen zu können.
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich in dieser Form nicht stehen lassen, denn: Das
Gespräch war in Wirklichkeit zweigeteilt. Es gab sozusagen eine erste Runde mit
Zeitbeschränkung, und es gab unmittelbar daran die Möglichkeit, das im kleineren
Kreis – ich kann mich noch erinnern, das war im Sitzungssaal 001 der FMA –
intensiver zu diskutieren. Ab dort wurde sehr intensive Kommunikation, und zwar auf
der Bereichs- und Fachebene, geführt. (Obmann Dr. Graf übernimmt wieder den
Vorsitz.)
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Damit wir uns ein Bild machen können: Wie
lange haben diese beiden Gespräche in Summe gedauert?
Dr. Heinrich Traumüller: Da müsste ich erst meinen Kalender konsultieren, aber ich
vermute, sicher eine Stunde, eineinhalb Stunden!
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): In eineinhalb Stunden, Herr Dr. Traumüller,
können Sie sich ein umfassendes Bild machen von all diesen Dingen, die vorgefallen
sind
in der Hypo, einschließlich der Darstellung des Dr. Kulterer und der
Wirtschaftsprüfer? Empfinden Sie das nicht irgendwie überzogen, was Sie uns hier zu
diesem Thema sagen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe kein endgültiges Urteil in diesen eineinhalb
Stunden gefällt, aber die Ausgangsposition war klar: Einleitung Geschäftsleiter-
Qualifikationsverfahren, Neuerstellung der Bilanz – und massiver Bruch des
Vertrauens, und zwar sowohl gegenüber den Wirtschaftsprüfern als auch der
gegenüber der Aufsicht. Diese Fakten waren nach eineinhalb Stunden auf dem Tisch.
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Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Und das haben Sie in Ihrer Blitzauffassung in
eineinhalb Stunden alles so richtig erkannt? (Abg. Krainer: Wie konnten Sie dann noch
Vertrauen zum stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Ederer haben?)
Dr. Heinrich Traumüller: Der Vertrauensverlust des Herrn Dr. Ederer ist, glaube ich,
auch von ihm in diesem Ausschuss sehr deutlich zum Ausdruck gebracht worden.
(Abg. Krainer: Der hat das auch schon ein Jahr lang gewusst! Wie konnten Sie da
noch Vertrauen haben?) – Ich habe jetzt das Detail der Einvernahme von Dr. Ederer
nicht in Erinnerung, aber ich glaube, er wurde auch sehr spät erst informiert. (Abg.
Krainer: Im Mai 2005!) – Ja, nur die Verluste waren im Oktober 2004, wenn ich es
richtig im Kopf habe.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Jetzt wird es aber schon ein Kreuzverhör. Es ist der
Kollege Bucher dran. – Eine Interessensfrage nur: Kann die FMA überhaupt ein
Enthebungsverfahren gegen einen Aufsichtsrat einleiten?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, natürlich nicht, Aufsichtsräte unterliegen keiner
rechtlichen Sanktionierung durch die FMA.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Wie viele Gespräche haben Sie mit Herrn
Dr. Kulterer in Summe geführt?
Dr. Heinrich Traumüller: Sie meinen, seit Eintritt in die FMA?
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Ab 2006.
Dr. Heinrich Traumüller: Das müsste ich recherchieren. – Ein halbes Dutzend zirka.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Also sechs Gespräche?
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn ich die Telefonate dazu nehme …
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Am 31.3. ein eineinhalbstündiges Gespräch. –
Und dann gab es ja eine lange Phase: Sie haben Pressekonferenzen gegeben, eigene
Interpretationen und Vorverurteilungen in der Öffentlichkeit verbreitet, ohne, dass Sie
in ein Management-Gespräch
mit Dr. Kulterer
gegangen sind, ohne, dass Sie den OeNB Bericht gelesen haben, ohne, dass Sie dem
Herrn Dr. Kulterer Akteneinsicht gewährt hätten?
in ein umfassendes Gespräch,
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich habe mich von Beginn an aus diesem
Verfahren zurückgenommen, ich habe bewusst die Kontaktnahme nur mehr durch die
Behördenabteilung erfolgen lassen, weil ich mich nicht dem Vorwurf aussetzen wollte,
das Verfahren in eine bestimmte Richtung zu lenken. Für mich war ein massiver
Vertrauensbruch gegeben; ich stehe zu dieser Aussage – und das gilt nach wie vor.
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Ja, aber jetzt schieben Sie alles auf Ihre
Mitarbeiter. Man bekommt hier so den Eindruck, Sie haben überhaupt nichts zu tun mit
der Hypo Alpe-Adria-Bank und übernehmen nicht einmal die Verantwortung. Auf der
anderen Seite sagen Sie, der Dr. Kulterer ist für alles und jedes zuständig in der Hypo
Alpe-Adria-Bank, nur weil er der Vorstandsvorsitzende war. Da kommt es mir irgendwie
vor, Sie haben eine einfältige Sicht der Dinge.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Dr. Traumüller, ich Vertrauen und
Vertrauensverlust auch persönlich sehr gut nachvollziehen, aber ich denke, dass die
Finanzmarktaufsicht andere Kriterien, auch in der Frage einer Krise einer Bank,
heranziehen muss, dass es auch eine Form
von Management- und
Krisenmanagementqualität geben muss, und nicht allein der Beweggrund der
persönlichen Enttäuschung Vertrauensentzug bedeuten kann.
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Stimmt es, dass Sie das erste Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden nach dem
31. März dann erst wieder am 27. Juli gehabt haben, und warum? Was war Thema?
Dr. Heinrich Traumüller: Daran habe ich jetzt im Detail keine Erinnerung.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Können Sie uns die Namen der Personen
nennen, mit denen Sie die vorhin von Ihnen selbst zitierten Hintergrundgespräche
betreffend Hypo geführt haben?
Dr. Heinrich Traumüller: Also: Sehr viel Kontakt mit Sicherheit zu Dr. Grünberger,
ebenfalls
in die Behördenabteilung Mag. Neubauer, Dr. Schütz, Dr. Hysek
wöchentliche Berichterstattung. Das waren die wesentlichen Kontakte.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Und von Seiten der Hypo?
Dr. Heinrich Traumüller: Von Seiten der Hypo gab es sicher den Kontakt, wie gesagt,
zu Generaldirektor Ederer und da oder dort auch ein Telefonat mit Dr. Moser.
(SPÖ): Stimmen die Ausführungen von
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk
Generaldirektor Ederer, der hier im Ausschuss gesagt hat, quasi Audienz oder
Gesprächsbereitschaft Ihrerseits – auch persönlich Ihrerseits, nicht nur der FMA – war
nur gegeben in der Person von Generaldirektor Ederer, der dann mit Ihnen als
Eigentümervertreter über die Hypo gesprochen hat. Das heißt, Sie hätten quasi ein
Gespräch Aufsichtsratsvorsitzender – Stellvertreter betreffend Hypo verweigert, und es
ging nur über die Hintertür der GraWe.
Dr. Heinrich Traumüller: Wir hatten sicher zu Dr. Ederer in seiner Funktion als
Vorstandsvorsitzender der Grazer Wechselseitigen
laufende
Kontakte. Wir haben die genutzt sozusagen, um ihn auch als Organ der Bank
entsprechend zu informieren. Aber es ist sicherlich zum damaligen Zeitpunkt auch eine
gewisse Vertrauensfrage gegenüber Dr. Ederer gewesen, weil wir ja der Meinung
waren, er hätte es früher erfahren und uns informieren können. Nachträglich hat sich
das ja als nicht richtig herausgestellt.
regelmäßige und
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Ich komme jetzt zu dem, was Sie vorhin
gesagt haben, was Ihnen nach einer Stunde oder eineinhalb Stunden klar war. Einer
der Punkte war die Notwendigkeit der Neuerstellung der Bilanz 2004.
In welcher Form hat die FMA die Möglichkeit, in die Bilanzierung einzugreifen?
Dr. Heinrich Traumüller: In gar keiner. Wie ich schon erwähnt habe, liegt die
Bilanzierung in der Verantwortung des Vorstandes und die Testierung in der
Verantwortung des Wirtschaftsprüfers.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Das habe ich mir nämlich auch gedacht, und
ich war ziemlich verwundert, dass uns dann in einem Protokoll von der FMA, von
einem Aufsichtsratsprotokoll vom 26. April 2006, glaube ich, eine Seite gefehlt hat. Wir
haben diesen Protokollteil. Und da bin ich verwundert, dass Sie in diesem Protokollteil,
der Ihnen bekannt sein wird, weil Herr Grubelnik hat in Ihrem Namen ja auch
Presseaussendungen dazu gemacht, jede Form des Eingriffs in die neuerliche
Bilanzierung bestritten haben.
Und dann gibt es auch noch das Aussageprotokoll von Dr. Ederer hier – ich darf ganz
kurz daraus zitieren –:
Da die Gespräche zwischen Vorstand und FMA auch in dieser Angelegenheit – der
Bilanzierungsfrage, nehme ich an – nicht möglich waren, wir aber erstens den Zwang
hatten, bescheidmäßig … – Wissen Sie, wann die FMA den Bescheid erteilt hat, bis
wann bilanziert werden muss?
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Dr. Heinrich Traumüller: Sie werden es mir gleich sagen. Ich führe das Verfahren
nicht.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Okay. Sie haben aber früher gesagt, Sie
haben festgestellt, dass eine Neubilanzierung notwendig sein wird. Das haben Sie
schon festgestellt, aber dann haben Sie …
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich feststellen in der Minute, wo mir ein
Wirtschaftsprüfer erklärt, dass er sein Testat zurückzieht.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Gut. Dann spreche ich Sie einfach als
Vorgesetzter von Mitarbeitern an, und ich denke, was für Kulterer gilt, gilt auch für den
Vorstand der FMA: Dass er verantwortlich ist für die Qualität der Arbeit seiner
Mitarbeiter. Man putzt sich nicht nur ab.
Was sagen Sie dazu, dass da – Dr. Ederer hier im Ausschuss plus offizielles
Aufsichtsratsprotokoll – festgestellt wird – ich zitiere noch einmal –:
Da die Gespräche Vorstand und FMA in dieser Angelegenheit nicht möglich waren, wir
aber erstens den Zwang hatten, bescheidmäßig zu bilanzieren, aufgetragen von der
FMA, und es zweitens unzumutbar war, die Bank weiterhin mit einer offenen Bilanz
stehen zu lassen, weil man ja am Kapitalmarkt komplett blockiert ist, war es eine
untragbare Situation. Und daher mussten wir, das sage ich auch ganz offen hier vor
dem Ausschuss, in die Knie gehen und die minus 99 Millionen akzeptieren. –
Zitatende.
Ich denke, Sie werden darüber informiert sein, weil so eine Frage der Bilanzierung wird
auch die FMA kümmern und auch den entsprechenden Vorstand. Warum wurde die
Hypo in die Knie gezwungen? Und warum mussten Sie eine Bilanzierungsvariante
wählen, obwohl es von CONFIDA, Deloitte, Vorstand, Aufsichtsrat eine einhellige
Auffassung gab, dass es eine andere Bilanzierungsform gegeben hätte, die der Hypo
nicht minus 99 Millionen gekostet hätte?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich darf das gerne aufklären, Frau Abgeordnete. Nach
meinen Informationen war es so, dass im Zuge der Neuerstellung der Bilanzen, deren
Testate eben zurückgezogen worden waren, Dozent Göth von Deloitte eine
Rechtsanfrage an die FMA gestellt hat, die aber ausdrücklich eine Auslegung des
Bankwesengesetzes betroffen hat. Möglicherweise hat er daraufhin eine sehr extreme
neue Bilanzierungsvariante von sich aus nicht mehr für testierungsfähig gehalten. Ich
darf Ihnen gern auch den Kern dieser Bilanzierungsvariante verkünden.
Im Bankbuch ist es so, dass Derivate bis zum Ablauf, also zur Fälligkeit mit dem
Anschaffungswert geführt werden, also bei Derivaten de facto null. Im Handelsbuch
werden die Derivate hingegen mit dem aktuellen Tageswert, also dem Kurswert
geführt. Die Idee war daher, aus dem Bankbuch nachträglich – ich betone:
nachträglich, ex post! – jene Derivate herauszulösen und ins Handelsbuch zu
übertragen, die gerade im Plus sind, wodurch im Handelsbuch natürlich der Gewinn
aufscheint. Jene, die im Minus sind, verbleiben im Bankbuch und stehen dort weiterhin
nicht mit dem Verlust, sondern mit dem Anschaffungswert.
Das, bitte sehr, ist eine Schwelle, die wir ebenfalls nicht überschreiten lassen konnten,
denn damit wäre jede Bilanz nach Belieben verzerrbar. Das Bankwesengesetz legt
unmissverständlich fest, dass die Entscheidung für die Eintragung von Derivaten ins
Handels- oder Bankbuch ex ante, also vorweg zu treffen ist, dass Änderungen nur
zeitnah und sachlich wohlbegründet erfolgen dürfen. Das geht sicher nicht mehr zwei
Jahre nach Bilanzerstellung, sonst hätten wir es wirklich mit Cherry Picking der
Sonderklasse zu tun. In diesem Fall würden wir aus aufsichtsrechtlicher Sicht die
berühmte „Büchse der Pandora“ öffnen.
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Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Wie früher, Herr Dr. Traumüller, reden wir
von verschiedenen Dingen. Sie haben aber jetzt gerade Deloitte zitiert, und ich frage
Sie, was Sie zu der Aussage auf Anfrage von Ederer im Bilanzausschuss des
Aufsichtsrates sagen –
fragt ein zweites Mal, ob die
Wirtschaftsprüfer auch die vom Vorstand vorgelegte Bilanz 2004 – also die neuerlich
erstellte; es hat ja vier Varianten gegeben – mit einem positiven EGT im Konzern von
rund 68 Millionen testiert hätten.
ich zitiere –: Ederer
Sie haben früher gemeint, Deloitte hätte das nicht befürwortet. Da steht aber:
Dies wird sowohl von Groier, Vertreter von CONFIDA, als auch vom Grundsatz her,
von Spitzer, Vertreter von Deloitte, bejaht. – Zitatende.
Dr. Heinrich Traumüller: Wie Sie richtig sagen, hat es offensichtlich mehrere
Bilanzierungsvarianten gegeben. Wir haben keineswegs eine dieser Varianten
vorgeschrieben, das könnten wir rein rechtlich ja gar nicht. Wir haben nur klargestellt,
wo die Grenzen aus Sicht des BWG liegen. Wäre daher eine der Varianten jene
gewesen, die ich geschildert habe, hätte die FMA sicherlich intervenieren müssen. So
haben wir aber nur eine bestimmte Frist für die Erstellung der Bilanzen gesetzt, und es
liegt – noch einmal – beim Vorstand, welche der ihm vorgelegten Bilanzvarianten er in
letztlicher Verantwortung selbst wählt.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Ich führe das auch darauf zurück, dass Sie
nicht selbst, wie Sie jetzt immer gesagt haben, das Verfahren geführt haben. Das
stimmt nicht. Es hat sich da nicht um eine so genannte verbotene Bilanzierungsform
gehandelt, sondern es gab die klare Ablehnung seitens der FMA – und das wird sich ja
recherchieren lassen, wer das war, weil es gibt da ja auch einen Schriftverkehr dazu –,
und das bedeutet natürlich einen Eingriff in die Bilanzierungsform.
Das heißt, Sie schließen aus, dass Sie persönlich mit dem Bescheid, Gesprächen
betreffend Bilanzierung, welche Varianten, Ablehnung oder Zustimmung, nie etwas zu
tun gehabt haben?
Dr. Heinrich Traumüller: In dem einen Punkt muss ich das korrigieren. Ich kann mich
an ein Telefonat mit dem Herrn Göth erinnern, wo ich diese eine Rechtsfrage
persönlich mit ihm erörtert habe. Er hat interveniert und wollte da eine günstigere
Auslegung des BWG. Ich habe ihn erinnert, dass er in seinem eigenen Kommentar das
genauso gesehen hat wie die FMA. Anschließend hat er mir Recht gegeben und
gesagt: Ich sehe das ein, wenn Sie das so machen. Dann öffnen Sie eben die Büchse
der Pandora.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Das war jetzt ein anderer Sachverhalt.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf unterbricht für eine kurze Pause die Sitzung.
*****
(Die medienöffentliche Sitzung wird um 14.11 unterbrochen und um 14.34 Uhr als
solche wieder aufgenommen.)
*****
14.34
Obmann Mag. Dr. Martin Graf nimmt die unterbrochene Sitzung wieder auf und
erteilt Abg. Krainer das Wort.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eine Frage noch zur Arbeitsweise. Fordern Sie
zumindest bei den systemrelevanten Banken oder Problembanken von sich aus
regelmäßig Berichte an von Ihren Abteilungen?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, nur anlassbezogen.
(SPÖ): Da kommt ein Prüfbericht der
Abgeordneter Kai Jan Krainer
Oesterreichischen Nationalbank, über den wir jetzt die gesamte Zeit reden, nämlich
jener aus 2006, der vor zirka genau einem Jahr hier im Haus zugestellt wurde,
betreffend die Swap-Geschäfte 2004. – Lassen Sie sich da regelmäßig berichten, wie
es da jetzt ausschaut?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, selbstverständlich, im Vorstand-Jour-fixe, wie gesagt,
einmal wöchentlich mit Dr. Hysek.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und da reden Sie ihn von sich aus darauf an?
Dr. Heinrich Traumüller: Dort berichtet Dr. Hysek aktiv über alle
behördlichen Verfahren und über alle
Zwischenergebnisse vorliegen.
laufenden
laufenden Prüfungen, soweit wichtige
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Behördenverfahren, auf welchem Stand
ist das in dieser Frage?
Dr. Heinrich Traumüller: Es gibt eine Vielzahl an Teilverfahren, einige sind schon
abgeschlossen wie etwa das Geschäftsleiter-Qualifikationsverfahren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war ja nicht Basis des Prüfberichtes. Der
Prüfbericht ist ja erst zwei Monate, nachdem Sie das eingeleitet haben, gekommen.
Dr. Heinrich Traumüller: Nochmals: Es wurde eines eingeleitet, und dieses Verfahren
ist letztlich durch den Rücktritt Dr. Kulterers eingestellt worden. Andere Teilverfahren
laufen noch, werden laufend. Das ist Business as usual, darüber ist nicht gesondert zu
berichten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dauert das immer ein Jahr, bis dann irgendwie
Konsequenzen gezogen sind aus einem Prüfbericht, den Sie von der
Oesterreichischen Nationalbank erhalten, vor allem bei einem Prüfbericht derartiger
Brisanz?
Dr. Heinrich Traumüller: Sicherlich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso dauert das dann in diesem Fall so
lange?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist eine Unterstellung. Da müsste man sich jetzt den
genauen Stand aller Teilverfahren anschauen. Vieles ist dann schon im Flusse.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie werden sich das ja wohl im Detail
angeschaut haben, aber Sie können uns jetzt irgendwie nicht darüber berichten. Wie
soll ich das jetzt verstehen?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal, wenn es Auffälligkeiten gibt, würde Dr. Hysek
es berichten. Die gab es nicht, daher gehe ich davon aus, dass programmgemäß die
Verbesserungen in der Bank eingepflegt werden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass Vorstandsvorsitzender
Kulterer im Mai 2005 im Groben und im Juni 2006 im Detail einen Sonderbericht
erstattet hat – im Juni 2006 im Beisein der anderen Vorstandsmitglieder an den
Vorstandsvorsitzenden Moser und an den stellvertretenden Vorsitzenden Ederer –
über die Verluste aus den sogenannten Swap-Geschäften 2004?
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Dr. Heinrich Traumüller: Ich weiß, dass es solche Teilberichte gegeben haben soll,
kenne aber nicht die näheren Details.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war kein Teilbericht, sondern ein
Sonderbericht. Im Mai war es eine kurze Information, und im Juni eine ausführliche im
Beisein des gesamten Vorstandes.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich weiß nicht, was Sie unter „ausführlich“ verstehen. Mein
Verständnis nach dem Bankwesengesetz wäre, dass bei einem Verlust von einem
Drittel der Eigenmittel der Bank der Aufsichtsrat umfassend informiert wird.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie hier auch irgendwie Ermittlungen
gegen Moser und Ederer angestellt, weil diese Berichtspflicht ab diesem Zeitpunkt an
Sie übergegangen ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann das nicht ausschließen. Noch einmal, ich mische
mich in die Details des operativen Aufsichtsverfahrens nicht ein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie wissen nicht, ob die FMA ein
Geschäftsleiter-Qualifikationsverfahren zum Beispiel für den Generaldirektor der
Grazer Wechselseitigen Ederer eingeführt hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Also sicherlich nicht in seiner Funktion als Generaldirektor
der Grazer Wechselseitigen. Das ist absurd. Das hat es garantiert nie gegeben. Was
Aufsichtsratspositionen betrifft, habe ich schon darauf hingewiesen, dass da keinerlei
rechtliche Handhabe der FMA besteht, also kann es ein derartiges Verfahren schon
vom Gesetz her nicht gegeben haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na gut, das ist aber etwas anderes, als Sie
vorher gesagt haben. Vorher haben Sie gesagt, Sie wissen es nicht. Aber das, was Sie
ja nicht nur die Funktion des stellvertretenden
ja, dass Ederer
wissen,
ja auch ein Generaldirektor eines
Aufsichtsratspräsidenten hatte, sondern
Finanzdienstleisters
eines
weitesten
Versicherungsunternehmens.
nämlich
Sinne
ist,
im
ist
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es, und in der Funktion hat er sicher nie ein Verfahren
gehabt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eine Frage: Wenn Sie in derartigen Fragen
beurteilen, ist da immer nur die Frage, was er in dieser Funktion gemacht hat, oder
auch in der Vergangenheit oder in anderen Funktionen? Spielt das auch eine Rolle
oder nur die jeweilige Funktion, die man ausübt?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich lege großen Wert darauf, dass gerade in einer
integrierten Aufsicht die Dinge verschränkt gesehen werden. Ich habe aus dem Grund
großen Wert darauf gelegt, dass etwa die Fit-und-Proper-Prozeduren einander
angeglichen werden. Daher ist völlig klar, dass es Rückwirkungen aus dem einen
Bereich in den anderen geben könnte. Insofern halten sich die Bereiche daher auch
wechselseitig informiert. Aber noch einmal: Das läuft auf der operativen Ebene der
Fachbereiche.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie als Vorstand werden sich ja wohl
informieren lassen über diese Fragen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich werde dann informiert, wenn es einen Grund zur
Information gibt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie werden von sich selbst ja auch, wenn
Sie Informationen nicht bekommen, die Ihnen fehlen, diese anfordern. Also Ihnen kam
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nicht in den Sinn, dass die Berichtspflicht an den Aufsichtsrat gemäß § 81 Abs. 1
überging an Moser und Ederer mit spätestens Juni 2005?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist sicherlich der Behördenabteilung in den Sinn
gekommen, aber ich kenne das Ergebnis ihrer Überlegungen dazu nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurden Ihnen diese Überlegungen nicht
mitgeteilt, oder erinnern Sie sich jetzt nicht daran?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann mich daran nicht konkret erinnern.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie haben sich auch in der Vorbereitung
für die heutige Sitzung nicht dafür interessiert?
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, das sagt auch einiges.
Ich komme noch einmal zurück zu dem ominösen Fragebogen. Sie haben gesagt, es
wurde von der zuständigen Fachabteilung bearbeitet. Wurden den Mitarbeitern der
Fachabteilung nur die Fragen oder wurde der gesamte Fragebogen samt Zielen und
Maßnahmen übermittelt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das weiß ich nicht. Ich habe mich da bewusst nicht
eingemischt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben sich jetzt auch im Nachhinein nicht
erkundigt, wie das eigentlich damals gelaufen ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Im Detail nicht. Noch einmal: Das wurde von Mag. Klinger
koordiniert. Er hat Ihnen sicher die entsprechenden Auskünfte erteilt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie wissen nicht, ob das mit den Zielen
und Maßnahmen mit übermittelt wurde?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, noch einmal, für mich war das außerhalb meines
Fokus. Das ist etwas, was unter absolutem Alltagsgeschäft gelaufen ist, keine
Vorstandsaufmerksamkeit erhalten hat und wirklich korrektest abgewickelt worden ist.
Davon bin ich felsenfest überzeugt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also, das was Sie bekommen haben, war das
inklusive der Ziele und der Maßnahmen, oder waren das nur die Fragen, was Ihnen
vorgelegt wurde?
Dr. Heinrich Traumüller: Das Erste, was ausgeschickt wurde und was sich dann, wie
gesagt, in den Medien gefunden hat, hat meiner Erinnerung nach keine Zuordnung der
einzelnen Themenkomplexe zu den betroffenen Institutionen enthalten. Ob die
weiteren versandten Dokumente diese Ziele beinhaltet haben oder nicht, habe ich nicht
mehr in Erinnerung. Ich halte sie, noch einmal, absolut für irrelevant, weil wir als
Behörde korrekt, sachlich und nüchtern bestimmte Dinge beantwortet haben und uns
keine Ziele setzen lassen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Relevanz von Fragen klären wir hier für
uns selber. Die Frage war – ich muss mir immer die Frage genau merken, weil Sie so
beharrlich Fragen umgehen –: Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Ihre Antwort
auf meine Frage war, es ist Ihnen nicht erinnerlich, ob diese Versionen, die Sie
gesehen haben, die Ihnen übermittelt wurden damals, die Ziele und die Maßnahmen
beinhaltet haben? (Dr. Traumüller: Ja!) – Und Sie haben keine Kenntnis darüber, ob
Ihre Mitarbeiter mit Zielen oder Maßnahmen konfrontiert wurden?
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben eigentlich überhaupt nur
Kenntnis darüber, dass alles bestens gelaufen ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kenne die Antworten – Sie kennen sie auch. Sagen Sie
hier und jetzt, welche der Antworten unkorrekt, unsachlich oder tendenziös sind!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich weiß nicht, ob es in Ordnung wäre, wenn
vom Vorstand an Mitarbeiter in Fachabteilungen dieser Fragebogen samt Zielen und
Maßnahmen übermittelt worden wäre. Würden Sie das in Ordnung finden?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich finde es in Ordnung, wenn eine Behörde das tut, wozu
sie nach dem Gesetz verpflichtet ist. Ich verweise noch einmal auf § 16 FMABG, und
kein Jota mehr ist je gemacht worden. Die FMA hat von allen Institutionen – lassen Sie
mich das offen sagen! –, die an dieser Causa mitgewirkt haben, von vornherein die
klarste behördlichste Abgrenzung vorgenommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was soll das heißen?
Dr. Heinrich Traumüller: Das heißt, dass die FMA nur die Fragen 1a, 1b und 1c
beantwortet hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die anderen Behörden haben alle
beantwortet, oder was ist jetzt der Unterschied?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe Ihnen schon gesagt, Fragen 2a bis 2c, wie ich in
Erinnerung habe, wurden von der Oesterreichischen Nationalbank beantwortet und die
Fragen 3a und 3b, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, vom Bundesministerium für
Finanzen – sicherlich auch korrekt von dieser Seite her. Ich zweifle auch nicht an der
Korrektheit von deren Antworten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von den beiden anderen Institutionen?
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Inwiefern haben Sie dann irgendwie eine
klarere Abgrenzung getroffen als die anderen Behörden?
Dr. Heinrich Traumüller: Weil wir als Behörde nur, wie gesagt, jene Fragen
beantwortet haben, die das behördliche Agieren betroffen haben. Aber wir wiederholen
uns an diesem Punkt. Es ging um die Maßnahmen seit 2000, es ging um die
Verbesserung der Aufsicht und die konkreten behördlichen Schritte gegenüber der
BAWAG.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Verfehlungen der Behörden
festgestellt in ihren Antworten?
Dr. Heinrich Traumüller: Natürlich nicht. Welche Behörde würde von sich aus zu
derartigen Schlüssen kommen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigen, Sie haben ja nicht nur die
eigene Behörde, das eigene Behördliche dargestellt, das Wirken der eigenen Behörde,
sondern auch einer Vorgängerbehörde. Haben Sie irgendwelche Verfehlungen der
Behörden festgestellt?
Dr. Heinrich Traumüller: Meiner Erinnerung nach nicht. Ich sehe sie auch nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das Einlegen des OeNB-Prüfberichtes 2001?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist nicht meine Baustelle. Ich kann hier nur aussagen
über die Tätigkeit der FMA, und das seit April 2002.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie bei diesem Fragebogen Tätigkeiten
der Behörden vor diesem Zeitpunkt auch beantwortet?
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Dr. Heinrich Traumüller: Das weiß ich leider nicht mehr im Detail. Ich weiß nur, dass
die Akten nicht mehr im Ministerium waren und schon aus diesem Grund die Anfrage
durch das Ministerium einfach notwendig war. Also sicherlich wurden da von uns Akten
beigeschafft. Inwieweit die eine oder andere Antwort sich auf die BMF-Zeit bezogen
hat, ist mir absolut nicht in Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also es sind einige Bereiche aus dem Jahr
2001 zum Beispiel hier beantwortet, das heißt bevor es die Behörde gab.
Dr. Heinrich Traumüller: Von Seiten der FMA beantwortet?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von Seiten der FMA.
Dr. Heinrich Traumüller: Hat Ihnen Mag. Klinger das erzählt?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, uns liegt ja die Antwort vor!
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, dann mag das wohl so stimmen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Verfehlungen der Behörden 2001
festgestellt?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich persönlich habe keine dieser Antworten
formuliert, und daher habe ich selber sicher keine Verfehlungen festgestellt. Ich bin
aber nach wie vor der persönlichen Auffassung, dass der Einleger 2001 ein Fehler war.
Das ist meine private persönliche Auffassung, und zu der stehe ich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Diese Antworten wurden mit Ihnen akkordiert,
wie dem E-Mail-Verkehr zu entnehmen ist. Und Sie haben da nicht darauf bestanden,
dass der Einleger 2001 hier kritisiert wird und eine Verfehlung dargestellt wird?
Dr. Heinrich Traumüller: Na da sehen Sie, dass ich mich eben nicht eingemischt
habe. Ich habe respektiert jene Antworten, die sozusagen im Apparat der Behörde
vorbereitet wurden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Sinne der Ziele keine behördlichen
Verfehlungen, die den einzelnen Sachbearbeitern übermittelt wurden, samt den
Maßnahmen. Und wenn Sie die Fragen durchlesen, dann sehen Sie, dass die
Personen, die diese Fragen beantwortet haben, sich ganz korrekt an die Zielvorgabe
und an die Maßnahmen gehalten haben. Ganz deutlich.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann das jetzt nicht als Frage qualifizieren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist eh nicht notwendig. Es ist eine
Feststellung. Das ist, wenn Sie es lesen, eindeutig: Es werden keine Verfehlungen
festgestellt, obwohl der Leiter der Behörde selber eigentlich persönlich der Meinung ist,
dass da klar eine Verfehlung war. Nur das hätte ja dem Auftrag, nämlich dem
politischen Auftrag des Ministeriums, widersprochen, das hier festzuhalten.
Gut, ich habe keine weiteren Fragen dazu.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Da fehlt jetzt die entscheidende Frage, die halt ich
stelle, wenn Sie sie nicht stellen: Haben Sie zum Zeitpunkt der Beantwortung Ihres
Fragenkomplexes davon Kenntnis gehabt, dass ein Akt OeNB-Bericht 2001 archiviert
war?
Dr. Heinrich Traumüller: Nach meiner Erinnerung nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was auch immer uns die Erinnerung darüber
jetzt sagt. – Ich habe keine weiteren Fragen mehr zum Fragebogen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Eine Frage noch in dem Zusammenhang mit Hypo:
Herr Rauscher ist Ihnen ein Begriff?
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Dr. Heinrich Traumüller: Ja, selbstverständlich: Treasurer der Hypo Alpe-Adria.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Da hat es ja den ominösen Fall gegeben, dass der
verletzt im Spital gewesen ist. Wissen Sie davon?
Dr. Heinrich Traumüller: Mir ist dieser Umstand aus den Medien bekannt. Ich habe
aber keine näheren Informationen dazu.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Eigene Wahrnehmungen oder auch mittelbare aus
der Behörde zu diesem Fall haben Sie nicht? (Dr. Traumüller: Nein!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass Frau Mag. Siegl hier
der Meinung war, dass der Aktenvermerk, den sie angelegt hat, nachträglich verändert
wurde? Sie haben hier vorher gesprochen davon, dass das nur ein
Aktenvermerkentwurf war und dass der dann nachher von ihrem Vorgesetzten noch
korrigiert wurde und dann erst zum richtigen Aktenvermerk wurde. Ist Ihnen bekannt,
dass die Frau Mag. Siegl das nicht so sieht?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich denke, ich habe dazu umfassend meine Position
dargelegt, vor allem auf den Zwischenbericht unserer Internen Revision verwiesen. Da
ist es zu einem Formalfehler gekommen, wie gesagt, da wurde irrtümlich sozusagen
Einsicht in einen noch nicht autorisierten internen Aktenvermerk im Entwurfsstadium
gewährt. So wird es mir von der Internen Revision berichtet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mein Vorhalt war ganz ein anderer. Können
Sie bitte auf meinen Vorhalt antworten!
Dr. Heinrich Traumüller: Die Siegl-Aussage kenne ich nicht im Detail; ich will sie
daher auch nicht beurteilen. Ich halte nur an der Stelle fest, dass Frau Mag. Siegl nicht
im Letzten die Richtigkeit des Sachverhaltes festhalten konnte, weil sie gar nicht an
dem Gespräch zwischen dem Vorstand und Dr. Ederer teilgenommen hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Mag. Siegl hat hier ausgesagt – sie hat
sich hier in Wahrheit darüber empört –, dass ein Aktenvermerk, den sie bereits
elektronisch abgezeichnet hatte, Monate später inhaltlich verändert wurde.
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Aktenvermerke sind im Wege der Hierarchie
abzuzeichnen und zu verantworten. Für mich ist der Vermerk dann gültig zu Stande
gekommen, wenn etwa der Abteilungsleiter und der Bereichsleiter ihn gegengezeichnet
haben. Mag. Siegl selbst konnte das nicht im Letzten festhalten, weil sie ja selber nicht
an dem Gespräch teilgenommen hat. Offenbar ist das dann über mehrere Stationen zu
Siegl gelangt, aber dann falsch in ihrem Aktenentwurf wiedergegeben worden. Das ist
jedenfalls das Bild, das mir auch der Zwischenbericht der Internen Revision zeichnet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zu welchem Zeitpunkt hat der Vorgesetzte von
Frau Mag. Siegl diesen Akt elektronisch unterfertigt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich noch nicht sagen. Wie gesagt, der ist derzeit
noch auf Urlaub und kann erst nach seiner Rückkehr dazu befragt werden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wird der Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht
im elektronischen Akt festgehalten?
Dr. Heinrich Traumüller: Man kann sicherlich aus den ELAK-Logfile-Protokollen
vieles erschließen. Aber ich halte es für notwendig, dass auch mit dem Betroffenen
persönlich Rücksprache gehalten wird. Das ist noch nicht erfolgt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was ergibt sich aus diesen Logfiles, wann er
das elektronisch unterzeichnet hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Dazu habe ich keine Unterlage vorliegend.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass der ursprüngliche
Aktenvermerk im April war? – Sie nennen es Entwurf.
Dr. Heinrich Traumüller: Kann ich im Detail auch nicht beantworten. Ich habe, wie
gesagt, noch keinen Endbericht vorliegen. Meiner Erinnerung nach war es jedenfalls
knapp, wie gesagt, vor dieser berühmten Akteneinsicht durch den Rechtsvertreter der
Hypo Alpe-Adria, ich glaube, am Tag vorher.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt im April?
Dr. Heinrich Traumüller: Könnte der Fall gewesen sein, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass die Änderung dieses Entwurfs
erst im Juli passiert ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich nicht beurteilen endgültig. Ich muss da, wie
gesagt, Ergebnisse der Internen Revision erst abwarten.
Ich halte noch einmal fest, der Aktenvermerk ist im Entwurfsstadium, solange er nicht
vom zuständigen Abteilungsleiter freigegeben ist. Und die Akteneinsicht ist erfolgt zu
einem Zeitpunkt, als eindeutig die Freigabe des Abteilungsleiters noch nicht
vorgelegen war.
Abgeordneter Kai Jan Krainer
Abteilungsleiters?
(SPÖ): Wann gab es die Freigabe des
Dr. Heinrich Traumüller: Habe ich im Detail nicht verfügbar. Es gibt dann noch einen
Endbericht.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Darf ich ganz kurz unterbrechen.
Erste Information: Herr Putschek lässt uns mitteilen, dass er um 16 Uhr gehen muss.
Zweiter Punkt, zu diesem Thema: Wenn ein Innenrevisionsbericht diesbezüglich
angefordert worden ist, wann ist der Innenrevisionsbericht fertiggestellt, und können
Sie diesen dem Ausschuss zur Verfügung stellen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe jetzt die Urlaubspläne des Herrn Dr. Schütz nicht in
Erinnerung. Ich nehme an, dass er bald zurückkehren wird und dann der Bericht auch
abgeschlossen sein wird. Aber ich rechne, dass das sicher noch in den Juli hinein geht.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dann kann man das vielleicht noch machen, wenn der
Ausschuss noch tagt. (Abg. Mag. Kogler: Wie war das jetzt mit 16 Uhr?)
Dr. Putschek lässt uns mitteilen, dass er um 16 Uhr gehen muss. Jetzt würde ich
vorschlagen, entweder die Anhörung hier zu unterbrechen und Dr. Putschek
anzuhören oder Herrn Dr. Putschek für den 9.7. neuerlich zu laden. Aber dazu braucht
es eine Fraktionsführerbesprechung.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Vorsitzender, ich kann nur sagen,
das ist die einzige Auskunftsperson aus dem Raiffeisen-Komplex, die uns zur
Verfügung steht. Allein die Vorhalte werden wahrscheinlich, wenn man alle aus den
Akten zusammenzählt, eine Dreiviertelstunde dauern. Ich weiß überhaupt nicht, wie
das gehen soll.
Ich meine, es ist genau das eingetreten, was ich mir gedacht habe: das Theater da
jetzt noch und dieses und jenes. Ich weiß nicht, wie wir das lösen. Aber jetzt haben wir
den Punkt, dass wir von Raiffeisen überhaupt keinen mehr ernsthaft befragen können.
Wissen Sie, was passieren wird? – Der Herr Putschek wird die Gelegenheit ergreifen
und sein Recht wahrnehmen, hier eine Erklärung abzugeben. Bei den ersten paar
Fragen wird er vom Bankgeheimnis reden. Und bevor wir zu irgendwas Konkretem
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kommen, wird er wieder bei der Tür draußen sein. So wird es kommen! – Aber
Vorschlag habe ich auch keinen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Und dann wird von der Mehrheit festgestellt, dass er
eh schon gehört wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich würde sagen, dass wir dann mit der
Befragung von Herrn Putschek beginnen und jetzt die Befragung der Auskunftsperson
Traumüller auf nach der Befragung von Putschek suspendieren.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Da müsste ich allerdings auch Dr. Traumüller fragen,
wie es mit seinem Zeitbudget ausschaut.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, ich würde warten. Bis 16 Uhr wäre es möglich. Ich
möchte heute zu Ende kommen. Ich bin nächste Woche in Brüssel.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dr. Traumüller würde warten, weil er ist nächste
Woche in Brüssel und könnte auch sonst nicht mehr zur Verfügung stehen.
Dann unterbreche ich die Befragung des Herrn Traumüller und bitte ihn, gegen 16 Uhr
wieder da zu sein.
(Die Befragung ist unterbrochen; die Auskunftsperson Dr. Traumüller verlässt vorerst
den Sitzungssaal.)
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Obmann Mag. Dr. Martin Graf leitet zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung über.
*****
(Fortsetzung: 14.56 Uhr bis 14.58 Uhr unter Ausschluss der Medienöffentlichkeit; s.
Auszugsweise Darstellung; nichtöffentlicher Teil.)
*****
*****
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14.58
Obmann Mag. Dr. Martin Graf ersucht nun darum, Herrn Dr. Wolfgang Putschek als
Auskunftsperson in den Saal zu bitten.
(Die Auskunftsperson Dr. Wolfgang Putschek wird – begleitet von
ihrer
Vertrauensperson Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter – von einem Bediensteten
der Parlamentsdirektion in den Sitzungssaal geleitet.)
Der Obmann dankt Herrn Dr. Wolfgang Putschek für dessen Erscheinen als
Auskunftsperson, weist diesen auf die Wahrheitspflicht und die strafrechtlichen
Folgen einer falschen Aussage hin – eine allenfalls vorsätzlich falsche Aussage vor
dem Untersuchungsausschuss werde gemäß § 288 Abs. 3 des Strafgesetzbuches wie
eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft –
und ersucht um Bekanntgabe der Personalien.
Auskunftsperson Dr. Wolfgang Putschek (Raiffeisen Investment AG): Mein Name:
Wolfgang Putschek; geboren am 13.9.1964; Büroadresse: Raiffeisen Investment AG,
1015 Wien; Vorstandsmitglied der Raiffeisen Investment AG.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Waren Sie im Untersuchungszeitraum allenfalls
zeitweise öffentlich Bediensteter? (Die Auskunftsperson verneint dies.)
Das durch Verfassungsmehrheit geschützte Bankgeheimnis und die Rechte Dritter
haben gewahrt zu bleiben. Dies gilt auch für solche Informationen, die dem
Amtsgeheimnis gemäß § 38 Abs. 1 Bankwesengesetz unterliegen, soweit diese
Informationen inhaltlich dem Bankgeheimnis zuzuordnen sind.
*****
Ich darf nun auch die Vertrauensperson begrüßen und gehe davon aus, dass sich seit
der unlängst erst stattgefundenen letzten Anhörung, bei der Sie als Vertrauensperson
anwesend waren, Ihre Personalien nicht verändert haben.
Vertrauensperson Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brandstetter: So ist es.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich gehe auch davon aus, dass es seitens des
Ausschusses keinen Einwand gegen die Vertrauensperson gibt. – Das ist nicht der
Fall.
Weiters gehe ich davon aus, dass Sie die Rechtsbelehrung und die gesetzmäßige
Erinnerung noch im Gedächtnis haben und wir sie Ihnen daher nicht neuerlich vorlesen
müssen.
Gehen Sie da mit mir konform? (Die Vertrauensperson bejaht dies.) – Sehr gut.
*****
Dr. Martin
Obmann Mag.
Graf:
die
Aussageverweigerungsgründe nach § 7 der Verfahrensordnung wurden Sie bereits in
der schriftlichen Ladung hingewiesen. – Liegt einer dieser Gründe bei Ihnen vor? (Die
Auskunftsperson verneint dies.)
Dr. Putschek,
Herr
auf
zu einer
Vor Eingang
zusammenhängenden Erzählung der den Gegenstand des Zeugnisses bildenden
in die Befragung haben Sie die Möglichkeit
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Tatsachen. – Wollen Sie davon Gebrauch machen? (Die Auskunftsperson bejaht
dies.) – Dann darf ich Sie darum bitten.
Dr. Wolfgang Putschek: Sehr geehrte Damen und Herren, schönen Nachmittag! Wie
schon einführend gesagt: Wolfgang Putschek, Vorstandsmitglied der Raiffeisen
Investment AG. – Ich hoffe, Ihnen heute hier unterstützend beistehen zu können bei
Ihren Fragen zu den Punkten 11 und 12 des Antrages.
Bevor wir mit den Fragen beginnen, habe ich für Sie eine kurze Darstellung, ein
Informationsdossier über den Geschäftsfall, der für die hier angeführten Punkte zentral
ist, vorbereitet, nämlich den Geschäftsfall RosUkrEnergo. – Darf ich jemanden bitten,
die Folien an die Herrschaften zu verteilen? – Ich hoffe, es sind genügend Kopien.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Danke. – Es sind fünf Kopien, und diese werden wir
an die Fraktionsführer verteilen. (Die Unterlagen werden verteilt. – Dr. Putschek:
Eines hätte ich noch! Ein zusätzliches hätte ich noch!)
Dr. Wolfgang Putschek: In diesem Papier sind teilweise schon bekannte Dinge
angeführt, teilweise auch Dinge zusammengefasst, deren Sie sich in dieser Art
vielleicht noch nicht bewusst sind.
Ich darf Sie vielleicht zu Beginn bitten, auf die letzte Seite zu blättern, auf der Sie eine
kurze Übersicht über die Organisation der Raiffeisen-Bankengruppe finden. Da hier
doch sehr viele einzelne Institute unter sehr ähnlichen Namen vereint sind, wollte ich
Ihnen präsentieren, um welche Dinge es hier vor allem geht.
Beginnen wir mit den Genossenschaftern: 1,7 Millionen Österreicherinnen und
Österreicher, die an 557 Raiffeisenbanken beteiligt sind, die wiederum an acht
Raiffeisenlandesbanken beteiligt sind, die wiederum die Mehrheit an der Raiffeisen
Zentralbank halten, unserem Spitzeninstitut hier in Österreich.
Die Raiffeisen Zentralbank, wie Sie links angeführt sehen, verfügt über mehr als
55 000 Mitarbeiter weltweit – der Großteil davon, nämlich über 40 000 der Mitarbeiter,
ist in Osteuropa beschäftigt –, hat 2 866 Geschäftsstellen weltweit, ist die drittgrößte
Bank Österreichs; in vielen Märkten des Ostens, in denen Raiffeisen tätig ist, ist
Raiffeisen unter den größten Banken oder ist die größte Bank des Landes oder ist eine
der größten internationalen Banken.
Wir haben auch einige Awards eingeheimst: „Beste Bank Österreichs“, unter anderem
durch das Magazin „Euromoney“ und „The Banker“ aus der Financial Times-Gruppe.
Als Töchter der RZB sehen Sie – auf der rechten Seite dargestellt – die Raiffeisen
International AG,
der
17 Tochterbanken in den verschiedenen Oststaaten, zahlreiche Leasinggesellschaften
und sonstige Töchter und Niederlassungen in 18 Märkten Zentral- und Osteuropas
zugeordnet sind.
der Raiffeisen-Gruppe,
börsenotierte Holding
die
In der Mitte haben Sie die weiteren Beteiligungen dargestellt – die sind nicht deshalb
klein dargestellt, weil sie unwichtig wären, sondern weil sie heute keine so große Rolle
spielen –, darunter die UNIQA-Versicherungen, die Raiffeisen Bausparkasse, die
Raiffeisen Capital Management, die Raiffeisen Leasing und unsere Privatbank, die
Bank Kathrein & Co.
Auf der linken Seite sehen Sie jetzt den Investment Banking-Arm abgebildet mit der
Raiffeisen Centrobank und darunter der Raiffeisen
Investment AG, deren
Vorstandsmitglied ich bin – ich bin einer von drei Vorständen.
Unsere Geschäftsfelder betreffen das Corporate Finance und die Investment-Beratung
mit speziellem Fokus auf Osteuropa. Organisatorisch verfügen wir über Büros im
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Wesentlichen in jenen Ländern, in denen auch die Kommerzbanken, das heißt, die
Raiffeisenbanken, tätig sind, wir haben also Büros in Warschau, in Prag, in Kiew, in
Moskau, in Serbien, in Montenegro, in allen wichtigen Märkten, in denen auch
Raiffeisen tätig ist. Mitarbeitermäßig verfügen wir derzeit über 100 Professionals,
davon rund 40 in Österreich, der Rest auch wieder in Osteuropa.
Wie Sie vielleicht den Medien entnommen haben, haben wir letzte Woche einen
großen Kooperationsvertrag mit einer der weltgrößten Investmentbanken aus dem US-
Bereich, der Firma Lazard, unterzeichnet. Die Firma Lazard hat 860 Mitarbeiter alleine
im Beratungsbereich und Lazard erwirtschaftet im Jahr rund eine Milliarde € nur an
Beratungshonoraren und zählt damit wirklich zu den allergrößten Beratungshäusern
dieser Art auf der Welt.
Für uns bedeutet das einen großen Schritt vorwärts: Wir bekommen Zugang zu den
größten und wichtigsten Kundenschichten der Welt – Lazard vertritt auf einer
Industriekonzerne, beginnend mit
andauernden Basis die wirklich weltgrößten
Siemens, Mercedes, Danone, Gaz de France, Air Liquide, große Baukonzerne in
Spanien, U. S. Steel in Amerika. Lazard berät gerade die Barclays Bank bei der
Übernahme der ABN AMRO,
„Rolls-Royce“ der
Investmentbanken-Welt, und wir sind sehr stolz, dass wir einen solchen
Kooperationspartner gewonnen haben.
ist also wirklich einer der
Warum haben sie die vergleichsweise kleine Raiffeisen als Kooperationspartner
gewählt? – Da komme ich wiederum auf meine Ausgangsbemerkung zurück: Wir sind
in Osteuropa sehr stark und bieten dadurch eine ideale Ergänzung zu der Stärke der
Investmentbank Lazard in Westeuropa.
So viel, ganz grob geschildert, einleitend zur Organisation, weil es hier auf Grund der
Namensähnlichkeiten verständlicherweise oft zu Verwechslungen kommt.
Vielleicht jetzt noch ein Wort zum Geschäft der Investmentbanken generell, und, weil
im Fragepunkt 12 auch ausdrücklich die Treuhandgeschäfte angeführt sind, zu den
Treuhandgeschäften: Es ist für die Investmentbanken weltweit ein durchaus übliches
und auch sehr wichtiges Geschäftsfeld, sich mit Treuhandgeschäften zu beschäftigen
und wird von allen großen Investmentbanken praktiziert.
Es gibt viele Gründe, warum solche Treuhandgeschäfte als Struktur gewählt werden.
Zu den wichtigsten dieser Gründe, die mir persönlich untergekommen sind, zählt unter
anderem die Vermeidung einer Preistreiberei. Stellen Sie sich ein westliches
Unternehmen vor, das im Osten um ein Unternehmen bietet! Wenn sein Name von
Anfang an in diesem Bietprozess bekannt ist, führt das oft dazu, dass der Preis in
schwindlige und für das akquirierende Unternehmen unerreichbare Höhen schnellt.
Schaltet man hier einen Finanzinvestor im Rahmen einer Treuhand vor, der den
Prozess strukturiert und den Kaufablauf auf Schiene bringt, ist die Chance auf eine
ordnungsgemäße Abwicklung zu einem vernünftigen Preis viel höher. Das wäre ein
Grund, warum man Treuhandgeschäfte wählt.
Ein zweiter, der mir auch in meiner Erfahrung öfter untergekommen ist, ist, dass
Unternehmen oft ihre Expansionspläne nicht unbedingt von vornherein bekanntgeben
möchten. Das heißt, durch die Einschaltung eines Treuhänders wird eine
unerwünschte Informationsweitergabe an eventuelle Mitbewerber vermieden.
Ein dritter Grund ist die Gewährung einer gewissen Transaktionssicherheit durch die
Einschaltung eines Treuhänders, der einen Standard gewährleistet, der ein gewisses
Standing hat und der garantiert, dass alle Parteien in diesem Prozess fair behandelt
werden und gewisse Standards garantiert bleiben.
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In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch ein Aspekt für ein Unternehmen, das
an der Börse notiert ist, dass die Einschaltung eines Treuhänders zur Vermeidung der
Gefahr des Insider-Tradings führen kann. Wenn Sie sich in Erinnerung rufen, wie oft
Vorstände börsegelisteteter Unternehmen bei Akquisitionsplänen zu Kommentaren
gebeten werden und dann irgendwelche Spekulationen zurückweisen müssen, können
Sie sich vorstellen, dass durch die Einschaltung eines Treuhänders, der den gesamten
Prozess bis relativ kurz vor Abschluss vorbereitet, Insider-Trading sehr wirksam
verhindert werden kann.
Die Transaktionssicherheit – und damit leite ich jetzt über, wenn ich Sie bitten dürfte,
zur Seite 1 der Darstellung – stand auch
im Mittelpunkt des Geschäftsfalls
RosUkrEnergo. Ich habe versucht, auf zwei Seiten eine chronologische Darstellung
einer
des Geschäftsfalls RosUkrEnergo
Sachverhaltsdarstellung,
die
Gesellschafterstruktur, geht auf die Geschäftstätigkeit der RosUkrEnergo AG ein,
beleuchtet auch die Rolle der RosUkrEnergo bei den Gaslieferungen um die Wende
des Jahres 2005/2006, geht dann auf ein Joint Venture ein, das die Ukrgazenergo
betrifft, und erläutert letztlich auch das Szenario, unter dem wir einen Ausstieg getätigt
haben.
beginnt mit
beleuchtet
anzufertigen. Der
beleuchtet
unsere
Rolle,
Beginnen wir mit dem Sachverhalt: Im Juli 2004 beteiligte sich die Raiffeisen
Investment AG als 50-prozentiger Joint Venture-Partner, gemeinsam mit der
russischen Gazprom, an einer Gashandelsfirma, die in der Schweiz unter dem Namen
RosUkrEnergo AG eingetragen ist. Der Geschäftsbereich der RosUkrEnergo umfasste
und umfasst den Ankauf von Gas aus Zentralasien – von Gazprom –, den
Weiterverkauf dieses Gases an die Kunden der RosUkrEnergo, mit eindeutigem
Hauptmerkmal auf den Verkauf von Gas an die staatliche ukrainische Gasgesellschaft
mit dem Namen NAK Naftogaz, aber auch den Export von Gasvolumina nach Ungarn
sowie nach Polen an große Abnehmer – die MOL, ein nicht unbekannter Name, und
die PgNig in Polen kennt man in der Industrie sehr gut.
Die mittel- bis langfristige Strategie der RosUkrEnergo ist einerseits die Abwicklung der
geschilderten Tätigkeiten, andererseits auch die Akquisition von Gasfeldern und
weiterführend die Infrastrukturverbesserung durch Investitionen in Gaspipelines,
speziell in Turkmenistan und Usbekistan.
Ganz kurz ein paar Worte zur Rolle, die Raiffeisen Investment bei der Gestaltung der
RosUkrEnergo gespielt hat. Wir waren von Anfang an damit beauftragt, die rechtliche,
steuerliche und bankmäßige Organisation der RosUkrEnergo herzustellen und
entsprechend westlicher Standards aufrechtzuerhalten. Wir waren weiters beauftragt,
die finanziellen Angelegenheiten der RosUkrEnergo zu organisieren und nach
westlichen Standards aufrechtzuerhalten. Als Letztes war unsere Tätigkeit darauf
ausgerichtet, vorbereitende Maßnahmen für einen in der Zukunft geplanten Börsegang
beziehungsweise die Hereinnahme eines weiteren Investors oder strategischen
Partners zu setzen.
Als dritten Punkt die Gesellschafterstruktur der RosUkrEnergo: Vom Zeitpunkt der
Gründung bis zum Zeitpunkt der Beendigung unseres Treuhandverhältnisses vertraten
wir die Interessen zweier ukrainischer Geschäftsleute aus der Gasindustrie, die Namen
sind Ivan Fursin und Dimitry Firtash. Ende April 2006 machten die Herren ihre
Identitäten bekannt.
Bevor die Raiffeisen Investment die Geschäftstätigkeiten in diesem Zusammenhang
aufgenommen hat, wurde eine sehr strenge Compliance- und Know-Your-Customer-
Überprüfung durchgeführt.
In der Raiffeisen-Organisation gibt es dafür
selbstverständlich eine eigene große Abteilung, die den strikten Standards, die weltweit
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für Banken vorgesehen sind, mehr als entspricht. Es findet hier nicht nur eine formale
Prüfung von potenziellen Kunden statt, sondern es findet auch nach der formalen
inhaltliche Prüfung des
Prüfung der potenziellen Kunden eine sehr strenge
Sachverhaltes statt, die dann eine abschließende Beurteilung erlaubt, die mit einer
Genehmigung oder Ablehnung des Geschäftsfalls für die operationale Einheit endet.
Unser Erfolg im Osten beruht zum großen Teil auf der exzellenten Arbeit dieser
Compliance-Abteilung. Für sie gilt es immer zwischen geschäftlichen Chancen und
einem
die
Geschäftstätigkeit der Raiffeisen-Gruppe in Osteuropa im größtmöglichen vorteilhaften
Ausmaß gewährleistet.
konservativen Vorgehen
abzuwägen,
vorsichtigen
und
das
ihr
Da es sich im vorliegenden Fall von Anfang an um eine sehr sensible Geschichte
gehandelt hat, hat sich im vorliegenden Fall die Compliance-Abteilung der RZB nicht
allein auf
internationaler
internes Urteil verlassen. Es wurde auch ein
Sicherheitsreport angefordert. Dieser wurde von einer US-amerikanischen
Sicherheitsfirma namens Kroll Incorporated erstellt. Kroll Incorporated ist eine der zwei
großen Sicherheitsfirmen am Weltmarkt, die andere ist Control Risks. Ein bisschen
salopp formuliert: Die einen sind die ehemaligen MI5-, James Bond-Mitarbeiter und in
Amerika handelt es sich in der Mehrzahl um ehemalige Mitarbeiter der dortigen
Geheimdienste CIA und FBI. Das sind also sehr geschulte Leute, die aus diesem
Geschäft kommen und genau wissen, wo sie nach Merkmalen für irgendwelche
Verdachtsmomenten suchen müssen.
Basierend auf diesem Kroll-Report haben wir dann natürlich auch vor Ort in unseren
lokalen Einheiten Auskünfte eingeholt und im Endeffekt wurde dann von der
Compliance-Abteilung das grüne Licht für die Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit
den beiden Herren gegeben.
Die Rolle der RosUkrEnergo betrifft einerseits die Gewährleistung der Gasversorgung,
hauptsächlich der Ukraine und natürlich auch der Exportkunden. Wichtig war unsere
Rolle als Treuhänder, um nach außen hin die Neutralität und auch die Unabhängigkeit
der Firma RosUkrEnergo zu unterstreichen und in diesem Zusammenhang einen
gewissen Transaktionsstandard zu garantieren, wie ich eben einleitend gesagt habe.
Wie schaut die aktuelle Geschäftstätigkeit der RosUkrEnergo aus? – Die aktive
Geschäftstätigkeit wurde am 1. Jänner 2005 aufgenommen, sämtliche vertraglichen
Pflichten wurden durch die RosUkrEnergo zeitgerecht und gemäß allen
Vereinbarungen eingehalten. Die Zahlungsströme der RosUkrEnergo fließen über ein
zentrales Konto bei der Raiffeisen Zentralbank in Wien. Dadurch ist wieder einmal die
Einhaltung westlicher Standards gewährleistet, aber auch die dauernde Kontrolle der
Zahlungsflüsse.
Die RosUkrEnergo hat Mitarbeiter in der Schweiz, in Zug, in ihrem Headquarter, sie hat
Mitarbeiter in Repräsentationsbüros in Kiew, in Aschgabat – das ist in Turkmenistan –
und in Moskau. Die Bücher der RosUkrEnergo werden von Ernst & Young in der
Schweiz geführt und die Jahresabschlüsse von Price Waterhouse Coopers, einem der
Big 4, geprüft. Für die Jahre 2005 und 2006 wurden die Wirtschaftsprüfungsberichte
bereits ausgestellt, und in diesen Wirtschaftsprüfungsberichten uneingeschränkte
Bestätigungsvermerke erteilt.
Die Zahlungsflüsse der RosUkrEnergo sind sehr leicht darzustellen. Es handelt sich
hier um den Einkauf von Gas durch die ukrainische staatliche Gasgesellschaft
NAK Naftogaz von der staatlichen russischen Gasgesellschaft Gazprom, die durch
einen Händler in der Mitte organisiert werden. Um Ihnen die Rolle der RosUkrEnergo
ein bisschen darzustellen, habe ich Ihnen eine Landkarte, auf der Sie die beteiligten
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Länder sehen, sowohl mitgebracht, als auch
(Dr. Putschek hält besagte Landkarte in die Höhe.)
in die Präsentation eingefügt.
Wir haben hier am einen Ende Turkmenistan mit der produzierenden Einheit. Sie
finden die Karte in Ihren Unterlagen auf der nächsten Seite. Hier sehen Sie, dass das
Erdgas über 3 000 km transportiert werden muss. Diese Transittätigkeit wird von der
RosUkrEnergo übernommen. Hier muss ständig dafür gesorgt werden, dass sich die
richtigen Mengen Gas zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle befinden. Es muss dafür
gesorgt werden, dass die Speicher in der Ukraine jederzeit ausreichend für Notfälle
gefüllt sind, natürlich auch in Betracht ziehend, dass immer ausreichend Gas
vorhanden ist, wenn gewisse Kälteperioden sind. Dass der Transit reibungslos
funktioniert, das wäre die technische Abwicklung.
Dann nicht zuletzt auch die finanzielle Abwicklung. Das heißt, RosUkrEnergo ist als
Händler dafür verantwortlich, dass die Kunden zeitgerecht zahlen und dass auch
zeitgerecht weiter überwiesen wird. Zusammengefasst handelt es sich hier um
Zahlungsflüsse, die von der Ukraine, von der ukrainischen Gasgesellschaft
NAK Naftogaz, direkt an die Gazprom, an die staatliche Gasgesellschaft, führen. In der
Mitte steht die RosUkrEnergo als Organisator des Gashandels.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Danke, ich glaube, dass das für die Einleitung
ausreichend ist und wir in die Befragung schreiten können. Vielleicht kann man das
Taferl wieder auf die Seite geben, bevor es umfällt.
Dr. Wolfgang Putschek: Vielleicht noch ein Letztes: Sie haben es, glaube ich, vorher
schon bekommen und jetzt habe ich es noch einmal hier beigeheftet, einen Artikel der
„Financial Times“. Alles, was ich hier über die Herrschaften Fursin und Firtash nicht
erwähnt habe, ist hier ganz genau aufgearbeitet. Das war ein vierstündiges Interview,
das von den Journalisten in London geführt wurde, die dort alles aufgearbeitet haben.
Vielleicht als Letztes noch der siebente Punkt, das Ausstiegszenario: Im Gefolge der
öffentlichen Bekanntgabe haben wir die wirtschaftliche Eigentümerstellung von Firtash
und Fursin offengelegt. Wir haben mit ihnen einen Zeitplan für den Ausstieg vereinbart,
der wurde über den Sommer implementiert. Die Raiffeisen Investment hat sich aus der
Treuhandschaft zurückgezogen. Sämtliche Organfunktionen, die im Rahmen der
Treuhandschaft bestanden, wurden zurückgelegt und die letzten Eintragungen in den
österreichischen Firmenregistern fanden Anfang Oktober 2006 statt.
Jetzt stehe ich Ihnen für alle Fragen, soweit ich sie beantworten kann und auch im
Rahmen des Bankgeheimnisses beantworten darf, gerne zur Verfügung.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Dr. Putschek, zunächst einmal
einen Dank, dass Sie erschienen sind und Ihrer Bürgerpflicht nachkommen. Das ist
deshalb bemerkenswert, weil das viele nicht mehr
Ich anerkenne das.
(Dr. Putschek: Danke!)
tun.
Sie haben auf Kroll Incorporated verwiesen. (Dr. Putschek: Ja!) – Haben Sie und/oder
die Raiffeisen Zentralbank in der Korrespondenz mit der Finanzmarktaufsicht, von der
wir wissen, dass sie existiert – vermutlich im Jänner 2006 oder in den folgenden
Monaten, aber ich glaube, sie lässt sich dem Jänner zuordnen –, diese Untersuchung –
ich weiß gar nicht, wie man dieses Dokument nennt – von Kroll Incorporated der
Finanzmarktaufsicht übermittelt?
Dr. Wolfgang Putschek: Ich habe vorher versucht, unsere Compliance-Struktur ein
bisschen darzustellen. Die RZB hat eine große Compliance-Abteilung, an die sich die
operativen Einheiten wie an eine Dienststelle wenden. Die Compliance-Abteilung
fordert dann, wenn nötig, weitere Informationen von uns an, als operative Einheit, und
wickelt dann die gesamte Auskunftsgebung mit den Behörden, soweit notwendig, ab.
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Das heißt, ich war hier nicht direkt involviert, aber ich gehe davon aus, dass sämtliche
Unterlagen, die angefordert wurden und auch notwendig für die Beurteilung des Falles
waren, an die jeweiligen Stellen übergeben wurden.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne):
Ihnen bekannt, dass die
Finanzmarktaufsicht im Jänner 2006 in dieser Angelegenheit auf die Raiffeisen
Zentralbank zugekommen ist?
Ist
Dr. Wolfgang Putschek: Ja, wie gesagt, der Prozess in unserer Bank ist so
organisiert, dass die operativen Einheiten die Informationen, die angefordert werden,
zur Verfügung stellen. Der Prozess, der hier abläuft, ist für uns nicht einsichtig – aus
einem, glaube ich, auch gut erklärbaren Grund: Wenn dieser Prozess, diese Technik
der Überprüfung, nach außen hin einsichtig würde, dann wäre es für Leute, die diese
Technik umgehen wollten, unter Umständen möglich, eine Gegentechnik zu
entwickeln. Daher bin ich in diese Vorgänge nicht direkt involviert.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das mag schon sein. Jetzt frage ich
Sie einmal: Haben Sie Wahrnehmungen darüber, dass die Finanzmarkt …
(Die Vertrauensperson spricht mit der Auskunftsperson.)
Herr Vorsitzender, ich muss wirklich bitten, die Vertrauensperson flüstert der
Auskunftsperson schon zu Beginn meiner Frage ein. Es sind nicht einmal drei Fragen
formuliert. Kaum rede ich, wird hier eingeflüstert! Das ist unmöglich!
Dr. Wolfgang Putschek: Haben Sie gesagt „persönliche Wahrnehmung“? – Ich kann
keine persönlicher Wahrnehmung haben, da der Prozess von der Compliance-
Abteilung durchgeführt wird..
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja. Die Compliance-Abteilung ist aber in
der RZB. (Dr. Putschek: Das ist richtig!) – Ja, eben, weil die Zeugen der RZB – bitte
alle aufpassen! – wurden uns nämlich zu diesem Komplex vorenthalten. Wenn wir als
Untersuchungsausschuss jemanden fragen wollten, der diesen Vorgang mit eigenen
Wahrnehmungen beschreiben könnte, dann muss es jemand aus der entsprechenden
Abteilung in der RZB sein. – Ist das richtig?
Dr. Wolfgang Putschek: Die Compliance-Tätigkeiten werden von der Compliance-
Abteilung durchgeführt, das ist richtig. (Abg. Mag. Kogler: Ja! Wer ist das in der
RZB?) – Das ist eine große Abteilung, geleitet von Dr. Friedrich Sommer (Abg.
Mag. Kogler: Ja, das ist ausreichend!), Dr. Peter Prebil.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, Sommer, Prebil. Ich bitte, einen
entsprechenden Ladungsantrag vorzubereiten.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe nur bekannt, dass Herr Mag. Grasser
soeben für Montag abgesagt hat. (Zwischenruf der Abg. Mag. Trunk.)
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sehen Sie, das Lob ist begründet,
Dr. Putschek. (Dr. Putschek: Ich fühle mich auch unglaublich gebauchpinselt!) – Ich
habe mir heute sogar ein Steirer-Jopperl angezogen wegen Ihres Raiffeisen-Sektors.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wir müssen uns da schrittweise
vorarbeiten. Sie haben in Ihrer Eingangserklärung ja schon darauf hingewiesen, dass
das Problem, das wir hier beleuchten wollen, darin besteht, dass offensichtlich –
insbesondere von den USA – vorgehalten wurde, dass die Treuhandschaften nicht
offengelegt wurden. Die haben sogar zuerst noch den Falschen vermutet; die haben,
wenn ich richtig informiert bin, Mogilevich sozusagen als unmittelbaren Treugeber Ihrer
Seite vermutet. So wurde es von den USA ursprünglich vermutet und behauptet. – Ist
das richtig?
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Dr. Wolfgang Putschek: Richtig ist, dass es seitens der USA Untersuchungen zu
diesem Fall gab. Wir sind all diesen Hinweisen in vollstem Umfang nachgekommen. Es
hat dann eine Kontaktaufnahme mit den amerikanischen Behörden gegeben, sie wurde
unsererseits initiiert. In diesem Gespräch wurden sämtliche Fragen der USA
beantwortet. Es wurde auch auf den Kroll-Report verwiesen. Ich gehe davon aus, dass
den US-Behörden dieser Kroll-Report dann auch vorgelegen ist.
Es wurde mit den US-Behörden auch die Treuhänder-Treugeber-Struktur besprochen
und vereinbart, dass die Treugeber sie nach der Wahl in der Ukraine im April 2006
veröffentlichen würden. Dies ist auch geschehen, wie geplant, und danach war für die
US-Behörden der Fall abgeschlossen. Es gibt seither aus dieser Richtung überhaupt
keine Nachfragen mehr, und es herrscht das beste Einvernehmen mit den
amerikanischen Behörden.
ist
(Grüne): Der Reihe nach! – Unser
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
Ihren Geschäften
Untersuchungsgegenstand
herumzuschnüffeln, als die Reaktionen der österreichischen Behörden auf bestimmte
Vorgänge zu überprüfen. Das geht aus dem Untersuchungsauftrag des Plenums des
Nationalrats eindeutig hervor, weil es da ja am Anfang ein paar Missverständnisse
gegeben hat. Das wird sich alles wieder glätten. In ein paar Monaten wird das alles
wieder ganz vernünftig diskutiert werden können, nur eben nicht jetzt, im Moment.
ja weniger, sozusagen
in
Jetzt müssen wir einmal die Daten auf die Reihe kriegen. Sie sagen, es hat eine
Kontaktaufnahme mit den US-Behörden gegeben. – Wer hat Kontakt aufgenommen
und mit wem?
Dr. Wolfgang Putschek: Wir haben in Abstimmung mit unserem Treugeber mit den
US-Behörden Kontakt aufgenommen und angeboten, einen Termin wahrzunehmen, in
dem die Klärung der offenen Fragen stattfindet. (Abg. Mag. Kogler: Wann?) Das war
im Februar 2006. (Abg. Mag. Kogler: Anfang oder Ende Februar? Haben Sie da noch
eine Erinnerung?) – 17. oder 25.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut, das ist ausreichend eingegrenzt,
glaube ich.
Was war Ihrerseits die Ursache dafür, dass diese Kontaktaufnahme überhaupt
stattgefunden hat? Man nimmt ja mit den US-Behörden nicht einfach nur so Kontakt
auf. Was war bis dorthin vorgefallen, dass das nötig erschienen ist?
Dr. Wolfgang Putschek: Sie kennen ja die Ereignisse um den Jahresstichtag 2005-
2006 mit der Sperre der Gaslieferungen durch die Gazprom und den darauf folgenden
Medienberichten, die im Zusammenhang mit den Wahlen in der Ukraine und der
dortigen politischen Situation das Interesse der USA an diesem Fall hervorgerufen
haben; noch dazu verstärkt durch die Tatsache, dass die USA natürlich höchstes
Interesse an der gesamten energiepolitischen Situation in der Region haben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, wir würden wahrscheinlich alle darin
übereinstimmen, dass das wirkliche Hintergrundleuchten hier in erster Linie ein
geopolitisches ist. Da müssen wir nicht lange herumreden. Sie haben es nicht mit den
Naiven zu tun, nur damit Sie das einschätzen können. Trotzdem geht es uns ja darum,
wie die Abfolgen waren. Und jetzt ist die Frage immer noch offen: Haben zuerst die
US-Behörden mit Ihrem Unternehmen Kontakt aufgenommen oder umgekehrt? Wer
war initiativ?
Dr. Wolfgang Putschek: Es wurde über die Medien von Vorgängen in der US-
Regierung berichtet, dass die US-Regierung über die Vorgänge in der Ukraine
betroffen gewesen wäre. Daraufhin haben wir den Kontakt gesucht.
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Also die Raiffeisen Investment AG sucht
den Kontakt zu US-Behörden? (Dr. Putschek: Nach Abstimmung!) – Ja, das haben
Sie gesagt: mit den Treugebern. (Dr. Putschek: Richtig!) Davon gehe ich aus. Aber
Sie selbst lesen Zeitungsberichte oder verfolgen Medien, aus deren Inhalt Sie
entnehmen, dass hier eine Beunruhigung existiert, geradezu Vorwürfe gemacht
werden …
Dr. Wolfgang Putschek: Es gab ja dieses berühmte Schriftstück hier, in dem
angeblich gewisse Vorwürfe publiziert wurden, das mir nie zu Gesicht gekommen ist.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Was wissen Sie trotzdem über das
Schriftstück?
Dr. Wolfgang Putschek: Das, was aus den Medien bekannt ist.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und warum bezeichnen Sie das als
„berühmt“?
Dr. Wolfgang Putschek: Weil es in vielen Medien jetzt immer wieder erwähnt wird als
dieses „US-Paper“.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich muss Ihnen ehrlich sagen, die
Berichterstattung über den Ausschuss ist gegenwärtig nicht gerade so, dass man hier
von üppig und berühmt reden kann. – Ist es damals in den Medien gewesen?
(Dr. Putschek: Ja!) – Beziehen Sie das auch darauf? (Dr. Putschek: Ja!) – Haben Sie
dann nicht mit der Mutterbank, der RZB, Kontakt aufgenommen, um nachzufragen,
was die österreichischen Behörden schon unternommen hätten?
Dr. Wolfgang Putschek: Also bitte, Sie haben vorher schon gesagt, die Raiffeisen
Investment hat mit den US-Behörden Kontakt aufgenommen. Ich habe vorhin von
„wir“ gesprochen, damit habe ich die Raiffeisen Gruppe gemeint. (Abg. Mag. Kogler:
Als Ganzes?) Das Ganze ist natürlich über die RZB über den Dienstweg gegangen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Eben. – Haben Sie in diesem ganzen
keine Wahrnehmung darüber gehabt, wie die RZB mit der
Prozess
Finanzmarktaufsicht über diese Sache korrespondiert hat? Das war ganz am Anfang
die Frage. Ist das nie auf den Tisch gekommen?
Dr. Wolfgang Putschek: Das ist nicht meine Zuständigkeit, dazu haben wir eine
Rechts- und-Compliance-Abteilung.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie hätten ja etwas merken können.
Gut, Sie bleiben dabei. Die RZB, die Gruppe als Ganzes, berät sich und kommt zum
Schluss, man müsse sich bei den US-Behörden aufgrund der Medienberichterstattung
melden, weil sie schon von einem solchen Dokument gelesen haben. – Ist das richtig?
Dr. Wolfgang Putschek: Sinngemäß könnte man das so zusammenfassen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wo hat dann dieses Meeting mit den
US-Behörden stattgefunden?
Dr. Wolfgang Putschek: In Washington.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Welche Behördenvertreter waren
seitens der US-Behörden anwesend? Das Department of the Treasury?
Dr. Wolfgang Putschek: Da müsste ich in den Unterlagen nachschauen. (Abg.
Mag. Kogler: Bitte, tun Sie das!) Nein, nicht in denen, die ich hier habe. Ich war
persönlich anwesend, ja. Das waren sieben bis acht Personen. Die Namen müsste ich
in den Unterlagen nachschauen.
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nur der Reihe nach! – Sieben bis acht
Personen seitens der US-Behörden? (Dr. Putschek: Richtig!) – Jetzt aber auch ohne
Unterlagen: Welche Institutionen oder eigentlich Behörden waren hier repräsentiert?
Waren die alle aus einer Behörde? Das Department of the Treasury wird vermutlich
dabei gewesen sein. – Können Sie sich erinnern?
Dr. Wolfgang Putschek: Ich muss Ihnen ehrlich sagen, es waren lauter hochrangige
oder …
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Kann uns das schriftlich nachgereicht werden?
Dr. Wolfgang Putschek: Die Teilnehmer seitens der US-Behörden? Die wichtigen
haben wir sicher.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wenn es geht, bis Montag, bitte.
Dr. Wolfgang Putschek: Bis Montag? Das muss ich mit der Compliance-Abteilung
absprechen. (Abg. Mag. Kogler: Na, was jetzt?)
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Sonst können wir den Ausschuss nicht schließen!
Dr. Wolfgang Putschek: Wir werden unser Bestes tun.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Moment, das war jetzt eine Intervention
des Vorsitzenden, die grundsätzlich vernünftig ist. Ich mache nur darauf aufmerksam,
Herr Dr. Putschek, dass mir das ein bisschen seltsam vorkommt. Wie oft, in wie vielen
Geschäftsfällen, sieht sich die Raiffeisen Gruppe veranlasst, in Washington sieben bis
acht hochrangige Vertreter der US-Behörden zu treffen? Wie oft ist das die letzten zwei
Jahre vorgekommen: Alle drei Tage? Alle drei Monate? Wie oft waren Sie dort?
Dr. Wolfgang Putschek: Ich glaube, das braucht man jetzt nicht zu wiederholen, dass
das ein sehr spezieller, sensibler Sonderfall war.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja eben. Darf man daraus schließen,
dass Sie nur ein einziges Mal aus ähnlichem Anlass in dieser Konstellation dort auf
US-Behördenvertreter getroffen sind? (Dr. Putschek: Ja!) – Wenn das aber so
einmalig ist, haben Sie sich keinen einzigen von den sieben bis acht gemerkt? – Das
ist erst eineinhalb Jahre her, nicht einmal. Das ist nicht glaubwürdig.
Dr. Wolfgang Putschek: Das sind englische Namen, die Herrschaften habe ich einmal
getroffen. Es war eine Besprechung, wir haben denen alle Informationen gegeben, die
vereinbarten Maßnahmen wurden durchgeführt. Danach gab es nie mehr eine
Kontaktaufnahme.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Dazu kommen wir dann noch. Das hat
sich ja alles offensichtlich in Wohlgefallen aufgelöst. Das ist schön für alle Beteiligten.
Wir wollen nur ergründen, wie dieses Wunder stattgefunden hat.
Welche Funktionen haben diese Personen gehabt, die Sie hier getroffen haben?
Dr. Wolfgang Putschek: Wie gesagt, ich kann mich nicht mehr erinnern.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie können sich weder an die
Funktionsträger noch an die Behörden erinnern. Wir wissen so viel, dass es zirka
sieben bis acht waren. – Das müssen wir zwischendurch einmal festhalten.
Wenn Sie sich nicht erinnern können, dann können Sie sich nicht erinnern. Ich halte
das nicht für besonders plausibel, muss ich Ihnen ehrlich sagen, weil Sie in der Lage
sind, in kurzer Zeit sehr präzise Vorträge zu halten, und offensichtlich die Dinge ganz
gut einordnen können. Und nachdem das ein einmaliger – das kommt ja nicht wie
Weihnachten, da weiß man auch nicht mehr, welcher Christbaum war im Jahr 2005
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und welcher war … (Vertrauensperson Dr. Brandstetter – entzieht Abg. Mag. Kogler
das Mikrophon –: Ist das eine Frage oder eine Bewertung? – Herr Vorsitzender, bitte!
Ich meine …!) – Sie müssen sich an den Verfahrensanwalt wenden! Es ist schon ein
seltsamer Vorgang, dass die Vertrauensperson dem fragenden Abgeordneten das
Mikro entzieht, aber darf schon sein, einmal. (Vertrauensperson Dr. Brandstetter:
Entschuldigen Sie, aber ich glaube, es ist nicht Gegenstand hier dieser Fragestellung,
die Zeit damit …!)
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, ich muss jetzt wieder die Rechtsbelehrung
bemühen, die ist doch nicht in Erinnerung geblieben.
ist
leider nicht möglich, dass Erklärungen oder Stellungnahmen von der
Es
Vertrauensperson gegenüber dem Ausschuss abgegeben werden können. Sie können
sich nur an den Verfahrensanwalt wenden, wenn Sie glauben, dass
Persönlichkeitsrechte oder auch Schutzrechte Ihres Mandanten verletzt werden, und
der wird dann, wenn er es für notwendig erachtet, mich informieren. Wenn Sie sich
nicht daran halten, können Sie ausgeschlossen werden. – Ich bitte, das zu beherzigen.
Vielleicht noch einmal zur Erklärung: Selbstverständlich
in einem
Untersuchungsausschuss möglich, dass ein Abgeordneter für sich auch ein Resümee
jeweils bei einer Frage zieht und eine Wertung vornimmt. Das ist kein Problem. Das
sind keine Fragen, die man beantworten muss. Aber es
für die
Auskunftsperson gut, wenn man weiß, was die Intention des Fragenden ist im
Ergebnis. Das einem das oft nicht gefällt, ist auch logisch, aber das muss man
hinnehmen. (Abg. Mag. Kogler: Oder kommentieren, das ist ja möglich!) – Oder die
Auskunftsperson kann dazu Stellung nehmen, das ist ja kein Problem.
ist auch
ist es
Ich sage an dieser Stelle, Sie haben Glück – aus meiner persönlichen Wahrnehmung –
, dass der Fragesteller in dieser Angelegenheit Herr Kogler ist und nicht Herr Krainer
(Abg. Mag. Kogler: Oder Herr Stadler!), denn der würde viel mehr nachbohren.
Dr. Wolfgang Putschek: Vielleicht darf ich noch einmal zusammenfassen: Dieses
Meeting hat stattgefunden, das war ein Treffen. Danach haben wir diese Personen nie
mehr wiedergesehen, und die Sache hat sich, wie Sie es formuliert haben, in
Wohlgefallen aufgelöst. Es gab also für mich keinen besonderen Grund, hier ein
Protokoll anzulegen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das mag ja gerade noch irgendwie
nachvollziehbar sein. Aber dass Sie nicht wissen, welche Behörden hier repräsentiert
wurden, das kommt mir denn doch ein bisschen seltsam vor. Ich weiß nicht, worauf
sich der Vertrauensanwalt bezogen hat, ich will da jetzt auch keinen Dialog entzünden.
Nur, das ist 1 : 1 Untersuchungsgegenstand, damit es da keinen Irrtum gibt, weil
offensichtlich war: Was hat denn das damit zu
ich den
Christbaumvergleich bemüht habe, dann deshalb, weil ich halt sagen will, ein
wiederkehrendes Ereignis ist etwas anderes als ein einmaliges Ereignis.
tun? – Und wenn
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Vielleicht fragen wir ab, zum Beispiel, ob ein Vertreter
des FBI dabei war?
Dr. Wolfgang Putschek: Ein Vertreter des FBI war dabei, ja. (Abg. Mag. Kogler: Na
bitte, dann probieren wir es weiter! – Obmann Dr. Graf: Vom CIA?) – Sie haben sich
nicht im Detail vorgestellt.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Haben Sie Visitkarten bekommen? Gibt es ein
Protokoll darüber? – Sie sagen, Sie können uns das schriftlich bekanntgeben, dann
muss es ja eine Unterlage geben.
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Dr. Wolfgang Putschek: Wir haben von einigen Anwesenden Visitkarten bekommen,
die kann ich gerne zur Verfügung stellen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Und die anderen? Haben sich die Ihnen gegenüber
verschwiegen? (Dr. Putschek: Die haben sich nicht ausgewiesen!) – Ist das üblich?
Dr. Wolfgang Putschek: Das war so! Ich gebe Ihnen gerne alle Visitkarten, die ich
bekommen habe; ich kann gerne im Büro nachschauen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Waren Sie dort ganz allein?
Dr. Wolfgang Putschek: Nein, das war in Abstimmung mit dem Treugeber. Das heißt,
der Treugeber hat seine Vertreter mitgeschickt. Das heißt, ich war dort nicht allein. Es
war ein Rechtsbeistand für die RZB dabei, und es war ein Rechtsbeistand für den
Treugeber dabei.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das war
ja dann unangenehmer als dieser
Untersuchungsausschuss, oder? (Dr. Putschek: Nein, das war sehr freundschaftlich! –
Abg. Mag. Trunk: Da nicht?) – Das ist ja bei uns auch so.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Zur Seite der RZB und Raiffeisen
Gruppe wären wir ja ohnehin gleich gekommen, noch einmal zur anderen. Also: FBI
war dabei, Department of the Treasury wissen wir nicht genau. – Ist das richtig?
Dr. Wolfgang Putschek:
Ihnen die Visitkarten heraussuchen und
zukommen lassen, dann werden wir es sehen. Ich will jetzt nicht hier Aussagen treffen,
die ich dann womöglich widerrufen muss, wenn ich die Visitkarten sehe.
Ich werde
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Seitens der RZB oder Raiffeisen
Gruppe waren dabei: Sie selbst. – Wer noch?
Dr. Wolfgang Putschek: Dr. Pribil aus der Compliance-Abteilung und unser
Rechtsbeistand.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das war in dem Fall?
Dr. Wolfgang Putschek: Ein US-Anwalt.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wissen Sie noch, wie der geheißen
hat?
Dr. Wolfgang Putschek: Da muss ich Ihnen auch die Visitkarte heraussuchen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und der Treugeber hat auch einen
Rechtsbeistand gehabt, sagen Sie? (Dr. Putschek: Ja!) – Das war auch ein US-
Anwalt? (Dr. Putschek: Ja!) – Ein US-Anwalt für den Treugeber? – Das war ein
mutiger Anwalt! (Dr. Putschek: Warum?) – Na ja, wenn die da in den USA für so
Furore sorgen. (Dr. Putschek: Ist das jetzt eine Frage, oder?)
Die Frage war, ob Sie wissen oder das bestätigen können, dass die Treugeber einen
Rechtsbeistand gehabt haben, der auch aus den USA kommt. Das war eine ganz
einfache Frage.
Dr. Wolfgang Putschek: Ja, der Rechtsbeistand des Treugebers war aus den USA,
selbstverständlich. Wenn man sich in der US-Rechtssphäre bewegt, dann empfiehlt es
sich, einen US-Rechtsbeistand zu haben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Waren noch Personen dabei außer den
erwähnten? (Dr. Putschek: Nein!) – Also auf der anderen Seite waren es genau vier?
(Dr. Putschek: Andere Seite?) – Auf der Seite des Treugebers und der Raiffeisen
Gruppe waren es genau vier.
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Dr. Wolfgang Putschek: Nein, nein, Sie haben den Vertreter des Treugebers
übersehen, den ich schon erwähnt habe. (Abg. Mag. Kogler: Ja, das ist einer!) Nein,
Sie haben gesagt, vier. Ich zähle jetzt: zwei Anwälte, zwei Leute von der RZB, das
wären vier, und es war noch ein Vertreter des Treugebers, dann bin ich bei fünf, oder?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ach so, ja, ich verstehe. Da habe ich
einen übersehen. (Dr. Putschek: Ich bin ein Zahlenmensch, wissen Sie!) – Gut, dann
haben wir das.
Was war der Inhalt des Gesprächs?
Dr. Wolfgang Putschek: Wie gesagt, es gab diverse offene Fragen zu der
Treugeberstellung: Wer ist der Treugeber? – Die Verbindungen zu den Herren, die Sie
angesprochen haben. Wir haben genau erklärt, welche Untersuchungen hier angestellt
wurden, dass es dazu den besagten Kroll-Report gibt, und das Gespräch war nach
zirka einer knappen halben Stunde beendet.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wurden dort Fragen an Sie gestellt,
oder haben Sie einfach nur referiert?
Dr. Wolfgang Putschek: Nein, das war recht enttäuschend. Wir haben geglaubt, wir
werden Fragen gestellt bekommen. Die US-Behörden haben gesagt – also ich
übersetze jetzt –: Danke dafür, dass Sie hergekommen sind. Wir haben keinerlei
Fragen an Sie. Bitte berichten Sie an uns!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie irgendwelche Dokumente
oder Schriftstücke übergeben? (Dr. Putschek: Nein!) – Gar nichts? (Dr. Putschek:
Null!) – Aber Sie haben den Kroll-Report, den Sie ja veranlasst haben, erwähnt. Haben
die dann den Eindruck erweckt, dass sie sich bei Kroll Incorporated danach erkundigen
werden? (Dr. Putschek: Entschuldigen Sie, ich habe den Anfang akustisch nicht
verstanden!) – Haben die sich nicht näher nach diesem Kroll-Report erkundigt?
(Dr. Putschek: Bei wem?) – Bei Ihnen, wenn Sie ihn ins Spiel bringen.
Dr. Wolfgang Putschek: Ich habe ja gesagt, wir haben den Kroll-Report erwähnt.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, und was war die Reaktion? Das war
doch die Frage. (Dr. Putschek: Positiv!) – Positiv. Ja, wie? (Dr. Putschek: Positiv!) –
Die sagen: Aha, ihr habt den Kroll-Report. Wunderbar, brave Jungs, bitte setzen! Oder
wie muss man sich das vorstellen? – Schildern Sie das dem Ausschuss!
Dr. Wolfgang Putschek: Schauen Sie, ich schildere es Ihnen, so gut ich mich nach
eineinhalb Jahren noch erinnern kann. Ich habe im Normalfall ein recht gutes
Gedächtnis. (Abg. Mag. Kogler: Das nehme ich an!) Wir haben gesagt: Wir haben
diesen Kroll-Report. Da haben sie gesagt: Aha, das ist ja schon ein gutes Dokument.
Dann wurde gefragt, ob dieser Kroll-Report überreicht werden kann, und dann haben
wir gesagt: Der Kroll-Report kann dann überreicht werden, wenn der Treugeber in
Übereinstimmung mit uns den Kroll-Report freigibt. Und dann haben sie gesagt: Das
nehmen wir zur Kenntnis.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und? Ist das dann freigegeben worden?
Dr. Wolfgang Putschek: Nein. Nicht für die US-Behörden, nein.
freigegeben worden?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
(Dr. Putschek: Nein!) – Weil der Treugeber das nicht wollte? (Dr. Putschek: Ja!) – Ja.
Aber die waren trotzdem zufrieden?
(Grüne): Nicht
Dr. Wolfgang Putschek: So ist es.
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt haben wir eine Schilderung des
Ablaufes aus Ihrer Sicht. Das ist ja schon sehr viel.
Kommen wir zum Ausgangspunkt dieser Sache. Sie haben sich veranlasst gesehen,
was ja auf eine korrekte Vorgangsweise hindeutet, bevor Sie sich in das Geschäft –
salopp formuliert – eingelassen haben, diesen Kroll-Report sozusagen zu bestellen,
weil das üblich ist in diesen Geschäften, in diesen Regionen?
Dr. Wolfgang Putschek: Sie fragen jetzt, warum wir den Kroll-Report angefordert
haben? (Abg. Mag. Kogler: Genau!) – Es handelte sich hier um einen speziellen,
sensiblen Geschäftsfall, und hier wurden einfach Vorsichtsmaßnahmen und Standards
angewandt, die über das in durchschnittlichen Geschäftsfällen angewandte Maß
hinausgingen. Deswegen auch nicht nur, wie ich schon eingangs erwähnt habe, eine
interne Beurteilung durch eine formale Prüfung, eine inhaltliche Prüfung seitens der
RZB-Compliance-Abteilung und ihren Abteilungen in den jeweiligen Ländern, sondern,
um eben ganz sicher zu gehen, auch die Anforderung dieses Kroll-Reports.
Abgeordneter Mag. Werner
der
Geschäftsanbahnungsphase über Hinweise verfügt, dass diese Vorwürfe – ich muss
es eh nur so nennen, nichts anderes habe ich vor – existieren, dass Herr Dimitri Firtash
in direkter, mindestens aber in indirekter Geschäftsbeziehung zu Mogilevich steht?
(Grüne):
Kogler
Haben
Sie
in
Dr. Wolfgang Putschek: Die Vorwürfe waren und sind ja öffentlich bekannt.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, aber ob sie damals für Sie schon
greifbar waren als Vorwürfe. (Dr. Putschek: Wenn sie öffentlich waren!) – Und Sie
haben durch die In-Auftrag-Gebung des Kroll-Reports einen Schritt gesetzt, der für Sie
dann ausreichend war, weil Sie über diese Schiene das klären wollten?
Dr. Wolfgang Putschek: Wir haben damit die Sorgfaltsmaßstäbe, die normalerweise
bei solchen Geschäften angewendet werden, nicht nur erfüllt, sondern weit
überschritten.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Der Inhalt dieses Reports ist welcher
gewesen? Mit welchen Hauptargumenten allenfalls auch Beweisen wurden diese eher
öffentlich vorhandenen Bedenken gegenüber Firtash, allenfalls Fursin – da bin ich gar
nicht so gut informiert, aber jedenfalls Firtash – in dem Kroll-Report widerlegt?
Dr. Wolfgang Putschek: Das war nicht ein Hauptargument, das war eine Reihe von
Fakten, die genau die Historie belegt haben, den Aufstieg des Herrn Firtash in
diversester Weise beleuchtet haben, wie er zu seinem Vermögen gekommen ist, wie
sich sein Geschäft entwickelt hat, wie er selbst in das Gasgeschäft gekommen ist,
woher er sich glaubhaft das Know-how hätte erwerben können, um in so einer großen
Transaktion eine bedeutende Rolle zu spielen, und am Schluss des Berichtes hat das
Ganze in einem Statement gegipfelt, dass hier keine Bedenken bestehen, mit ihm
Geschäfte zu machen und keine Verbindungen zu dem angeführten Herrn Mogilevich
bestehen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt springe ich wieder zu dem
anderen Gespräch. Haben die US-Behörden überhaupt von sich aus keine Vorhalte
gemacht oder nachgefragt, etwa ob das zutreffend ist, dass zu Mogilevich kein Kontakt
bestünde? – Das würde mich wundern, wenn Sie das nicht einmal gefragt hätten. Wie
war das?
Dr. Wolfgang Putschek: Wie vorher gesagt: Wir sind dort in den Raum gekommen,
haben eigentlich unsererseits angeboten, Fragen zu beantworten. Daraufhin kam die
Gegenantwort: Gentlemen, we don’t have any questions for you. You came to us to
present informations. Bitte stellen Sie uns Ihre Fakten vor.
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das haben Sie gesagt. Und dann,
als Ihr Bericht zu Ende war, hat es diesbezüglich keine Fragen gegeben?
Dr. Wolfgang Putschek: Keine Diskussion. Das war nicht vorgesehen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sagen Sie: Haben Sie in dieser
Geschäftsanbahnungsphase einmal Kontakt gehalten mit der Wirtschaftspolizei oder
dem Bundeskriminalamt als Ganzem in dieser Angelegenheit? (Dr. Putschek: Bitte
noch einmal! Sie fragen jetzt mich als Auskunftsperson?) – Sie als Person zunächst.
(Dr. Putschek: Nein!) – Nein.
Irgendjemand anderer von der Raiffeisen Investment?
Dr. Wolfgang Putschek: Ich darf noch einmal darauf verweisen: Wir als operative
Einheit geben Informationen an unsere Compliance-Abteilung, und die bearbeitet diese
und gibt mir dann das grüne Licht oder nicht.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Dann gehen wir weiter vor! – Haben Sie
eine Wahrnehmung darüber, ob die Compliance-Abteilung mit dem Bundeskriminalamt
oder mit der Wirtschaftspolizei Kontakt aufgenommen hat?
Dr. Wolfgang Putschek: Über solche Dinge werden wir nicht informiert.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aus diesen Trennungsgründen, die Sie
vorher erwähnt haben?
Dr. Wolfgang Putschek: Richtig. Daher habe ich keine persönliche Wahrnehmung.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es hätte nämlich sein können – ich
halte Ihnen jetzt vor, trotzdem, aus dem Bundeskriminalamt:
am
Organisation;
Wien,
Geschäftszahl 1977178/1-IIBKA/31O30. – Ich zitiere nur einige wenige Dinge aus
Seite 3 dieses Berichts, der hier gelegt wurde:
Mogilevich,
1.12.2005,
kriminelle
Betreff
Im Juli 2005 wurde zwischen Gazprom und der in Zug – Schweiz – etablierten Firma
RosUkrEnergo ein Vertrag über Lieferungen von Erdgas aus Turkmenistan in die
Ukraine unterzeichnet. – So weit, so simple. – Laut FBI handelt es sich bei den
eigentlichen Machthabern der Firmen ETG und RUE, also das ist RosUkrEnergo, um
Fursin Iwan und Paltschikov Oleg.
Nächster Absatz: Bereits im April 2005 konnte durch die hier amtlichen Erhebungen
festgestellt werden, dass Fursin und Paltschikov
in Wien mit Firtash Dimitri
zusammentrafen. Fursin, Paltschikov und Firtash werden vom FBI als hochrangige
Mitglieder der SMO bezeichnet. – SMO steht für Semion Mogilevich Organisation.
Nächster Absatz: Ermittlungen des FBI ergaben, dass diese unmittelbar darauf ein
gemeinsames Treffen mit Vertretern der RZB hatten. Zweck dieses Treffens dürfte die
Einrichtung von Bankkonten gewesen sein.
Ich frage Sie: Haben Sie zu all diesen Vorgängen, die hier beschrieben worden sind,
eine persönliche Wahrnehmung?
Dr. Wolfgang Putschek: Das ist das erste Mal, dass ich von diesem Akt höre.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das erste Mal, dass Sie von diesem Akt
hören?
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das war jetzt nicht die Antwort auf die Frage. Es geht
nicht darum, ob Sie den Akt kennen, sondern um die Vorgänge. (Dr. Putschek: Keine
persönliche Wahrnehmung!) – Das ist die Antwort.
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Hier heißt es: Die Meinl Bank AG hatte
bereits seit 2003 mehrfach beim Erwerb von Ölfeldern durch die ETG mitgewirkt. Das
ist die Vorgängergesellschaft, Eural Trans Gas. – Zitatende.
Haben Sie gewusst, dass eine Verbindung zur Meinl Bank bestanden hat?
(Dr. Putschek: Nein!) – Haben Sie nicht gewusst?
Dr. Wolfgang Putschek: Schauen Sie, vielleicht darf ich kurz auf den Global Witness-
Report verweisen. Das kürzt das vielleicht ab. Auf Seite 49 – und ich glaube, Global
Witness ist eine Organisation, die diesem Fall und dem ganzen Gasgeschäft eher sehr
kritisch gegenübersteht – wird ausdrücklich gesagt – auf Englisch –:
„No wrongdoing has been established on
shareholders, …“
the part of RosUkrEnergo or
its
Das ist also die abschließende Bemerkung, die auch die amerikanische Meinung hier
widerspiegelt.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Mir ist dieses Dokument bekannt, wir
haben es studiert. – Herr Vorsitzender, ich darf darauf verweisen, das besagte Global
Witness, insofern fügen sich die Dinge ja, uns gestern ein Mail zukommen hat lassen,
erstens einmal die Existenz des Untersuchungsausschusses und zweitens das heutige
Untersuchungsthema als solches ausdrücklich begrüßen, dass das überhaupt
stattfindet. Die haben uns da einige Tipps gegeben, von denen ich bis jetzt überhaupt
nicht Gebrauch gemacht habe. Wenn Sie die aber schon ins Spiel bringen …
Global witness würde interessieren, wenn man das jetzt so übersetzt: Welcher Beweis
liegt RZB/Raiffeisen Investment vor, dass Firtash nicht mit dem mutmaßlichen
Kriminellen verwickelt ist? Das ist die Frage von Global Witness, und keine
Weißwaschung.
Ich will mich aber jetzt in meiner Fragestellung und in meinem eigenen Ding nicht
primär von Global Witness leiten lassen. Allerdings: Global witness als Kronzeugen
aufzurufen, die uns gestern ein Mail schicken und genau zum Thema Firtash die Frage
stellen – wir können das ja dann den Akten beilegen –, welcher Beweis liegt RZB
Raiffeisen Investment vor, dass Firtash nicht mit den mutmaßlichen Kriminellen
verwickelt ist, das ist ein starkes Stück, aber so kann es einem eben gehen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Kogler, das ist schon veranlasst und wird
beigelegt. Die Frage aber, und das sage ich schon auch dazu: Es ist ja nicht so, dass
man bei uns seine Unschuld beweisen muss, sage ich jetzt einmal, obwohl es ja noch
gar nicht einmal eine strafrechtliche relevante Behauptung gibt. Also, für mich ist das
nicht wirklich nachvollziehbar, warum jemand, ohne dass es konkrete Vorhalte gibt,
beweisen soll, dass er den nicht kennt. Das ist ja von Haus aus vielleicht in Amerika so
üblich, da sind wir einiges gewohnt, aber der mitteleuropäischen Rechtskultur ist das
schon fremd.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das ist richtig. Ich sage nur etwas zu
dem Stand – man muss die Zeitnähe betrachten – der Information der österreichischen
Sicherheitsbehörden. Das war ja ein Bericht, der ganz offensichtlich gelegt wurde, der
nach oben berichtet wurde und hier ist das festgehalten. Es ist nicht genau erkennbar,
ob die österreichischen Behörden das jetzt hundertprozentig überprüft haben, oder
man muss nicht davon ausgehen, dass das hundertprozentig geteilt wird, aber es wird
immerhin wiedergegeben sozusagen mit einem entsprechend kritischen Fragezeigen.
Deshalb waren ja diese Vorhalte dann auch dazu geeignet, die Auskunftsperson zu
fragen, ob sie zu diesen Vorgängen, die hier beschrieben waren, irgendeine
Wahrnehmung hat. Das ist ja noch offen. Sie haben gesagt Sie haben keine
Wahrnehmung dazu. (Dr. Putschek: Nein!)
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29. Juni 2007/ öffentlicher Teil 1 – bis 20 Uhr
39. Sitzung / 97
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wir leiden unter dem Problem, dass wir in Wirklichkeit
in der Reihenfolge der Anhörungspersonen komplett verkehrt liegen. Wir hätten ja
zuerst die Akten haben müssen, dann den Herrn Jost und den Herrn Zwettler, um
abzuklären, was da die Ergebnisse sind, und allenfalls das, was dann übrigbleibt an
offenen Fragen die Auskunftspersonen in der materiellen Angelegenheit. Das ist uns
verwehrt worden, und daher ist es eben so, wie es ist. Leider!
Dr. Wolfgang Putschek: Ich helfe gerne, wo ich kann, nur: Diesen Akt habe ich nie
gesehen und nie davon gehört und auch von den Dingen …
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das war auch nicht anzunehmen. Ich
habe das deshalb geschildert, damit Sie sagen können, ob Sie ähnliche Vorgänge
beobachtet haben, um so etwas zu verifizieren. Das ist jetzt einmal nicht der Fall.
Dr. Wolfgang Putschek: Sie haben aber gefragt, ob ich diese Vorgänge kenne.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Diese Vorgänge hat er gefragt, aber jetzt haben Sie
die nächste Frage herausgefordert. Gibt es ähnliche Vorgänge?
Dr. Wolfgang Putschek: Nein, nicht. Tut mir leid! Nein, also ich würde gerne helfen
aber …
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Vielleicht können Sie jetzt helfen. Die
Beamten des Bundeskriminalamtes waren bei Gott nicht untätig. Die sind laufend aktiv
und haben sich gerade in der Ukraine sehr bemüht – sicherlich auf Grund der
politischen Turbulenzen –, Licht in die Sache zu bringen.
Ich zitiere jetzt – kurz nur, keine Sorge – aus einem Reisebericht, Dienstreise Kiew,
6. Dezember bis 8. Dezember 2006. Keine weitere Geschäftszahl, aber jedenfalls vom
18. Dezember ist dieser Bericht von den österreichischen Verbindungsbeamten.
Da wird gerade vom Fall Mogilevich eindeutig von allen Fällen, die dort besprochen
werden, der mit Abstand größte Raum eingenommen. Damit brauchen wir uns gar
nicht aufzuhalten. Jetzt wird berichtet: Auf Grund der Auswertung wurde bekannt, dass
hinter der Firma RosUkrEnergo die Person Mogilevich stehen soll. Seine anvertraute
Kontaktperson Firtash besitzt die volle Kontrolle über die gegenständliche Firma und
befindet sich
ist offensichtlich der
Sicherheitsdienst der Ukraine. Jetzt muss man das natürlich alles vor dem Hintergrund
der politischen Wirren betrachten, das ist mir schon klar. Die Ausgangslage aber, und
das ist ja ganz wichtig für den Ausschuss, glaube ich, ist so eindeutig nicht, dass man
behaupten kann, dass Firtash und Mogilevich nichts miteinander zu tun hätten. Das
soll hier zur Kenntnis gebracht werden, weil ich ja immer wieder davon ausgehen
muss, dass die meisten diese Akten ja gar nicht gelesen haben.
Interesse des SPU, das
im speziellen
Haben Sie in der Ukraine selbst Erkundigungen eingeholt, ob und wie Firtash zu
seinem Vermögen gekommen ist – oder haben Sie ausschließlich auf den Kroll-Report
rekurriert oder die Compliance-Abteilung in dem Fall?
Dr. Wolfgang Putschek: Ich glaube, ich habe eingangs geschildert, dass die
Compliance-Abteilung
in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Büros und
Abteilungen in unseren lokalen Banken die interne Beurteilung durchgeführt hat. Das
heißt, daraus schließe ich, dass auch in diese Richtung Fragen gestellt wurden.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie gehen davon aus?
Dr. Wolfgang Putschek: Das habe ich gesagt.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es zeichnet sich vom Zwischenstand
her ab, dass das, was wir zu untersuchen haben, ganz offensichtlich jedenfalls nicht
alleine von der Auskunftsperson Putschek beantwortet werden kann. Man muss sich ja
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nicht gerade auf den Vorstand Rothensteiner oder auf den Vorstand Stepic kaprizieren,
aber dass wir
ja
unausweichlich, wenn wir das jetzt einmal als Zwischenergebnis festhalten.
jemand von der Compliance-Abteilung brauchen, scheint
Sagen Sie, nach dem Meeting in den USA hat es in dieser Sache nie mehr etwas
gegeben, wenn ich Sie da richtig verstanden habe? Keine …
Dr. Wolfgang Putschek: Ich habe gesagt: Nach der öffentlichen Bekanntgabe der
Treugeber, die am 26. April stattfand.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein, Reaktionen der US-Behörden
habe ich jetzt einmal primär gemeint. Da hat es dann keine Treffen mehr gegeben. Hat
es eine Korrespondenz gegeben?
Dr. Wolfgang Putschek: Seit der Bekanntgabe, der öffentlichen Bekanntgabe der
Identitäten der Treugeber war für die USA und die US-Behörden dieser Fall
abgeschlossen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, dann ist die Frage aber schon so zu
stellen: Zwischen dem 17. oder 25. Februar, den Sie genannt haben, und dann dem
26. April 2006, denn das war der Tag des Outings, hat es noch Kontakte mit den US-
Behörden gegeben?
Dr. Wolfgang Putschek: Nicht, dass ich wüsste!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie wissen von keinen Kontakten und
haben auch keine Wahrnehmungen?
Dr. Wolfgang Putschek: Ich persönlich nicht. Wenn etwas angefordert wurde von den
US-Behörden, bin ich sicher, dass es Ihnen zur Verfügung gestellt wurde. Vielleicht
darf ich darauf hinweisen, dass es da um sieben Wochen geht, also das ist kein
wahnsinnig langer Zeitraum.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, ich habe ja die Daten auch selbst
genannt, da haben Sie schon recht!
Jetzt kommen wir zu den Ereignissen 24., 25., 26. April.
Dr. Wolfgang Putschek: Bitte. – 26. April.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein, 24. April. – Wie haben Sie
erfahren – das haben Sie ja schon angesprochen –, dass das Outing seitens der
Treugeber selbst oder anderer, jedenfalls nicht durch Sie, denn Ihnen wäre das ja
untersagt gewesen, dass das Outing der Treugeber anstünde? Wie haben Sie das
erfahren?
Dr. Wolfgang Putschek: Durch einen Termin mit dem Treugeber, der seine
Entscheidung kundgetan hat, sich der Öffentlichkeit bekannt zu geben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Wann war das genau? Hat sich Herr
Firtash selbst gemeldet?
Dr. Wolfgang Putschek: Herr Firtash selbst war in Wien. – Warten Sie! (Abg.
Mag. Kogler: Bitte!) Gehen die Handykalender auch rückwärts? (Die Auskunftsperson
für die
hantiert an
Kooperationsbereitschaft!) Es ist mir ein Volksfest!
ihrem Handy. – Abg. Mag. Kogler: Danke
jedenfalls
Das war Mittwoch, der 26. April, 11 Uhr vormittags.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aha, am Mittwoch, den 26. April hat
sich – vielen Dank, die Auskunftsperson hat im offensichtlich im Handy verfügbaren
Kalender nachgeschaut, fürs Protokoll – Herr Firtash mit Ihnen in Verbindung gesetzt
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und erklärt, dass die Treugeberschaft öffentlich von ihm selbst bekanntgegeben
werden wird.
Dr. Wolfgang Putschek: So ist es!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und das war für Sie überraschend?
(Dr. Putschek: Nein!) – Haben Sie schon vorher Kenntnis erhalten, dass er das
vorhat?
Dr. Wolfgang Putschek: Es war schon über einen Zeitraum von ungefähr eineinhalb
Monaten geplant. Der genaue Zeitpunkt war nicht festgelegt, es war ein Zeitraum
festgelegt, und es war innerhalb des festgelegten Zeitraumes.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie da vorher schon Kontakt
gehabt, wo das vereinbart wurde, dass es innerhalb einer bestimmten Frist …?
Dr. Wolfgang Putschek: Na ja, das war notwendig. Unser Treuhandvertrag war von
Anfang an ausgelegt bis Juni 2006, das heißt, es stand das Auslaufen des
Treuhandvertrags sowieso bevor, und da war es nur verständlich, dass wir eine
Regelung gesucht haben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Am 24. Juni ist jedoch Folgendes
geschehen: Da ist doch aus den Meldungen aller internationalen Agenturen erkennbar,
dass sozusagen die „Iswestija“ dabei ist, das schon zwei Tage vorher zu annoncieren.
Haben Sie darüber Wahrnehmungen, dass eigentlich am 24. April …
Dr. Wolfgang Putschek: Nein, das war der 25. April, Dienstag kam die „Iswestija“
heraus.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das war es dann, aber am 24. April,
ich korrigiere, ist über die Agenturen gegangen, dass die „Iswestija“ vorhat, die zu
nennen. Haben Sie das mitbekommen?
Dr. Wolfgang Putschek: Natürlich. Das ist eine internationale Zeitung, die der
Gazprom gehört.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
verschweigen. Sie haben schon recht mit dieser Andeutung.
(Grüne): Eben, das sollte man nicht
Na gut. Jetzt sagt aber Ihr Kollege Stepic, wenn ich ihn so nennen darf, dass man
ohnehin vorgehabt hätte, sich sofort zu trennen. Ist das gemeint mit dem Auslaufen
des Treuhandvertrags im Juni?
Dr. Wolfgang Putschek: Das passt ja genau zusammen mit dem, was ich vorhin
gesagt habe.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, in gewisser Weise, mit dem
Auslaufen des Treuhandvertrages. – Meinen Sie das? (Dr. Putschek: Natürlich!) –
Stepic kündigt aber an, dass man sich sofort zurückziehen werde. Darüber hinaus gibt
es ja noch Eintragungen im November 2006, aus denen immer noch eine gewisse
Geschäftsbeziehung hervorgeht. Ist das richtig? Wie ist denn dann das Verhältnis
ausgelaufen? (Dr. Putschek: Welche Frage möchten Sie jetzt, dass ich als erste
beantworte?) Die letzte als Erstes. Wie ist jetzt das Treuhandverhältnis ausgelaufen?
Dr. Wolfgang Putschek: Wenn Sie zu Punkt 7 des Dossiers gehen, ist das dort genau
dargestellt. Es wurden über den Sommer hin die diversen Notariatsakte, die
erforderlich waren, durchgeführt. Die Eintragungen haben dann die übliche Zeit
im
gedauert, und die
Oktober 2006 statt.
letzte diesbezügliche Eintragung
im Firmenbuch
fand
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das deckt sich schon fast mit dem, was
wir da haben. Antrag auf Änderung eingelangt am 24. November 2006 haben wir hier
vom Handelsgericht. Ich halte Ihnen diesen Auszug vor. Vielleicht können Sie das
kommentieren.
(Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Dr. Wolfgang Putschek: Bitte, würden Sie mich hier kurz leiten, zu welchem Punkt ich
Stellung nehmen soll? 1. Dezember, oder was?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Zur Eintragung, die – jetzt sehe ich es
auch nicht mehr vor mir …
Dr. Wolfgang Putschek: Die Nummer sieben?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, die Nummer sieben. Ja, da
korrespondiert der 24. November unten. – Kann das sein? Ist das richtig?
Dr. Wolfgang Putschek: Ja, und was kann ich Ihnen dazu beantworten?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich deute diese Eintragung …
Dr. Wolfgang Putschek: Warten Sie, wenn ich hinaufgehe, sehe ich hier Eintrag von
Dr. Peter Jandl, Robert Shetler-Jones et cetera – warten Sie einmal, da bräuchte ich
jetzt einen Notar, um zu wissen, was genau hier eingetragen wurde – wahrscheinlich
als Organe der CentraGas. Ja, das passt ja genau zusammen: Wir sind Anfang
Oktober ausgestiegen, dann hat der Treugeber, Sie sehen ja hier unter 7m, Dimitri
Firtash, sich selbst als Eigentümervertreter hier eingesetzt und seine Vertrauten als
Vorstände beziehungsweise Aufsichtsräte.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das korrespondiert mit Oktober, und die
Eintragung von Firtash und dessen neuen Vertrauten hat die sozusagen natürliche
Verzögerung.
Dr. Wolfgang Putschek: Drei Wochen später. Das passt, glaube ich. (Abg.
Mag. Kogler: Ein Monat zirka eben.) So ist es! Drei, vier Wochen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, na gut, dann hätten wir Ihre
Erklärung dazu auch.
Sagen Sie, haben Sie eine Begründung dafür … (Dr. Putschek – die Unterlage in die
Höhe haltend –: Noch etwas dazu? Oder kann ich es zurückgeben?) Ja, das können
Sie zurückgeben. Danke.
Warum hat die Raiffeisenzentralbank am 24. und 25. April den Eindruck erweckt, dass
man sich eigentlich quasi über Nacht trennen würde?
Dr. Wolfgang Putschek: Bitte Klarstellung, 24., 25. …?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): April.
Dr. Wolfgang Putschek: Noch einmal Klarstellung: Warum hat sie diesen Eindruck
erweckt?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Genau, dass man sich über Nacht von
dem Treuhandverhältnis trennen würde.
Dr. Wolfgang Putschek: Wodurch hat sie den Eindruck erweckt?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Durch Aussagen des Herrn Stepic.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich denke, das muss man begründen und einen
Vorhalt formulieren, sonst sind wir in der Phase, wo jeder seine Eindrücke wiedergibt,
aber keine Wahrnehmungen über Tatsachen hat.
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es liegt in der Begründung.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Sie können ja vielleicht die Begründung vorlesen,
dann können Sie sagen: Das ist mein Eindruck, teilen Sie diesen Eindruck?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja. Es heißt in der APA 4945 WI 0645
vom 24. April 2006, dritter Absatz:
Weil sich die wirklichen Hälfteaktionäre „outen“ werden, weil sich in der Ukraine die
Regierung neu bildet und das vom Jänner stammende Gasvertragswerk im Sommer
neu verhandelt wird, steigt Raiffeisen aus. – Zitatende.
Also das deckt sich völlig mit dem, was Sie sagen. Das ist schon zutreffend. Aber ich
rekurriere auf den ersten Teil des Satzes, der da lautet: „Weil sich die wirklichen
Hälfteaktionäre outen werden“, deshalb geht man aus der Treuhandschaft heraus.
Das klingt ja so, als ob Treuhandschaften nur existieren könnten, wenn sie verdeckt
sind. Das ist ja genau ein Teil des Problem oft.
Die Frage ist ganz einfach: Sind Sie deshalb aus dem Treuhandgeschäft auch mit
ausgestiegen, weil sich die Treugeber outen werden – nur so
ist es hier
grammatikalisch zu verstehen! –, oder nicht?
Dr. Wolfgang Putschek: Verzeihen Sie, da folge ich jetzt nicht ganz.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Noch einmal: Erster Satz, dritter Absatz:
Weil sich die wirklichen Hälftaktionäre outen werden, steigt Raiffeisen aus. – So steht
es in der APA.
Die Frage ist: Ist es zutreffend, das bloß deshalb, weil sich die Treugeber outen
werden, Raiffeisen aussteigen will: ja oder nein?
Dr. Wolfgang Putschek: Die Treuhandschaft sollte im Juni auslaufen, daher hat man
sich auf einen Zeitraum geeinigt, in dem sich der Treugeber öffentlich darstellt. Und der
war zwei Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem diese Meldung herausgegangen ist. Das
war vom 24. – Ist es das? – oder vom 25.? (Abg. Mag. Kogler: Das ist vom 24., ja! Sie
haben recht!) Das war eine genau geplante Aktion.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Schauen Sie, es ist ja ganz einfach: Es
ist für mich jedenfalls ein erheblicher Unterschied, ob das Argument an der Stelle
lautet: Raiffeisen steigt aus, weil im Sommer das ohnehin ausgelaufen wäre und sich
die Verhältnisse ohnehin ändern, oder, alternativ, wie hier in der APA wiedergegeben:
Raiffeisen steigt aus, weil die Treugeber das Licht der Öffentlichkeit erreichen. – Das
ist doch ein Unterschied!
Dr. Wolfgang Putschek: Ich glaube, es ist eine dritte Variante: Weil wir von den
Treugebern den Auftrag erhalten haben, gemeinsam mit ihnen die Identität der
Öffentlichkeit bekanntzugeben (Abg. Mag. Kogler: Ja!), und dann auch am 27. April,
soferne ich mich richtig erinnere, in London die Pressekonferenz stattgefunden hat.
Das ist der Grund!
Wenn man mit dem Treugeber vereinbart, dass man ihn nicht preisgibt, dann ist man
als Treuhänder vertraglich dazu verpflichtet, die Identität so lange nicht preiszugeben,
bis das mit den Treugeber anders vereinbart wurde. Diese Vereinbarung wurde
getroffen, wie von mir vorhin geschildert, am 25., und damit waren wir gemeinsam mit
dem Treugeber in der Lage, seine Identität preiszugeben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das war aber nicht die Frage. Das
nehmen wir alles an.
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Die Frage lautet, ob eine Ursächlichkeit darin bestanden hat, dass die Aussage von
Stepic hier so wiedergegeben wird – den können wir ja nicht fragen, der wird ja
sozusagen als Zeuge verhindert –: Weil sich die wirklichen Aktionäre outen, steigt
Raiffeisen aus.
Dr. Wolfgang Putschek: Also wenn Sie nach der Ursächlichkeit fragen, dann sage
ich: nein!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut. Sie stellen das in Abrede. Das
kann ja auch eine falsche Wiedergabe sein. Aber wir müssen das haben. Es ist ja
wirklich alles möglich. Sie haben ja vorhin herausgearbeitet, dass es auch ein
Argument gibt, dass es ohnehin im Juni ausgelaufen wäre.
Ich sage Ihnen nur: Die Öffentlichkeit – und das geht auch aus anderen APA-
Aussendungen hervor – musste den Eindruck gewinnen, und zwar nicht nur auf Grund
dieses Stepic-Interviews, sondern auch auf Grund anderer Zusammenhänge, dass
Raiffeisen, als die Sache an die Oberfläche drängt, selbst sagt: Wir steigen aus, wir
wollen mit der Geschichte nichts mehr zu tun haben! – Dieser Eindruck ist nicht
wegzuwischen. Das will ich einmal festhalten!
Gut. Dann stoppe ich jetzt einmal an dieser Stelle, vielleicht hat ja auch jemand
anderer zwischenzeitig Fragen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Nur damit der Ordnung halber die Antwort auch im
Protokoll steht: Hat Raiffeisen vom ersten Tag des Arrangements an immer für den
gleichen Treugeber treuhändisch gehalten? War das immer die gleiche Person, für die
man treuhändisch gehalten hat?
Dr. Wolfgang Putschek: Ja, die Treugeberverträge bestanden vom Anfang bis zum
Ende der Treuhandschaft mit denselben Personen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Gibt es jemand anderen, der noch eine Frage zu
diesem Komplex hat? – Nein.
Dann kommt der Herr Kollege Kogler wieder dran.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt zum zeitlichen Ablauf bei all
diesen Vorgängen: Im Dezember/Jänner reklamiert die US-Botschaft in Österreich, und
zwar offensichtlich massiv und heftig bei bestimmten Stellen in Österreich: Wir
vermuten, dass hier offengelegt werden soll, dass hier etwas im Busch ist. Teilweise
vermuten ja selbst die US-Behörden die falschen Treugeber. – Das ist unser Stand.
Dann bekommt die RZB via Medien, wie sie sagt – gar nicht über unseren Behörden –,
mit, dass da etwas ist. – Das widerspricht der Aussage der Zeugin Florkowski, da sie ja
eindeutig gesagt hat, dass die FMA mit der RZB Kontakt aufgenommen hat.
Dann – auf Grund der Zeitungslektüre – setzt man sich ins Flugzeug und fliegt nach
Washington, glaube ich, um dort mit Vertretern der US-Behörde Kontakt zu halten. Das
war im Februar.
Wann, Herr Dr. Putschek, ist die Vereinbarung oder allfällig Zusatzvereinbarung mit
den Treugebern geschlossen worden, das im Juni/Juli die Treuhandschaft auslauft?
Dr. Wolfgang Putschek: Das war im ursprünglichen Vertrag schon vorgesehen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Der wann genau geschlossen wurde?
Das haben Sie, glaube ich, in den Unterlagen stehen gehabt. Können Sie es noch
einmal sagen?
Dr. Wolfgang Putschek: Juni/Juli 2004
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Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Damals ist das schon festgesetzt
geworden?
Dr. Wolfgang Putschek: Das war ein Vertrag auf 2 Jahre. (Abg. Mag. Kogler: Auf
2 Jahre?) So ist es!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
herausgearbeitet.
(Grüne): Gut. Dann haben wir das
Nichtsdestotrotz – das ist ja das sehr Seltsame für mich an dem Ganzen – haben Sie
sich veranlasst gesehen, extra nach Washington zu fahren. Waren die Vorwürfe aus
Ihrer Sicht so massiv? Wie ist das in der RZB-Gruppe diskutiert worden? Das haben
wir noch nicht durchgearbeitet.
Dr. Wolfgang Putschek: Es handelt sich hier um ein sehr sensiblen Bereich. Es geht
um die Energiepolitik. Die USA haben verständlicherweise großes Interesse an der
Aufklärung dieser Sachverhalte. Wir wollten Sie dabei unterstützen, haben gemeinsam
mit dem Treugeber eine Vorgehensweise überlegt, wie man diese Unterstützung am
besten gewähren könnte. Die Konsequenz war, dass man auf die Lösung gekommen
ist, am besten den Kontakt direkt mit dem US-Behörden zu suchen, die dann dem
Ansuchen um einen Besuch auch stattgegeben haben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sagen Sie, und da hat in der RZB
beziehungsweise
in der Raiffeisen-Gruppe niemand daran gedacht, mit den
österreichischen Behörden einmal Kontakt aufzunehmen, wo Sie doch schon in den
Medien lesen konnten, dass die österreichischen Behörden mit dem US-Papier
konfrontiert wurden, dessentwegen Sie erst aufmerksam geworden sind? Das scheint
mir wenig plausibel zu sein.
Also die Frage ist, ob und, wenn ja, von wem Kontakt mit den österreichischen
Behörden aufgenommen wurde. Das muss ja wohl in dieser Phase gewesen sein!
Dr. Wolfgang Putschek: Ich habe dazu keine persönliche Wahrnehmung. Ich gehe
davon aus, dass die Compliance- und Rechtsabteilung der RZB hier sämtliche
notwendigen Schritte gesetzt hat.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut. Da waren wir schon. Diese
Aussage erscheint mir nur insofern verwunderlich, als mir nicht vorstellbar ist, dass Sie
sich mit einer Delegation oder eigentlich nur mit einem Zweiten in ein Flugzeug setzen,
nach Washington fliegen, dort mit dem Behörden konferieren, aber in Österreich mit
keinem Behördenvertreter gesprochen haben wollen oder nicht einmal einen aus Ihrer
Gruppe kennen wollen, der mit dem österreichischen Behörden Kontakt gehabt hätte –
dies vor dem Hintergrund, dass Sie auf das Problem aufmerksam geworden sind
dadurch, dass über eine Kontaktnahme bei den österreichischen Behörden überhaupt
das Ganze ins Rollen gekommen ist. Das ist mir nicht plausibel!
Sie bleiben bei Ihrer Aussage? (Die Auskunftsperson gibt keine Antwort.) Kann ja sein!
Ich sage nur: Mir ist es nicht plausibel!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Die Bewertung bleibt jedem selbst überlassen. Die
Auskunftsperson hat offensichtlich dem nichts hinzuzufügen. Und damit bitte ich um
neue Fragen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gibt es eine neue Beziehung der
Raiffeisen-Gruppe oder Raiffeisen Investment mit Firtash?
Dr. Wolfgang Putschek: Grundsätzlich sind das alles Dinge, die vom Bankgeheimnis
erfasst sind.
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Generell ist dazu zu sagen, dass nach dieser sehr gründlichen Prüfung der
Kundenbeziehungen und der Erteilung des „grünen Lichtes“, auch nach der Prüfung
durch die USA Behörden, auch nach den seit einem Jahr durch die internationalen
Medien stattfindenden Nachforschungen überhaupt keine neuen Elemente zu den
Anschuldigungen gegen den Kunden hervorgetreten sind. Wir sehen daher überhaupt
keinen Grund, einen Kunden wie den Herrn Firtash abzulehnen. Ich bitte aber um
Verständnis, dass natürlich Details zu der Kundenbeziehung dem Bankgeheimnis
unterliegen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie können ausschließen, dass die
österreichischen Behörden den Kontrollbericht bekommen haben?
Dr. Wolfgang Putschek: Wie vorhin gesagt: Dazu habe ich keine persönliche
Wahrnehmung!
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie in der Gestaltung vor Ort
feststellen können, in welcher Art von Beziehung Ihre Geschäftspartner, in diesem Fall
mit den ukrainischen oder russischen Amtsträgern, miteinander gestanden sind? Ich
meine Firtash und seine Leute.
Dr. Wolfgang Putschek: Darf ich um Klarstellung der Frage ersuchen?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich möchte wissen, ob die mit den
Behörden in der Ukraine einen regelmäßigen Kontakt gepflegt haben.
Dr. Wolfgang Putschek: Regelmäßig – dazu habe
Wahrnehmung.
ich keine persönliche
Selbstverständlich ist in so einem Geschäft zwischen zwei Staaten, dem Gasimport der
Ukraine durch die staatliche Gasgesellschaft „Naftohaz Ukrainy“ und dem Gasverkauf
durch die staatliche Gasgesellschaft Russlands immer notwendigerweise eine Behörde
involviert.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das ist richtig. Ist schon klar. –
Haben Sie Wahrnehmungen darüber, ob die Firtash-Gruppe mit Amtsträgern in der
Ukraine, allenfalls sogar in Russland in Verbindung steht, für die er seinerseits kleinere
oder größere Treuhandschaften gehalten haben könnte?
Dr. Wolfgang Putschek: Keine persönliche Wahrnehmung.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie Sorgfaltsmaßnahmen
ergriffen, um das zu beobachten und zu überprüfen?
Dr. Wolfgang Putschek: Ich darf wieder auf unsere schon eingangs erwähnte
durchgeführte Compliance hinweisen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut. Das macht alles die Compliance.
Die haben eine schöne Latte an Fragen bei uns zu gewähren.
Dr. Wolfgang Putschek: Vielleicht darf ich schon noch hinzufügen (Abg. Mag. Kogler:
Bitte!): Compliance und „Know your client“. Wie das englische Wort „client“ schon sagt:
Das bezieht sich auf die Kundenbeziehungen und ist nicht auf die gesamte ukrainische
Regierung auszudehnen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Bemerkung war eher an die
Kollegen hier gerichtet, die meinen, dass man jetzt ohne weitere Befragungen das
Ganze abschließen muss.
Sie verweisen uns dauernd darauf, dass man andere fragen muss. Ich habe im
Übrigen sehr viel Verständnis dafür. Ich habe mir ja gedacht, dass man da wen von der
RZB – der Kollege Krainer zieht es vor, mit dem Koalitionspartner zu plaudern – fragen
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müsste, und ich habe mir auch gedacht, dass wir hier in der Gruppe Befragungen
durchführen sollten.
Aus meiner Sicht war es das im Wesentlichen. Aber Sie lassen uns mit dem Eindruck
zurück, dass wir uns für die wirklichen Fragen, die wir haben, einerseits, wenn es um
den Kontakt mit den Behörden geht, und andererseits, wenn es um das Bankrelevante
geht, uns sozusagen an Auskunftspersonen aus der RZB zu halten hätten. Das haben
wir eindeutig daraus schließen dürfen, wenn nicht sogar müssen. Mehr kann ich an
dieser Stelle dazu jetzt auch nicht sagen. Das war es einmal in dieser Runde.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf schließt, das es keine weiteren Fragen mehr gibt, die
Befragung von Dr. Wolfgang Putschek, dankt diesem nochmals für sein Kommen
und unterbricht für kurze Zeit die Sitzung.
(Die Auskunftsperson Dr. Wolfgang Putschek verlässt den Sitzungssaal.)
16.34
(Die medienöffentliche Sitzung wird um 16.35 Uhr unterbrochen und um 17.02 Uhr als
solche wieder aufgenommen.)
*****
*****
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29. Juni 2007/ öffentlicher Teil 1 – bis 20 Uhr
39. Sitzung / 106
17.02
Obmann Mag. Dr. Martin Graf nimmt – um 17.02 – die unterbrochene Sitzung
wieder auf und kündigt die Fortsetzung der unterbrochenen Befragung von
Dr. Traumüller an.
ihrer
(Die Auskunftsperson Dr. Heinrich Traumüller wird – begleitet von
Vertrauensperson Dr. Wolfram Themmer – neuerlich von einem Bediensteten der
Parlamentsdirektion in den Sitzungssaal geleitet.)
Obmann Mag. Dr. Martin Graf erteilt Abg. Krainer das Wort.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Obmann, fällt der Komplex Meinl Bank
beziehungsweise „Meinl-Papier“ unter Punkt 1 des Prüfungsauftrags?
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ja. Das fällt durchaus auch unter „Aufklärung über
sämtliche Prüfungen und Maßnahmen der staatlichen Organe der Banken- und
Finanzmarktaufsicht zur Aufdeckung von verdächtigen Vorgängen“.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Dr. Traumüller, ist Ihnen das Schreiben
der Meinl Bank an die Finanzmarktaufsicht vom Mai 2006 – ich glaube, es war der 19.
Mai – bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Sprechen Sie von jenem Schreiben, das dann in den Medien
aufgetaucht ist? (Abg. Krainer: Gibt es ein anderes Schreiben von diesem Datum?) –
Es hat mehrere Antwortschreiben der Meinl Bank gegeben. Nicht alle sind in den
Medien aufgetaucht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vom 19. Mai 2006 hat es mehrere Schreiben
gegeben, oder ist das das einzige?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich weiß nicht, ob das vom 19. Mai jenes Schreiben ist, das
dann in den Medien aufgetaucht ist, aber Sie haben sicherlich schon recherchiert. Mir
sagt das Datum jetzt nichts.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich meine jenes, welches die Auskunftsperson
Nawaiseh als zuständiger Referent der Meinl Bank hier auch als jenes identifiziert hat,
das
ist.
(Dr. Traumüller: Ja!) Ist Ihnen dieses Schreiben bekannt? (Dr. Traumüller: Ja!)
ich, am 12. März 2007 auszugsweise erschienen
im „profil“, glaube
Stimmt es, dass dieses Schreiben auch an den Dr. Träxler weitergeleitet wurde?
(Dr. Traumüller: Ist mir nicht bekannt!) – Ist Dr. Träxler zu diesem Zeitpunkt der
Sachbearbeiter für die BAWAG gewesen?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist möglich, weil Dr. Träxler derartige Funktionen
auslaufend nach wie vor ausübt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also er ist nach wie vor auslaufend für die
BAWAG zuständig?
Dr. Heinrich Traumüller: Er ist, was das behördliche Ermittlungsverfahren BAWAG
betrifft, nach wie vor teilweise eingebunden, im Bezug auf einen personellen Engpass
in der behördlichen Abteilung I/2.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also wir können davon ausgehen, dass der
Dr. Träxler im fraglichen Zeitraum Mai 2006 der zuständige Sachbearbeiter für die
BAWAG war. (Dr. Traumüller: Davon gehe ich aus, ja!)
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39. Sitzung / 107
Ist Ihnen bekannt, dass zirka eine Woche, bevor dieses Schreiben der Meinl Bank in
der Finanzmarktaufsicht eintraf, der BAWAG-Zwischenbericht der OeNB bei der
Finanzmarktaufsicht eingetroffen ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kenne die genauen Daten nicht. (Abg. Krainer: Das
heißt, es ist Ihnen nicht bekannt?) – Mir ist bekannt, dass der Zwischenbericht der
OeNB im Frühjahr 2006 eingelangt ist, aber nicht das genaue Datum in Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das genaue Datum habe ich jetzt ohnehin
nicht erwähnt, aber jedenfalls vor dem Eintreffen des Schreibens aus der Meinl Bank?
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich nicht bestätigen. Da müsste ich mich erst
erkundigen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass die OeNB in diesem
Zwischenbericht der OeNB drauf hinweist, dass sie wenig Glaubwürdigkeit für die
Aussage hat, Flöttl wäre vollkommen mittellos gewesen? – Im Gegenteil: Sie sagt, sie
erforscht, ob es nicht aktive Flöttl-Firmen und aktive Geschäfte des Herrn Flöttl mit
seinen Firmen gäbe. – Ist Ihnen das bekannt? (Dr. Traumüller: Nicht im Detail!)
Inwiefern ist es Ihnen bekannt? (Dr. Traumüller: Nicht in der von Ihnen genannten
Formulierung!) – Wie ist es Ihnen dann bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Mir ist bekannt, dass der Zwischenbericht, wie gesagt, sehr
umfangreich war – und darüber hinaus kann ich jetzt dazu keine konkreten Angaben
machen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie sagen, es ist Ihnen nicht im Detail
bekannt, wie ist Ihnen dieser Zusammenhang en gros bekannt? (Dr. Traumüller:
Ja!) – Können Sie das mit eigenen Worten sagen, was Ihnen bekannt ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Darf ich Sie bitten, etwas deutlicher zu sprechen? – Ich habe
Mühe, Sie zu verstehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie in eigenen Worten darlegen, was
Ihnen da aus dem Zwischenbericht betreffend Flöttl bekannt ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Mir sind da jetzt konkret keine Details in Erinnerung, die sich
mit der Vermögenssituation des Herrn Flöttl jedenfalls auseinandersetzen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, ob dieses Papier an die
OeNB weitergeleitet wurde? (Dr. Traumüller: Welches Papier weitergeleitet wurde?) –
Das Meinl-Papier.
Dr. Heinrich Traumüller: Das Meinl-Papier? Also mir ist aus Kontakten mit dem
Mag. Nawaiseh bekannt, dass das von Ihnen erwähnte Dokument sozusagen an die
Behördenabteilung weitergeleitet wurde – ich glaube, es war die Abteilung I/2 – und
dort auch entsprechend weiterverwertet wurde. Ob es
in den
Zwischenbericht der OeNB eingeflossen ist, kann ich nicht sagen. Mir ist allerdings in
Erinnerung, dass … (Abg. Krainer: Das geht ja gar nicht, weil der Zwischenbericht
vorher gelegt wurde, bevor das Papier bei Ihnen eingelangt ist!)
jetzt konkret
Da müssen Sie allerdings wissen, dass das Prüfteam in der BAWAG ein gemeinsames
Prüfteam zwischen Prüfern der FMA und der OeNB waren. Nach meiner Erinnerung
hat Dr. Saukel ausgesagt, dass seine Mitarbeiter – also die Prüfer der Abteilung I/6 der
FMA, die gemeinsam mit der OENB in der BAWAG geprüft haben – dieses Papier
mithatten, das heißt bei ihren Prüfungen sehr wohl verwendet haben. Daher gehe ich
auch davon aus, dass es natürlich dann ins Ergebnis eingeflossen ist.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dieses Papier kann in den Zwischenbericht
nicht eingeflossen sein, weil der Zwischenbericht zu dem Zeitpunkt, als das Papier bei
Ihnen im Haus einging, bereits gelegt war. Das ist zeitlich nicht möglich, dass ein
Papier erstellt wird, nachdem ein anderes Papier fertig ist, und darauf hätte Einfluss
nehmen können. – Das geht nicht.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich tue mir schwer, mit Ihnen da im Einzelnen zu
argumentieren. Noch einmal: 90 000 Seiten kann ich nicht im zeitlichen Ablauf vor
meinem Auge haben. Gehen Sie davon aus …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Diese Seiten gehören nicht zu den 90 000
Seiten. Dieser Akt wurde uns nie übermittelt. (Dr. Traumüller: Der Zwischenbericht
BAWAG ist Ihnen nie …!) – Der Akt von der Meinl Bank ist uns nie übermittelt worden.
Dr. Heinrich Traumüller: Meinl-Bank-Aktien wurden auch nie vom Ausschuss
angefordert. (Abg. Krainer: Na, Aktien schon gar nicht! Wenn, dann Akten! Aktien
haben wir überhaupt nie angefordert!) – Meinl-Bank-Akten wurden nie vom Ausschuss
angefordert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber deswegen gehört er auch nicht zu
den 90 000 Seiten. (Dr. Traumüller: Okay!) Also Sie könnten nicht sagen, dass der an
die Oesterreichische Nationalbank – also zum Beispiel an den Prüfungsleiter –
weitergeleitet wurde, der BAWAG …
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, aber gehen Sie davon aus, dass die zuständigen
Organe das entsprechend geprüft haben, und gehen Sie bitte auch von der
Grundannahme aus, dass die Oesterreichische Nationalbank einen Prüfauftrag der
FMA erarbeitet und nicht umgekehrt, und dass daher unsere Leute sehr wohl steuern,
welche Informationen weiterzugeben sind und welche nicht. Ich verlasse mich in dem
Punkt voll auf die Experten des Bereiches I.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nach welchen Grundsätzen wird die
Information an die OeNB weitergeleitet oder vorenthalten?
Dr. Heinrich Traumüller: Es werden jene Informationen weitergeleitet, die notwendig
sind.
Wenn ich die Gelegenheit gleich nutzen darf, dieses Missverständnis aufzuklären: Es
gab ja dann die Debatte, ob etwa die Staatsanwaltschaft dieses Dokument gesehen
hat. Da hat sich klar herausgestellt, dass die Staatsanwaltschaft von dem von Ihnen
angesprochenen Dokument immer Kenntnis hatte – das hat mir der zuständige
Staatsanwalt Mag. Krakow persönlich in einem Telefonat versichert –, dass aber auch
der Staatsanwaltschaft gegenüber dieses eine Dokument nicht weitergeleitet wurde,
aus dem einfachen Grund, weil hier Informationen drinnen waren, die nicht mit dem
BAWAG-Verfahren direkt in Zusammenhang standen. – Sie sehen an diesem Punkt,
dass wir sehr korrekt und konkret immer auch die Rechte Dritter im Auge haben.
Das heißt: Was BAWAG-relevant war, ist sicherlich auch in die Prüfung eingeflossen.
Im Übrigen war es ja eine behördliche Vorgehensweise gegenüber der Meinl Bank, die,
wie gesagt, nicht unbedingt in den Zwischenbericht aufzunehmen war, jedenfalls nicht
in jenen Punkten, die die Meinl Bank direkt betroffen haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In den Zwischenbericht konnte das nicht
aufgenommen werden, noch einmal, weil ihnen zu diesem Zeitpunkt das Papier der
FMA noch gar nicht bekannt war. Das geht einfach nicht.
Dr. Heinrich Traumüller: Na ja, dann können Sie auch keinen Vorwurf daraus
ableiten.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, aber ein Zwischenbericht hat
ja auch die Eigenschaft, ein Zwischenbericht zu sein, und in der Regel gibt es dann
einen weiteren Bericht: einen Endbericht oder einen Folgebericht. Und den
Ermittlungen dieses Ausschusses zufolge wurde dieses Papier niemals dem
Prüfungsleiter zur Kenntnis gebracht …
Dr. Heinrich Traumüller: Es wurde sehr wohl Dr. Saukel zur Kenntnis gebracht. Das
war unser Prüfungsleiter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung: Wir haben uns darauf
geeinigt, dass wir uns ausreden lassen! – Den Ermittlungen dieses Ausschusses
zufolge wurde dieses Papier dem Prüfungsleiter des gemeinsamen Prüfteams OeNB
und FMA zur BAWAG – und da gibt es nur einen Prüfungsleiter; das ist ja auch im
Zwischenbericht und im Endbericht ersichtlich, wer das ist, denn der unterschreibt auch
als Prüfungsleiter – niemals zur Kenntnis gebracht.
Ich darf Ihnen auch vorhalten, dass Mag. Krakow das, was Sie hier sagen, nicht so
bestätigt hat, sondern gemeint hat, dass die Inhalte dieses Papiers in einem direkten
Zusammenhang mit der BAWAG und auch mit den Untersuchungen Richtung BAWAG
stehen, zumindest in zwei Fällen.
Dr. Heinrich Traumüller: Und in diesem Punkt hatte er auch Kenntnis. So wird es mir
von meinen Mitarbeitern gesagt, und so hat es mir Mag. Krakow auch persönlich
bestätigt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er hat hier gesagt, dass er dieses Papier nicht
bekommen hat und dass es …
Dr. Heinrich Traumüller: Dieses Papier sicher nicht in dieser Form – das habe ich
ausdrücklich gesagt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben wir uns jetzt darauf geeinigt, dass wir
einander aussprechen lassen, oder nicht, Herr Dr. Traumüller? – Das war eine Frage.
Dr. Heinrich Traumüller:
Untersuchungsgegenstand gehört, weil wir hier nicht die Meinl Bank diskutieren.
Ich glaube nicht, dass das überhaupt zum
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Vorsitzende hat gemeint, das gehört hier
zum Punkt 1.
Gut, also Sie haben dieses Papier bekommen von der Meinl Bank, die darauf hinweist,
dass es über viele, viele Jahre Millionengeschäfte zwischen Flöttl und Meinl Bank gab,
wobei hier Kredite gewährt wurden für a) Immobilienkäufe, b) Käufe von Flugzeugen
oder Finanzierung von Flugzeugen und c) Finanzierung von Spekulationsgeschäften.
Haben Sie dann aufgrund dessen eine Prüfung der Meinl Bank veranlasst?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich darf das kurz wie folgt darstellen:
Mit Schreiben vom 4. April 2006 hat die FMA die Meinl Bank auf Grundlage von
Medienberichten sowie einem Gespräch mit dem Staatskommissär Dr. Quantschnigg
im Hinblick auf die geschäftlichen Verbindungen mit Flöttl zu einer Stellungnahme
aufgefordert. Mit Schreiben vom 18. Mai 2006 wurden von der Meinl Bank sämtliche
Geschäftsbeziehungen zu Flöttl dargestellt. Die Stellungnahme der Meinl Bank wurde
nach einer vertieften Analyse zum Anlass genommen, eine Fragenliste der FMA per
Mail am 20. Juli 2006 an Julius Meinl zu übermitteln. Am 25. Juli 2006 wurde eine
weitere Stellungnahme der Meinl Bank an die FMA übermittelt und bereits am
26. Juli 2006 eine Video-Konferenz mit Herrn Meinl, der sich zu diesem Zeitpunkt
gerade geschäftlich in den USA befand, zur Klärung der noch offenen Fragen
abgehalten. Das ist jene Videokonferenz, von der ich heute Vormittag kurz berichten
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durfte, an der sowohl Kurt Pribil als auch ich teilgenommen haben und wo eine Vielzahl
von Behördenvertretern der FMA am Tisch saßen. Auf der anderen Seite des Atlantiks
haben Herr Meinl und Herr Mag. Weinzierl teilgenommen und sich, glaube ich, einer
zwei-, dreistündigen Befragung unterzogen.
Die Ermittlungen haben in Bezug auf die Meinl Bank keinerlei Gesetzesverletzungen
ergeben, und es lag daher auch kein Handlungsbedarf für Aufsichtsmaßnahmen gegen
die Meinl Bank vor. – Ich darf an dieser Stelle ausdrücklich die außerordentlich hohe
Kooperationsbereitschaft der Bank betonen.
Darüber hinaus ist es auch zu einer Würdigung der Stellungnahmen der Meinl Bank im
Rahmen des BAWAG-P.S.K.-Ermittlungsverfahrens gekommen mit dem Ergebnis, die
Verbindungen zwischen Meinl und der BAWAG in die bereits laufende Vor-Ort-Prüfung
einfließen zu lassen.
Eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft erfolgte nicht, da einerseits in Bezug auf
die Meinl Bank keine Gesetzesverletzungen festgestellt werden konnten und auch
sonst kein Verdacht vorlag.
Andererseits bestand auch im Zusammenhang mit der BAWAG kein strafrechtlicher
Anhaltspunkt, der eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft geboten hätte, zumal
die BAWAG-relevanten Sachverhalte zu diesem Zeitpunkt der Staatsanwaltschaft
längst bekannt waren und auch natürlich übermittelt wurden, etwa die Stellungnahmen
der BAWAG.
Im Ergebnis haben daher die Stellungnahmen der Meinl Bank in die Vor-Ort-Prüfungen
bei der BAWAG-P.S.K., und zwar im Wege des Prüfteams der FMA, Eingang
gefunden, deren Resultate wiederum natürlich der Staatsanwaltschaft zur Verfügung
gestellt wurden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Ahnung, wie oft sich das Wort
„Meinl Bank“ im Zwischenbericht der BAWAG findet? (Dr. Traumüller: Nein!) – Drei
Mal. – Wissen Sie, wie oft es sich im Endbericht findet?
Dr. Heinrich Traumüller: Sie werden es mir gerne sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Null Mal! – Erklären Sie mir jetzt, wie es da
Eingang gefunden hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Es wurde geprüft, und es wurde die vollkommene
Korrektheit der Vorgangsweise der Meinl Bank festgestellt. Ich habe diese Frage
persönlich mehrfach gestellt und immer die Antwort der Behördenabteilung bekommen:
Es liegt absolut nichts gegen die Meinl Bank vor.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Fürs Protokoll: Erstens, vorher wurde wieder
einmal eine Erklärung der Auskunftsperson verlesen. Das war also jetzt nicht mit
eigenen Worten, sondern es wurde hier etwas verlesen.
Zweitens mache ich gleich einen Vorhalt zu dem, was Sie hier verlesen haben,
nämlich, dass Sie gesagt haben, dass nach dem Zeitungsartikel und nach einem
Gespräch mit Dr. Quantschnigg diese Anfrage an die Meinl Bank geschickt wurde. –
Das widerspricht der Aussage der Auskunftsperson Nawaiseh hier, der gemeint hat, er
hätte erst am Tag, nachdem er die Anfrage an die Meinl Bank abgeschickt hätte, mit
Dr. Quantschnigg telefoniert.
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich meiner Information nicht entnehmen. Ich habe,
wie Sie richtig festgehalten haben, diesbezüglich aus einer mir schriftlich vorliegenden
Information vom 10. März 2007 zitiert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Von welchem Tag?
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Dr. Heinrich Traumüller: 10. März 2007.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also zwei Tage vor Veröffentlichung des
Papiers im „profil“. – Wieso wurde dieses Papier erstellt?
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn ich mich richtig erinnere, war das ein Samstag, und
damals kam über die Medien der, wie gesagt, vollkommen unrichtige Vorwurf hoch,
dass bestimmte Dokumente der Staatsanwaltschaft vorenthalten worden wären. Und
im Hinblick darauf habe ich sofort einen Bericht angefordert, der mir noch am selben
Tag an meine private Mail-Adresse zugeschickt wurde. Und zwar habe ich Dr. Hysek
kontaktiert und diesen Bericht angefordert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie diesen Bericht dem Ausschuss zur
Verfügung stellen?
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht jetzt, aber wir werden ihn gerne nachreichen. (Abg.
Krainer: Bitte?) – Nicht jetzt, weil es meine eigene Unterlage ist, aber wir werden ihn
gerne nachreichen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können ihn ja einfach kopieren lassen!
(Abg. Mag. Kogler: Alles, was nach dem 2. Juli ist, ist sehr „hilfreich“!) Ich glaube, die
Parlamentsdirektion ist sicher behilflich dabei, ihn zu kopieren.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, ich muss das im Hinblick auf Bankgeheimnis noch
einmal durchschauen lassen. Da sind Detailinformationen drauf …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung: Wenn Sie ihn verlesen? – Sie
haben ihn doch gerade verlesen! (Dr. Traumüller: Nicht zur Gänze!) Sie werden doch
nicht das Bankgeheimnis gebrochen haben!
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht zur Gänze! Ich muss das noch einmal prüfen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das macht es noch spannender, wenn es nicht
zur Gänze verlesen wurde. – Gut. Es wäre sehr nett, wenn Sie das dann, nachdem Sie
es geprüft haben, noch heute dem Ausschuss zur Verfügung stellen.
Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Mag. Krakow hier ausdrücklich darauf
hingewiesen hat, dass dieses Papier für seine Ermittlungen interessant gewesen wäre
und von hohem Interesse gewesen wäre und dass ihm dieses Papier nicht vorgelegt
wurde bis nach dem Erscheinen in der Wochenzeitung „profil“ am 12. März 2007.
Ich habe hier das Protokoll, ich darf aus dem Protokoll nicht zitieren, sondern darf ja
nur aus der Erinnerung zitieren. Aber ich habe meine Erinnerung gerade mit dem
Protokoll hier in Einklang gebracht, und meine Erinnerung hat mich in dieser Frage
nicht getäuscht. Wir haben ja schon festgestellt, die Meinl-Bank ist ja Ihnen zugeordnet
als vorstandsrelevante Bank.
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass der damalige
Finanzminister freundschaftliche Beziehungen zu Julius Meinl V. gepflegt hat und
heute noch pflegt?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist mir bekannt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War es Ihnen damals bereits bekannt?
(Dr. Traumüller: Ja!) – Stimmt es, dass es öfter Veranstaltungen im Finanzministerium
gegeben hat, wo es ein Buffet von Julius Meinl gab?
Dr. Heinrich Traumüller:
Veranstaltungen je teilgenommen.
Ist mir nicht bekannt.
Ich habe an keiner dieser
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch nicht zu Ihrer Zeit, als Sie im Kabinett
waren?
Dr. Heinrich Traumüller: Auch nicht zu meiner Zeit als Kabinettchef.
Abgeordneter Kai Jan Krainer
freundschaftliche Beziehung zwischen Flöttl und Meinl gibt oder gab?
(SPÖ):
Ist
Ihnen bekannt, dass es eine
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist mir aus den Medien bekannt geworden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Erst aus den Medien?
Dr. Heinrich Traumüller: Erst aus den Medien.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Keine persönlichen Wahrnehmungen dazu?
Dr. Heinrich Traumüller: Keine persönlichen Wahrnehmungen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Gegensatz zur Beziehung zwischen
Grasser und Meinl. Das war Ihnen auch aus persönlicher Wahrnehmung bekannt.
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es, ja. Da habe ich auch besonderen Wert auf die
Korrektheit gelegt und eben persönlich darauf gedrängt, dass die Schritte rasch und
konsequent erfolgen. Ich habe persönlich veranlasst, dass diese Videokonferenz
binnen 24 Stunden eingeaktet wurde, weil ich nicht warten wollte, bis Herr Meinl von
seiner Geschäftsreise zurückkehrt, um noch offene Fragen aufzuklären.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und was wäre das Problem gewesen?
Dr. Heinrich Traumüller: Die Fragen, die Sie mir wohl jetzt gestellt hätten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich verstehe das jetzt aber nicht. Was wäre
das Problem gewesen, da zwei Tage zu warten, bis er wieder zurück ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, es hätte länger gedauert. Die Geschäftsreise war für
noch einige Wochen angesetzt. Ich habe Wert darauf gelegt, dass das zügig
aufgearbeitet wird. Die Videokonferenz, von der ich Ihnen erzählen durfte, hat einen
großen Teilnehmerkreis gehabt – insgesamt, glaube ich, sechs oder acht Personen auf
unserer Seite. Es wurde auch entsprechend aktenmäßig dokumentiert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja, das war nicht meine Frage. Diese
zügige Aufarbeitung verstehe ich jetzt aber nicht. Am 19. Mai, wenn ich mich recht
entsinne, ist das Papier eingegangen in der FMA. Auf Grund dessen prüfen Sie
wochenlang – zügig, wie Sie sagen – bis am 11. Juli – wenn ich das jetzt richtig in
Erinnerung habe von dem Bericht, den Sie verlesen haben – und machen einen
Fragekatalog. Das heißt, da vergehen einmal sechs Wochen.
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht ich persönlich habe geprüft, sondern, wie Sie eingangs
richtig festgestellt haben, Mag. Nawaiseh. Mir ist das einfach zu langsam gegangen,
ich habe dann Druck gemacht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, das war aber am 11. Juli schon außer
Haus. Da gibt es ja keinen Grund mehr, Druck zu machen, oder? Und dann kommt in
einer gewissen Zeit dann eine Antwort, nämlich, Sie haben gesagt, glaube ich, am
24. Juli. Habe ich das richtig im Kopf? Aber Sie haben ja die schriftliche Unterlage vor
sich liegen. Wann kam dann die Antwort auf die ergänzende Frageliste vom 11. Juli?
Dr. Heinrich Traumüller: Das habe ich im Detail nicht mehr in Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann fand die Videokonferenz statt?
Dr. Heinrich Traumüller: Die war mit Sicherheit am 26. Juli 2006.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Mag. Nawaiseh hat hier ausgesagt, dass
er am Tag vor der Videokonferenz eine schriftliche Vorantwort bekommen hat, also
muss das der 25. Juli gewesen sein, also ziemlich genau 14 Tage, nachdem Sie das
abgeschickt haben.
Und jetzt haben wir dann quasi schon über zwei Monate seit dem Eintreffen.
Ursprünglich war, glaube ich, der Ausgang der 18. März – der Artikel in der Zeitschrift
„Die Presse“, der dann dazu geführt hat, dass am 5. oder 6. April diese Anfrage gestellt
wurde. Und jetzt ist es auf ein oder zwei Wochen angekommen mit dem 26. Juli? –
Das verstehe ich jetzt nicht.
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich wurde sicherlich nicht von der ersten
Minute an informiert. Sobald ich die Situation von Mag. Nawaiseh einmal geschildert
bekommen habe, habe ich entsprechend reagiert und eben prophylaktisch auf
Geschwindigkeit gesetzt. Ich wollte mich dann nachträglich keinerlei Vorwürfen
aussetzen und es gibt auch keinerlei Grund dazu.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann sind Sie informiert worden?
Dr. Heinrich Traumüller: Das habe ich nicht mehr im Detail in Erinnerung. Bitte,
nehmen Sie zur Kenntnis: Es gibt laufend Dutzende Verfahren, die in unserem Haus
gehen. Wenn mir etwas zugetragen wird, reagiere ich üblicherweise sehr schnell.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie können nicht mehr sagen, ob
Sie bereits im April informiert wurden über die erste Anfrage?
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht ad hoc. Da müsste ich in Ruhe darüber nachdenken.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie können auch nicht sagen, ob Sie dann
vom Eintreffen am 19. Mai erstmals informiert wurden?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein. Ich habe da keine Erinnerung mehr.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und Sie wissen auch nicht, ob Sie am 11. Juli
erst informiert wurden, als das zweite Anforderungsschreiben rausging?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann mich im Detail nur mehr an diese Videokonferenz
erinnern. Ich habe mich auch danach wieder aus dem Verfahren sozusagen
ausgeblendet. Ich habe Wert darauf gelegt, dass das korrekt veraktet und von der
Behördenabteilung geprüft wird. Damit war die Sache für mich erledigt, weil ja nichts
Gravierendes im Raum mehr gestanden ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie noch irgendeine Erklärung, wieso
dem Prüfungsleiter und der OeNB und überhaupt des gemischten Prüfteams in
Wahrheit diese Fakten nicht bekannt gegeben wurden, obwohl laut Zwischenbericht
das Prüfungsteam genau nach solchen aktiven Flöttl-Firmen gefahndet hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Da müssen Sie die Prüftruppe selbst fragen. Ich verweise in
dem Zusammenhang auf Herrn Dr. Saukel, der unsere Prüftruppe in der FMA geleitet
hat. Ich kann mich nicht noch hinter ihn stellen und dafür sorgen, dass er die
notwendigen Informationsflüsse weitergibt. Ich habe ihn sicher nicht daran gehindert,
das zu tun, wenn er das für notwendig erachtet hätte. Er könnte genauso gut in der
arbeitsteiligen Vorgehensweise mit der OeNB zum Schluss gekommen sein, dass
seine Prüfer diesen Fragenkomplex zu Ende prüfen. Ich gehe davon aus, dass nicht
beide Prüfteams parallel an beiden Themen gearbeitet haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe nicht gewusst, dass es zwei
Prüfteams gab. Ich dachte immer, es gibt ein Prüfteam.
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Dr. Heinrich Traumüller: So ist es. Aber es gab eben vier Mitglieder aus der FMA und
der Rest kam aus der OeNB.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entscheidet nicht der Prüfungsleiter, wer
welche Agenden übernimmt?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bitte, dazu Mag. Ettl zu befragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben sie nie nachgefragt, wieso dieses
Papier nicht an den Prüfungsleiter von der OeNB überreicht wurde?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich hatte noch nicht die Zeit dazu.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ihnen ist erst jetzt, vor zehn Minuten
aufgefallen, dass diese Frage im Ausschuss eine Rolle spielt? (Dr. Traumüller: Ja!) –
Eine „tolle“ Vorbereitung haben Sie hier! Aber es wirft auch ein relativ einfaches Bild.
Gut. Meinl ist für mich erledigt.
Herr Vorsitzender, GBZ ist jetzt an der Reihe oder zu einem anderen Punkt?
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Nachdem wir ja mitten in der Debatte sind, frage ich
jetzt einmal, ob wir nicht andere auch drankommen lassen. (Abg. Mag. Kogler: Ja,
aber anderer Bereich!) – Naja, es fangen jetzt auch immer andere Bereiche an.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich muss jetzt nicht auf Gewalt das alles
durchdrücken.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich wollte nur der Ordnung halber fragen, damit sich
niemand übergangen fühlt. Dann machen wir jetzt den Komplex GBZ?
Dr. Heinrich Traumüller: Da werde ich nicht viel sagen können.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass der Geschäftsführer der GBZ-
Niederlassung in Österreich im Dezember 2006 an die FMA herangetreten ist und dort
das Geschäftsmodell vorgestellt hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich werde zu GBZ keine Auskünfte erteilen, weil nach der
Auffassung unserer Rechtsabteilung der gesamte Themenkomplex nicht vom
Einsetzungsbeschluss des Untersuchungsausschusses umfasst ist.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Da glaube ich nicht, dass die Rechtsauffassung die
richtige ist, denn es geht ja auch um die Überprüfung und um die Funktionstüchtigkeit
beziehungsweise auch die Tätigkeit generell der FMA im Zuge von Banken,
Finanzdienstleistern und Ähnlichem. Und dazu gehören sicherlich auch – ich sage jetzt
einmal – ablehnende Bescheide bei Konzessionserteilungen, wie die Verfahren laufen
und Ähnliches mehr. Und das muss nicht unbedingt ein konkreter Fall sein. Es kann
aber an Hand eines konkreten Falles die Arbeitsweise durchaus befragt werden und
auch die Ablehnungsgründe beispielhaft aufgezählt werden. Also, da hab ich eine
andere Auffassung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nicht nur das. Es ist auch von Vorteil, dass es
zeitnah ist und deswegen sich hier alle noch ein bisschen erinnern können an das, was
passiert ist.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das Thema ist: „Aufklärung über sämtliche Prüfungen
und Maßnahmen der staatlichen Organe der Banken- und Finanzmarktaufsicht …“ Ich
bin mir sogar sicher, dass es hier keine wirklichen problembeladenen Angelegenheiten
sind. Ich verstehe das schon, wenn man vielleicht nicht vorbereitet ist auf dieses
Thema, dass man da halt nicht so viele Wahrnehmungen beziehungsweise genaue
Daten in Erinnerung hat, wo man dann vielleicht das eine oder andere schriftlich
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nachreicht, aber solange es nicht das Bankgeheimnis verletzt, das ich nicht sehe, oder
auch personengeschützt ist, habe ich da kein Problem.
Ich weiß nicht, wie Sie das sehen, Herr Verfahrensanwalt?
Verfahrensanwalt Dr. Konrad Brustbauer:
Ich habe mich zuerst einmal
schwergetan, weil ich nicht gewusst habe, was GBZ ist. Ist es eine Bank? Ist es ein
Finanzdienstleister? Bitte, mir zu helfen. (Dr. Traumüller: Gerne!)
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wenn ich jetzt den bloßen Fall unterscheide, dass ich
sage, eine Bank hat eine Konzession – jetzt konstruiere ich einen Fall – und verliert
diese, dann ist sie keine Bank mehr und dann dürfen wir die Finanzmarktaufsicht nicht
mehr befragen, was der Inhalt des Ganzen war, weil es keine Bank mehr ist?
Verfahrensanwalt Dr. Konrad Brustbauer: Ich will das nicht so darstellen, aber ich
weiß nicht, was GBZ ist.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das ist ein Firmenname, oder?
Verfahrensanwalt Dr. Konrad Brustbauer: Ein Firmenname. Firmen gibt es so viele.
War das ein Finanzdienstleister? Wollte er Finanzdienstleister werden? Ist das eine
Bank? Wollte das eine Bank werden? Ist sie verhindert worden? Ich weiß es nicht.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Erheben Sie den Sachverhalt mit dem Herrn
Traumüller, beraten Sie sich ganz kurz.
(Die Auskunftsperson spricht mit dem Verfahrensanwalt.)
Verfahrensanwalt Dr. Konrad Brustbauer: Aus der Darstellung der Auskunftsperson
konnte ich keinen Zusammenhang der Frage mit dem Prüfungsgegenstand sehen,
aber ich lasse mich gerne von einer anderen Seite belehren. Man soll ja eine Antwort
nicht einseitig geben. Aber nach der Darstellung der Auskunftsperson handelt es sich
um keinen Finanzdienstleister, ist nie einer gewesen. Ich glaube, man kann sagen,
man ist sogar vor ihm gewarnt worden. Vielleicht gibt es eine andere Meinung, die das
Gegenteil begründen würde. Ich höre gerne zu.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Vielleicht begründen Sie, warum dieser Komplex
Gegenstand ist, Herr Kollege Krainer?
(SPÖ): Es hat eine gewisse öffentliche
Abgeordneter Kai Jan Krainer
Berichterstattung darüber gegeben, dass es eine Firma gibt, vor der die
Finanzmarktaufsichtsbehörde eine Warnmeldung herausgegeben hat, vor einem so
genannten „unseriösen Anbieter von Finanzdienstleistungen“ – also anscheinend ein
Finanzdienstleister, zumindest laut der Einschätzung der Finanzmarktaufsicht –, wo sie
darauf hinweist, dass diese Gesellschaft in Österreich nach „§ 1 Abs 1 Z 1 BWG
(Einlagengeschäft) und § 1 Abs 1 Z 3 BWG (Kreditgeschäft)“ konzessionspflichtige
Bankgeschäfte anbietet, ohne über die erforderliche Berechtigung zu verfügen. –
Das ist jetzt zitiert aus einer offiziellen Warnmeldung der Finanzmarktaufsicht, die
sowohl in der Wiener Zeitung veröffentlicht wurde als auch auf der Homepage der
Finanzmarktaufsicht. Und ich glaube, dass damit ein direkter Zusammenhang zum
Ermittlungsgegenstand hier ist, weil ja die Finanzmarktaufsicht selber a) feststellt, dass
es sich hierbei um einen Anbieter von Finanzdienstleistungen handelt, b) dass diese
Firma anscheinend ein Einlagengeschäft und ein Kreditgeschäft anbietet, ohne über
erforderliche Berechtigungen zu verfügen.
Und das, was uns natürlich jetzt interessiert, ist, anhand eines konkreten Falles, der in
den Medien rezipiert wurde – so sind wir auch darauf aufmerksam geworden –, die
Arbeitsweise der Finanzmarktaufsichten zu klären.
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Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Steht da nicht auch ein Verdacht im Raum, dass da
eine Parteienfinanzierung geplant war oder darüber gelaufen ist?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Auch das
gerüchtehalber an mein Ohr gedrungen ist.
ist durchaus etwas, was
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das ist der Punkt 15: „Prüfung der Frage, ob die
verdeckter
Banken- und Finanzmarktaufsicht Kenntnis
Parteienfinanzierung“ – ich nehme an, da ist auch der Versuch umfasst – „durch die
involvierten Banken erlangt hat oder haben müsste und ob eine Involvierung von
Mitgliedern der Bundesregierung oder von Landesregierungen vorliegt.“
von offener und
registriert, hat
Dr. Heinrich Traumüller: Also mir ist derartiges nicht zu Ohren gekommen. Ich darf an
der Stelle noch einmal sagen: Die Firma Grundbuchzertifikat Limited
in
Großbritannien
in Österreich weder Tochterunternehmen noch
Zweigniederlassung, hat daher nach österreichischem Recht auch keine Konzession
zur Erbringung von Bankgeschäften beziehungsweise Finanzdienstleistungen. Es
handelt sich weder um eine Bank noch um einen Finanzdienstleister, und nur, weil das
Unternehmen über die Medien bekannt geworden ist, ist es meines Erachtens noch
nicht ausreichend – bei allem Respekt und Wertschätzung Ihres Interesses –, hier im
Detail Auskunft zu geben. Ich müsste mich da wirklich erst mit unserer Rechtsabteilung
nochmals in Verbindung setzen.
ist
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ab er ich meine, dass Sie jetzt feststellen,
Ihrer eigenen
ist, steht
dass es kein Finanzdienstleister
Warnmeldung. Ich zitiere wortwörtlich:
im Widerspruch zu
„Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA veröffentlicht eine Warnmeldung zu einem
unseriösen Anbieter von Finanzdienstleistungen.“
Dr. Heinrich Traumüller: Das sind solche, die nicht gesetzlich anerkannt sind, die
keine Konzession haben oder über den Umfang ihrer Konzession hinaus tätig werden.
In dem Zusammenhang haben wir selbstverständlich das Recht, aber auch die Pflicht,
nach den einschlägigen Bestimmungen des Bankwesengesetzes und des
Wertpapieraufsichtsgesetzes die Öffentlichkeit zu warnen. Das ist in jenem Fall
geschehen – und, wie ich glaube, rechtzeitig, mustergültig, und wirklich zum Schutze
der österreichischen Konsumenten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Genau. Und das wollen wir einfach jetzt im
Detail durchgehen, wie da diese Behördenschritte gelaufen sind. Deswegen haben wir
ja auch den gesamten Akt angefordert, weil wir uns einfach auf Grund dessen einfach
überzeugen wollen, wie schnell und wie seriös und wie gut hier die Konsumenten von
der Finanzmarktaufsicht geschützt werden.
Dr. Heinrich Traumüller: Nur sind wir in einer gemeinsamen Situation, Herr
Abgeordneter: Sie haben den Akt nicht, und
in meiner
Vorbereitungsunterlage diesbezüglich keinerlei Details. Daher bedaure ich wirklich, da
keine Detailauskünfte geben zu können.
ich habe auch
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich verfüge vielleicht doch über den Akt!
Woher wollen Sie wissen, ob ich über den Akt verfüge oder nicht?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe in meinem Eingangsstatement heute Früh
dargelegt, dass wir allen Aktenanforderungen gerne und leidenschaftlich nachkommen,
dass aber zwei Ausnahmen bestehen: Das eine war das bekannte Schreiben der US-
Regierung, das Zweite ist genau die GBZ Limited. Und wenn die Rechtsabteilung der
Meinung ist, dass das nicht dem Ausschuss vorzulegen ist, dann bekomme ich auch in
meiner Unterlage diesbezüglich keinerlei Vorbereitung.
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29. Juni 2007/ öffentlicher Teil 1 – bis 20 Uhr
39. Sitzung / 117
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eine andere Frage: Wie oft passiert denn das,
dass die Finanzmarktaufsicht auf mehrere Millionen Euro verklagt wird? Auf
58 Millionen €, glaube ich, sind Sie von dieser Firma verklagt worden.
Dr. Heinrich Traumüller: Das passiert dann, wenn Rechtsanwälte die Rechtslage
nicht richtig einschätzen und dabei übersehen (Abg. Krainer: Meine Frage war nicht,
wann, sondern wie oft! Meine Frage war, wie oft!), dass der Träger der Amtshaftung
nicht die Finanzmarktaufsicht ist, sondern die Republik. Derartige Klagen sind schon
formal unrichtig eingebracht. (Abg. Krainer: Meine Frage war, wie oft!)
Abgeordneter Franz Morak (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Es wurde hier
übereingekommen, dass man den einen ausreden lässt. Wenn der eine aufhört, fängt
der andere an. Ich bitte auch den Herrn Abgeordneten Krainer, darauf Rücksicht zu
nehmen! – Danke.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf meine Frage wiederholen: Wie oft
passiert es, dass die Finanzmarktaufsicht in der Höhe von 58 Millionen € oder darüber
verklagt wird.
Dr. Heinrich Traumüller: Eine derartige Klage ist überhaupt nicht im Gesetz
vorgesehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage war, wie oft das passiert.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Amtshaftungsklagen: Wie oft …
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn Sie Amtshaftungsklagen meinen, unterliegen Sie
einem Rechtsirrtum wie manche Anwälte auch. Träger der Amtshaftung ist die
Republik und nicht die FMA. Daher sind derartige Amtshaftungsansprüche an die
Republik zu adressieren. Diesbezüglich bitte ich Sie, sich an die Finanzprokuratur zu
wenden.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Die Frage ist aber schon, wie viele gibt es denn!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe eine ganz andere Frage gestellt. Ich
habe eine einfache Frage gestellt, auf die ich … – Ich kann sie jetzt noch ein viertes
Mal stellen. Mich interessiert überhaupt nicht, ob die Klage zulässig ist, ob der
stattgegeben wird, ob sie formal juristisch überhaupt richtig ist oder ob es ein
vollkommener Blödsinn ist. Meine Frage ist, wie oft passiert das, dass die
Finanzmarktaufsicht wegen 58 Millionen € verklagt wird? Oder wegen Beträgen ab
10 Millionen €? Wie oft passiert so etwas überhaupt?
Dr. Heinrich Traumüller: Mir ist nur dieser eine Fall in Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie sich da nicht sofort erkundigt,
was dahinter steckt? (Dr. Traumüller: Selbstverständlich!) – Sie sind ja persönlich
beklagt. Sie sind ja persönlich als Verdächtiger geführt in der Sachverhaltsdarstellung.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, wir kommen da nicht wirklich weiter. Ich
habe eine Kritik jetzt auf im Hinblick auf die Verantwortung der Auskunftsperson, und
das ist, wenn die Auskunftsperson sich auf die Rechtsabteilung im eigenen Hause
beruft und so tut, als ob das eine fremde Firma ist mit einem Gutachten. Das ist
selbstverständlich in der Verantwortung des Vorstandes. Das heißt, es gibt ein
Gutachten, das von der Finanzmarktaufsichtsbehörde veranlasst worden ist, ein
Inhouse-Gutachten, das dies und jenes aussagt, und Sie berufen sich auf die
Rechtsmeinung der Finanzmarktaufsichtsbehörde. – Punkt.
Das ist Ihr gutes Recht, und das haben wir zur Kenntnis zu nehmen, zu werten – wie
auch immer. Die Frage ist, ob es trotz alledem irgendeine Möglichkeit gibt, das hier
rasch abzuhandeln, weil es sonst eben länger dauert. Natürlich können Sie sich auch
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auf ein anhängiges Verfahren berufen und Ähnliches, und Sie können auch sagen, Sie
wollen, wenn überhaupt, nur in der vertraulichen Sitzung dazu etwas sagen.
im Hinblick darauf, dass da vermögensrechtliche
Dr. Heinrich Traumüller: Ja. Es gibt eben die Klage, wie Sie richtig festgestellt haben,
und
Implikationen nicht
auszuschließen sind, möchte ich schon aus diesem Grund keine Detailauskünfte
geben.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Jetzt ist es eine Frage, wie wir als Ausschuss diesen
Hinweis bewerten. In der bisherigen Praxis hatten wir bei derartigen Fällen die
Vertraulichkeit beschlossen, sage ich jetzt einmal.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann gerne diesen Fragen dann in der
vertraulichen Sitzung noch einmal stellen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen ohnehin noch zu einem vertraulichen
Teil, nehme ich an.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es war nur die Frage, ob es dort hingehört.
Das heißt, ich stelle den Bereich GBZ zurück.
betreffend Finanzmarktaufsicht
Ich habe noch eine Frage zum Punkt 1. – Sie haben in der 16. Sitzung des
Untersuchungsausschusses
26. Februar,
nachlesbar im Protokoll auf Seite 141, auf meinen Vorhalt, ob diese Konstruktion
AVB – BAWAG-neu, dass nämlich die AVB die 1,5 Milliarden € Kredit hatte bei der
Tochter, im Jahr 2006 das zu Problemen geführt habe, geantwortet: nein. – Halten Sie
das aufrecht? (Dr. Traumüller: Ja!) – Halten Sie das auch aufrecht, wenn ich Ihnen
jetzt vorhalte, dass Vertreter der Oesterreichischen Nationalbank und die
Wirtschaftsprüfer genau das Gegenteil behaupten, nämlich, dass genau diese
Konstruktion zu Problemen geführt hat?
am
Dr. Heinrich Traumüller: Unsere Experten vertreten eine gegenteilige Auffassung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Das wirft auch ein bezeichnendes Licht
auf Ihre so genannten Experten.
Das war meine Frage zur BAWAG, und ich glaube …
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und wo war da der Vorhalt zum
Schluss? Da möchte ich auch mitkommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schon öfters abgehandelt, im Februar mit
diversen Auskunftspersonen, mit Wirtschaftsprüfern der BAWAG, mit Nowotny, mit
Ittner, glaube ich, und es haben sogar Vertreter aus der FMA eingestanden, dass die
Konstruktion – der Kollege Rossmann kann das vielleicht nach der fortgeschrittenen
Zeit mit etwas lockerer Zunge als ich von mir geben – zu Problemen geführt hat, weil
es zu einem Spiraleffekt kam. Dadurch, dass die Mutter der BAWAG, also die AVB, die
Anteilsverwaltung BAWAG, einen Kredit hatte bei der Tochter, bei der BAWAG-neu
oder bei der BAWAG/P.S.K., wurde in dem Sanierungsprozess ein Kreislauf in Gang
gesetzt: Die Mutter konnte den Kredit nicht bedienen, wegen fehlender Dividende-
Zahlungen quasi, was dazu geführt hat, dass die Tochter den Kreditwert berichtigen
musste, was wieder dazu geführt hat, dass quasi die Anteile an der Tochter weniger
wert waren. Das wieder hat dazu geführt, dass sie den Kredit schlechter bedienen
konnte, und das hat dazu geführt, dass der Kredit wertberichtigt werden musste in der
Tochter, was dazu geführt hat, dass die Mutter bei der Bewertung der Tochter wieder
reduzieren musste, weil ja wieder ein großer Kreditausfall da war.
Das das hat zu einer Spiralbewegung geführt, die dann …, und so weiter, und so
weiter, das haben ja einige Auskunftspersonen hier schon dargelegt. Mich hat nur
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interessiert, ob der Dr. Traumüller noch immer der Meinung ist, dass das in der Realität
dann zu keinen Problemen geführt hat.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, weil unser Interesse ja nicht die Stärkung einer Holding
ist, sondern die Stärkung des operativen Geschäftes einer Bank. Und gerade das ist in
dem Fall ja gelungen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Sie sind halt relativ einsam mit dieser
Einschätzung; das habe ich Ihnen damals ohnehin als Antwort gegeben.
Im Übrigen meine Frage: Gibt es dann noch so eine Art allgemeinen Teil am Schluss?
Ich habe dann nämlich nur mehr Fragen für den allgemeinen Teil und bezüglich
Geldwäsche. (Obmann Dr. Graf bejaht.)
Eine letzte Frage habe ich noch: Wir haben jetzt endlich das Tagebuch von der
BAWAG bekommen, und da ist uns schon eines aufgefallen, nämlich dass so ziemlich
alles, war passiert, hier eingetragen wird, nur dass da Vorstandsprotokolle angefordert
wurden von der Staatsanwaltschaft, ist nicht eingetragen, dass sie übermittelt wurden,
ist nicht eingetragen, dass Großkreditevidenzabfragen durchgeführt wurden betreffend
der SPÖ, ist nicht eingetragen, obwohl dort fast alles eingetragen ist, was da passiert
ist, bis zu Telefonaten mit irgendjemandem, dass irgendwer krank ist oder dergleichen.
Es ist hier also wirklich jede Kleinigkeit festgehalten, aber diese Fragen sind hier nicht
festgehalten. Besonders verwunderlich ist, dass nicht einmal festgehalten ist, dass hier
die Protokollauszüge angefordert und auch übermittelt wurden von der
Staatsanwaltschaft. – Das ist eher eine Feststellung fürs Protokolls als ein Vorhalt oder
eine Frage.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das war jetzt eine Feststellung Ihrerseits, keine
Frage. Die Frage könnte ja lauten: Warum ist das nicht eingetragen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, dass die Auskunftsperson nicht in
der Lage ist, auf eine derartige Frage eine Antwort zu geben, nachdem sie selber das
Buch nicht geführt hat.
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dann haben wir es wenigstens im Protokoll.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir wissen ja, wer das Tagebuch geführt hat:
Dr. Träxler hat das Buch geführt.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dann haben wir es wenigstens im Protokoll. – Dann
stelle ich die Frage.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe die BAWAG-Tagebücher tatsächlich nicht geführt.
Ich habe ja heute schon auf einen Umstand aufmerksam gemacht: Dass nämlich diese
erste Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft Wien nach meinen Informationen
am 11. August 2006 erfolgt ist, zu einem Zeitpunkt, wo ich auf Urlaub war und schon
aus dem Grund nicht für eine Eintragung hätte sorgen können.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Aber nachdem wir uns auch die Verantwortung der
Arbeitsweise der Finanzmarktaufsichtsbehörde anschauen: Wäre das einzutragen
gewesen in dem Tagebuch?
Dr. Heinrich Traumüller: Mein Verständnis ist, dass hier behördliche Schritte und
vorbereitende behördliche Schritte entsprechend dokumentiert werden. Es ist sicher
nicht möglich, jedes Telefonat, jede Aktenanforderung, jeden Kontakt am Gang hier zu
dokumentieren, denn dann legt sich die Behörde im Wege der Selbstdokumentation
irgendwann einmal lahm.
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Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das heißt, diese Tagebücher sind durchaus
lückenhaft, aber man bekennt sich zur Lücke. Oder wie ist das?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich glaube auch, es muss einen gewissen Mut zur Lücke
hier geben, weil sonst, wie gesagt, jeder Schritt automatisch eine entsprechende
Eintragung im Tagebuch auslösen müsste. Es geht darum, behördliches Handeln in
seiner Vorbereitung, in seiner Durchführung klar nachvollziehbar auch für die
Öffentlichkeit, und zwar nicht nur für Öffentlichkeit wie diesen Ausschuss, sondern
auch für spätere Prozesszwecke, zu dokumentieren, aber man kann sicherlich nicht
jeden einzelnen Schritt dokumentieren. Man muss sich einfach auf die wesentlichen
Dinge hier beschränken.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Genau! Das ist das Thema: wesentlich. Und jetzt
behandeln wir noch nicht die Frage: Was ist wesentlich?, das kommt nachher, sondern
zuerst einmal: Was passiert, wenn ein Mitarbeiter etwas Wesentliches nicht in einem
Tagebuch einträgt? Gibt es da Konsequenzen?
Dr. Heinrich Traumüller: Da muss der zuständige Fachvorgesetzte darauf achten.
Noch einmal: Das bin nicht ich. Das ist sicher der zuständige Abteilungsleiter und der
Bereichsleiter. Das kann unangenehme Konsequenzen haben, weil unter Umständen
das institutionelle Gedächtnis in Konfliktsituationen einfach nicht mehr gegeben ist.
Sprich: Man hat dann
in
Ausschüssen wie diesem hier nicht mehr alle Informationen verfügbar.
für allfällige Aktenvorlagen bei Gericht oder eben
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das heißt, der jeweilige Fachvorgesetzte ist
verantwortlich dafür oder achtet darauf, dass das Wesentliche eingetragen ist. Wenn
ein Mitarbeiter etwas Wesentliches nicht einträgt, dann ist in der Regel irgendeine
Konsequenz daran geknüpft, oder?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich verstehe fachliche Führung genau so, wie sie Sie jetzt
dargestellt haben, Herr Vorsitzender: Dass im Sinne der Qualitätssicherung natürlich
ein Auge darauf geworfen wird und allfällige fehlende wichtige Dinge dementsprechend
auch nachgetragen werden.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Jetzt kommen wir zum Allgemeinen: Was ist ein
„wesentlicher“ Schritt? Oder machen wir es am konkreten Fall
Ist ein
Amtshilfeersuchen ein wesentlicher Schritt, der eigentlich festgehalten werden müsste?
fest:
Dr. Heinrich Traumüller: Das kommt auf die jeweilige Situation an. Man kann es nicht
so abstrakt behandeln. Wenn man ständig Kontakt hat zu den Kollegen etwa in der
Staatsanwaltschaft und täglich mit denen telefoniert, würde ich meine, ist es kein
wesentlicher Schritt, weil es einfach tägliche Arbeitspraxis ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist die Übermittlung von Unterlagen im Zuge
der Amtshilfe ein wesentlicher Schritt, der zu dokumentieren ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Es gab gerade in der Causa BAWAG tausende Seiten, die
ausgetauscht wurden. Ich glaube nicht, dass über jede einzelne Seite, die da
angefordert wurde, gleich ein Vermerk gemacht wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich mache nur darauf aufmerksam, dass
derartige Schritte sich schon im BAWAG-Tagebuch wiederfinden, wie zum Beispiel am
08. Juni 2006: Staatsanwaltschaft – Mag. Krakow übermittelt Vernehmungsprotokolle.
Aber es gibt keinen Eintrag: Mag. Heder übermittelt Vorstandsprotokollauszüge. Oder:
Dr. Träxler
im Zuge der Amtshilfe
Vorstandsprotokolle der BAWAG an. Dazu gibt es keinen Eintrag. Und …
fordert bei der Staatsanwaltschaft
Dr. Heinrich Traumüller: Ich weise zunächst zurück, dass wir (Abg. Krainer: Darf ich
bitte ausreden!) Vorstandsprotokoll angefordert hätten.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Kollege Morak, bitte, darf ich ausreden?
(Abg. Morak: Selbstverständlich, Sie müssen sogar!) – Danke.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Krainer, ich habe eine Bitte: Beginnen
wir nicht die schon eine Stunde
lang geführte Diskussion, ob es sich um
Vorstandsprotokolle gehandelt hat oder nicht. Ich glaube, das haben wir abgehakt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung: Das ist ohnehin geklärt für
alle – bis auf einen, auf den kann ich jetzt leider keine Rücksicht nehmen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Die Frage, die
in diesem
Zusammenhang, weil ich glaube, dass die auch neu ist: Wäre es Ihrer persönlichen
Einschätzung nach im Nachhinein besser gewesen, wenn mehr Schritte dokumentiert
gewesen wären?
jetzt stelle
ich
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist eine wirklich spekulative Frage aus heutiger Sicht.
Sie müssen bedenken, dieses Verfahren ist ein Monsterverfahren. Ich glaube, das
Tagebuch umfasst mehr als 80 Seiten, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Ich
bitte, hier nicht Unmögliches zu verlangen und unseren Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen das praktische Überleben nicht völlig zu verunmöglichen. Man kann
mit Bürokratie alles ersticken.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wir sollten nun weitergehen in den einzelnen Punkten
des Untersuchungsgegenstandes. Besteht
vor
Einvernehmen? – Dann haben wir einmal den Punkt 1 und 2 abgeklärt, und ich würde
dann alles, was allgemeiner Teil ist, am Ende noch einmal zusammenfassend fragen.
diesbezüglich
nach wie
Der Punkt 3 ist die Aufklärung über die politische Verantwortung für neuerlich fehlende
Konsequenzen aus dem Bericht über die Vor-Ort-Prüfung BAWAG durch die OeNB im
Auftrag der FMA vom 10. Juni 2003 bis 14. Juli 2003.
Meine Frage an alle: Gibt es noch offene Fragen zu diesem Punkt? – Keine Fragen.
Abgehakt.
Punkt 4: Aufklärung über die Vorgänge und Hintergründe, die zur Haftung der Republik
Österreich gegenüber der BAWAG/P.S.K. führten.
Gibt es dazu offene Fragen? – Keine Fragen. Ich hake es ab, damit es nachher nicht
heißt, wir haben irgendwas nicht behandelt.
5. Punkt: Aufklärung über die Wahrnehmungen und allfällige Maßnahmen der Banken-
und Finanzmarktaufsicht hinsichtlich der Vorgänge rund um den Kauf der Bulgarischen
Firma MobilTel durch die Telekom Austria unter Beteiligung der BAWAG – Komplex
Taus, Schlaff, Elsner – und des gleichartigen Versuches im Falle der Belgrader Firma
Mobtel und der Rolle, die Mitglieder der Bundesregierung dabei spielten. Gibt es hierzu
Fragen an den Dr. Traumüller? – Herr Kollege Kogler.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Dr. Traumüller, ich kann Sie nur
allgemein nach den Wahrnehmungen fragen, weil sich die meisten Ereignisse ja vor
Ihrem Eintritt in die FMA zugetragen haben. Aber Sie haben ja mehrere Funktionen im
Ministerium und dann eben in der FMA bekleidet: Haben Sie Wahrnehmungen
darüber, dass es Interventionen bei der Österreichischen Botschaft in Tel Aviv,
einer
Interventionen
Visumsbereitstellung für den Herrn Chernoy, israelischer Staatsbürger, gegeben hat?
Bundesinnenministerium
bezüglich
allem
vor
im
Dr. Heinrich Traumüller: Keine eigenen Wahrnehmungen.
(Grüne): Nicht vom Herrn Dr. Wallner?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
(Dr. Traumüller: Nein!) – Nicht vom Herrn Dr. Taus? (Dr. Traumüller: Nein!) – Nicht
von Herrn Elsner? (Dr. Traumüller: Nein!) – Und vom Herrn Mag. Schlaff?
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Dr. Heinrich Traumüller: Ebenfalls nein.
zu
dann –
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Hat sich die FMA, die sich ja in
doch mit
Einzelfällen
Geldwäscheangelegenheit in concreto und durchaus operational befasst hat, Fälle, die
da wären Hypo Alpe-Adria, Raiffeisen Zentralbank, Bank Austria-Creditanstalt und
andere mehr, einmal mit dem Fall Chernoy und den weltweit erhobenen Vorwürfen
bezüglich dessen Verwicklung in großangelegte Geldwäsche und in die Verwicklung in
organisierte Kriminalität befasst?
eigenen Überraschung –
unserer
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Geldwäsche behandeln wir im nichtöffentlichen Teil!
(Abg. Mag. Kogler: Ach ja!) – Aber die Frage in dem Zusammenhang, die durchaus zu
stellen ist: Hat die FMA die Vorgänge hinsichtlich der Geldflüsse aus dem MobilTel-
Deal Bulgarien die BAWAG betreffend geprüft und haben Sie da Wahrnehmungen?
Dr. Heinrich Traumüller: Keine eigenen Wahrnehmungen. Da könnte Ihnen nur
Mag. Florkowski im Detail Auskunft geben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Er ist wieder bei der Geldwäsche jetzt –
aber die Frage des Vorsitzenden waren jetzt die Geldflüsse allgemein.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Geldflüsse allgemein!
Dr. Heinrich Traumüller: Mir sind da keine Detailuntersuchungsergebnisse bekannt.
Ich weiß nur, dass das auf der Ebene der Staatsanwaltschaft intensiv untersucht wurde
und wird, da oder dort auch ein Informationsaustausch mit unseren Experten
stattgefunden hat, aber ich kann Ihnen da aus eigener Wahrnehmung so gut wie nichts
berichten zu diesem Themenkomplex.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
(Grüne): Moment: Kennen Sie die
entsprechenden Passagen des Notenbankberichts, der ja von Ihrer Institution in
Auftrag gegeben wurde? Der zwar noch nicht so intensiv wie der Ausschuss hier, aber
doch einen Hinweis darauf gibt, dass so genannte Gewinnrückflüsse für die BAWAG
aus dem MobilTel-Geschäft nicht entsprechend in die Bilanz Eingang gefunden haben,
sondern über Scheinfirmenkonstruktionen und Scheinkreditkonstruktionen letztlich die
Positionen der notleidenden Stiftungen der BAWAG selbst verbessert haben?
Dr. Heinrich Traumüller: Sie meinen die vier amerikanischen Gesellschaften? (Abg.
Mag. Kogler: Ja!) – Das ist mir bekannt, ja.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler
Notenbankbericht schon bekannt?
(Grüne): War
Ihnen das vor dem
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann ich zeitlich rückblickend nicht mehr beurteilen. Ich
glaube nicht.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die Frage kann ja auch sein: Hat die
FMA bei ihren Tätigkeiten Hinweise darauf gehabt, dass aus der Sphäre Schlaff
durchaus zu Verschleierungshandlungen beigetragen wurde?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich würde gerne näher dazu Auskunft geben, aber unter
Ausschluss der Öffentlichkeit – später dann.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut. Das merken wir uns.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dann werden wir diesen Teil nichtöffentlich
behandeln.
Punkt 6: Betrifft den Komplex Wirtschaftspolizei – Horngacher, BAWAG und Ähnliches.
Gibt es zu diesem Komplex Fragen an die Auskunftsperson? – Das ist nicht der Fall.
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Punkt 7: Aufklärung über Wahrnehmungen und allfällige Maßnahmen hinsichtlich der
Vorgänge rund um das Engagement Casino Austria gemeinsam mit BAWAG im
Projekt Casino Jericho, Komplex Wallner – Schlaff – Elsner. – Wollen Sie den auch in
der nichtöffentlichen Sitzung mitbehandelt haben? (Dr. Traumüller: Bitte!)Punkt 8:
Prüfung Entsendepraxis von Staatskommissären – ist meines Erachtens erledigt. Gibt
es dazu noch Fragen? – Keine.
Punkt 9: Prüfung der Frage, wann und inwieweit Banken- und Finanzmarktaufsicht
über Verlustgeschäfte und so weiter, Hypo Alpe-Adria – gibt es dazu Fragen? –
Eigentlich schon abgehandelt.
Punkt 10: Prüfung der Frage, inwieweit und in welcher Form die Banken- und
Finanzmarktaufsicht gegen Fehlbewertungen von Beteiligungen, Kreditrisken
vorgegangen ist, insbesondere im BAWAG- und Hypo-Alpe-Adria-Komplex und so
weiter. – Ist meines Erachtens auch schon erledigt. Gibt es dazu noch weitere
Fragen? – Ist nicht der Fall.
Punkt 11: Prüfung der Frage, ob und wieweit staatliche Organe dagegen vorgehen,
wenn österreichische Banken an Vorgängen mitwirken und so weiter – das ist
nichtöffentlich, nehme ich an. (Abg. Mag. Kogler: Gibt es schon öffentliche Teile auch!
Entschuldigung!) – Es gibt Fragen dazu.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das ist kein kleiner Komplex, wo wir
gleich vorgehen wollen wie bei den anderen Auskunftspersonen, nämlich nur um
einmal den Aktenlauf und die eingeleiteten Schritte ohne Inhalte kennen zu wollen und
zu sollen, einmal durchgehen.
Es ist Jänner 2006. Wann hat Ihre Behörde davon erfahren, dass die US-Botschaft mit
einem Dokument, das hier unter „Secret – for governmental use only“ firmiert, an Sie
herantritt, oder wie haben Sie von der Existenz dieses Dokuments überhaupt erfahren?
Dr. Heinrich Traumüller: Meiner Erinnerung nach zirka im Februar oder März 2006
durch entsprechende Kontakte mit der amerikanischen Botschaft in Wien.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Im Feber oder im März 2006?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, wenn ich mich richtig erinnere.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nicht schon Mitte Jänner?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, meiner Erinnerung nach war Mitte Jänner der
berühmte Gas-Streit zwischen der Ukraine beziehungsweise Russland
(Abg.
Mag. Kogler: Ja, ja!) und Westeuropa als Mitbetroffener, und zirka zwei Monate
danach ist es zur ersten Kontaktaufnahme mit Vertretern der amerikanischen Botschaft
gekommen. Daher glaube ich, es war Ende Februar/Mitte März; genau kann ich es
nicht mehr eingrenzen.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Na ja, aber Frau Mag. Florkowski
beschreibt den Vorgang so – damit Sie auch den Stand haben –: Zunächst sei beim
Finanzministerium versucht worden, mit dem Papier entsprechende Veranlassungen
zu erwirken, obwohl das gar nicht die richtige Behörde war; das war schon im
Dezember 2005. Dann, in Vorbereitung eines Besuchs des Herrn Unterstaatssekretärs
Levey, wenn ich das jetzt richtig wiedergebe, hätte es eine Woche lang – wortwörtlich –
einen Ausnahmezustand gegeben, weil alles Mögliche bemüht worden wäre innerhalb
der FMA. Frau Mag. Florkowski ordnet diese Woche aber Mitte Jänner zu.
Haben Sie dazu Wahrnehmungen, oder haben Sie selbst erst im Februar/März davon
erfahren? Denn der Besuch Levey war am 19. Jänner – der Erste; da dürfte es dann ja
Folgetermine gegeben haben.
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Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann mich an einen Besuch des Unterstaatssekretärs
Levey auch in der FMA erinnern, aber der war meiner Erinnerung nach viel später. Es
gab zwei Kontakte auf Ministeriumsebene, sogar mit Minister, und einen Kontakt mit
Levey in der FMA, meines Erachtens aber nach dem Jänner. Ich kann nur nicht
ausschließen, dass auf der operativen Ebene, also Florkowski, hier die Kontakte
tatsächlich schon früher stattgefunden haben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das scheint so zu sein, weil sie in
ihrer Verantwortung eben hier offensichtlich Schritte gesetzt hat.
Wir, der Ausschuss, gehen davon aus – das gibt ja das Protokoll her –, dass Mitte
Februar Aktivitäten seitens der FMA gesetzt wurden. Ist Ihnen bekannt, wer – lassen
wir die Bank Austria Creditanstalt aus dem Spiel, die wurde ja dort auch genannt; das
ist alles dem Ausschuss bekannt geworden, und wir wollen uns darauf jetzt auch nicht
im Detail einlassen, haben wir gesagt –, ist Ihnen bekannt, wer aus der FMA Kontakt
aufgenommen hat mit der RZB?
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht
ich vermute, auch hier hat
Mag. Florkowski mit dem Geldwäschebeauftragten der RZB den Erstkontakt
hergestellt.
im Detail, aber
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es war aber so, dass Frau
Mag. Florkowski hier zu Protokoll gegeben hat, dass sie anfänglich wohl den Kontakt
hergestellt hat, aber dann eine Kollegin diesen Kontakt betreut hätte, obwohl die gar
nicht in der Geldwäscheabteilung, also in dieser Stelle dort sitzt. Dort sitzen ja nur zwei
Personen, soweit wir informiert …
Dr. Heinrich Traumüller: Mag. Zich (phonetisch!) und Mag. Florkowski, ist korrekt.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Magister – wie?
Dr. Heinrich Traumüller: Mag. Zich (phonetisch!). (Abg. Mag. Kogler: Zich!) In dem
Fall dürfte sie, höre ich gerade, Mag. Siegl gemeint haben, die damals noch Referentin
für die Raiffeisen Zentralbank war.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, ja, das hat sie. Das wollte ich Sie
eigentlich fragen, das hätten Sie aber offensichtlich nicht gewusst, dass Frau
Mag. Siegl hier mitgewirkt hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, es überrascht mich aber nicht, weil natürlich auch die
zuständige Referentin hier mitwirkt.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt ist ja für uns auffällig, dass
eigentlich, wenn wir die Arbeitsteilung richtig verstehen zwischen Bundeskriminalamt
und den dortigen Stellen einerseits und der FMA andererseits, dass doch ab und an
konkrete Schritte im Austausch mit Banken passieren, auch auf einen Anlassfall hin;
nicht bloß die Systemüberprüfung, sondern den konkreten Anlassfall. Wir müssen hier
den Eindruck gewinnen – ich sage den Satz fertig und formuliere dann meine Frage –,
wir müssen hier den Eindruck gewinnen auf Grund der protokollarischen Niederschrift
der Aussage Mag. Florkowski, dass insbesondere Frau Mag. Siegl mit der Raiffeisen
Zentralbank über diesen konkreten Fall kurz und intensiv korrespondiert hat und sich
sogar Schreiben übermitteln hat lassen. Ist das üblich für die Tätigkeit Ihres Hauses?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Es ist sicher so, dass bei konkreten
Fällen Support aus den jeweiligen Fachabteilungen beigesteuert wird. Mag. Florkowski
hat Ihnen sicher von der Task Force Geldwäsche erzählt. Die funktioniert eben nach
dem Prinzip, dass bei konkreten Einzelfällen juristischer Support oder Analyse-Support
beigezogen wird.
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Unsere Aufgabe, wie eingangs schon dargestellt, ist es an sich, die Qualität der
Systeme sicherzustellen. Wenn es aber einzelne Fälle gibt, dann gilt es eben, diesen
einzelnen Fall sozusagen durchzuchecken und zu prüfen, ob die Systeme in diesem
Fall gegriffen haben. Das kann durchaus zu einer Anfrage der Behördenabteilung
führen, das ist nicht ungewöhnlich, das werden Sie unter anderem in den gestern
übermittelten Unterlagen mehrfach finden.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie meinen, es wäre gar nicht so
ungewöhnlich, sich auch mit dem Einzel- und Anlassfall zu beschäftigen, weil man
anhand dessen die Systemfunktion überprüfen kann?
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das erscheint mir auch plausibel.
Allerdings mussten wir bei der Aussage Florkowski den Eindruck gewinnen, dass man
sich genau um den Fall und um die Chronologie gekümmert hätte und Auskunft
begehrt hat von der RZB über den konkreten Fall und nicht so sehr darüber, ob
irgendwelche Vorkehrungen genereller Art existieren würden oder irgendwelche
Systeme angeschlagen hätten.
Jetzt zum Aktenlauf dort. Frau Mag. Florkowski hat gesagt, es ist jedenfalls mindestens
ein Schriftstück, eine Stellungnahme, wie sie es nennt, seitens der RZB an Ihr Haus
gegangen. Wie wird so etwas veraktet?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich nehme an, wie jedes andere Geschäftsstück auch. Es
wird in den ELAK eingescannt und mit einer Geschäftszahl versehen, anschließend
wird ein Aktenlauf definiert.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie waren in Ihren Vorbereitungen auf
den heutigen Tag indirekt mit der Frage befasst, als ja der Konflikt entstanden ist, dass
dieser und andere Akte auch auf Grund Ihrer Rechtsauffassung, die Ihnen von der
Finanzprokuratur übermittelt wurde, dass dieser Akt ja jetzt einmal gar nicht zu
übermitteln sei. – Was können Sie über die Existenz dieses Aktes eigentlich wirklich
sagen? Gibt es den RZB-Akt wirklich?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bedauere wirklich: In diesem Punkt gibt es weitere
Auskünfte erst nach Vorliegen der endgültigen Rechtsposition der Finanzprokuratur.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Na, Moment! Ich habe Sie gefragt, ob
Sie dem Ausschuss Auskunft geben können, ob und wie diese Korrespondenz mit der
RZB veraktet wurde?
Dr. Heinrich Traumüller: Also ich weiß es nicht im Detail, welcher konkrete Akt von
Frau Mag. Florkowski und ob überhaupt ein Akt in dem Fall angelegt wurde oder ob sie
ebenfalls aus Geheimhaltungsüberlegungen ausnahmsweise einen anderen Weg
gegangen ist.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Sie können also darüber keine Auskunft
geben?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich persönlich nicht.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Aha. Dann haben wir das. – Sagen Sie:
Wann ist Frau Mag. Siegl denn bei Ihnen aus dem Dienst ausgeschieden? Dr.
Heinrich Traumüller: Im Detail weiß ich es nicht mehr. Es wird gegen Mitte 2006 wohl
gewesen sein.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Haben Sie da seitens des Vorstandes
ein Gespräch geführt über den Anlass ihres Wechsels?
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Dr. Heinrich Traumüller: Also bei uns ist es Standard, dass die Personalabteilung mit
jedem Austretenden ein sogenanntes Exitinterview führt. Ich selbst kann mich an kein
ausführliches Gespräch mit Frau Mag. Siegl erinnern.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Und wer in der Personalabteilung hätte
dieses Exitgespräch führen müssen?
Dr. Heinrich Traumüller: Vermutlich der Abteilungsleiter selbst, Mag. Garstenauer. Es
kann aber auch seine Stellvertreterin gewesen sein, Frau Mag. Frank.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Erzeugt das bei Ihnen im Haus
irgendwelche Konsequenzen, wenn sich dann herausstellt, dass der Wechsel Ihrer
Mitarbeiter so ausschaut, dass man in eine Bank akkurat wechselt, wo man in relativ
kurzer Zeit davor Prüfhandlungen gesetzt hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Das hat mich tatsächlich unangenehm berührt. Ich habe das
auch zum Anlass genommen, in einem Personal-Jour fix mit eben Mag. Garstenauer
dieses Thema anzusprechen. Ich habe nur leider die unbefriedigende Antwort erhalten,
dass nach dem österreichischen Arbeitsrecht einschlägige Klauseln, die einen
entsprechenden Wechsel verhindern, nur auf Vorstandsebene möglich sind. Mir wäre
es sehr recht gewesen, wenn man in dem Fall weiter hätte gehen können. Ich habe es
prüfen lassen, aber ich muss die arbeitsrechtliche Situation natürlich respektieren.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, das ist eh der Kenntnisstand
unseres Ausschusses, aber der Reihe nach: Die Gespräche sind wahrscheinlich
geführt worden mit Garstenauer. Sie sagen, das hätten Sie zum Anlassfall genommen,
diese Problematik einmal zu relevieren. – War es genau dieser Fall, damit ich Sie nicht
missverstehe? (Dr. Traumüller: Ja!) – Der ist Ihnen selber seltsam vorgekommen?
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, sehr verständlich. Die Rechtslage
gibt aber nicht mehr her. (Dr. Traumüller: Absolut korrekt!) Wir stimmen überein, dass
das in anderen Ländern sogar verboten ist.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, aber in Österreich leider nur auf Vorstandsebene
möglich: sogenannte Konkurrenzklauseln.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, dass das nur gesetzlich insofern zu regeln
ist, als – das kann ja ein Vorschlag von uns sein – man das BWG entsprechend ändert,
dass Banken keine Eigenprüfer abwerben können innerhalb einer gewissen Zeit. Dann
wäre das, glaube ich, auch korrekt geregelt. Anders sehe ich auch keine Möglichkeiten.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, natürlich, ist auch kein Vorwurf.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich wäre dankbar für entsprechende Vorschläge des
Ausschusses: Cool off-Perioden auf allen Ebenen natürlich; da kann es keine
Ausnahmen geben.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Klar, das hat sich
ja schon
abgezeichnet, dass solche Empfehlungen durchaus sinnvoll sind. Also uns stößt es
unangenehm auf, das wird Sie nicht wundern, wenn wir diesen Ablauf verfolgen. Das
war jetzt unsere Wertung. Sie haben Ihren Teil dazu gesagt.
Sagen Sie, wie oft kommt denn das vor? Ein Wechsel in Banken wird ja öfter
vorkommen, aber manche MitarbeiterInnen haben ja auf Grund der Thematik mit
Banken dann in der kürzeren Vergangenheit vielleicht verstärkt zu tun. Gibt es einen
vergleichbaren Fall?
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Dr. Heinrich Traumüller: Ja, einer fällt mir noch ein. (Abg. Mag. Kogler: Erste
Bank?) – Ja.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Gut. Wir lesen im Protokoll nach. Man
muss ja nicht immer alle Namen durchzelebrieren. Aber es gibt diese zwei Fälle?
Dr. Heinrich Traumüller: Diese zwei fallen mir jetzt konkret ein, ja.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, okay, wollen wir nicht alles im
hundertprozentigen Detail nachbohren. Wir stimmen überein, dass man da eine
Empfehlung ja geradezu einvernehmlich herausarbeiten könnte. (Dr. Traumüller:
Absolut!)
Dann kommen wir noch einmal zu dieser Korrespondenz zurück. Frau Mag. Florkowski
hat hier zum Ausdruck gebracht, dass im Fall der BA-CA relativ rasch geantwortet
wurde, und meiner Erinnerung nach auch, dass die BA-CA hinsichtlich der erhobenen
Vorwürfe den glaubwürdigen, mithin gelungenen Versuch gegenüber der FMA
gestartet hat, die Vorhalte, die aus dem US-Dossier hervorgehen, mit Dokumenten zu
entkräften – während hingegen die Aussage zur RZB war, da hat es nur eine
Stellungnahme der RZB gegeben und keine zusätzlichen Bemühungen,
Originaldokumente kopiert beigelegt et cetera. Ist Ihnen dieser Sachverhalt bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Da wir hier an das Bankgeheimnis rühren, würde ich schon
bitten, das im Anschluss …
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Da haben wir eine unterschiedliche
Auffassung, glaube ich, was das Bankgeheimnis betrifft. Ich frage Sie nur …
Dr. Heinrich Traumüller: Mir ist nur einmal die entsprechende Einschätzung von Frau
Mag. Florkowski bekannt geworden.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Die ist Ihnen bekannt geworden. Wir
nehmen ja nur abstrakt-formale Dinge jetzt einmal hier in die Auseinandersetzung auf.
Können Sie dem Ausschuss erklären, warum da offensichtlich eine Schräglage
existiert? Die eine Bank … – Im Übrigen auch die Hypo Alpe-Adria, das hat Frau
Mag. Florkowski auch betont, hätte mit Originaldokumenten versucht, die Vorhalte in
ganz anderen Zusammenhängen zu entkräften. Da war sie nur mit etwas anderem
nicht zufrieden. Aber die Raiffeisen Zentralbank hat nichts dergleichen unternommen
bis zum Schluss der Korrespondenz. Wie erklären Sie sich das?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann das nicht aus eigener Wahrnehmung bestätigen.
Ich kenne nur die Einschätzung von Frau Mag. Florkowski, aus Ihrer Schilderung
ebenfalls.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Jetzt hat die Frau Mag. Florkowski auch
den Eindruck erweckt, muss man sagen – man kann nicht sagen, ganz genau
behauptet –, dass sie sich hinsichtlich des Verbleibs und der Veraktung dieser RZB-
Stellungnahme, dürfen wir ja wohl jetzt auf Grund der Kenntnisse nur sagen, ohne
besondere Dokumente, nicht so sicher sei wie bei den anderen.
Wir haben den Eindruck – das sage ich Ihnen ganz offen –, dass Frau Mag. Florkowski
eine äußerst gewissenhafte Person ist, darüber hinaus in der Fachfrage eine
besonders kompetente Person ist – man darf also in gewisser Weise da gratulieren –,
und genau bei diesem einen Akt ist sie völlig unsicher geworden. Ich finde jetzt die
Protokollstelle nicht, weil wir das nicht elektronisch haben, muss ich dazusagen. Auf
mein Befragen hin, und ich erinnere mich genau, hat sie so reagiert, als hätte sie sich
sozusagen geradezu ertappt gefühlt. Sie kann nicht sicher sein, wie das jetzt passiert
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ist, aber sie trat jedenfalls mit großer Unsicherheit plötzlich dem Ausschuss gegenüber
und war sich nicht mehr sicher, was das Schicksal dieses Aktenstückes ist.
Haben Sie sich genau erkundigt, was mit dieser Stellungnahme der RZB passiert ist
bei Ihnen im Haus? (Dr. Traumüller: Nein!) – Werden Sie das noch? Ist keine Frage,
die Sie beantworten müssen. (Dr. Traumüller: Selbstverständlich!) – Es besteht
allerdings natürlich schon das Interesse des Ausschusses, dass wir bis Montag Abend
eine Darstellung über dieses Aktenschicksal haben. Das wird Sie nicht verwundern.
Denn wenn das nicht gelingt, wenn da nichts gelingt, das sage ich Ihnen ganz offen,
dann ist die Aussage der Frau Mag. Florkowski hier bei Protokoll, und wir werden das
zu werten wissen, wenn sonst nichts passiert, außer dass die Finanzprokuratur das
unterbinden will, dass wir das überhaupt einmal bekommen in absehbarer Zeit.
Sie merken, ich nehme meine Wertungen vor. Sie haben völlig Recht, wenn Sie nichts
antworten. Dann halte ich einmal das so fest für den Aktenlauf.
Ich komme noch einmal zum Februar oder März zurück; Sie haben das selber ins Spiel
gebracht. An was erinnern Sie sich da jetzt in den Gesprächen und in der
Auseinandersetzung mit diesem Dokument?
Dr. Heinrich Traumüller: Im Sinne des von Ihnen angesprochenen Verständnisses,
hier im Allgemeinen zu bleiben, erinnere ich mich an den Erstkontakt mit Vertretern der
amerikanischen Botschaft. Ich werde auch deren Namen nicht nennen. Ich erinnere
mich an zwei weitere Kontakte auf Ministerebene und einem speziellen Kontakt mit
für die Bekämpfung der
dem von
Terrorismusfinanzierung, Herrn Levey. Über die Inhalte, bitte um Verständnis, kann ich
hier nicht näher Auskunft geben.
Ihnen angesprochenen Unterstaatssekretär
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, ist schon klar. Was war Ihr Eindruck,
warum unbedingt mit „Secret, for Government only“ diese Depesche ausgestattet
wurde? Wie haben die das begründet?
Dr. Heinrich Traumüller: Das führt jetzt den entscheidenden Schritt schon zu weit,
Herr Abgeordneter. Ich tue mich da wirklich schwer, weil dann rede ich über das
Dokument und seine Inhalte und seine Verdächtigungen, und genau das wollen wir
nicht tun.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ja, gut, ist in Ordnung.
Bleibt noch eine Frage für den allgemeinen Teil: Wir haben hier die Auskunft von
einem Sektionschef des Finanzministeriums, dass man im Finanzministerium, wo man
ja schon im Dezember 2005 konfrontiert wurde mit dem Papier, deshalb keine
Veranlassung gesehen hat, das der Geldwäschemeldestelle zu melden, weil man zur
Einschätzung gelangt sei, dass da überhaupt keine Vorwürfe zur Geldwäsche drinnen
wären. Deshalb wäre gar nicht Meldung zu machen.
Dürfen wir aus den Handlungen Ihrer MitarbeiterInnen schließen, nachdem sich diese
intensiv mit den Banken in Verbindung gesetzt haben, dass die zumindest schon den
Vorwürfen nachgehen wollten? (Dr. Traumüller: Sie dürfen!) – Danke.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Damit gibt es keine weiteren Fragen im öffentlichen
Teil zu Punkt 11.
Zu Punkt 12: Prüfung der Frage, ob und inwieweit sogenannte Ostgeschäfte
österreichischer Banken durch fragwürdige Kundenbeziehungen und die Begünstigung
groß angelegter Geldwäsche – und so weiter und so fort. – Gibt es hiezu Fragen? Ich
nehme an, nur in der nichtöffentlichen Sitzung.
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Punkt 13: Aufklärung darüber, ob und inwiefern Regierungsmitglieder an fragwürdigen
oder gar inkriminierten Aktivitäten von Banken und Finanzdienstleistern beteiligt
waren. – Fragen dazu?
Da gibt es ja nur eine Frage: Haben Sie Wahrnehmungen, ob ein Regierungsmitglied
aus Österreich an fragwürdigen oder gar inkriminierten Aktivitäten von Banken und
Finanzdienstleistern beteiligt war? (Dr. Traumüller: Nein!) – Keine weiteren Fragen
mehr.
14. Punkt: Aufklärung darüber, ob der Bundesminister für Finanzen Karl-Heinz Grasser
als oberstes Organ der Banken- und Finanzmarktaufsicht auf Grund eines
persönlichen Nahe- oder Abhängigkeitsverhältnisses zu involvierten Personen oder
Entscheidungsträgern von Banken beziehungsweise Kreditinstituten – und so weiter
und so fort – sich Vorteile verschafft hat? (Dr. Traumüller: Nein!)
Ich
frage: Haben Sie Wahrnehmungen über das Naheverhältnis des Herrn
Finanzministers außer Dienst Grasser zu seinem neuen Arbeitsgebiet in der Meinl
Bank, ob es dort irgendwelche Naheverhältnisse gegeben hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Die Frage zielt auf Begünstigungen ab, meinem Verständnis
nach, Herr Vorsitzender. Ich habe derartige Begünstigungen …
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Na da tasten wir uns ja erst vor.
Dr. Heinrich Traumüller: Vorteile verschafft wurde, war die Frage. Das kann ich mit
Sicherheit ausschließen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich frage, ob es hier ein persönliches Naheverhältnis
gegeben hat.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe sehr offen und frei über die mir bekannte
freundschaftliche Umgangsform zwischen dem Herrn Bundesminister und Herrn Meinl
berichtet. Ich füge an der Stelle hinzu, dass in keinster Weise je versucht worden ist,
die Arbeit der FMA zu beeinflussen, in keinster Weise weder direkt, indirekt übers
Kabinett oder sonstige Personen je versucht wurde, hier irgendeinen steuernden
Einfluss auszuüben.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Haben Sie Wahrnehmungen oder Kenntnis, warum
die BAWAG die Meinl-Forderungen gegenüber Flöttl übernommen hat?
Dr. Heinrich Traumüller: Nach meinen Informationen ist das deshalb geschehen, um
die Verwertung letztlich vornehmen zu können.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das ist ja ein Nullsummenspiel gewesen, eher
risikobehaftet in die andere Richtung, so wie sich herausgestellt hat.
Dr. Heinrich Traumüller: Nochmals: Die wirtschaftliche Logik dahinter war, bestimmte
Forderungen zu nehmen, um endgültig bestimmte Verwertungen vornehmen zu dürfen.
Schließlich hat es sich ja teilweise um Kofinanzierung gehandelt. Ich erinnere etwa an
das Objekt in London, das mir in Erinnerung ist, das kofinanziert war, wo das sicherlich
ein nachvollziehbarer Aspekt war, die Alleinverwertung vornehmen zu können.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Gibt es noch weitere Fragen zum Punkt 14? – Das ist
nicht der Fall.
Punkt 15: Prüfung der Frage, ob die Banken- und Finanzmarktaufsicht Kenntnis von
offener und verdeckter Parteienfinanzierung durch die involvierten Banken erlangt hat
oder haben musste – und so weiter und so fort. – Gibt es dazu Fragen?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nachdem ja das auffällig war, dass man
bei der SPÖ über die Kredite hier Nachschau gehalten hat, hätte man ja auch damit
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verbinden können, dass die Kreditrückführung einfach unter besonders günstigen
Vorzeichen stattgefunden hat. Ist das der Sinn der Abfrage gewesen?
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn Sie es freundlicherweise noch einmal wieder holen
würden, weil ich habe nicht alles gehört. Der Sinn wäre gewesen, dass eine vorzeitige
Rückführung von Krediten aufgedeckt …?
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Nein, nicht vorzeitige, sondern eine
besonders günstige, nämlich insofern, als man einfach das stundet, ausfallen lässt,
besonders günstige Konditionen erzielt – zum Schaden der BAWAG natürlich.
Dr. Heinrich Traumüller: Absolut, ja.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das war das Motiv?
Dr. Heinrich Traumüller: Das bitte ich, immer mit zu bedenken: Der Gegenstand der
Untersuchung, den die Behörde durchgeführt hat, war natürlich der Umgang der
BAWAG mit ihren eigenen Geldern und Forderungen. Der Verdacht, der in den Raum
gestellt wurde und der durch entsprechende Hinweise von Journalisten auch
substanziert wurde, nämlich dass Belege entsprechender Art im Umlauf sind, war
derjenige, dass die BAWAG mit eigenen Geldern sozusagen Kredite getilgt und
rückgezahlt hat. Das war brisant vor dem Hintergrund, dass es eine riesige
Eigenmittellücke in der Bank gegeben hat, die ursprünglich über 400 Millionen
betragen hat und auch nach dem entsprechenden Kontakt mit Herrn Flöttl in Pressburg
nur auf zirka 167 Millionen meiner Erinnerung nach reduziert werden konnte.
Das heißt, die Lücke der nicht nachgewiesenen Verluste war enorm. Das Potential für
entsprechende Kick-back-Zahlungen war gigantisch, die verdichteten Hinweise auf
derartige Belege lagen vor. Und es darf bitte auch nicht ganz übersehen werden, dass
einige Wochen nach Start der entsprechenden Untersuchungen, und zwar auf allen
Behördenebenen, sowohl bei uns als auch bei OeNB und Staatsanwaltschaft, Belege
aufgetaucht sind. Ich sage es jetzt vorsichtig: Belege, die in weiterer Folge zu
Untersuchungen der Staatsanwaltschaft, zu entsprechenden Vernehmungen und
Befragungen geführt haben, Belege, mit denen sich der Ausschuss zum Teil ja selbst
schon auseinandergesetzt hat.
Ich weiß nicht, ob es Ihnen in diesem Zusammenhang bekannt ist, dass auch Belege
aufgetaucht sind, die zu einer nachträglichen Geldwäschemeldung der FMA geführt
haben. Ich bin gerne bereit, im vertraulichen Teil des Ausschusses die nicht
unbeträchtliche Vorgangsweise auf diesem Gebiet noch näher zu schildern.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Das registrieren wir gleich. Ich schreibe
es schon auf.
Also das ist alles sehr plausibel, und ich verurteile ja diese Vorgangsweise als solche
nicht. Blöd war nur, dass etwas rausgegangen ist.
Bei der Hypo Alpe-Adria hat es doch auch schon die ganze Zeit massive, sogar
öffentliche Vorwürfe gegeben, dass die Kreditverhältnisse dort
insbesondere
gegenüber einer sich in Kärnten verbreitenden Partei sich exorbitant seltsam und
günstig darstellen. Ist das im Fall der Hypo auch überprüft worden? Haben Sie da im
Prüfauftrag der Notenbank etwas mit auf den Weg gegeben, um einmal zu schauen, ob
dort nicht die Bank Begünstigungen vornimmt, gerade bei den Prüfpunkten zu den
Krediten.
Dr. Heinrich Traumüller: Also den konkreten Prüfauftrag habe ich nicht in Erinnerung,
weil das ja von der zuständigen Fachabteilung rausgegeben wird. Aber Sie können
sicher sein, wenn entsprechende Prüfungen des Portfolios stattfinden und
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entsprechende Auffälligkeiten sich ergeben, dann ist das aufzuzeigen, egal, in welche
Richtung sich der Verdacht richtet.
Ich darf es an der Stelle wirklich aus innerster Überzeugung in alle Richtungen sagen:
Es gibt da keinerlei Tabuzonen. Wir müssen in solchen Situationen ohne jede
Rücksicht auf Institutionen oder Personen agieren. Das ist meine ganz klare
Erwartungshaltung, und an dem will ich auch gemessen werden.
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Ich glaube, die Frage zur unmittelbaren
Wahrnehmung zu Parteienfinanzierung wird sich erübrigen.
Dr. Heinrich Traumüller: Keine persönliche Wahrnehmung.
Abgeordneter Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Sie erlauben mir eine Nachfrage. Herr
Dr. Traumüller, Sie haben den speziellen Prüfauftrag betreffend Parteienfinanzierung
und dergleichen gemeint, Konditionen erteilt irgendeine Fachabteilung. Aber ich denke,
auch bis Wien hat sich durchgesprochen, dass es – und damit meine ich durchaus
mehrere Parteien; dass mehrere Parteien ihre Kredite bei der Hypo-Bank haben –
Parteienförderung
in Kärnten mit der Maßgabe der Verpfändung dieser
Parteienförderung in Richtung einer Bank gegeben hat.
Meine Frage: Worauf begründet sich die intensive Aktivität? – Ich halte immer
Transparenz und Durchleuchten für gut, auch bei SPÖ und BAWAG. Warum sind Sie
in der Frage in Kärnten untätig geblieben?
Dr. Heinrich Traumüller: Also erstens kann ich nicht ausschließen, dass das je
thematisiert wurde. Zum Zweiten war die BAWAG natürlich ihrer Art nach etwas
anders. Das war, wie mehrfach schon erwähnt, eine Vollprüfung.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Ihnen ist völlig entgangen, auch durch
öffentliche, mediale und auch interne Darstellungen … Sie haben ja den Vorteil, dass
Sie Frau Kanduth-Kristen an Ihrer Seite haben, die eine intime Kennerin der Hypo
Kärnten ist und die auch eine intime Mitaufbauerin der FMA ist. Und ich kann mir nicht
vorstellen, dass Sie keine Kenntnis darüber erlangt haben, dass – ganz normal aus der
Sicht eines Kreditnehmers oder einer Kreditnehmerin, dass es eine sehr kuriose
Variante gibt – ein Kredit mit einer öffentlichen Parteienförderung besichert wird, die
aber so gesetzlich nicht abgesichert ist. Sie haben davon nichts gehört? – Wenn Sie
das sagen, reicht es mir, ich finde es nur wundersam.
Dr. Heinrich Traumüller: So ist es, Frau Abgeordnete. Bitte, aber noch einmal: Im
primären Fokus der FMA steht natürlich die Einhaltung der bankwesenrechtlichen
Bestimmungen und nicht so sehr die Konditionen, unter denen Parteienförderungen
gewährt werden.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Aber ich denke, Sie werden das jetzt
zumindest bei der Befragung wahrgenommen haben und sich in Hinkunft darum
kümmern.
Dr. Heinrich Traumüller: Die konkreten Konditionen sind, wie gesagt, dann auffällig,
wenn sie die Bank schädigen, wenn sie etwa zinsenlos sind oder weit unter dem
marktüblichen Niveau angesiedelt sind. Das
insbesondere bei
Problembanken. Aber die konkreten Hintergründe der Kärntner Parteienfinanzierung
sind mir gänzlich unbekannt.
fällt auf,
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Ja, um die Klärung dieses „Wenn“, dieses
Conditionals, geht es mir, Herr Doktor Traumüller. So wie bei der BAWAG
österreichweit, ist es auch bei der Hypo ein öffentlicher Fall geworden. Und mich
verwundert schon, dass man da seitens der FMA offensichtlich das Prinzip „Augen zu,
Ohren zu und wegschauen“ gemacht hat. Wenn Sie aber intensivere Nachforschungen
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haben wollen, dann können Sie es tun, Sie bekommen eine Recherchearbeit dazu. Es
ein Auftrag, sich darum zu kümmern.
Ich muss ganz ehrlich sagen, nachdem Sie sich ja intensivst mit der Hypo beschäftigt
haben, auch mit Einzelpersonen, Zusammenhängen und Verbindungen, glaube ich
Ihnen ganz einfach nicht, dass Sie nicht wissen, welche Parteien – ich spreche nicht
nur von einer Partei – dort ihre Kredite haben. Ich glaube Ihnen auch nicht, dass Sie
sich nicht darum gekümmert haben. Und wenn dieses Nicht-Glauben darin mündet,
dass Sie jetzt zumindest den Auftrag haben, sich darum in Hinkunft zu kümmern …
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Frau Kollegin Trunk, „Augen zu und wegschauen“,
das geht nicht.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): In dem Fall ist es doppelt berechtigt! Denn
so viel öffentlichen Lärm … – Ich sage: nicht nur eine Partei, mehrere in Kärnten, und
die Verpfändung einer Parteienfinanzierung, die erst jährlich genehmigt werden muss.
Das heißt, ich verpfände etwas auf zehn Jahre, wo die Garantie der öffentlichen
Förderung gar nicht passiert. Das haben auch Sie mitbekommen, Herr Doktor
Traumüller. Und daher habe ich ganz bewusst gesagt: „Augen zu, Hände davor und
dann noch wegschauen“.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Eine Frage muss schon formuliert werden, damit die
Auskunftsperson antworten kann. Haben Sie Wahrnehmungen zu diesen Vorgängen in
Kärnten bei der Hypo Alpe-Adria?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, nicht als Person.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Hat sich das Ihre Behörde, irgendjemand, einmal
angesehen?
Dr. Heinrich Traumüller: Da müssten Sie den Leiter des Prüfteams fragen. Ich denke,
Sie hatten Dr. Laszlo unlängst bei sich.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Den Auftrag zur Prüfung erteilt die FMA an
die OeNB. Also da kann ich nicht Herrn Dr. Laszlo fragen, ob er etwas überprüft hat,
wofür er keinen Auftrag erteilt bekommen hat.
Dr. Heinrich Traumüller: Das gebe ich Ihnen schon Recht. Nur: Die Prüfpläne werden
ja auch mit der OeNB abgestimmt. Im Letzten ist es natürlich die FMA, die den Auftrag
erteilt – da haben Sie Recht. Ich sage noch einmal: keine Vollprüfung. Im Fokus der
letzten Untersuchungen ist natürlich die Situation im Treasury und Risikomanagement
generell gestanden, nicht derartige Detailfragen.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Aber Sie haben die Problematik heute
mitbekommen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe sie mitbekommen und werde mir darüber den Kopf
zerbrechen.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich glaube, zu dem Punkt gibt es jetzt keine weiteren
Fragen mehr.
Gibt es Fragen zu AMIS? Oder machen wir das mit Dr. Pribil?
Dr. Heinrich Traumüller: Darf ich bitten, dass das Dr. Pribil übernimmt?!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ja schon, aber ich frage nur der Ordnung halber –
nicht, dass wir dann sagen, wir hätten Dr. Traumüller auch zu AMIS etwas fragen
müssen/sollen/können.
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Punkt 17: Rechtshilfeersuchen an das Fürstentum Liechtenstein, und zwar in Bezug
auf Flöttl und BAWAG.
Haben Sie hiezu Wahrnehmungen, dass so etwas gestellt wurde? Wenn ja, welche
Ergebnisse hat das gebracht?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe keine eigenen Wahrnehmungen. (Abg. Krainer:
Das geht aus den Akten hervor!)
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ja, ich frage der Ordnung halber.
Punkt 18: Atomic. Ich nehme an, da gibt es ebenfalls keine Fragen.
Dann sind wir so weit mit dem öffentlichen Teil fertig. (Abg. Krainer: Allgemeine
Fragen!) – Ich habe kein Problem, Ihnen das Wort hinsichtlich des öffentlichen Teils
der Generaldebatte zu erteilen. Ich würde aber bitten, dass die Fraktionen darauf
schauen, dass wir ehebaldigst beschlussfähig sind.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir sind ohnehin beschlussfähig. Sie haben
Klubobmann Cap übersehen; damit wären wir nämlich neun.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Gut, dann schauen wir, dass wir das auch bleiben.
Noch die allgemeinen Fragen. – Bitte, Herr Kollege Krainer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Allgemeine Fragen.
Das Erste ist: Laptop-Beschlagnahmung. Sie haben ja, nachdem im „profil“ zwei
Dokumente erschienen sind, Laptops in Ihrem Haus beschlagnahmen lassen. – Stimmt
das?
Dr. Heinrich Traumüller: „Beschlagnahme“ ist nicht der korrekte Ausdruck. Es wurden
keinerlei Laptops beschlagnahmt. Es wurden lediglich Laptops der Staatsanwaltschaft
freiwillig herausgegeben, Sicherungskopien erstellt und anschließend die Laptops
zurückgestellt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt fällt es mir wieder ein. Es war so, dass
in den Vorstand berufen wurden, wo dann Herren vom
die Mitarbeiter
Bundeskriminalamt und von der EDV-Abteilung waren, und im Beisein des Vorstands
gefragt wurden, ob sie freiwillig ihren Laptop hergeben. – Jetzt erinnere ich mich
wieder, wie das war.
Dr. Heinrich Traumüller: Das kann, jedenfalls in meinem Fall, nicht richtig sein, weil
ich mich erinnere, dass diese Herausgabeaktion zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat,
als eine Aufsichtsratssitzung war und ich persönlich natürlich die Aufsichtsratssitzung
nicht verlassen konnte. Ich habe an dieser Aktion daher in keiner Form mitgewirkt. Es
wurde niemand zu mir berufen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): In drei verschiedenen Situationen ist das
passiert. Wir haben ja die Aussagen schon zu Protokoll bekommen, wie das vonstatten
gegangen ist, diese sogenannte freiwillige Herausgabe.
Es hat einen Brief von mehreren Mitarbeitern gegeben, die ihren Laptop „freiwillig“ –
unter Anführungszeichen – herausgegeben haben. Was war der Inhalt dieses Briefes?
Dr. Heinrich Traumüller: Im Detail kann ich mich nicht mehr erinnern. Einige haben
thematisiert, ob es zu einer ausreichenden Wahrung des Bankgeheimnisses im
Zusammenhang mit diesen Vorfällen gekommen ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie haben Sie auf diesen Brief geantwortet?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe die Leiterin der Rechtsabteilung, Frau Dr. Puck, zu
mir gerufen, um ihre nochmalige persönliche Einschätzung gebeten und die gleiche
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Antwort erhalten, die ich von Beginn an erhalten habe. Ich darf bei der Gelegenheit
schildern, wie es wirklich war, damit Sie den zeitlichen Ablauf haben.
Nachdem es in dieser Causa tatsächlich (Abg. Krainer: Fürs Protokoll: Es wird wieder
verlesen!) erstmalig klare Indizien für die Informationsweitergabe gegeben hat, haben
Kurt Pribil und
ich am 9. März 2007 eine entsprechende Anzeige an die
Staatsanwaltschaft erstattet und natürlich vollstes Interesse an der Aufklärung gehabt.
Es hat sich dann, kurze Zeit danach – wenn ich mich richtig erinnere, um den
13. März 2007, das dürfte der Tag gewesen sein, aber das habe ich nicht mehr genau
in Erinnerung –, die Staatsanwaltschaft in Person des Herrn Mag. Krakow mit uns in
Verbindung gesetzt und einen Vorschlag erstattet, wie man sozusagen die
Angelegenheit beschleunigen könnte und darum gebeten, sofort eine entsprechende
Delegation an Experten schicken zu können.
Dieses Telefonat hat meiner Erinnerung nach knapp vor dem Aufsichtsrat
stattgefunden. Ich habe aber Wert darauf gelegt, dass vorweg mit der Rechtsabteilung
eine entsprechende Klarstellung erfolgt, wie die Wahrung des Bankgeheimnisses
erfolgt. Auch Kurt Pribil, den ich dann kurz zu diesem Telefonat mit Mag. Krakow
dazugebeten habe, war sehr um die Wahrung des Bankgeheimnisses bemüht.
Dementsprechend haben sich Staatsanwaltschaft und unsere Rechtsabteilung
abgestimmt und das Procedere festgelegt, auch schriftlich festgehalten.
Damit ist sichergestellt, dass das Bankgeheimnis absolut gewahrt wird, vor allem
deshalb, weil es lediglich darum geht, den Weg einiger gesuchter Dokumente anhand
der von Ihnen heute schon einmal geschilderten Log Files nachzuvollziehen. Es geht
nicht darum, Dokumente zu öffnen, die nicht mit dem Gegenstand der Untersuchung
im Zusammenhang stehen. Das ist ausdrücklich in einer schriftlichen Vereinbarung mit
der Staatsanwaltschaft Wien fixiert. Ich darf es Ihnen wörtlich vorlesen:
Es wurde mit ihnen vereinbart, dass für diese Untersuchung keine dem Bankgeheimnis
unterliegenden Dokumente geöffnet werden – mit Ausnahme zweier spezifizierter
Dokumente, die speziell gesucht werden. – Zitatende.
Ich habe keinerlei Zweifel daran, dass diese Vorgangsweise, die die
Staatsanwaltschaft Wien vorgeschlagen und die die Rechtsabteilung, wie gesagt,
mehrfach geprüft hat, völlig korrekt
Ich habe keine Zweifel an der
Staatsanwaltschaft, ich habe keine Zweifel an der Rechtsabteilung der FMA. Ich
glaube, dass das auf eine gute professionelle Art und Weise sichergestellt wurde. Ich
habe nur noch ein ergänzendes Gespräch mit Mag. Krakow geführt, in dem ich ihm
darum gebeten habe, er möge am Ende seiner Untersuchungen persönlich dafür
sorgen, dass die Sicherungskopien vernichtet werden. Ich habe diese persönliche
Zusage des Herrn Mag. Krakow erhalten.
ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Könnten Sie jetzt bitte auch meine Frage
beantworten? (Dr. Traumüller: Und zwar?) Ich habe Ihnen eine Frage gestellt, und Sie
haben jetzt meine Frage nicht beantwortet.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bitte um Verständnis! Ich habe Ihnen jetzt den Ablauf
aus meiner Sicht dargestellt und bin gerne bereit, jetzt Ihre Detailfragen zu
beantworten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist das sozusagen ein Procedere, dass ich
eine Frage stelle, die Frage wird
irgendwelche
vorbereiteten Verlautbarungen verlesen? Ist das jetzt ein neues Procedere? Mir ist
in der Geschäftsordnung vorgesehen wäre. – Herr
nicht bekannt, dass das
Vorsitzender?
ignoriert, stattdessen werden
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Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Man kann, wenn jemand glaubt, dass eine Frage
nicht ausreichend beantwortet ist, diese wiederholen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie ist nicht einmal im Ansatz beantwortet.
Meine Frage war: Wie haben Sie dieses Schreiben beantwortet? – Das war meine
Frage. Ich merke mir meine Fragen, auch wenn sich die Auskunftsperson meine
Fragen nicht merkt. Ich merke sie mir auf jeden Fall, und ich stelle sie so lange, bis sie
beantwortet sind.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe diese Schreiben nicht beantwortet. Ich habe Frau
Dr. Puck, wie schon erwähnt, zu mir gebeten und sie ersucht, sie möge mit den
betreffenden Herren in Kontakt treten und ihnen nochmals ihre Rechtsposition
darlegen. Nach meiner Information hat dieser Kontakt stattgefunden, und die Sache ist
damit erledigt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, der Brief war an Sie gerichtet, und
Sie haben dann der Leiterin der Rechtsabteilung quasi mündlich den Auftrag erteilt, sie
möge mündlich die Briefschreiber – unter Anführungszeichen – „beruhigen“ oder –
anders ausgedrückt, wie Sie das vielleicht lieber hören – die Briefschreiber von der
Rechtsaufassung des Rechtsbüros überzeugen?
Dr. Heinrich Traumüller: Wie gesagt, meiner Erinnerung nach wurde eine
Rechtsfrage
in dem Schreiben aufgeworfen. Dementsprechend hat die
Rechtsabteilung die Antwort gegeben. Ich füge aber hinzu, dass ich jederzeit zu einem
Gespräch bereit gewesen bin. Ich habe das ausdrücklich Frau Dr. Puck mit auf den
Weg gegeben: Sollte einer der Herren auch nach dem Kontakt mit ihr die
Notwendigkeit sehen, in ein Gespräch mit dem Vorstand einzutreten, stehe ich
jederzeit dafür zur Verfügung. Nur ist es zu diesem Wunsch in weiterer Folge gar nicht
mehr gekommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben dieses Schreiben nicht
durch ein Schreiben beantwortet, sondern jemanden anderen mündlich antworten
lassen. – Sehe ich das richtig?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Es war eine Rechtsfrage, die hier dargestellt
wurde, und dem entsprechend habe ich gebeten, dass die Rechtsabteilung ihre
Position dazu darlegt. Das wurde von den Mitarbeitern ausdrücklich akzeptiert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das widerspricht der Aussage von
Auskunftspersonen hier im Ausschuss, die ausdrücklich darauf hingewiesen haben,
dass sie keine Antwort vom Vorstand bekommen haben und sich eigentlich eine
erwartet hätten.
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Sie hätten die Gelegenheit gehabt. Die Tür
war offen und ist offen, jederzeit in ein Ergänzungsgespräch mit mir oder Kurt Pribil
einzutreten. An mich persönlich ist nie der Wunsch von einem dieser Herren
herangetragen worden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich glaube, es ist ein Brief an Sie geschrieben
worden, in dem um Antwort durch Sie ersucht wurde. Aber das müssen Sie sich
ohnehin mit Ihren Mitarbeitern ausmachen. Wir können hier nur feststellen: Mitarbeiter
schicken Ihnen einen Brief, Sie beantworten diesen Brief nicht, so wie die Mitarbeiter
das in diesem Brief selbst als Wunsch formulieren, sondern lassen über die
Rechtsabteilung mündlich eine Antwort überliefern. – Das nehmen wir hier einfach zur
Kenntnis. Das ist ja kein Problem.
Dann habe ich noch eine Frage zu allgemeinen Fragen: Kennen Sie die Rating-
Agentur Moody’s?
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Dr. Heinrich Traumüller: Selbstverständlich ist sie mir bekannt, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass die Ratings für Banken
erstellen? (Dr. Traumüller: Ja!) – Da wird ja in der Regel am Schluss einfach eine Zahl
veröffentlicht, ein AAA-plus – hoffentlich –, aber natürlich auch diverse andere
Zahlenkombinationen. Ist Ihnen das bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, natürlich. Triple A hat die Republik Österreich, wie Sie
wissen. (Abg. Krainer: Bitte?) – Das von Ihnen angesprochene Triple A hat etwa die
Republik Österreich.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Zum Beispiel. Seit Kreisky spätestens – aber
das mag jetzt dahingestellt sein.
Wesentlich ist: Ist Ihnen bekannt, dass im Rahmen eines derartigen Ratings auch das
sogenannte Regulatory Environment „gerated“ wird?
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist richtig, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie uns sagen, wie dieses Rating
aussieht?
Dr. Heinrich Traumüller: Im Detail nicht. (Abg. Krainer: Wie bitte?) – Im Detail kann
ich Ihnen da keine Auskünfte geben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen gar nicht bekannt, wie im Moment die
Regulatory Environment für österreichische Banken „gerated“ wird? Ist Ihnen das nicht
bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Wie Moody’s das Regulatory Environment
für die
österreichischen Banken insgesamt, also die Rechtsituation und die Rechtslage
einschätzt? (Abg. Krainer: Und die Aufsichtssituation?) Ist mir jetzt im Detail nicht
bekannt. (Abg. Krainer: Ist Ihnen nicht bekannt, mit welchem Rating das versehen
wird?) – Ist mir nicht bekannt, nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, wie das vor einem halben
Jahr war? Ist Ihnen da irgendetwas bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Es ist nicht meine Aufgabe, die Ratingsituation der
verschiedenen Agenturen – ich erinnere an Fitch, es gibt andere, Standard & Poor’s
zum Beispiel – ständig zu verfolgen. Wenn es Auffälligkeiten gegeben hätte, hätte mich
der Bereichsleiter sicher informiert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vertritt der Bereichsleiter Sie, wenn es um
Finanzmarktkomitee-Sitzungen oder dergleichen geht?
Dr. Heinrich Traumüller: Der Bereichsleiter ist etwa für die Entaktung der Mapping-
Verordnungen zuständig, also für die Umsetzung der Ratingklassifizierungen auf
europäischer Ebene in das österreichische Recht nach Basel II. Also Dr. Hysek hat
mich in dem Punkt auf keine Auffälligkeiten aufmerksam gemacht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage. Meine Frage war:
Vertritt Sie der Bereichsleiter in Gremien wie dem Finanzmarktkomitee?
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht im Finanzmarktkomitee, aber auf europäischer Ebene.
Er ist mein Stellvertreter selbst beim Comittee of European Banking Supervisors in
London. Dort werden derartige Dinge besprochen, dort wird europaweit die Vorarbeit
für die Klassifizierung der Ratingagenturen geleistet; etwa zuletzt die sogenannten
Mapping-Verordnungen, und da ist Dr. Hysek involviert.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vertritt er Sie im Finanzmarktkomitee?
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Dr. Heinrich Traumüller: Nein, im Finanzmarktkomitee ist Kurt Pribil Mitglied, und ich
bin Vertreter.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie an der
teilgenommen?
letzten Sitzung
Dr. Heinrich Traumüller: Da bin ich mir jetzt gar nicht sicher. Wann war die?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): War da nicht gerade Thema das Rating durch
Moody’s für die Regulatory Environment? Ist Ihnen das nicht bekannt, dass das vor
kurzem Thema war?
Dr. Heinrich Traumüller: Ist mir jetzt momentan nicht in Erinnerung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn Sie ein bisschen darüber nachdenken –
fällt es Ihnen dann wieder ein?
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn Sie mir eine halbe Stunde Zeit geben und eine Pause
gönnen, werde ich gerne darüber nachdenken.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gönnen wir ihm diese Pause, Herr
Vorsitzender?
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wenn die Antwort für Sie wesentlich ist, dann werden
wir dem Ersuchen nachkommen. – Eine halbe Stunde?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ):
Auskunftsperson eine Pause braucht. (Dr. Traumüller: 10 Minuten!)
Ich weiß nicht,
für wie
lange die
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche die Sitzung bis 19 Uhr.
*****
(Die medienöffentliche Sitzung wird um 18.49 Uhr unterbrochen und um 19.11 Uhr als
solche wieder aufgenommen.)
*****
19.11
Obmann Mag. Dr. Martin Graf nimmt – um 19.11 Uhr – die unterbrochene Sitzung
wieder auf und erteilt Abg. Krainer das Wort.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen die Antwort in der Zwischenzeit
eingefallen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe versucht, Dr. Hysek zu erreichen; leider ist es mir
nicht gelungen. Also eine besondere Erinnerung habe ich nicht daran. (Abg. Krainer:
Eine nicht-besondere Erinnerung?) – Keine besondere Erinnerung, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und haben Sie eine nicht-besondere
Erinnerung? Eine „unbesondere“ Erinnerung?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein. Ich sage Ihnen nur: Es gibt viele Rating-Agenturen.
Jede hat ihr eigenes System, jede bewertet dies und jenes. Das mag da oder dort
irgendjemand einmal gesprächsweise erwähnen; das nimmt man zur Kenntnis. Am
Ende zählen für mich die Wertungen der internationalen Organisationen, die Wertung
des Währungsfonds, und die sind ausgezeichnet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das werden wir erst nach der heurigen
Prüfung wirklich wissen, wie da diese Einschätzung ist. Würden Sie einschätzen, dass
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Österreich an letzter Stelle ist, was das Rating im Euro-Raum betrifft, oder halten Sie
das für ausgeschlossen?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich habe da jetzt keine Detailinformationen. Ich
halte fest, dass der Währungsfonds jährlich auch die Struktur der Aufsicht in Österreich
überprüft, im Rahmen der sogenannten Artikel-IV-Konsultationen. Er wird es heuer im
Rahmen des Follow-Up wieder tun.
Es hat sich noch jedes Jahr ein exzellentes Rating – wenn Sie wollen – aus Sicht des
Währungsfonds herausgestellt, und ich bin sehr optimistisch, dass das auch diesmal
der Fall sein wird, nicht zuletzt deswegen, weil wir vergangene Woche erst wieder die
in Wien hatten – bei der eingangs erwähnten
Vertreter des Währungsfonds
internationalen Konferenz – und die FMA da in vielerlei Hinsicht als Vorbild für
länderübergreifende Kooperationen hingestellt wurde.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie uns bitte bis Montag Mittag das
letzten Finanzmarktkomiteesitzung vorlegen? (Dr. Traumüller: Ja,
Protokoll der
selbstverständlich!) Würden Sie das für ein gutes oder für ein schlechtes Zeugnis
halten, wenn Österreich an letzter Stelle im Euro-Raum und an letzter Stelle innerhalb
der EU-15 ist?
Dr. Heinrich Traumüller: Das sind Bewertungen; nehmen Sie die vor, wie Sie wollen.
Noch einmal: Es gibt viele Agenturen, jede hat ihr eigenes System und ihre eigene
Einschätzung. Das ändert sich.
Im Übrigen darf ich Sie einladen, mit uns gemeinsam am Ende des Ausschusses über
weitere Stärkungen der Aufsichtsinstrumentarien in Österreich nachzudenken. Da
werden wir sehr rasch wieder zu einer positiven Entwicklung auch aus dieser Sicht
gelangen.
Ich halte es, ganz offen gesagt, natürlich nicht für zuträglich für derartige Bewertungen,
wenn monatelange Diskussionen – zugegebenermaßen korrekt und auf der Basis der
Verfassung, aber jedenfalls öffentlichkeitswirksam – in den Medien über den Zustand
eines Finanzplatzes abgehalten werden. Da dürfen Sie sich nicht wundern, Herr
Abgeordneter, wenn am Ende des Tages die eine oder andere Rating-Agentur daraus
auch eine vorläufige Schlussfolgerung zieht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Ratings, die mir bekannt sind, stammen
noch von vor Beginn der Beratungen des Untersuchungsausschusses, also kann der
Untersuchungsausschuss auf dieses Rating nicht wirklich einen Einfluss gehabt haben.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kenne dieses Rating nicht im Detail. Ich würde auch
irgendeiner Form überzugewichten. Das gibt es
davor warnen, das
dutzendweise, und das hat bisher international bei mir keinerlei Nachklang gefunden.
jetzt
in
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es fließt einfach in die Bewertung aller
österreichischen Banken durch diese Rating-Agenturen ein. Die Bewertungen dieser
internationalen Rating-Agenturen sind für die Banken nicht unwesentlich, weil sie auch
die Refinanzierungskosten dieser Banken bestimmen. Wenn es da eine schlechte
Wertung gibt, ist das natürlich zum Nachteil aller österreichischen Banken, wenn es da
hingegen eine gute Wertung gibt, ist das zum Vorteil aller österreichischen Banken.
Die Frage der Aufsicht und des Funktionierens der Aufsicht hat natürlich einen
gewissen Einfluss auf das Rating des Regulatory Environment. Meinen Informationen
zufolge ist das bei der Rating-Agentur Moody’s alles andere als gut, nämlich das
schlechteste im Euro-Raum und das schlechteste in den EU-15.
Wir sind das einzige Land, das schlechter als B abschneidet, nämlich mit C plus, wobei
das Plus das C nicht wirklich besser macht. Es bleibt trotzdem das C dort stehen.
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(Obmann Dr. Graf: So gesehen haben wir das größte Potential! Man muss das positiv
sehen!) – Ja, genau, Herr Obmann! Wir haben nach oben das größte Potential, das
stimmt. Nach unten allerdings das geringste. Das heißt, es kann nur besser werden.
Nein, das soll man nicht glauben, weil es nach C auch noch schlechtere Bewertungen
gibt, das stimmt.
Ich habe in der allgemeinen Runde nur noch folgende Frage: Wie wirkt sich denn die
Einschätzung der Finanzmarktaufsicht auf die Arbeit von Wirtschaftsprüfern aus,
insofern als die in Besprechungen mit der FMA wie im Beispiel der Hypo dafür
eintreten, dass Bilanzierungsformen gewählt werden, die Sie als nicht
gesetzeskonform ansehen? Hat das dann die Auswirkung, dass Sie in Zukunft die
Bilanzen dieser Wirtschaftsprüfer besonders genau prüfen? Oder hat das keinerlei
Auswirkung?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Bilanzen werden nicht von der FMA geprüft.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe auch nicht „geprüft“ gesagt. Das
Wort geprüft kam nicht vor. Ich habe gesagt … Soll ich die Frage wiederholen?
(Dr. Traumüller: Bitte!) – Können Sie sich an meine Frage nicht erinnern?
(Dr. Traumüller: Wiederholen Sie die, bitte!) – Ist sie so kompliziert und so schwierig,
oder wollen Sie Zeit für die Antwort gewinnen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe den Sinn der Frage nicht verstanden. Würden Sie
sie freundlicherweise wiederholen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Sachverhalt ist ja relativ einfach: Es hat ja
Gespräche wegen der Bilanzierung 2006 gegeben, wo der FMA mehrere Vorschläge
unterbreitet wurden, wie man bilanzieren könnte, die die Wirtschaftsprüfer allesamt
befürwortet haben, der Vorstand und der Aufsichtsrat befürwortet hat. Die FMA hat auf
einer einzigen Bilanzierungsform bestanden, weil sie der Meinung war, das ist die
einzige rechtskonforme.
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist ein Unfug! Offensichtlich haben Sie meine
Ausführungen heute vollkommen missverstanden. Ich habe klar und deutlich
dargelegt, dass es sicher immer wieder mehrere zulässige Bilanzierungsformen gibt
und nicht die FMA jene ist, die eine aufoktroyiert.
Es gibt und gab in dem Zusammenhang Hypo Alpe-Adria Bank sicherlich die
bescheidmäßige Vorgabe, das zu einem bestimmten Zeitpunkt zu finalisieren, aber wir
haben nicht über einzelne Varianten zu befinden. Das ist ausschließlich Sache des
Vorstandes, und anschließend ist es Sache des Wirtschaftsprüfers, sein Testat unter
diese Bilanz zu setzten oder auch nicht.
Der einzige rechtliche Kontakt, den es gegeben hat, war einer, in dem es um die
Auslegung des Bankwesengesetzes gegangen ist. Ich habe das eingehend dargestellt
und verweise Sie auf die entsprechenden Darstellungen im Protokoll.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich verweise auf das Aufsichtsratsprotokoll der
Hypo Alpe-Adria zu dieser Frage, das die Kollegin Trunk ja vorgehalten hat. Für mich
stellt sich ja nur die Frage: Wenn Wirtschaftsprüfer an dieser Sitzung teilnehmen und
unwidersprochen diese Darstellung vertreten – nämlich dass sie für etwas eingetreten
sind, was die Finanzmarktaufsicht als nicht gesetzeskonform gesehen hat –, hat das in
der Zukunft eine Auswirkung auf die Einschätzung der Testate dieser Prüfer?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Sie gehen von einem völlig falschen
Sachverhalt aus. Im Zuge der Neuerstellung der Bilanzen sind lediglich Rechtsfragen
an die FMA gestellt worden, die eine Auslegung des Bankwesengesetzes betroffen
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haben. Das ging aus den mehrfach dargestellten Gründen nicht. Im Übrigen ergibt sich
daraus für mich zunächst noch überhaupt nichts, in weiterer Folge.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist dieses Aufsichtsratsprotokoll in irgendeiner
Form von den Staatskommissären angemerkt worden oder so? Hat es irgendwelche
Anmerkungen dazu gegeben?
Dr. Heinrich Traumüller: Sie sind schon wieder auf der Ebene der operativen
Aufsicht. Da müssen Sie entweder die Frau Dr. Kristen fragen, die das Protokoll
geliefert beziehungsweise kommentiert hat, oder Mag. Palkovitsch, der es
anschließend in unsere Systeme eingepflegt und verarbeitet hat. (Abg. Krainer: Also
Sie sind nicht darüber informiert?) – Ich bin im Detail darüber nicht informiert. Das ist
auch nicht meine Aufgabe.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kollege Stummvoll sagt immer, wir sollen den
Vorstand befragen. Ich weiß nicht, was jetzt die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP
sagen, ob die das jetzt noch immer aufrecht erhalten, was der Kollege Stummvoll
gesagt hat: dass es immer am gescheitesten ist, man befragt den Vorstand. (Abg.
Mag. Donnerbauer: Wiederholen Sie bitte die Frage! Um Zeit zu gewinnen! – Abg.
Mag. Rossmann: So ernst nehmen Sie den Ausschuss!) – Das ist eine Antwort, die
zur Kenntnis genommen wird. Gut, also das hat keine Auswirkungen.
Wenn der Herr Moser als Wirtschaftsprüfer Bilanzen testiert, werden die von Ihnen auf
Grund dessen besonders geprüft oder besonders bewertet oder hinterfragt?
(Dr. Traumüller: Wir prüfen keine Bilanzen!) – Bewertet oder hinterfragt?
Dr. Heinrich Traumüller: Wir bewerten keine Bilanzen. Wir nehmen Sie als Basis
unserer Aufsichtsarbeit, indem wir sie in die entsprechenden Systeme einpflegen, aber
es erfolgt keine Bilanzprüfung in der FMA. (Abg. Krainer: Hinterfragt? – Abg.
… Plausibilitätsprüfungen!) – Auch Plausibilitätsprüfungen sind
Mag. Rossmann:
sicherlich nicht notwendig, ausgenommen, es sind Dinge, die wirklich augenscheinlich
sind und springen sozusagen per se … (Abg. Mag. Rossmann: Hat Ihr Mitarbeiter hier
ausgesagt!)
Dafür gibt es ein Testat, Herr Abgeordneter! Ich glaube, in dem Punkt kommen wir
nicht umhin. Es ist eine Frage der Ökonomie der Aufsicht, wie arbeitsteilig gearbeitet
wird, und eines der wesentlichen Grundprinzipien in Österreich war immer, ist immer
und wird hoffentlich immer sein, dass die Aufsicht auf geprüfte Bilanzen – sprich,
testierte Bilanzen – aufbauen kann. Wäre dem nicht so, dann müsste ich an dieser
Stelle Hundertschaften an Personal einfordern.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Frage ist einfach, dass es da ein
Aufsichtsratprotokoll gibt, in dem steht, dass die Wirtschaftsprüfer, der Vorstand und
der Aufsichtsrat anscheinend eine andere Rechtsansicht vertreten als die
Finanzmarktaufsicht, was die Bilanzierungsvorschriften betrifft.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Das haben wir schon behandelt. Das ist wirklich schon
mehrfach behandelt worden. (Abg. Krainer: Ja, das ist der Sachverhalt, und für mich
ist die Frage: Wenn Sie amtlich zur Kenntnis nehmen, dass Wirtschaftsprüfer …!) Und
wenn den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Wirtschaftsprüfer der Mut verlässt, zu
ist das deren Problem und nicht das der
einer Entscheidung zu stehen,
Finanzmarktaufsicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein! (Abg. Mag. Trunk: Darum geht es
überhaupt nicht!) Die Frage, die ich stelle, ist ganz eine andere: Es ist ja dann amtlich
bekannt, dass dieser Wirtschaftsprüfer, der ja in dem Fall Aufsichtsratsvorsitzender war
und Wirtschaftsprüfer ist, das Gesetz anscheinend rechtlich anders auslegt als die
Finanzmartkaufsicht.
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Für mich stellt sich die Frage: Gibt es da ein besonderes Verfahren bei solchen
Wirtschaftsprüfern, von denen amtsbekannt ist, dass sie die Bilanzierungsvorschriften
anders auslegen als die Finanzmarktaufsicht? Gibt es da eine besondere
Verfahrensweise, Hinterfragensweise und so weiter von testierten Bilanzen, da ja
amtsbekannt
ist, dass er das anscheinend anders auslegt als die
Finanzmarktaufsicht? – Das ist eine berechtigte Frage, und die wurde noch nicht
beantwortet.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kenne dieses Protokoll der Aufsichtsratssitzung nicht. Ich
möchte dazu auch nicht Stellung nehmen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich mache Sie nur darauf aufmerksam,
amtsbekannt muss es sein, da wir das von der FMA übermittelt bekommen haben. Ich
kann daraus zitieren:
Dr. Ederer fragt ein weiteres Mal, ob die Wirtschaftsprüfer auch die vom Vorstand
vorgelegte Bilanz 2004 mit einem positiven EGT im Konzern von rund 68 Millionen
testiert hätten. Dies wird sowohl von Groier, Vertreter von CONFIDA, als auch vom
Grundsatz von Spitzer, Vertreter von Deloitte, bejaht. – Zitatende. (Dr. Traumüller:
Und? Weiter?)
Wie soll ich das jetzt verstehen? Ich meine, das ist ja amtsbekannt. Die Frage ist: Hat
das Auswirkungen auf die tägliche Arbeit Ihrer Behörde, wenn Ihnen bekannt ist – und
es ist ja amtsbekannt –, dass da anscheinend Wirtschaftsprüfer – aus Ihrer Sicht
zumindest – die Bilanzierungsvorschriften falsch auslegen.
Heißt das, dass in Zukunft Bilanzen oder Testate von Wirtschaftsprüfern, von denen
amtsbekannt ist, dass sie das falsch auslegen, eine besondere Würdigung erfahren?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann diese Schlussfolgerung aus Ihren Vorlesungen
absolut nicht ableiten. Im Übrigen war es ja so, dass die Wirtschaftsprüfer die
Rechtsfrage vorweg an die FMA gestellt haben. Die Auslegung war klar, und dann
wurde eine der Varianten eben nicht mehr für testierungsfähig gehalten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das stimmt nicht. Aus dem Protokoll geht nicht
hervor, dass die Wirtschaftsprüfer das nicht für testierungsfähig halten. – Ganz im
Gegenteil: Aus dem Protokoll geht hervor, dass sie das sehr wohl für testierungsfähig
gehalten hätten, aber das dann nicht gemacht haben. Ich zitiere weiter:
Spitzer betont jedoch ausdrücklich, dass auch seitens Deloitte die von der FMA
abgelehnte Umwidmung von Derivatpositionen unterstützt worden wäre. – Zitatende.
Also anscheinend von der FMA abgelehnt! Die Frage ist: Wie gehen Sie damit um? Als
Amt erfahren Sie … Also, Sie sagen, das war ja nicht ganz so, wie das in dem Protokoll
steht. (Dr. Traumüller: So ist es!) – Okay, wie gehen Sie damit um? (Dr. Traumüller:
Ich halte fest, dass Dozent Göth, der für Deloitte arbeitet …!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darf ich bitte ausreden? – Wie gehen Sie
damit um, dass Wirtschaftsprüfer entweder in Aufsichtsräten Dinge unrichtig darstellen,
was das Verhalten der FMA betrifft? Was bedeutet das für das Vertrauensverhältnis? –
Sie sagen ja, das Verhältnis zum Wirtschaftsprüfer ist auf Vertrauen aufgebaut. Das
muss ja dann erschüttert sein, wenn er Tatsachen unrichtig darstellt oder wenn er die
Gesetze falsch auslegt. Die Frage ist: Wenn dieser Vertrauensgrundsatz anscheinend
amtsbekannt nicht mehr gilt, wie gehen Sie dann in Zukunft damit um?
Dr. Heinrich Traumüller: Die Schussfolgerung ist – nochmals – falsch, weil sich
Dozent Göth von Deloitte rechtzeitig an die FMA gewandt hat, die Rechtsfrage gestellt
hat, eine Auslegung erhalten hat und am Ende offensichtlich auch entsprechend dieser
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Auslegung gehandelt hat. Ich wüsste nicht, auf welcher Basis das Vertrauensverhältnis
erschüttert sein sollte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Vorstand erstellt die Bilanz, und der
Wirtschaftsprüfer testiert sie. Der Vorstand hat dann diese Form gewählt, und nicht
der Wirtschaftsprüfer. Der Wirtschaftsprüfer sagt im Aufsichtsrat – das ist amtsbekannt,
das liegt Ihrer Behörde ja vor – ausdrücklich, er hätte auch die andere Variante
unterstützt. – Ich kann das noch einmal zitieren, wenn Sie wollen:
Spitzer betont jedoch ausdrücklich, dass auch seitens Deloitte die von der FMA
abgelehnte Umwidmung
unterstützt worden wäre.
(Dr. Traumüller: Ja!) – Zitatende.
von Derivatpositionen
Das heißt, es ist amtsbekannt, dass zumindest bei Herrn Spitzer von Deloitte, wenn
nicht bei ganz Deloitte, das Vertrauensverhältnis anscheinend nicht da ist, weil
entweder das, was er da sagt, nicht stimmt, oder es ist eine rechtswidrige Auslegung
des Gesetzes.
Dr. Heinrich Traumüller: Keineswegs! Sie führen da eine fiktive Debatte über ein nie
erteiltes Testat ab. Nochmals: Kern der Bilanzierungsvariante, die die FMA abgelehnt
hat, war eben eine Umbuchung – eine praktisch beliebige Umbuchung aus dem
Bankbuch ins Handelsbuch, und das Jahre nach der Bilanzerstellung. Das würde, um
wiederum Dozent Göth mit eigenen Worten zu zitieren, tatsächlich die Büchse der
Pandora öffnen.
Abgeordneter Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Dr. Traumüller, neben diesem
Aufsichtsratsprotokoll
vormaligen
Vorstandsvorsitzenden Dr. Kulterer gibt es diesbezüglich auch die Aussage des
Eigentümervertreters von GRAWE und Aufsichtsratsvorsitzenden-Stellvertreters,
Dr. Othmar Ederer.
Aussagen
neben
den
und
des
Auch Ederer hat hier erklärt, man sei genötigt und gezwungen worden, in die Knie zu
gehen. Ederer hat hier erklärt, dass es natürlich Sache des Vorstandes und der
Wirtschaftsprüfer gewesen wäre, ihre Bilanzierungsvariante umzusetzen. Man hätte
deshalb davon abgesehen, weil die Bank zum damaligen Zeitpunkt erstens in der
öffentlichen Wahrnehmung in negativer Weise präsent war, zweitens wollte man
weitere Verfahren und Auseinandersetzungen mit der FMA zum Schaden der Bank
verhindern.
Dr. Heinrich Traumüller: Wir haben es schon am Vormittag diskutiert, aber ich
wiederhole es gerne noch einmal: Frau Abgeordnete, da ging es um eine kritische
Frage, nämlich ob es nachträglich – Jahre nach der Bilanzerstellung – geduldet
werden kann, dass selektiv Derivate aus dem Bankbuch ins Handelsbuch übertragen
werden. Das hätte im Endergebnis jede Bilanz nach Belieben verzerrbar gemacht.
Das BWG steht dem klar entgegen. Da gibt es eine unmissverständliche Vorgabe,
wonach Entscheidungen über die Eintragung ins Handels- oder Bankbuch vorweg ex
ante zu treffen sind und Änderungen nur zeitnah oder sachlich wohl begründet erfolgen
dürfen. – Beides war in der vorliegenden Form nicht möglich.
Abgeordneter Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Dann frage ich mich, warum Sie gegen die
Wirtschaftsprüfungskanzleien Deloitte und CONFIDA Klagenfurt nicht Maßnahmen und
Schritte ergreifen, zumal ja – nach Ihrer Darstellung – erstens offensichtlich ist, dass
einmal eine Bilanzierung – 2004 – mit uneingeschränktem Vermerk ausgestattet
wurde. Viel später ist man auf irgendetwas draufgekommen. Man hat das Testat
zurückgezogen, und dieselben Wirtschaftsprüfer erarbeiten mit dem Vorstand –
mittlerweile einem neuen Vorstand – eine Bilanzierungsform, stimmen der zu und
laut Aufsichtsratsprotokoll aus der
gehen dann
laut Aussagen mehrerer und
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Bilanzausschusssitzung vor der FMA in die Knie, weil die FMA dies nicht zulassen will,
außer, man geht ein Verfahren ein. Das heißt, gibt es da keine …
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Erstens ist das Thema meiner Meinung nach
erschöpfend behandelt worden, und zweitens ist der Vorhalt absolut falsch. Wäre dem
nämlich so, dass ein Wirtschaftsprüfer gemeinsam mit dem Vorstand eine
Bilanzierungsvariante wählt, dann wäre das ein absoluter Bruch gegenüber allen
Regeln. Dann müsste man sofort das Testat wieder zurückziehen, weil er sich selbst
nicht prüfen darf. (Abg. Mag. Trunk: Nein!)Das ist einer der Grundsätze, die im
Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz massiv auch unter … Daher kann der Fall, der
Vorhalt gar nicht sein. (Abg. Mag. Trunk: Wir wissen, warum …!) Es entscheidet nur
der Vorstand (Abg. Mag. Trunk: So ist es!), wie gewählt wird. (Abg. Mag. Trunk: Und
Deloitte und CONFIDA hätten das Testat ausgestellt!) Und auch der Herr Kulterer hat
hier erschöpfend Auskunft gegeben, dass er lieber anders bilanziert hätte, aber aus
Sorge, dass das nicht durchgeht, haben sie so bilanziert. – Das ist seine freie
Entscheidung.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Genau um diesen Punkt geht es, wer hier
unter Wahrheitspflicht falsch aussagt! Sind es Kulterer, Ederer? Ist es ein falsches
falsche Aussage des Vorstandes
Aufsichtsratsprotokoll? Oder gibt es eine
Dr. Traumüller?
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Herr Dr. Traumüller kann keine andere Antwort geben,
als schon permanent am Vormittag und jetzt am Nachmittag. Und wir haben andere
Themen auch noch. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Dann habe ich noch eine Zusatzfrage, die
sich auch durch eine Ihrer Aussagen am Vormittag, so am Rande, ergeben hat. Ich
würde Sie ersuchen, Folgendes auszuführen: Sie haben auf eine Frage, ob es Vorhalte
betreffend der Bestellung von Dr. Moser zum Aufsichtsratsvorsitzenden gegeben hat,
gemeint, Sie hätten Vorhalte gehabt und sich diesbezüglich auch geäußert – ich zitiere
Sie –, auf Grund – auf Dr. Moser bezogen – seiner testierenden Rolle heraus. –
Können Sie mir das erläutern?
Dr. Heinrich Traumüller: Wie Sie wissen, war Dr. Moser Mitglied der
Wirtschaftsprüfungskanzlei CONFIDA … (Abg. Mag. Trunk: Welcher CONFIDA?) – Es
gab ursprünglich nur eine, die wurde letztlich in zwei Firmen geteilt, wenn ich mich
richtig erinnere, zwischen Wien und Klagenfurt. Er ist jedenfalls dann aus der Rolle des
Testierenden – sprich, des Wirtschaftsprüfers der Hypo Alpe-Adria International – nach
meiner Erinnerung in die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden gewechselt. – Das
habe ich ebenfalls thematisiert.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Es würde sehr weiterhelfen, wenn Sie jetzt
klar aussagen. Meine Frage ist: War Dr. Moser in der Rolle des Testatausstellers? War
er in testierender Rolle im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria?
Dr. Heinrich Traumüller: Ob er die Primärunterschrift geleistet hat, weiß ich jetzt
wirklich nicht mehr aus der Erinnerung. Mir war jedenfalls bewusst, dass die Kanzlei
CONFIDA, die zunächst eine einheitliche war, die Testierung der Bilanzen der Hypo
Alpe-Adria Österreich und International vorgenommen hat, und ich habe es durchaus
als einer Diskussion wert angesehen, ob da aus der Rolle des Testierenden eben
sofort ein Wechsel in die Aufsichtsratsposition erfolgen sollte, weil ja weiterhin
vorgesehen war, dass eine bestimmte Doppeltestierung stattfindet – also durch
Deloitte und CONFIDA.
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Aus dieser Situation habe ich einfach ein Problem für die Zukunft abgeleitet, dass wir
da in Problematiken der Abgrenzung und unter Umständen der Unvereinbarkeit der
Positionen gelangen könnten.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Aber hat es Ihrer Wahrnehmung nach eine
Meinungsäußerung – auch in schriftlicher Form – von Seiten der FMA betreffend die
Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden und die Befangenheit oder Nichtbefangenheit
betreffend Dr. Moser gegeben?
Dr. Heinrich Traumüller: Kann sein, weiß ich jetzt aber auch nicht mehr genau.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Aber Sie können nicht genau sagen, ob
Dr. Moser in Prüfungsverfahren und Testate involviert war oder nicht, ob seine
Prüfungskanzlei CONFIDA Klagenfurt/Wien war oder nicht. – Das heißt, da gab es
einen Verdacht, denn es gibt umgekehrt
von der FMA eine quasi
Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Dr. Heinrich Traumüller: Der Verdacht, wie gesagt … – Um es jetzt gar nicht auf der
Ebene des Einzeltestats – also der Primärunterschrift oder Sekundärunterschrift –
festzumachen, sondern das Problem
in
Geschäftsbeziehung mit einem wichtigen Bankinstitut steht, dessen wichtiges,
prominentes Mitglied gleichzeitig aber die Rolle eines Aufsichtsratsvorsitzenden dieses
Unternehmens wahrnimmt.
ist eine Kanzlei, die weiterhin
Ich habe das als Problem gesehen und thematisiert. Ich wurde darüber belehrt, habe
das auch rechtlich prüfen lassen; mir wurde auch versichert, dass da – nach der
damaligen Rechtssituation – keine Handhabe gegeben war einzuschreiten.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Das ist ein wichtiger Punkt, der geklärt
wird: Die FMA – was Sie auch früher richtig ausgeführt haben – beziehungsweise Sie
haben keinen Einfluss auf die Funktion
von Aufsichtsratsvorsitzenden.
(Dr. Traumüller: So ist es!)
Es gibt aber eine andere Darstellung, dass die FMA diesbezüglich sehr intensiv
kontaktiert wurde und dass es nachweislich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
betreffend Involviertsein in Prüfungsverfahren und Testaterstellen betreffend Dr. Moser
gibt.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, das kann durchaus sein. Ich müsste mir den zeitlichen
Zusammenhang jetzt noch einmal anschauen. Wenn es nach dem Antrittsgespräch
des Herrn Dr. Moser war, kann es die Folge meiner aufgeworfenen Fragen sein, dass
man da versucht hat, Lösungen zu finden, die innerhalb des Unternehmens klare
Chinese Walls aufgestellt haben – insbesondere natürlich auch die organisatorische
Trennung zwischen Wien und Klagenfurt vervollkommnet haben.
Ich schließe nicht aus, dass auf Basis dieser weiteren organisatorischen Vorkehrungen
am Ende Unbedenklichkeit auch seitens der Aufsicht hergestellt wurde. Im Detail habe
ich aber nicht mehr die Erinnerung daran.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Meine vorläufig letzte Frage: Gibt es eine
Begründung oder sind es Zufälle, dass es in der Kommunikation zwischen Hypo und
FMA ab einem bestimmten Zeitpunkt bis – in Wirklichkeit – heute – also nennen wir es
vorgestern, oder bevor der neue Vorstandsvorsitzende kam; über diese
Kommunikation bin ich nicht informiert – folgende Situation gab: Warum verlief die
Kommunikation eigentlich ausschließlich über den Eigentümervertreter der GraWe und
nicht über den jeweiligen Vorstand, nicht über den Vorstandsvorsitzenden und – was
mir sehr auffällt – offensichtlich auch nicht über den Dr. Moser, der dann neuer
Vorstandsvorsitzender war?
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Welche Form der Kommunikation hat es mit dem vorigen Vorstandsvorsitzenden, der
merkwürdigerweise immer wieder vergessen wird, Herrn Bussfeld, gegeben?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich persönlich kann nicht über den Vorgänger des
Dr. Kulterer sprechen, weil ich da keine Wahrnehmungen habe. Noch einmal: Der
Bruch in der Kommunikation – und darauf zielt ja Ihre Frage ab – war eindeutig im
Verlust des Vertrauens gegenüber Dr. Kulterer seitens der Aufsicht begründet.
Ab dem bestimmten Zeitpunkt, wo dermaßen massive Vorwürfe im Raum gestanden
sind, haben wir – Dr. Pribil und ich – uns einfach zurückgezogen, um die behördlichen
Vorgänge strikt unbeeinflusst ablaufen lassen und uns erst gar nicht sozusagen als
mögliche Plattform für Interventionen zur Verfügung gestellt.
Klar war natürlich auch in der kritischen Phase, dass ein Kommunikationskanal – wenn
auch einfacher Art – zum Vorstand bestehen bleiben muss. Da hat sich angeboten,
Dr. Ederer zu nehmen, nicht zuletzt, weil ich ihn als sehr integren und tüchtigen
Vorstandsvorsitzenden der Grazer Wechselseitigen Versicherung sehr schätze. Aber
im Übrigen hat sich der Vorstand ganz bewusst während der heiklen Phase aus der
Kommunikation herausgenommen und das
rein dem Fachbereich und der
Behördenabteilung überlassen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie den Vorstand Kulterer mit den
Vorwürfen, die Sie haben, konfrontiert?
Dr. Heinrich Traumüller: Es gab, wie schon erwähnt, diese Besprechung um den
31. März – nageln Sie mich jetzt bitte nicht wieder auf das genaue Datum fest! –, wo in
Gegenwart der Organe der Bank und der Wirtschaftsprüfer, aber auch schon der
Behördenabteilung der FMA natürlich massives Befremden – nicht zuletzt von meiner
Seite – über die Notwendigkeit der Neuerstellung der Bilanz, die eben durch die
ist, zum Ausdruck gebracht wurde, und
Zurückziehung der Bilanz erfolgt
offensichtlich – das war damals schon klar – auf allen Ebenen nicht oder sehr verspätet
informiert worden ist.
Ich persönlich bin ja leider nie informiert worden, obwohl es dazu eine Reihe von
Gelegenheiten gegeben hätte, seien es telefonische Kontakte, seien es zufällige
Begegnungen, seien es Managementgespräche, etwa in Klagenfurt im Sommer 2005.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben ihn am 31. März mit dem
konfrontiert, was Sie zu dem Zeitpunkt wussten. – Wann ist das Behördenverfahren auf
die Abberufung als Geschäftsleiter oder die Eignungsfeststellung als Geschäftsleiter
gestartet worden?
Dr. Heinrich Traumüller: Wie gesagt, der Erinnerung nach war der erste Kontakt in
dieser Causa einen Tag, nachdem wir von den Wirtschaftsprüfern informiert worden
waren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das haben wir geklärt. Meine Frage war, wann
„Absetzung des
das Behördenverfahren
Geschäftsleiters“ eingeleitet worden ist?
zur – unter Anführungszeichen –
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe es nicht genau in Erinnerung. Ich nehme an, es ist
extrem schnell erfolgt. Insbesondere habe ich in Erinnerung, dass die Strafanzeige
binnen 24 Stunden erfolgt ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie dann, nach Einleitung des
Verfahrens Herrn Vorstand Kulterer Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen zu den
Vorwürfen?
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Dr. Heinrich Traumüller: Das ist ja genau Gegenstand eines solchen Verfahrens,
dass man das dann im behördlichen Verfahren klärt, aber doch nicht bei Vorliegen
derart schwerwiegender Dinge und bei der Notwendigkeit zur Erstattung einer
Strafanzeige noch vorweg ein Verfahren führt, bevor man ein Verfahren einleitet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben ihm nicht Gelegenheit
gegeben, Stellung zu nehmen?
Dr. Heinrich Traumüller: Noch einmal: Ich führe das Verfahren nicht. Da müssen Sie,
bitte, Dr. Schütz befragen, der es als Leiter der Behördenabteilung durchgeführt hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Herr Kulterer versucht, mit Ihnen Kontakt
aufzunehmen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich bin nicht die Behördenabteilung. Ich bin nicht gewillt, die
Rolle die Behördenabteilung …
(SPÖ): Das war nicht meine Frage.
Abgeordneter Kai Jan Krainer
(Dr. Traumüller: … zu übernehmen.) Meine Frage war: Hat Herr Vorstand Kulterer
versucht, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen?
Dr. Heinrich Traumüller: Da kann ich mich nicht mehr daran erinnern. Ich schließe
nicht aus, dass er mich angerufen hat, aber ich weiß es wirklich nicht mehr genau.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie diesen Kontakt verhindert? Haben
Sie sich verleugnen lassen?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann mich da wirklich nicht mehr daran erinnern. Ich
habe mich
in dem Moment, als die Strafanzeige erstattet und das
Geschäftsleiterqualifikationsverfahren eingeleitet wurde, möglichst aus diesem
Verfahren herausgenommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war nicht meine Frage! Meine Frage war,
ob er versucht hat, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Da haben Sie gesagt, Sie können
sich nicht erinnern. Und dann war meine Frage, ob Sie sich irgendwie verleugnen
haben lassen ihm gegenüber, da haben Sie gesagt, Sie können sich auch beim besten
Willen nicht daran erinnern.
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn ich mich nicht erinnern kann, dann weiß ich auch
nicht, ob ich mich habe verleugnen lassen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Herr Kulterer hat hier gesagt, er hat
öfters versucht per E-Mail und Telefon, nicht nur mit Ihnen, sondern auch mit der
Behördenabteilung, aber auch mit Ihnen und auch mit Vorstand Pribil in Kontakt zu
treten, und das wurde abgeblockt, jeder Kontakt, sowohl der Behördenabteilung zu ihm
als auch zum Vorstand.
Dr. Heinrich Traumüller: Was die Behördenabteilung betrifft, kann ich mir das absolut
nicht vorstellen. Ich kenne Mag. Neubauer als extrem korrekten Beamten mit
jahrelanger Erfahrung im BMF. Er hat mir auf meine Nachfrage hin mehrfach bestätigt,
dass er das Verfahren nicht zuletzt auf einer bestehenden
langjährigen
Verwaltungspraxis des BMF aufgebaut hat, dass er nie Akteneinsicht verwehrt hat,
für Parteiengehör eingeräumt hat, allen
dass er stets ausreichend Zeit
Fristerstreckungsanträgen stattgegeben hat, das Verfahren allerdings auch mit der
notwendigen Geschwindigkeit vorangetrieben hat.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dass Sie diesen Kontakt abgewehrt haben,
dass stellen Sie nicht in Abrede?
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Dr. Heinrich Traumüller: Das stelle ich nicht in Abrede, das halte ich ausdrücklich
fest, weil, wie gesagt, zu einem bestimmten Zeitpunkt ein behördliches Verfahren zu
laufen begonnen hat, die Schwere der Verletzungen evident war und ich mich da
einfach nicht weiter einmischen wollte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wäre es eine Einmischung gewesen, wenn
Sie mit Kulterer gesprochen und ihm gesagt hätten: „Es tut mir leid, aber ich mische
mich nicht ein.“ (Dr. Traumüller: Es tut mir leid, wie?) Na, Sie hätten ja einfach auch
ein Telefonat von ihm beantworten können, mit den Worten: „Ich halte mich aus
diesem Verfahren heraus, das wird die Behördenabteilung durchführen.“ Sie hätten ja
auch in irgendeiner Art und Weise mit ihm reden können, und nicht einfach alle seine
Anrufe unbeantwortet lassen.
Dr. Heinrich Traumüller: Schauen Sie, ich schulde da niemanden eine Erklärung.
Wenn Vertrauen zerbrochen ist, dann ist es zerbrochen, und das ist nicht von heute auf
morgen wieder herzustellen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Am 27. Juli gab es dann wieder, das nächste
Mal oder das erste Mal nach dem 30. oder 31. März einen persönlichen Kontakt, laut
Kulterer, als er mit Eigentümervertretern
in der Finanzmarktaufsicht vorstellig
geworden ist und erklärt hat, dass er zum Schutz der Bank seine Funktion zurücklegt.
Ist Ihnen das bekannt?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich kann mich grosso modo daran erinnern, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie da selbst anwesend bei diesem
Gespräch?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich glaube, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, im Prinzip hat es von Seiten der
Finanzmarktaufsicht immer nur einen Kontakt zum Vorstand Kulterer gegeben, bei dem
sie persönlich anwesend waren seit dem Bekanntwerden.
Dr. Heinrich Traumüller: Ja, am Ende des Verfahrens offensichtlich, wie Sie gerade
ausgeführt haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja: Ab dem Bekanntwerden hat es zwei
Kontakte gegeben, die Sie selbst hier darlegen, und immer waren Sie persönlich
anwesend. Wenn Sie sich aus dem Verfahren heraushalten, wieso waren Sie dann bei
der Sitzung am 27. Juli zugegen?
Dr. Heinrich Traumüller: Also, wie gesagt, da kann ich mich im Detail nicht mehr
daran erinnern. Damals war die Entscheidung allerdings bereits gefallen und das
Verfahren sozusagen ins Leere gelaufen. Im Übrigen habe ich keinerlei persönliche
Animositäten gegen Dr. Kulterer.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war auch nicht Gegenstand irgendeiner
Frage hier. Die Frage war, wieso Sie anwesend waren bei dieser Besprechung, wenn
Sie sich heraushalten wollten aus dem Verfahren.
Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe dort keine verfahrensleitenden Schritte gesetzt,
sondern ich habe Kontakt mit Eigentümervertretern gehabt. Wenn Dr. Kulterer dabei
sein wollte, mitkommen wollte, war ihm das unbenommen und ist ihm das
unbenommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Zeitraum 31. März bis 27. Juli, haben Sie
gesagt, haben Sie sich herausgehalten, zumindest seit dem Einleiten des
Qualifizierungsverfahrens.
zu
Sie
Aufsichtsratsmitgliedern?
Kontakt
Hatten
dieser
Zeit
in
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Dr. Heinrich Traumüller: Ich habe schon erwähnt, dass ich, glaube ich, ein oder zwei
Telefonate mit Herrn Dr. Moser geführt habe. Daran kann ich mich noch erinnern.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und mit Dr. Ederer?
Dr. Heinrich Traumüller: Auch mit ihm, ja. Telefonate und auch nicht zuletzt der
erwähnte, im Aktenvermerk festgehaltene Kontakt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben sich total herausgehalten
aus dem Verfahren.
Dr. Heinrich Traumüller: Aus dem Verfahren!
Kommunikationskanäle zur Bank nicht zur Gänze unterbinden, das ist ja auch klar.
kann aber die
Ich
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Darf ich bitte ausreden? – Das heißt, Sie
haben sich total herausgehalten aus dem Verfahren und deswegen Anrufe von Herrn
Kulterer nicht beantwortet? E-Mails von Herrn Kulterer nicht beantwortet? Haben aber
regen Kontakt zu den
gleichzeitig einen gewissen, also einen
Aufsichtsratsmitgliedern Ederer vor allem, und weniger, aber doch auch Moser
gehalten in dieser Zeit. Sehe ich das richtig?
relativ
Dr. Heinrich Traumüller: Das ist richtig. Die waren ja auch nicht Gegenstand unserer
Verfahren damals.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, Sie haben sich ja sowieso aus dem
Verfahren herausgehalten, also verstehe ich das jetzt nicht.
Dr. Heinrich Traumüller: Die Bank entwickelt sich allerdings weiter, Sie können, noch
einmal, die Kommunikation nicht generell kappen. Darf ich Sie ernsthaft dahingehend
verstehen, dass Sie für eine völlige Kappung aller Kommunikationslinien plädieren?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na Entschuldigung! Die Frage ist, wenn da ein
Verfahren läuft, ein heikles für die Bank, und Sie sich heraushalten wollen aus dem
Verfahren, was ich durchaus verstehen kann, so quasi, das soll die Behördenabteilung
machen, die das führt, die soll diesen Kontakt natürlich auch nach wie vor
aufrechterhalten – die tut es zwar nicht – zum Vorstand. Das haben Sie aber nicht
gewusst, und das wissen Sie ja bis jetzt nicht und Sie können es sich auch nicht ganz
vorstellen, dass das auch wirklich der Fall gewesen sein kann. Also, es war sicher alles
bestens und korrekt, aber Sie halten dann doch irgendwie einen Kontakt. Das ist ein
bisschen ein Widerspruch, den ich hier sehe. (Abg. Mag. Donnerbauer: Ich nicht!)
Dr. Heinrich Traumüller: Ich sehe keinen Widerspruch darin. Ich halte nochmals fest,
dass es generell Aufgabe des Vorstandes ist, sich um systemrelevante Banken zu
kümmern. Es ist nicht verantwortbar, hier völlig alle Kommunikationskanäle zu
beenden. Es wurden daneben ja auch viele andere Themen laufend behandelt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es steht hier ausdrücklich, und das hat Herr
Dr. Ederer zu Protokoll gegeben am 20. Juni 2007, nachzulesen auf Seite 96 des
Protokolls: „Direkte Gespräche mit Herrn Kulterer und mit Herrn Dr. Moser wurden von
der FMA nicht geführt und wurden auch den Personen gegenüber meines Wissens
verweigert.“
Dr. Heinrich Traumüller: Was meine Person betrifft, habe ich es klar dargestellt. Was
die Kommunikation der Behördenabteilung mit Dr. Kulterer betrifft, ersuche ich
Mag. Neubauer oder Herrn Dr. Schütz dazu zu befragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also, es gab von Ihnen keinerlei …
Dr. Heinrich Traumüller: Keinerlei Vorgaben in diese Richtung, selbstverständlich!
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Keinerlei Vorgaben wie: Kulterer ist eine
persona non grata, und mit ihm wird nicht gesprochen.
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, selbstverständlich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und alle E-Mails, die von Kulterer als
Absender kommen, landen im Spamfilter oder so?
Dr. Heinrich Traumüller: Selbstverständlich nicht!
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Haben Sie einen Kontakt mit dem
Aufsichtsratsmitglied Veit Schalle gehabt?
Dr. Heinrich Traumüller: Nein, ist mir nicht in Erinnerung. Nein, sicher nicht. Also,
vielleicht irre ich mich, aber es ist mir absolut nicht bewusst, dass da irgendetwas
gewesen wäre.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Haben Sie einen Kontakt, Gespräche,
Interventionen, positiv oder merkwürdig mit dem zweiten Eigentümervertreter, Jörg
Haider, gehabt?
Dr. Heinrich Traumüller: Keinerlei persönlichen Kontakt!
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Keine Gespräche? (Dr. Traumüller: Keine
Gespräche!) – Warum eigentlich nicht? Wenn Sie mit dem Eigentümervertreter der
GraWe, Herrn Ederer, sehr wohl Kontakt halten, informelle Gespräche führen, und mit
dem zweiten Eigentümervertreter, dem Haupteigentümervertreter, und sei es auch ein
Jörg Haider, sage ich einmal aus meiner Sicht, also durchaus subjektiv dazu, nicht. –
Was war da Ihre Motivation?
Dr. Heinrich Traumüller: Die Rechtslage! Dr. Ederer war nämlich als stellvertretender
Aufsichtsratspräsident der Bank ein wichtiges Organ dieser Bank, und
selbstverständlich Ansprechpartner. Was Landeshauptmann Haider betrifft, aber auch
die Kärntner Landesholding so sind diese selbstverständlich keine Organe der Bank.
Was Moser betrifft, hat er, glaube ich, Telefonate mit mir geführt, aber nie im Detail um
ein Gespräch ersucht.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Eine kurze Frage ist noch offen betreffend
Kommunikation mit dem vor Moser amtierenden Aufsichtsratsvorsitzenden Bussfeld.
Welche Form der Kommunikation …?
Dr. Heinrich Traumüller: Ich persönlich hatte nie Kontakt zu Bussfeld.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Vorläufig letzte Frage, die in die Gegenwart
reicht, so quasi wohl wissend, aber trotzdem auf Verdacht: Gibt es in irgendeiner Form
Wahrnehmungen der FMA betreffend der Änderung der Eigentumsverhältnisse der
Hypo kürzlich zwischen Ostern und Pfingsten?
Dr. Heinrich Traumüller: Selbstverständlich hat die Behörde da genaue
Hintergrundinformationen.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Diese genauen Hintergrundinformationen
haben keinen Anlass zu Bedenken gegeben? Das heißt, die Hintergrundinformationen
waren ausreichend, um jede Form der Bedenklichkeit auszuschließen.
Dr. Heinrich Traumüller: Da wurden sehr detaillierte Erhebungen gepflogen, auch
unter Einbeziehung etwa der deutschen Behörden, ganz konkret der BaFin. Im Detail
haben das wiederum Dr. Hysek und der zuständige Behördenabteilungsleiter
Dr. Schütz abgewickelt, aber ich darf Ihnen versichern, dass hier im Rahmen der
Fit & Proper-Qualifikation des neuen Eigentümers alle gebotenen Maßnahmen in aller
Detailliertheit getroffen wurden.
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ja erhellend auch
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Und jetzt frage ich wirklich ganz freundlich,
weil es
für die
Vergangenheitsbewältigung wäre: Wäre es möglich, dass diese Unterlagen seitens der
FMA betreffend Bewertung und Stellungnahme dem Ausschuss hier übermittelt werden
könnten?
für die Gegenwart und nicht nur
Dr. Heinrich Traumüller: Wenn Sie einen entsprechenden Beweisbeschluss fassen,
wird das sicherlich möglich sein, allerdings unter strikter Wahrung des
Bankgeheimnisses. Sprich, ich bitte gleich vorweg zur Kenntnis zu nehmen, dass das
eine Vielzahl an Schwärzungen bedeuten wird. Ich habe persönlich darauf Wert gelegt,
dass die Liste der teilhabenden Investoren bis in die letzte Kommastelle hinein
penibelst aufgelistet wird. Sie würden natürlich keinen einzigen dieser Namen sehen in
der …
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Das verstehe ich auch, das finde ich auch in
Ordnung. – Wäre es denkbar?
Dr. Heinrich Traumüller: Es
Beweisbeschluss
Schwärzungen wird beträchtlich sein.
ist denkbar. Wenn Sie einen entsprechenden
fassen, selbstverständlich, aber, wie gesagt, die Masse der
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Ich jedenfalls habe Verständnis dafür, weil
das unter ein Geheimnis fällt, das ich akzeptiere. – Danke.
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Ich hätte noch als Ergänzung die Frage, ob
Sie in dieser Zeit irgendwelche Kontakte zu Mitgliedern der Kärntner Landesregierung
oder des Kärntner Landtags hatten, abgesehen jetzt vom Herrn Landeshauptmann?
Dr. Heinrich Traumüller: Nicht, dass ich wüsste!
Obmann Mag. Dr. Martin Graf ersucht die anwesende Medienvertreterin, den
Sitzungssaal zu verlassen und leitet zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung über.
19.54
(Fortsetzung: nichtöffentlich)
*****
*****
Fortsetzung öffentlicher Teil 2 – nach 20 Uhr –: Tonbandabschrift
152 von 171
97/KOMM XXIII. GP – Untersuchungsausschuss NR – Kommuniqué
Untersuchungsausschuss
betreffend
Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria
und weitere Finanzdienstleister
TONBANDABSCHRIFT
39. Sitzung/ öffentlicher Teil 2 – nach 20 Uhr
Freitag, 29., und Samstag, 30. Juni 2007
20.00 Uhr – 0.04 Uhr
Lokal VI
97/KOMM XXIII. GP – Untersuchungsausschuss NR – Kommuniqué
153 von 171
U-Banken, XXIII. GP29. Juni 2007/öffentl. Teil 2 – nach 20 Uhr/Tonbandabschrift39. Sitzung / 2
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen nun zur Anhörung von Herrn Dr. Pribil
als Auskunftsperson. Ich ersuche ihn, sowie allenfalls auch seine Vertrauensperson, in
den Saal zu lassen. Dies gilt auch für die Medienvertreter.
Ich mache die Damen und Herren Medienvertreter darauf aufmerksam, dass Fernseh-,
sowie Hörfunkaufnahmen und Übertragungen, sowie Film- und Lichtbildaufnahmen
und alle sonstigen Tonaufnahmen unzulässig sind. Bitte lassen Sie derartige Geräte
außerhalb des Saales. Handys müssen abgeschaltet sein.
Herr Dr. Pribil, ich danke für Ihr Erscheinen, insbesondere auch für Ihre Geduld,
solange auszuharren. Vor Ihrer Anhörung muss ich Sie auf Ihre Pflicht zur Angabe der
Wahrheit und die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage erinnern. Eine
allenfalls vorsätzliche falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss wird gemäß
§ 288 Absatz 3 Strafgesetzbuch wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit bis zu
drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Diese Erinnerung wird auch so im amtlichen
Protokoll festgehalten. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Generalien seit der letzten
Anhörung nicht verändert haben. Der Herr Dr. Pribil nickt, dem ist so.
Herr Dr. Pribil, Sie sind öffentlich Bediensteter, gemäß § 6 Verfahrensordnung, dürfen
Sie sich bei Ihrer Einvernahme nicht auf die Amtsverschwiegenheit berufen. Ihre
Dienstbehörde wurde von Ihrer Ladung und den Themen der Befragung in Kenntnis
gesetzt. Ihre Dienstbehörde hat eine Mitteilung gemacht, dass Sie die Wahrung der
Vertraulichkeit Ihrer Aussage in Themen AMIS und Themen Geldwäsche für
erforderlich hält. Demgemäß werden wir diese beiden Themen dann in einer
vertraulichen Sitzung abhandeln, allgemeine Fragen in der Öffentlichen Sitzung.
Das durch Verfassungsmehrheit geschützte Bankgeheimnis und die Rechte Dritter
haben gewahrt zu bleiben. Dies gilt auch für solche Informationen, die dem
Amtsgeheimnis gemäß § 38 Absatz 1 Bankwesengesetz unterliegen, soweit diese
Informationen inhaltlich dem Bankgeheimnis zuzuordnen sind.
Ich darf nun auch die Vertrauensperson bei uns begrüßen und nachdem der Herr Dr.
Wolfgang Temmer schon geraume Zeit bei uns ist, gehe ich davon aus, dass es keinen
Einwand gegen diese Vertrauensperson im Ausschuss gibt. Das orte ich durch Nicken
aller Fraktionen und kann daher fortfahren.
Hinsichtlich der Rechtsbelehrung verweise ich auf die schon heute Vormittag
mitgeteilten Belehrungen und Dr. Temmer nimmt dies nickend zur Kenntnis.
Der Obmann erinnert Herr Dr. Pribil an die schriftliche Belehrung über die
Aussageverweigerungsgründe nach § 7 der Verfahrensordnung und fragt ihn, ob einer
dieser Gründe bei ihm vorliege, was Dr. Pribil verneint.
Der Obmann weist Herrn Dr. Pribil auf die Möglichkeit hin, vor Eingang in die
Befragung eine zusammenhängende Erzählung der den Gegenstand des Zeugnisses
bildenden Tatsachen abzugeben, fragt ihn, ob er davon Gebrauch machen wolle, was
Dr. Pribil mit Hinweis auf die fortgeschrittene Zeit verneint.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Dr. Pribil, wenn Sie so nett wären,
zunächst einmal in etwa zu erläutern, in welchen Agenden betreffend der Causa Hypo
Alpe Adria Sie zuständig waren in Ihrer Vorstandsfunktion, und zweitens gleich die
Frage dazu: Es gibt die Aussage des Grawe-Eigentümervertreters Dr. Othmar Ederer,
dass am 21. April 2006 ein Gespräch stattgefunden hätte zwischen Dr. Othmar Ederer,
den Vorständen der FMA, Dr. Pribil und Herrn Dr. Heinrich Traumüller. Bei diesem
Gespräch wurde mit Herrn Dr. Ederer vereinbart, dass – und da gibt es zwei Varianten
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U-Banken, XXIII. GP29. Juni 2007/öffentl. Teil 2 – nach 20 Uhr/Tonbandabschrift39. Sitzung / 3
und Versionen, eine ist in diesem viel zitierten Aktenvermerk, der verändert wurde –
Dr. Kulterer spätestens mit 1. 7. 2006 aus dem Vorstand ausscheiden sollte
beziehungsweise dem Aufsichtsratsvorsitzenden-Stellvertreter informell nahegelegt
wurde, dass sich ein Verfahren erübrigen würde, würde Kulterer selbst zurücktreten.
Was ist Ihre Wahrnehmung dazu?
Dr. Kurt Pribil: Die Zuständigkeit: Grundsätzlich sind beide Vorstände für alle
Entscheidungen gemeinsam zuständig laut entsprechendem FMABG. Wir haben in
diesem Rahmen aber bestimmte Aufteilungen gemacht, um die Aufsicht auch des
Vorstandes operativ gestalten zu können und unter anderem auch dadurch die
systemrelevanten Banken aufgeteilt.
Aufgeteilt heißt in diesem Sinne, dass beispielsweise bei Managementgesprächen
dann nur eine Person des Vorstands zu einer betreffenden Bank hingeht. Im Falle der
Hypo Alpe Adria war das Dr. Traumüller. Soviel zur ersten Frage.
Zur zweiten Frage: Dennoch ist richtig, dass wir in vielen Fällen gemeinsam
vorgegangen sind, vor allem wenn es intensiver wird. Dieses Gespräch mit dem
Aufsichtsrats-Stellvertreter Ederer haben wir gemeinsam geführt und wir haben ihm in
diesem Gespräch auf Grund seiner Fragen zwei Antworten gegeben. Die eine ist, dass
wir gesagt haben, der Fall ist ernst. Das war uns zu dem Zeitpunkt sehr wohl schon
bewusst auf Grund der Feststellungen und der Untersuchungen, die wir gemacht
haben. Aber wir haben wir keinen fixen Fahrplan oder eine Vorverurteilung auch
nahegelegt.
Und der zweite Punkt ist: Er hat dann gesagt, er kennt eigentlich keine Fälle, wo die
Aufsicht bisher einen Generaldirektor oder ein Vorstandsmitglied abgesetzt hat. Wir
haben ihm dann darauf geantwortet, sehr wohl, aber es kommt insoweit selten vor, als
meistens die Bank selbst schon die Konsequenz zieht, weil ein Geschäftsleiter-
Qualifikationsverfahren sich nicht direkt gegen den Geschäftsleiter, sondern immer
dann im Endeffekt – also der Bescheid, wenn ich das konkret sage – an die Bank
richtet im Sinne, dass die Bank dann den gesetzlichen Zustand herzustellen hat und
eben dann die Bank den Geschäftsleiter abzusetzen hat.
Wir haben dann den 30. Juni genannt, das ist richtig, aber als technischen Zeitpunkt,
zu dem frühestens das Verfahren abgewickelt werden kann, wenn alle entsprechenden
Perioden zu einer, zu mehreren Stellungnahmen eingehalten werden. Wir haben
keinesfalls eine Vorverurteilung des Generaldirektors Kulterer gemacht in diesem
Gespräch.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Waren Sie in irgendeiner Form befasst mit
der Frage der Vereinbarkeit betreffend Dr. Moser, CONFIDA Wien, die ja vormals
gemeinsam mit der CONFIDA Klagenfurt gearbeitet hat, bevor es diese Trennung
gegeben hat, und der Frage der Vereinbarkeit
in der Funktion des
Aufsichtsratsvorsitzenden ab Mai 2005?
Dr. Kurt Pribil: Im Detail nicht.
Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Vorläufig dritte und letzte Frage: Haben Sie
Ihrer Wahrnehmung nach so etwas wie ein Kommunikationsdefizit in der Rückziehung
des Testats durch die Wirtschaftsprüfer am 30. März 2005 und der Folgeentwicklung,
also die Maßnahmen der FMA und der Folgeentwicklung gesehen? Dr. Traumüller hat
hier – damit Sie es auch wissen – das benannt mit Vertrauensverlust gegenüber dem
Vorstandsvorsitzenden Kulterer. Auffällig ist trotzdem, dass es da auch eine Krise
gegeben hat und die Finanzmarktaufsicht auf der einen Seite Maßnahmen und
Konsequenzen zu setzen hat, aber auf der anderen Seite auch eine Form der
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Kommunikation notwendig ist. Und aus meiner Sicht hat es die kaum oder gar nicht
gegeben, bis auf die Kommunikation mit Dr. Ederer. Was ist Ihre Wahrnehmung dazu?
Dr. Kurt Pribil: Meine Wahrnehmung ist, dass es hier von Seiten der FMA einen sehr
engen, laufenden Kontakt gegeben hat sowohl zum Wirtschaftsprüfer, zu beiden
Wirtschaftsprüfungskanzleien, als auch zur Bank, zum Vorstand. Allerdings ist der
Großteil der Kontakte, wie das in vielen anderen Fällen genauso üblich und
vorgegeben ist, von der jeweiligen Behördenabteilung beziehungsweise Fachabteilung
geführt worden. Das heißt, der Vorstand, wir beide, haben uns um das Verfahren nicht
permanent operativ oder nicht operativ, ist der richtige Ausdruck, eingemengt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich versuche, es möglichst kurz zu halten,
aber ich muss zwei Bereiche, die ich auch den Herrn Traumüller abgefragt habe, weil
es Überschneidungen gibt, abfragen.
Das erste ist Bereich SPÖ-Kredite. Erste Frage: Wir haben das Tagebuch der BAWAG.
Wieso ist da keine Erwähnung dessen, dass ein Amtshilfeersuchen gestellt wurde an
die Staatsanwaltschaft auf Übermittlung der BAWAG-Vorstandsprotokolle betreffend
SPÖ-Kredite? Und wieso gibt es keine Eintragung darüber, dass Auszüge aus den
Vorstandsprotokollen diese Kredite betreffend, übermittelt wurden?
Dr. Kurt Pribil: Darf ich noch einmal nachfragen? Ich habe es nicht ganz verstanden.
Was ist nicht aufgeschienen? Und vor allem, was ist wo nicht aufgeschienen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass zur BAWAG innerhalb
der FMA ein Tagebuch geführt wird? (Dr. Pribil: Ja!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist es so das dort alle wichtigen Schritte
eingetragen werden?
Dr. Kurt Pribil: Ja!
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Halten Sie Rechtshilfe ersuchen an die
Staatsanwaltschaft und Übermittlung von Unterlagen im Rechtshilfeweg von der
Staatsanwaltschaft für eintragungswerte Vorgänge?
Dr. Kurt Pribil: Das kommt auf den Zusammenhang an.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn ein Sachbearbeiter der BAWAG
innerhalb der FMA der auch selber dieses Tagebuch führt, also darüber informiert sein
muss über diesen Akt, im Rechtshilfeweg um Übermittlung von Unterlagen seitens der
Staatsanwaltschaft ersucht und diese dann bekommt, halten Sie das nicht für einen
eintragungswerten Ereignis?
Dr. Kurt Pribil: Also ich kenne jetzt nicht jede Eintragung des Tagebuches. Vor allem
auch weil wir die großen Banken, wie ich zuerst schon gesagt habe, ein bisschen
aufgeteilt haben. Aber es gibt da, das ist meine persönliche Meinung, einen Spielraum
was in den Tagebuch kommt und was nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie haben dazu keine Meinung?
Dr. Kurt Pribil: Oja, weil ich grad einer jener war oder wir beide im Vorstand, die auf
ein Tagebuch gedrängt haben. So war im Fall Amis von Beginn an, als auch im Fall
BAWAG und der Sinn des Tagesbuches ist, die wichtigsten Schritte hier festzumachen.
Klar ist aber auch, dass hier nicht jeder einzelne Schritt wiedergegeben wird.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Halten Sie eine Übermittlung von Unterlagen
im Rechtshilfeweg von einer anderen Behörde für einen Schritt der normalerweise
eingetragen gehört in ein derartiges Tagebuch?
Dr. Kurt Pribil: Wenn es relevant ist kann es durchaus im Tagebuch vorkommen.
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U-Banken, XXIII. GP29. Juni 2007/öffentl. Teil 2 – nach 20 Uhr/Tonbandabschrift39. Sitzung / 5
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gibt es Ihrer Meinung nach irrelevante
Rechtshilfeansuchen an andere Behörden? Kann es überhaupt irrelevante geben?
Dr. Kurt Pribil: Ich darf es ein bisschen anders beantworten. Gerade im Bereich
Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft haben wir laufenden Kontakt gehabt. Also
wir haben permanenten Kontakt gehabt und da bin ich sicher, dass nicht jeder Kontakt
und jeder Austausch in dem Tagebuch drinnen verankert ist. Aber ich kann Ihnen jetzt
nicht sagen, welcher drinnen ist und welcher nicht drinnen ist.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das war auch nicht meine Frage. Meine Frage
war, ob das ein eintragenswertes Ereignis ist oder ein wesentliches Ereignis das
einzutragen ist.
Dr. Kurt Pribil: Es ist ein Ereignis das durchaus in einem Tagebuch Eintragung finden
kann. Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen berichten, dass öfters
Übermittlungen zwischen Staatsanwaltschaft und FMA Eingang
in das
Tagebuch der BAWAG. Nur die betreffend SPÖ Kredit und Vorstandsprotokolle der
BAWAG nicht. Haben Sie dafür eine plausible Erklärung?
finden
Dr. Kurt Pribil: Das kann ich Ihnen nicht näher spezifizieren. Nein
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke. Sie haben hier gesagt im Ausschuss
am 28. Februar, ich glaube das war die 16. Sitzung, dass der Finanzmarktaufsicht
keine Protokolle vorliegen, die Vorstandsprotokolle der BAWAG betreffend SPÖ-
Kredite. Nun haben wir in der Zwischenzeit allerdings erfahren, dass sehr wohl
Protokollauszüge betreffend SPÖ-Kredite angefordert wurden und auch geliefert
wurden der FMA. Und Ihnen persönlich zur Kenntnis gebracht wurden, außer waren
Sie am 17. August beziehungsweise am 24. August beim Banken Jour Fixe persönlich
anwesend im Jahr 2006?
Dr. Kurt Pribil: Ich sehe zwei Fragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Lassen wir einfach die Frage ob Sie da
anwesend waren bei diesen beiden Terminen. Das ist jetzt die einzige Frage die ich
jetzt stelle. Die hätte ich vorher stellen sollen.
Dr. Kurt Pribil: Ich beantworte die Frage, ob ich am 17. August anwesend war. Ich war
nicht anwesend. Ich war zu dieser Zeit drei Wochen auf Urlaub.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie am 24. August anwesend?
Dr. Kurt Pribil: Ich denke nach. Ich glaube nicht. Ich glaube, dass ich da am 26.
zurückgekommen bin, aber ich kann das seriös nicht eindeutig beantworten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ein Kollege der ÖVP schlägt vor, dass wir eine
kurze Sitzungsunterbrechung machen. Falls Sie das wollen?
Dr. Kurt Pribil: Nein, ich brauche keine Sitzungsunterbrechung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja.
??????? (keine Namensnennung; ohne Mikro!)
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann sind Sie informiert worden über die
Veröffentlichung von SPÖ-Krediten von der BAWAG in der Zeitschrift Österreich vom
1. September 2006?
Dr. Kurt Pribil: Ganz genau präzisieren kann ich es nicht, aber es waren mehrere
Tage, wenn nicht ein bis zwei Wochen nachdem diese Veröffentlichung passiert ist.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wie sind Sie informiert worden?
Dr. Kurt Pribil: Das kann ich Ihnen auch jetzt nicht eindeutig mehr sagen. Es war
wahrscheinlich im Laufe der täglichen Arbeit. Sei es über weitere Presseartikel oder sei
es dann eben in einem Jour Fixe gewesen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt geworden in dieser Zeit,
dass Ihre Behörde umfangreiche Resserchen in diesem Zeitraum zwischen 11. und 24.
August?
Dr. Kurt Pribil: Ja, weil obgleich ich im Urlaub war, ich Kontakte hatte mit der FMA,
auch mit Dr. Traumüller und ich davon Bescheid wusste.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, von Ihrem Urlaub aus hatten Sie
Telefonate mit Herrn Traumüller um am laufenden zu bleiben.
Dr. Kurt Pribil: Das ist richtig.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und diese Abfragen waren so wichtig prioritär
eingeschätzt vom Kollegen Traumüller, dass er Sie als Sie angerufen haben und
wahrscheinlich wenige Minuten am Tag telefoniert haben, Ihnen darüber in Kenntnis
gesetzt hat über diese Sache.
Dr. Kurt Pribil: Wir sind immer kurz geschlossen. Immer heißt nicht jeden Tag, also
wenn wir im Urlaub, heißt nicht immer jeden Tag, aber in Abständen und wir
informieren aneinander über wichtige Dinge und Telefongespräche dieser Art dauern
durchaus länger und sind nicht auf 2 Minuten beschränkt. Und das war ein 1 Punkt von
vielen anderen auch.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat Sie da Ihr Kollege Traumüller auch
darüber informiert, dass Ihre Behörde von der Staatsanwaltschaft Auszüge aus
Vorstandsprotokollen der BAWAG angefordert und erhalten hat?
Dr. Kurt Pribil: Nein.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie davon erfahren das Ihre
Behörde derartige Auszüge angefordert und erhalten hat?
Dr. Kurt Pribil: Das habe ich viel später erst erfahren.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann?
Dr. Kurt Pribil: Sie beziehen sich jetzt, dass ich das richtig verstehe, auf die Auszüge,
auf die Anfrage von Dr. Drexler?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja!
Dr. Kurt Pribil: Das war erst viel später nach Veröffentlichung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, nach dem 12. oder um den 12.
März 2007?
Dr. Kurt Pribil: Das ist richtig, ohne das Datum jetzt genau präzisieren zu können.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass am 28.Februar, am zweiten
Tag der 16. Sitzung, Ihre Vertrauensperson Dr. Drexler war?
Dr. Kurt Pribil: Dr. Träxler war einmal meine Vertrauensperson.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Stimmt es, dass das an jenem 28. Februar
war?
Dr. Kurt Pribil: Das kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Aber es ist sicher kein Problem,
das nachzuschauen.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich darf das Protokoll der 16. Sitzung Ihnen
zur Kenntnis bringen, am 2. Tag der 16. Sitzung vom 28. Feber 2007 und darf
verweisen auf die Seite 6 des Protokolls, wo vermerkt ist, ob man Mag. Dr. Martin Graf,
leitet um 11.57 Uhr zum öffentlichen Teil der Sitzung über und ersucht darum, die
Auskunftsperson Dr. Pribil sowie deren Vertrauensperson wieder in den Saal zu bitten.
Man stellt fest, dass heute kein Einwand gegen die Vertrauensperson Dr. Träxler
vorliege und fragt, ob unter den Ausschussmitglieder darüber Konsens bestehe, kein
Einwand. Können wir davon ausgehen, dass das jener Tag war?
Dr. Kurt Pribil: Noch einmal, wenn Sie sagen, dass Dr. Träxler, wenn es aus dem
Protokoll hervorgeht, dass es genau dieser 26. oder 28. war, ja, wie gesagt, ich kann
mich jetzt an das genaue Datum nicht erinnern. Ich kann mich natürlich sehr wohl an
die Sitzung erinnern.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann wurden Sie gefragt, ob Ihre Behörde
derartige Vorstandsprotokolle vorliegen und Sie haben gesagt definitiv Nein. Haben
Sie, als Sie dann nachher erfahren haben, dass es so war, den Dr. Träxler zur Rede
gestellt wieso er Sie nicht darüber informiert hat?
Dr. Kurt Pribil: Die Frage habe ich damals schon beantwortet, nämlich auf die Frage,
ob die FMA Vorstandsprotokolle hat, habe ich gesagt, Nein. Ich habe aber auch
gesagt, in dem zweiten Absatz dann noch, der darauf folgt, dass ich nicht ausschließen
kann, dass eben die FMA Mitarbeiter über Vorortprüfungen bei der BAWAG Zugang zu
diesen Vorstandsprotokollen haben. Das ist auch nachzulesen. Ich habe natürlich
nachher dann recherchiert und es hat sich dann auch herausgestellt, dass wir
tatsächlich keine Vorstandsprotokolle haben in der FMA. Wir hatten jederzeit welche
anfordern können, das ist aber nicht der Punkt, sondern wir haben keine gehabt. Was
allerdings war, ist diese Abfrage im Rahmen des Amtshilfeersuchens, wo es aber nicht
um Kopien von Vorstandsbeschlüssen gab, sondern um eine Notiz. Ich glaube, eine
zwei- oder dreiseitige Notiz, die ich selber nicht kenne und bis heute nicht kenne und
auch nicht kennen muss. Im Übrigen gibt es da auch eine Anzeige auch gegen mich
und wie gesagt, da möchte ich jetzt dazu auch nichts mehr sagen, weil ich wurde dazu
auch schon einvernommen. Haben eh schon viel gesagt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber
in der Zwischenzeit hat sich
herausgestellt, dass der Zugriff nicht durch Vorortprüfungen, sondern durch diese
Amtshilfeanfrage ging und dass da sehr wohl ganzseitige Auszüge aus den Protokollen
überliefert wurden, jeweils ganze Seiten, die auch Kreditfälle betraf, die nichts mit der
SPÖ zu tun haben. Ist Ihnen das bekannt?
Dr. Kurt Pribil: Ich weiß nur soviel, dass es hier eine Zusammenfassung im Rahmen
des Amtshilfeansuchens gab. Mehr kann ich dazu beim besten Willen nicht sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Ich habe gesagt, ich mache es kurz. Für
mich sind dann die Kreditabfragen erledigt. Ich habe dann noch ein paar ergänzende
Fragen, aber ich kann gerne das Radl weitergeben.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Hat die ÖVP Fragen? – Nein. Grüne?
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Danke Herr Vorsitzender! Vielleicht
ein paar kurze Nachfragen zu Hypo Alpe Adria. Sie haben gesagt, Sie haben nicht
vorverurteilend gehandelt. Zuvor bei der Befragung von Traumüller habe ich versucht,
das in einem anderen Licht darzustellen. Darauf will ich aber nicht mehr eingehen,
sondern die Frage, die sich stellt, haben Sie vor den Verlusten aus diesen
im Risikomanagement
sogenannten Swaptransaktionen Schwächen einerseits
gesehen, erkannt auf Grund von Vorortprüfungen, auf Grund von anderen
Wahrnehmungen und haben Sie solche im Treasury erkannt ebenfalls auf Grund von
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U-Banken, XXIII. GP29. Juni 2007/öffentl. Teil 2 – nach 20 Uhr/Tonbandabschrift39. Sitzung / 8
Prüfberichten oder anderen Wahrnehmungen? Und wenn Ja, was haben Sie dagegen
unternommen? Wenn Nein, warum haben Sie dann nichts bemerkt?
Dr. Kurt Pribil: Auch hier gilt das die laufende Aufsicht und bitte vergessen Sie nicht,
dass wir 1 350 Unternehmen zu beaufsichtigen haben, primär von den operativen
Aufsichtsbereichen wahrgenommen wurde. Richtig ist, dass wir gemeinsam mit der
Notenbank mehrere Vorortprüfungen gemacht haben. Die letzte Vorortprüfung hat im
Jahr 2004 stattgefunden, wo unter anderem Kritikpunkte im Risikomanagement
festgestellt worden sind und diese Kritikpunkte wurde auch bei einem
Abschlussgespräch festgemacht und das Institut aufgefordert, diese zu verbessern.
Das ist nichts Außergewöhnliches. Nichts Außergewöhnliches heißt, dass nicht bei
jeder Bank Fehler wie der Verlust von 330 Millionen passiert. Aber es gibt immer
wieder Kritikpunkte und wir gehen auch bei anderen Banken so vor und wir haben da
auch
klare Aufforderungen gemacht beziehungsweise die entsprechende
Aufsichtsabteilung. Daher ist, um jetzt kurz zu bleiben, und an diesem Beispiel
skizziert, da durchaus etwas passiert.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Und haben Sie dann noch einmal
nachgeschaut, ob diesen Aufforderungen Folge geleistet wurde?
in weiterer Folge auch ein weiteres
Dr. Kurt Pribil: Wir haben dann
Managementgespräch gehabt. Wir haben soweit erinnerlich in den letzten Jahren vier
Managementgespräche gehabt und auch da nachgefragt.
Abgeordneter Mag. Bruno
Managementgespräch? Und wer war da allenfalls dabei?
Rossmann
(Grüne): Wann
war
dieses
Dr. Kurt Pribil: Bei diesem Managementgespräch waren mehrere Mitarbeiter der FMA
und soweit ich weiß Dr. Traumüller. Die Managementgespräche haben jeweils gegen
Ende des Jahres in den Jahren 2003, 2004, 2005 und 2006 stattgefunden
abwechselnd in Klagenfurt und Wien.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Was wurde
im Hinblick auf
Management erzählt
Wahrnehmungen? Sie waren ja offensichtlich selbst nicht dabei?
Ihnen da vom
Ihre Aufforderung? Haben Sie da
Dr. Kurt Pribil: Ich habe keine persönlichen Wahrnehmungen dazu.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Das hat das Risikomanagement im
Kreditbereich betroffen oder aber auch den Treasury Bereich Ihre Aufforderungen, von
denen Sie vorhin gesprochen haben?
Dr. Kurt Pribil: Die Prüfung die im Jahr 2004 stattgefunden hat, hat sich primär auf
das Beteiligungs- und Kreditmanagement bezogen, aber nicht auf das Treasury.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Ich habe Sie früher aber auch über
das Treasury gefragt. Welche Wahrnehmungen oder welche allenfalls Mängel wurden
wann im Vorfeld dieser SWAP-Verluste bei der Hypo Alpe Adria festgestellt?
Dr. Kurt Pribil: Soweit ich das jetzt sagen kann, aber nur aus mittelbaren
Informationen, war Thema des Treasury eher in den Management-Gesprächen davor,
und die Bank hat auch dann darauf reagiert, in dem Sie die Interne Revision und
soweit ich weiß, einen externen Berater eingestellt hat der 14 oder 15 kritische Punkte
festgestellt hat. Und die externe Beraterstelle dann auch nach ein, zwei Jahren ein
Follow Up gemacht hat, wo sie festgestellt hat, dass etliche dieser Punkte umgesetzt,
aber nicht alle umgesetzt wurden.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Wann haben Sie davon Kenntnis
erhalten, dass nicht alle Punkte umgesetzt wurden?
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U-Banken, XXIII. GP29. Juni 2007/öffentl. Teil 2 – nach 20 Uhr/Tonbandabschrift39. Sitzung / 9
Dr. Kurt Pribil: Wie gesagt, ich persönlich habe erst später von diesen Punkten
Kenntnis bekommen, das ist aber auch nichts Außergewöhnliches, weil wir im
Vorstand nicht bei jedem Management-Gespräch, oder nicht beide Vorstände da an
Management-Gesprächen dabei sein können.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sie haben zuvor gesagt, Sie haben
nur mittelbar davon Kenntnis erhalten. Das heißt, Sie wurden von wem informiert
darüber?
Dr. Kurt Pribil: Mittelbar heißt,
in Vorbereitung auf den
Untersuchungsausschuss, beziehungsweise in der gemeinsamen Bearbeitung der
Hypo Alpe Adria nach dem Krisenfall März 2006.
jetzt entweder
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): und wer waren die Personen, die
zuvor davon Kenntnis hatten, dass nur Teile der Kritik am Treasury umgesetzt wurden?
Dr. Kurt Pribil: Das waren die Mitarbeiter im Banken-Bereich, ich möchte aber auch
sagen, damit da kein falscher Eindruck entsteht. Die Aufgabe der Aufsicht ist, hier nach
Risikoorientierung und Risiko-Schwerpunkten vorzugehen, und auch nachzufragen.
Wir können aber nicht, und da möchte ich meine Mitarbeiter nicht da so stehen lassen,
eine 100 prozentige Abdeckung sicher stellen, die vielleicht jetzt ex post gesehen auf
der Hand läge. Aber zum damaligen Zeitpunkt hat sie sich sicher anders dargestellt.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Offensichtlich gab es aber diese
Mängel. Diese Erklärungen, die Sie gegeben haben, sind sehr unzufriedenstellend.
Wer waren diese Mitarbeiter und warum wurden sie von diesen Mängeln nicht in
Kenntnis gesetzt? Sie haben ja selbst gesagt, Sie wurden erst später, erst nach dem
Auftreten des ?? davon in Kenntnis gesetzt. Warum werden Sie von gravierenden
Mängeln von Ihren Mitarbeitern nicht in Kenntnis gesetzt.
Dr. Kurt Pribil: ich habe schon zuerst gesagt, wir haben nicht eine Bank zu
beaufsichtigen, sondern insgesamt 1350 Institute, ich glaube, wir müssen das auch in
der Relation sehen. Wir müssen da Schwerpunkte setzen und vom Vorstand müssen
wir da auch schauen, dass wir auch das Unternehmen entsprechend führen. Und ich
darf schon auch sagen, in der Hypo Alpe Adria hat sich seit der Prüfung 2001 das
Treasury weiterentwickelt. Das Treasury, das wir aber dann weiterentwickelt haben
und das Risikomanagement, das sie dann weiterentwickelt hat, wäre für einfache
Produkte dann durchaus passend gewesen, das hat aber nicht gepasst für die
komplexen strukturierten Produkte, für die geschriebenen Optionen, die nicht bepreist
werden konnten. Das ist ungefähr so, wie wenn Sie mit einem gut ausgerüsteten
Sportflugzeug ohne hochentwickelte Blindflugeinrichtung durch den dichtesten Nebel
fahren. Und das hat die Hypo Alpe Adria gemacht, trotzdem ist das Flugzeug aber
flugfähig und zwar sehr gut.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): naja, aber spätestens, würde ich
sagen, die Welt des neuen Jahrtausend ist eine Welt, in der Derivate sozusagen etwas
geworden sind, was in der Bank selbstverständlich war. Komplexe, aber auch
risikobehaftete Produkte. Die Weiterentwicklung hat hier offensichtlich nicht Schritt
gehalten mit diesen komplexen derivativen Instrumenten. Sie selbst haben ja gesagt,
für einfache Produkte hätte dieses Treasury und dieses Risiko-Management, was da
vorhanden war, gehalten, aber eben nicht für die komplexe Welt der Derivate.
Dr. Kurt Pribil: Nicht für die Art von hochkomplexen Geschäften, das ist richtig.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Wenn Sie vorher als Entschuldigung
angeführt haben, dass Sie 1350 Unternehmen prüfen müssen, na ich gehe mal davon
aus, es handelt sich, hoffentlich nicht, zumindest, nicht im 1350 Unternehmen, wo es
ähnliche Schwächen im Treasury oder Risikomanagement gibt.
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Dr. Kurt Pribil: Das war keine Entschuldigung, das war bitte, mit allem Respekt eine
Erklärung und ich darf nur darauf hinweisen und Ihnen auch von der ständigen Praxis
von uns erzählen. Wir prüfen auch sehr viele Wertpapier-Dienstleistungs-Unternehmen
und wir geben sehr oft auch Empfehlungen ab, weil sehr viele dieser Unternehmen,
aber auch Banken, nicht alles perfekt haben. Aber daraus können wir nicht jedes Mal
ableiten, dass es zu gravierenden Verfehlungen in weiterer Folge kommen kann.
ist aber auch, dass wir nicht stehen bleiben dürfen, sondern uns
Richtig
weiterentwickeln müssen und das sage ich nicht erst jetzt, sondern das haben wir
schon vor ein oder zwei Jahren gesagt und auch davor. Und ein weiteres großes Ziel
muss es sein, dass wir die Vorprüfungs- Intensität weiter erhöhen, gemeinsam mit der
Notenbank, und dass wir auch und da gebe ich Ihnen recht, viel mehr sogenannte
Follow Up Prüfungen machen müssen, das hat auch die Erfahrung gezeigt, vor der
FMA gab es keine, jetzt haben wir welche, aber immer noch zu wenig.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Abschließende Frage, wer waren
diese Mitarbeiter, Sie haben ja vorher schon keine Antwort gegeben, die hier geprüft
haben, aber sozusagen die Schwächen nicht an Sie weitergemeldet haben?
Dr. Kurt Pribil: ich kann und muss auch nicht jedes Detail und jede Entwicklung
kennen. Wir werden sehr wohl allgemein informiert in den Banken-Jourfixen, darum
haben wir diese Einrichtung auch , der Banken Jourfixe ist der Bereich der
Bankenaufsicht mit dem Vorstand zusammentrifft und aktuelle Probleme entspricht. In
dieser Art und Weise werden wir sehr wohl informiert. Aber wir werden natürlich nicht
in der
über
Bankenaufsicht, der Leiter der Bankenaufsicht der Mag. Dr. Hiesek. Und ich weiß jetzt
nicht, damals, jetzt auf jeden Fall ist der Leiter der Abteilung der Mag. Palkowitsch.
Und die Personen die damals für die Hypo Alpe Adria zuständig waren, der Mag.
Hillinger und die Mag. Holzinger, sind in der Zwischenzeit nicht mehr in der FMA.
informiert und die betreffenden Personen
jedes einzelne Detail
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sie haben aber früher gesagt, Sie
würden nicht informiert. Jetzt haben Sie uns die Situation etwas anders dargestellt,
möchte ich noch abschließend festhalten.
Dr. Kurt Pribil: Wenn es da zu Missverständnissen gekommen ist, tut mir leid. Ich
habe diese Information auf ganz spezifische von Ihnen gestellte Fragen bezogen, auf
die einzelnen Details und Lücken im Kreditrisikomanagement. Da stimmt diese
Aussage auch. Wir werden aber sehr wohl über die behördlichen Schritte bei
Maßnahmen und über die allgemeine wirtschaftliche Lage der mittleren, großen, aber
auch wenn es Probleme gibt, bei den kleineren Banken informiert.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Nein, nein, Sie haben da früher
gesagt, das kann man aber dann im Protokoll nachlesen. Sie haben früher gesagt,
dass Sie aber von den Schwächen im Treasury eben nicht informiert worden sind.
Dr. Kurt Pribil: Ja. Ich beziehe mich da auf die einzelnen Detailschwächen, auf die 18
oder 15 Punkte, die ich zuerst genannt habe, wo ein externer Berater gekommen ist,
und dann es auch intern, ja, also in der Bank selber diese Vollabprüfung gegeben hat.
Diese Details, diese Details sind mir damals nicht bewusst gewesen, beziehungsweise,
ich wurde damals darüber nicht informiert. Aber darauf abzuleiten, dass wir überhaupt
nicht informiert werden, das will ich vermeiden. Das wäre auch falsch.
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Danke.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Danke. Gibt es im öffentlichen Teil noch Fragen. Herr
Kollege Krainer, bitte.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich habe noch eine letzte Frage zu den
Krediten. Ich wollte Ihnen nur was vorhalten, was Sie gesagt haben in der 16. Sitzung
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am 28. Feber. Da sagten Sie: Das kann ich Ihnen jetzt nicht seriös hundertprozentig
beantworten, dass meine Frage die Informationen in der Zeitung „Österreich“ waren,
ob Sie wussten, dass die zehn Tage vorher bei Ihnen abgefragt wurden. Das kann ich
jetzt nicht mit hundertprozentiger Sicherheit seriös beantworten, das ist übrigens die
Seite 12 des Protokolls. Richtig ist, dass einige dieser Daten, die in Österreich genannt
worden sind, soweit ich weiß, nicht hundertprozentig deckungsgleich, das kommt auch
noch dazu, erschienen sind, aber bei weitem nicht alle. Soweit so klar. Das stimmt, es
sind bei Weitem nicht alle Daten, die Sie abgefragt haben erschienen, weil ja viele
Datenzwillinge waren.
Dr. Kurt Pribil: Entschuldigung, weil viele Daten?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, DAtenzwilinge waren. Wenn es keine
Kreditveränderung gab, des Obligos, dann ändert sich ja nichts über die vielen Monate.
Und dann geht es weiter, wie gesagt, das ist natürlich kein Beweis, aber vor allem mit
dem Zitat der Vorstandsprotokolle und nicht mit Hinweis auf Unterlagen aus der FMA
heraus. Also, Sie haben quasi gemeint, da ging es vor allem bei dieser Befragung
darum, quasi ob Ihnen das nicht aufgefallen ist, und Sie haben sich da vor allem drauf
bezogen, dass hier zitiert wird, die Vorstandsprotokolle. Jetzt wissen ja in der
Zwischenzeit wir alle, dass Auszüge aus den Vorstandsprotokollen der Behörde
vorlagen mit dem Titel: „Vorstandsprotokollauszug von BAWAG-Protokollen“. Also, ich
meine der Titel des Dokuments war ja so, steht ja auf jeder Seite der Titel so oben,
dass es sich hierbei um einen Auszug aus einem Vorstandsprotokoll handelt. Würden
Sie das jetzt als ein Indiz sehen, dass es doch möglich ist, dass diese Daten, die in der
Zeitung „Österreich“ erschienen sind, aus der FMA gekommen sind?
Dr. Kurt Pribil: Ich bleibe bei meiner Aussage von damals, dass wir in der FMA keine
Vorstandsprotokolle haben oder aufbewahrt haben. Ich kann nur immer wieder sagen,
was richtig ist, dass wir ein Amtshilfeabkommen, ein APA(?)Abkommen, dass wir im
Wege der Amtshilfe – der Dr. Drechsler – eine Zusammenfassung, ein zwei Seiten
oder drei Seiten-Papier da bekommen hat. Wir haben damals, und ich glaube, darauf
zielte, soweit ich mich jetzt erinnern kann, die Frage, ob wir klare Indizien haben, oder
gehabt hatten, dass diese Daten von uns rausgegangen sind.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Rausgegangen sein könnten.
Dr. Kurt Pribil: Rausgegangen sein könnten. Und ich bleibe dabei auch bis dato nicht.
Es gab kein klares Indiz für mich, kein klares Indiz, dass die Daten von der FMA
rausgegangen sind, zumal ja über diese Daten auch andere verfügt haben, auch
andere Organisationen, die BAWAG natürlich selber und soweit ich weiß, und ich
möchte niemanden, ich darf das ausdrücklich sagen, niemanden beschuldigen. Aber
die Daten hat ja auch wie gesagt die BAWAG oder die Notenbank oder vielleicht auch
andere Institute. Es gab daraus.
ist, nicht der Beweis, aber das
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, ja. Müssen wir ein bisserl abkürzen. Es
geht nicht darum, dass ich jetzt sage: das was Sie da gesagt haben wäre falsch oder
dergleichen. Sie haben mir damals gesagt: Das Indiz, dass es nicht aus Ihrem Haus
gekommen
ist, der Bezug auf die
Vorstandsprotokolle. Jetzt wissen wir ja beide, dass in Ihrem Haus Dokumente waren
und sind mit der Überschrift: Auszug aus Vorstandsprotokollen der BAWAG, die genau
Kredite der SPÖ betreffen. Das wissen wir ja beide. Ist das jetzt für Sie ein Indiz, dass
es doch aus der FMA gekommen sein könnte, oder ist es für Sie weiterhin ein Indiz,
dass es nicht aus der FMA gekommen sein kann?
Indiz
Dr. Kurt Pribil: Es ist für mich kein Indiz, dass es aus der FMA gekommen sein
könnte.
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U-Banken, XXIII. GP29. Juni 2007/öffentl. Teil 2 – nach 20 Uhr/Tonbandabschrift39. Sitzung / 12
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es ist nicht ein Indiz. Nein, das kann Ihnen
Ihre Vertrauensperson nicht sagen, ob das für Sie ein Indiz ist, oder nicht.
Dr. Kurt Pribil: Nein, nein, nein. Noch einmal, ich bin jetzt sehr im Bereich, im
Spekulieren drinnen. Ich möchte genau das vermeiden. Für uns gab es kein Indiz, dass
–
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht nicht um die Vergangenheit. Sie
haben selber gesagt, Sie haben überhaupt erst erfahren, dass das Vorstandsprotokoll
Auszüge Ihrer Behörde vorgelegen sind, um den oder nach dem 12. März 2007. Ihre
Befragung war im Feber 2007, ja. Also, wir nehmen das einmal so hin. Sie haben im
Feber 2007 gesagt, das Zitat Vorstandsprotokoll ist ein Indiz dafür, dass wir es nicht
waren. Glauben Sie jetzt nicht, nachdem wir ja beide wissen in der Zwischenzeit, Ihnen
lagen Dokumente vor, wo steht: Vorstandsprotokollauszug der BAWAG. Halten Sie das
jetzt nicht für ein Indiz, dass es umgekehrt gewesen sein könnte, nämlich in Wahrheit,
dass es ein Indiz ist, dass es aus der FMA gekommen sein kann, heute nicht vor einem
Jahr oder vor einem halben Jahr, heute, jetzt? Hier und heute.
Dr. Kurt Pribil: Darf ich die Frage noch so beantworten. Für mich hat sich es auch im
Nachhinein diese Indizien nicht geändert, zumal dann, glaube ich vierzehn Tage
später, ich glaube dann Mitte September oder Ende September auch in der „Kleinen
Zeitung“ leider Daten erschienen sind, dann mit dem Verweis auf Kreditanträge und
diese hatten wir soweit ich weiß, natürlich auch nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber da ging es um den Dr. Wagner, bitte.
Dr. Kurt Pribil: Nein, da ging es auch um Daten, soweit ich jetzt weiß, der SPÖ.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber Sie sehen irgendeinen Zusammenhang
zwischen diesen beiden Artikeln?
Dr. Kurt Pribil: Ich will jetzt gar nicht –
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ah Entschuldigung. Es geht auch um Ihre
Glaubwürdigkeit. Ich sage es Ihnen ganz ehrlich. Es geht um die Glaubwürdigkeit von
Ihnen als Zeuge. Sie sagen am 28. Februar, ich sage es ganz deutlich, sagen Sie das
Zitat der Vorstandsprotokolle ist ein Indiz, dass Sie es nicht waren. Da wussten Sie ja
nicht, dass Ihnen Auszüge aus Vorstandsprotokollen vorlagen. Jetzt wissen Sie das. Ist
das Zitieren der Vorstandsprotokolle in diesem Artikel. Darf ich bitte ausreden und
meinem Vorhalt fertig formulieren. Ist dieses Zitat auf Vorstandsprotokolle, dieser
Bezug weiterhin Ihrer Meinung nach ein Indiz dafür, dass Sie es nicht waren, oder ist
es in der Zwischenzeit ein Indiz, dass es vielleicht doch aus der FMA gekommen ist?
Es ist ein ganz einfacher Vorhalt und es geht um Ihre persönliche Glaubwürdigkeit für
Ihre gesamte Aussage.
Dr. Kurt Pribil: Ich kann nur sagen, es gibt in der, es hat in der FMA keine
Vorstandsprotokolle gegeben und
jetzt nicht wie das, die
Zusammenfassung nach dem, nach der Abfrage aus der Staatsanwaltschaft
ausschaut. Also, für mich –
ich weiß auch
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also für mich ist es nicht so einfach. Das ist
einfach eine, das ist Ihre persönliche Glaubwürdigkeit hier. Gut, ich komme zum
nächsten Frageblock.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Kollege Krainer,
ich bitte darum, auch andere
Fragenkomplexe …(Abg. Krainer: Ich habe gesagt, ich komme zum nächsten
Fragenkomplex!) ..Ich sage nämlich dazu: Die Vorhalte, wenn sie so formuliert werden
oder die Fragen, dass man sich durch Spekulationen selbst vermeintlich belastet oder
wenn die Fragen immer so gestellt werden, dass man letztlich nur, wenn man etwas
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weiß, etwas dazu sagen kann, aber er schon gesagt hat, dass er das nicht weiß, die
sind wie Fangfragen. (Abg. Krainer: Entschuldige, nein, nein!) Das schrammt an den
Fangfragen vorbei.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, da widerspreche ich absolut. Die Frage
war weder hypothetisch, sondern ganz konkret, bezieht sich auf eine eigene Aussage
von ihm, und das hat weder etwas mit hypothetisch, noch mit Fang zu tun.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Herr Kollege Krainer, ich gestehe Ihnen zu, dass Sie
in Ihrem Bericht die Würdigung der Glaubwürdigkeit der Einzelnen durchaus
vornehmen können. Aber dazu, glaube ich, haben Sie und Ihre Fraktion ausreichend
Material in den letzten Monaten gesammelt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schauen Sie, Herr Vorsitzender, die Sache ist,
dass ich da sehr unvoreingenommen an Befragungen herangehe.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Oder glauben Sie, dass das noch nicht reicht, um sich
selbst ein Bild zu machen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Sache ist, dass ich jeder Auskunftsperson
natürlich die Fragen stelle, die ich für wichtig halte und auch den Auskunftspersonen
natürlich auch die Möglichkeit geben will, glaubhafter zu erscheinen, als es vielleicht in
der Vergangenheit der Fall war.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Ich bin überzeugt, dass Sie seit zwei Monaten Ihr
Weltbild und Bild fertig haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht ist das für Sie so, für mich nicht,
sonst müsste
jetzt den nächsten
Fragekomplex beginnen?
ich keine Fragen mehr stellen. – Darf
ich
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Selbstverständlich. Ich glaube, den ganzen Tag ist
Ihnen nichts in den Weg gelegt worden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann bin ich jetzt wieder dran. Ich darf
Ihnen etwas vorhalten? Ich lasse Ihnen vorhalten den berühmten Fragebogen. Ist
Ihnen dieses Papier bekannt?
Dr. Kurt Pribil: Der Fragebogen ist mir bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben hier Fragen beantwortet, Ihre Firma,
also die FMA hat hier Fragen aus diesem Fragebogen beantwortet?
Dr. Kurt Pribil: Die FMA hat Fragen beantwortet, allerdings nur einen Teil dieser
Fragen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Die Fragenkomplexe 1 a), 1 b) und 1 c),
nehme ich an?
Dr. Kurt Pribil: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie bei der Beantwortung Verfehlungen
der Behörden erkannt?
Dr. Kurt Pribil: Wir haben die Fragen sachlich beantwortet.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das habe ich nicht in Frage gestellt. Meine
Frage war, ob Sie Verfehlungen der Behörden bei der Beantwortung dieser Fragen
entdeckt oder aufgedeckt haben?
Dr. Kurt Pribil: Das ist eine Bewertung. Wir haben sachlich aufgelistet, welche
Maßnahmen wir gesetzt haben.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben nicht nur über Maßnahmen hier
berichtet, die Sie selber gesetzt haben, sondern auch, die Ihre Vorgängerbehörde
gesetzt hat. Oder bin ich hier falsch informiert?
Dr. Kurt Pribil: Wir haben die Frage beantwortet, das war der Auftrag
beziehungsweise aus den Fragen heraus, dass wir nur die Zeit der FMA – für alles
andere können wir auch nicht verantwortlich zeichnen – seit es diese operativ tätig gibt,
das heißt seit April 2002….
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Ihnen ist nicht erinnerlich, dass Sie
auch Fragen der Zeit davor hier beantwortet hätten?
Dr. Kurt Pribil: Also erinnerlich ist mir das nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sind die Antworten mit Ihnen abgestimmt
worden als Vorstand, bevor sie an das Bundesministerium für Finanzen zurückgeleitet
wurden?
Dr. Kurt Pribil: Wir waren sehr bedacht, dass diese Fragen sachlich und wirklich
staubtrocken beantwortet werden. Wir haben daher vom Beginn an, seitdem wir diese
Fragen bekommen haben, auch unsere Experten eingebunden. Wir hatten auch
unsere Experten bei der Sitzung im Finanzministerium dabei. Diese Experten haben
auch die Fragen beantwortet und bevor sie dann zurückgeschickt worden sind – daran
kann ich mich noch erinnern – haben wir natürlich die Antworten noch gesehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Meine Frage war: Wurden die Antworten mit
Ihnen abgestimmt und die Antwort ist: ja. Verstehe ich das jetzt richtig?
Dr. Kurt Pribil: Abgestimmt nicht. Wir haben sie gesehen…
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und für in Ordnung befunden, bevor Sie
abgeschickt wurden?
Dr. Kurt Pribil: ..und, soweit wir das eben dann beim Durchgehen feststellen konnten,
für in Ordnung befunden, ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurde an die Experten Ihres Hauses der
gesamte Fragebogen samt Zielen und Maßnahmen weitergeleitet oder nur diese drei
Fragenkomplexe, die zu beantworten waren?
Dr. Kurt Pribil: Es gab da mehrere Informationen und Kontakte. Ich kann Ihnen jetzt
beim besten Willen nicht sagen, welche Form der Fragen – ob
jetzt alle
Fragenkategorien, nämlich 1 a) bis 1 c) und 2 a) bis 2 c) und 3 a) bis 3 c) – übermittelt
worden sind, oder nur 1 a bis 1 c). Das weiß ich jetzt nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wissen Sie noch, ob die Ziele und
Maßnahmen, die ja diesen Fragen vorangestellt sind und in einem inhaltlichen
Zusammenhang stehen, mitübermittelt wurden an die Experten Ihres Hauses?
Dr. Kurt Pribil: Es gab zwei Varianten, jetzt im Nachhinein habe ich das noch
festgestellt: Eine Frageliste mit den Zielen, wo in Klammer die Behörden auch genannt
worden sind, die diese Antworten geben sollen, und eine zweite Fragenliste, wo nur die
Ziele ohne die entsprechenden Behörden genannt worden sind. Aber in beiden
Varianten waren, soweit ich das weiß, die Ziele mit drauf.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und sie sind auch – ich glaube, das E-Mail ist
ja auch an Sie gegangen, das erste, ursprüngliche E-Mail, laut Dr. Traumüller?
Dr. Kurt Pribil: Ich habe sicher eine Variante bekommen, die ich aber dann
weitergeleitet habe.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie da nicht sofort die Ziele und die
Maßnahmen, die dort stehen, gelöscht? Sie konnten ja sehen, dass das nicht nur an
Sie gegangen ist im Haus, sondern auch an den Vorstandsassistenten Mathias Klinger.
Haben Sie ihn nicht sofort angewiesen, die Ziele und die Maßnahmen zu streichen und
sich nur auf die Fragen zu beschränken?
eine Unterlage
Dr. Kurt Pribil: Das war
des Finanzministeriums. Das
Finanzministerium hat das Recht laut § 16 FMABG, uns solche Fragen zu übersenden.
Und mir wäre es gar nicht in den Sinn gekommen, dieses Dokument zu verändern,
sehr wohl aber habe ich – und auch Dr. Traumüller – darauf gedrängt, dass wir
sachlich diese Fragen beantworten und dass die Ziele hier keine Rolle spielen. Wir
können uns die Fragen nicht aussuchen, sehr wohl aber die Antworten.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Doktor Pribil, hat das Finanzministerium
gemäß § 16 FMABG das Recht,
Ihnen politische Ziele oder Maßnahmen
vorzuschreiben? Oder hat es nur das Recht, Fragen zu stellen?
Dr. Kurt Pribil: Das BMF hat Recht, Fragen zu stellen, Informationen von uns zu
verlangen und eine Vorprüfung zu entrieren über uns natürlich. Das steht im FMABG,
darum war mir auch wichtig, dass die Ziele hier keine Rolle spielen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber noch einmal: Wieso haben Sie dann nicht
die Ziele und die Maßnahmen, die anscheinend nicht gesetzeskonform an Sie gerichtet
wurden, gelöscht? Und vor allem auch alle Mitarbeiter darauf hingewiesen, dass diese
zu löschen sind?, weil Sie wollen sicher nicht, dass die Experten Ihres Hauses in
irgendeiner Art und Weise beeinflusst werden durch Zielvorgaben.
Dr. Kurt Pribil: Erstens einmal ist das Papier nicht nur an mich gegangen, sondern
gleichzeitig an mehrere auch hier im Hause von uns.
Dr. Kurt Pribil: Erstens ist das Papier ja nicht nur an mich gegangen, sondern
gleichzeitig an mehrere auch hier im Hause von uns.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Matthias Klinger?
Dr. Kurt Pribil: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ausschließlich. Deswegen war ja zuerst meine
Frage, ob Sie a) das nicht bei sich selber sofort gelöscht haben und b) nicht sofort ihn
angewiesen, das bei seiner Kopie auch zu lösen?
Dr. Kurt Pribil: An Dr. Traumüller und ich. Erstens einmal weiß ich ja nicht, bitte ich
bin ja nicht permanent vor meinem PC und weiß auch gar nicht, wie verspätet ich
dieses Papier dann tatsächlich ausgedruckt habe. Außerdem ist mir der Gedanke ja
gar nicht gekommen. Aber sehr wohl der Gedanke, dass wir die Mitarbeiter, die davon
betroffen waren, nämlich mit der Beantwortung der Fragen nachhaltig darauf
hingewiesen haben, dass sie nur sachlich beantworten können. Und bitte, wenn Sie die
Antworten, Sie kennen ja die Antworten, durchlesen, so werden Sie sicher feststellen,
dass die wirklich ganz sachlich und staubtrocken beantwortet wurden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, das konnte ich nicht feststellen.
Dr. Kurt Pribil: Aus einer Wahrnehmung ist das so. Diese Antworten sind sicher
tendenziös von uns beantwortet worden.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber sie wurden gemäß der Zielsetzung
beantwortet und haben die Zielsetzung in keiner Art und Weise verletzt, auch wenn
zum Beispiel der Dr. Traumüller hier gesagt hat, er war persönlich schon der Meinung,
dass es Verfehlungen von Behörden gegeben hat, aber die wurden hier in diesem
Papier nicht aufgeführt, obwohl sie auf einer korrekten Beantwortung der Fragen
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durchaus hätten angeführt werden können. Aber ich will auf ganz was anderes hinaus.
Meine Frage ist ja, es ist ja eigentlich relativ unerheblich wie spät Sie ihr E-Mail selber
geöffnet haben, aber was ich nicht verstehe ist, dass Sie zu dem Zeitpunkt, wo Sie das
geöffnet haben, nicht sofort, weil Sie müssten ja sehen, dass das an eine weitere
Person in Ihrem Haus gegangen ist, nämlich an den Dr. Matthias Klinger, dass Sie
nicht sofort ihn angewiesen haben, diese Ziele und diese Maßnahmen rauszulöschen
und auch alle Mitarbeiter rauszulöschen. Haben Sie schriftlich erteilt? Das ist das eine,
das verstehe ich nicht? Sie haben schon gesagt, wie Sie es sehen. Aber ich sage
Ihnen, ich verstehe es nicht. Und das Zweite ist und das ist jetzt die eigentliche Frage,
haben Sie das schriftlich gemacht diese Anweisung, dass da nur sachlich zu
beantworten ist und keine Rücksicht zu nehmen ist auf irgendwelche Ziele und
Maßnahmen, die dem vorangestellt sind dem Papier?
Dr. Kurt Pribil: Wir haben sicher parallel an diesem Tag und an diesen Tagen
mehrere Dinge wahrzunehmen vor allem auch sicherzustellen, dass wir die BAWAG
weiterhin auch aufsichtsrechtlich begleiten. Dieser Punkt, diese Fragen waren ein
zusätzlicher Auftrag laut Gesetz, den wir erfüllen mussten. Die Fragen, die wir
beantworten mussten und ich wollte das möglichst zügig und sachlich tun. Das ist
eindeutig zu belegen. Für die Art der Formulierung und für die Ziele, die vorgegeben
sind, die können wir uns nicht aussuchen. Dafür können wir nichts. Wir können, ich
habe das zuerst schon gesagt, nicht die Fragen beeinflussen, sehr wohl aber die
Antworten. Und die Antworten haben wir sachlich gegeben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben jetzt das zweite Mal ein Statement
teilweise abgelesen. Es hat aber nichts mit meiner Frage zu tun.
Dr. Kurt Pribil: Entschuldigung, ich habe gar nichts abgelesen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es hat aber nicht mit meiner Frage zu tun.
Meine Frage war, haben Sie die Anweisung an die Mitarbeiter, an die Experten dieses
Hauses schriftlich gegeben, die Ziele und Maßnahme zu ignorieren?
Dr. Kurt Pribil: Ich habe diese Weisung nicht schriftlich gegeben. Ich habe mit den
Leuten gesprochen
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mit wem haben Sie da gesprochen?
Dr. Kurt Pribil: Mit den Beteiligten. Soweit ich mich erinnern kann mit Mag. Klinger
und mit Dr. Schütz, den Leiter der Behördenabteilung.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie diese Weisung noch anderen
Mitarbeitern dieses Hauses mündlich erteilt?
Dr. Kurt Pribil: Ich glaube, soweit ich mich erinnern kann auch noch mit Dr. Hysek.
Das sind die Namen, die mir einfallen beziehungsweise an die ich mich noch erinnern
kann.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Nehme ich so zur Kenntnis. Dauert zwar
viel länger das mündlich zu machen, als mit einem kurzen E-Mail, aber bitte. Aus dem
E-Mailverkehr, der uns vorliegt geht hervor, dass dieser Fragebogen nicht nur eine
Redeunterlage war für den Finanzminister vorm Rechnungshofunterausschuss zur
BAWAG, sondern auch als Frage-Antwort-Vorbereitung für alle Auskunftspersonen, die
an diesem Tag hier waren, das waren neben dem damaligen Bundesminister Karlheinz
Grasser auch Sie, Ihr Vorstandskollege Traumüller und der Herr Kristl von der OeNB.
Was sagen Sie dazu?
Dr. Kurt Pribil: Ja, wir waren an dem Tag gemeinsam geladen hier in diesem Saal.
Der Minister und Traumüller, Direktor Kristl und ich und wir sind, ich hoffe, ich treffe
in den
richtige Wording als unterstützende Auskunftspersonen
jetzt das
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Rechnungshofunterausschuss geladen worden zu den einzelnen Themen und wir, das
heißt, Dr. Traumüller und ich, vor allem zu den behördlichen Maßnahmen in der Zeit
2002 bis 2006.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, diese Frage-Antwort war nicht nur
eine Vorbereitung für den Bundesminister, sondern auch für die drei anderen
Auskunftspersonen an diesem Tag? Sehe ich das richtig?
Dr. Kurt Pribil: Sie haben jetzt drei genannt. Es war der Themenbereich für uns beide,
für Traumüller und für mich wie ich das gesagt habe. Konkret auf mich bezogen, ich
hatte natürlich meine auch persönlichen Wahrnehmungen und meine persönlichen
Unterlagen, die ich für die Antworten sehr wohl beigezogen habe. Ich habe dieses
Dokument, die Antworten, nur als ergänzende Unterlage mitgehabt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, Sie haben auch die Antworten die
das BMF für den Minister und die OeNB für den Minister erstellt hat, auch bekommen
und nicht nur die Antworten, die die FMA für Sie erstellt hat?
Dr. Kurt Pribil: Daran kann ich mich jetzt wirklich nicht erinnern. Wir haben vor allem
die Antworten und die Unterlagen mitgehabt aus unserem Haus.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was sagen Sie dazu, dass aus dem Kabinett
des Ministers der damalige Kabinettsmitarbeiter Kramer an den damaligen
Vorstandsassistenten Klinger ein Mail geschrieben hat mit der „Bitte“, hier noch bei der
Fragebeantwortung durch die FMA hier noch Änderungen vorzunehmen, wo die Rolle
der Wirtschaftsprüfer mehr herausgestrichen wird und andere Einflussnahmen auf die
Antwortstellung?
Dr. Kurt Pribil: Von diesem E-Mail weiß ich jetzt im Detail nichts.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Soll ich es Ihnen vorlegen?
Dr. Kurt Pribil: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Es geht vor allem um die Passage, die quasi
die Wirtschaftsprüfer mehr hervorheben. Sie haben gesagt vorher bei Ihrer Aussage,
dass Sie sich zwar die Fragen nicht aussuchen können, aber die Antworten. Aus
diesem E-Mail hat man den Eindruck, dass das Kabinett versucht hat, sich die
Antworten auszusuchen. Stimmt das?
Dr. Kurt Pribil: Wenn Sie das jetzt herauslesen wollen, wenn hier steht, die
Verantwortung Wirtschaftsprüfer mehr herausheben, bitte darüber möchte ich nicht
spekulieren. Das ist ein Satz, den ich jetzt nur so lese. Wir haben uns, und dabei bleibe
ich auch, bemüht, sachliche Antworten zu geben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bitte, dann lesen Sie kurz einmal den Absatz,
der darüber steht vor.
Dr. Kurt Pribil: Wenn möglich oder vorhanden einbauen, dass die Vorstände in den
Management-Gesprächen nicht nur keine Hinweise auf die Situation machten, sondern
sogar von einer sehr guten Lage der Bank sprachen, wir werden unseren Plan
übertreffen und so weiter. Das ist der Hinweis von einem Mitarbeiter, aber ich sehe
jetzt das E-Mail in der Form zum ersten Mal. Trotzdem bleibe ich dabei, dass wir die
Antworten sachlich, dass wir die Fragen sachlich beantwortet haben. Es gab auch kein
anderes Interesse. Das war mir sehr wichtig, dass wir da nicht unter dem Einfluss des
Finanzministeriums geraten. Wir können nicht verbieten, dass das eine oder andere E-
Mail kommt, wir müssen auch – und das sage ich immer wieder – diese
Unabhängigkeit täglich leben. Das ist nicht immer einfach, aber wir haben das …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist der …
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Dr. Kurt Pribil: … der Vorhalt tatsächlich gemacht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Können Sie noch bitte den Absatz vor diesem
Absatz vorlesen?
Dr. Kurt Pribil: Bitte, bei den Antworten die drei Instanzen angeben. Es kann sie jeder
gestellt bekommen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was bedeutet das Ihrer Meinung nach?
Dr. Kurt Pribil: Ich weiß es nicht, die drei Instanzen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das kann ich Ihnen schon einfach erklären,
was das bedeutet, aufgrund der Aktenlage ist es wohl klar. Es ist anzugeben, FMA,
BMF und OeNB und es kann jeder der Auskunftspersonen jede Frage gestellt
bekommen. Deswegen ist es auch ein Indiz dafür, dass diese Redevorbereitung nicht
ausschließlich dem Minister diente, sondern allen Auskunftspersonen diesem Tag, die
bereits vorher zu Protokoll gegeben wurden.
Dr. Kurt Pribil: Ich möchte da nicht spekulieren. Wir haben die Antworten geliefert,
und ich kann nicht ausschließen, dass zu irgendeinem Zeitpunkt alle Antworten zu uns
gekommen sind, wenn Sie das meinen, nur für mich war relevant, dass wir die Fragen
des Finanzministeriums mit oder ohne Ziele sachlich und korrekt und staubtrocken
beantworten und auch hier dann im Untersuchungsausschuss die Antworten sachlich
geben, die zu geben waren. All das zu beantworten, was wir seit unserer Gründung
gemacht haben.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, für mich wäre der Bereich Fragebogen
erhellend abgeschlossen.
Frage AMIS, nehme ich an, ist eine vertrauliche Sitzung. Ich nehme an, GPZ-Fragen
sind in vertraulicher Sitzung. Laptop-Beschlagnahme habe ich im Prinzip bei Dr.
Traumüller, ich erwarte mir da jetzt auch nicht mehr Antworten von Dr. Pribil. Mein
Papier ist erledigt.
Ich hätte noch eine Frage: Kennen Sie die …………….agentur Moodis?
Dr. Kurt Pribil: Ja.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass hinter der … beim
Rating für Banken kommt dann eine Gesamtzahl heraus. Ist Ihnen bekannt, dass im
Hintergrund eine ganze Reihe von Fragen gerated wird, unter anderem das so
genannte … das rechtliche Umfeld, ich glaube, auf englisch heißt das, fällt mir jetzt
nicht ein, irgendwas mit environment, regulation environment. Ist Ihnen bekannt, dass
das auch abgefragt wird?
Dr. Kurt Pribil: Mir
länderbezogene Bewertungen gibt.
ist bekannt, dass da über das Bankenrating hinaus
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): … die ins Bankenrating einfließen …
Dr. Kurt Pribil: Das kann ich jetzt nicht sagen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, wie Moods das Regulatory
Environment in Österreich ratet.
Dr. Kurt Pribil: Das ist mir im Detail nicht bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und im nicht Detail ist Ihnen das bekannt? En
gros quasi?
Dr. Kurt Pribil: Ich weiß nur, dass es so etwas gibt, aber es gibt viele Rating-
Agenturen.
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Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen bekannt, wie Moodis Österreich ratet.
Dr. Kurt Pribil: Nein, ist mir nicht bekannt.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ist Ihnen irgendein Rating von einer anderen
Rating-Agentur, Österreich betreffend, also das Regulatory environment Österreich
betreffend bekannt?
Dr. Kurt Pribil: Für uns ist entscheidend, wie der Währungsfonds den Finanzplatz
Österreich und die Aufsicht bewertet, und wir hatten ein Financial, ein so genanntes
Financial Assessment vor zwei Jahren …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das hat uns schon Dr. Traumüller erzählt. Ich
will es nur kurz festhalten. … nicht nur meine Frage beantworten …
Dr. Kurt Pribil: Darf ich nur fertig … und wir haben heuer …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann schon mitreden: Wir haben heuer
wieder eines und wir haben immer ein ausgezeichnetes … wir haben das alles schon
gehört. Ich will nicht wiederholen, ich sage, wir haben es gehört, wir haben es im
Protokoll, Sie schließen sich dem an.
Dr. Kurt Pribil: Ich schließe mich dem an.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie irgendein Rating Regulatory
Environment von einer Rating-Agentur Österreich betreffend? Kennen Sie eines?
Dr. Kurt Pribil: Keines im Detail.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Kennen Sie eines, wenn Sie immer
sagen, im Detail – was heißt …
Dr. Kurt Pribil: Wie das genau aufgebaut ist, wie das sich in den letzten zwei oder drei
Monaten oder halbem Jahr verändert hat, das kenne ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Kennen Sie welche, die ein halbes Jahr alt
sind? Oder ein Jahr alt?
Dr. Kurt Pribil: Nein, aber ich weiß nicht, worauf Sie hinaus wollen?
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich will nur wissen, ob Sie irgendein Rating
kennen, Regulatory Environment Österreich betreffend, das fließt in alle Banken ein,
das ist ja keine unwesentliche Kennzahl. … eine Aufsichtsbehörde, das ist quasi nicht
nur Sie als Aufsichtsbehörde, damit wird viel, auch das Parlament damit bewertet, aber
auch natürlich die FMA und das ist eine Zahl, die auf jede Bank und damit auf die
Refinanzierungskosten dieser Banken einen Einfluss hat. Und ich habe gedacht, dass
Sie da vielleicht eine Einschätzung haben …
Dr. Kurt Pribil: Wir haben keinen unmittelbaren Einfluss darauf, weil die Rating-
Agenturen nicht zu uns kommen und sozusagen jetzt eine Prüfung bei uns machen.
Darauf habe ich keinen Einfluss. Auf den Währungsfonds habe ich, zumindest mittelbar
einen Einfluss, weil ich dazu Stellung beziehen kann, aber zu den Moods-Räten kann
ich keine Stellung beziehen.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dr. Pribil, das ist alles bekannt und klar. Es
geht nur … ich will nur wissen, ob Sie, weil Sie sagen immer, im Detail weiß ich nichts.
Dr. Kurt Pribil: Ich weiß, es kann sein, aber mehr weiß ich nicht …
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Lassen Sie mich ausreden. Weil Sie sagen
dann, es hätte sich in den letzten zwei oder drei Monaten verändern können. Dann
frage ich: Kennen Sie eines, das vielleicht älter ist. Wenn Sie sagen, ich weiß
überhaupt kein einziges Rating von einer Rating-Agentur, was Regulatory Environment
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betrifft, bin ich schon zufrieden und frage keine Frage mehr in dieser Richtung. Nur
wenn Sie immer so halb Antworten geben, das kann sich in den letzten zwei, drei
Monaten geändert haben und im Detail weiß ich es nicht, sagen Sie einfach, kennen
Sie sich da aus oder nicht?
Dr. Kurt Pribil: Entschuldigung, Sie haben mich gefragt, ob mir dieser Begriff – ich
hoffe, ich gebe die Frage wieder – etwas sagt, und ich habe Ihnen darauf gesagt, ja,
ich habe davon gehört, aber ich kenne die Entwicklung dieser einzelnen Ratings und
auch nicht, wie sie aufgebaut sind, auch bei anderen Rating-Agenturen kenne ich nicht.
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut. Dann hätten wir das.
Gut, ich habe, glaube ich, nur noch Fragen für die nicht öffentliche Sitzung, wenn ich
das richtig sehe.
Obmann Mag. Dr. Martin Graf: Dann beende ich den nicht öffentlichen Teil und darf
die Journalisten bitten, den Saal zu verlassen.
(Fortsetzung: nichtöffentlich!)
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